18940205_ltb0311894_Gemeindeverwaltungsausschussbericht_Petition_katholischerBauernvereinVorderland_Steuerfreiheit_Eigenbedarfsbranntweinerzeugung

Dateigröße 265.5 KB
Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 01.07.2021, 19:12
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,lt1894,ltb1894,ltb0,ltp07
Dokumentdatum 2021-07-01
Erscheinungsdatum 2021-07-01
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen Landtag-Ausschussbericht
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

XXXI. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. IV. Session, 7. Periode 1894« Beilage XXXI. gäer icfyt des landtäglichen Gemeinde- und Verwaltungs-Ausschusses über die Petition des kathol. Bauernvereines des Vorderlandes um Erweiterung der Steuerfreiheit in der Branntweinerzeugung zum eigenen Bedarfs. Hoher Landtag! Der kathol. Bauernverein des Vorderlandes hat an den hohen Landtag eine Petition einge­ geben, um die Erwirkung einer weitergehenden Steuerfreiheit in der Branntweinerzeugung zum eigenen Bedarfe. In derselben werden folgende Wünsche ausgesprochen: 1. Die abgabefreie Erzeugung von Branntwein aus eigenen Erzeugnissen und zum eigenen Bedarfe auch jenen zuzugestehen, welche nicht in der Lage sind, eine eigene Brennerei­ vorrichtung zu besitzen, daher ihre Stoffe außer ihren Gehöften abbrennen zu lassen ge­ zwungen sind. 2. Möchte mit der Bemessung der Brennzeit nicht so geizig vorgegangen werden, insbesondere sei auf das Lutterziehen, welches bereits 1/4t der Zeit in Anspruch nehme, Rücksicht zu nehmen. Zur Begründung dieser Bitte wird darauf hingewiesen, daß nach den Eigenheiten unseres Landes diese bestehende Verfügung schwer falle, weil wir keine Großbauern haben, sondern zumeist kleine Landwirthe, von denen wiederum viele so wenig Grundbesitz haben, daß sie nicht in der glücklichen Lage seien, eine eigene Branntweinbrennerei zu besitzen; weshalb dieses Gesetz hierzulande so ungünstig wirke, wogegen es in den andern Ländern, wo der Großgrundbesitz herrscht, oder doch zumeist Groß­ bauern seien, diese mißlichen Wirkungen nicht empfunden werden. Es wären aber unbestritten jene Landwirthe, welche nicht einmal eine eigene Brennvorrichtung vermögen, gewiß noch mehr dieser Steuerfreiheit bedürftig, als die besser situirten größern Landwirthe. Der landtägliche Ausschuß findet diese Bitten und Motive begründet und pflichtet deshalb bei, er erkennt auch die Nothwendigkeit der Hilfe, welche dem Bauernstande entgegen gebracht werden sollte, doch erblickt er den beredsten Grund zur Berücksichtigung dieser Bitte in dem Umstande der Ungleich­ heit in der Belastung. Der eine Bauer, welcher eine Brennvorrichtung hat, zahlt keine Steuer für seine Branntweinerzeugung, der andere dagegen muß eine nicht unempfindliche Steuer zahlen, weil er 169 XXXI. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. IV. Session, 7. Periode 1894=. eine solche Vorrichtung als weniger Bemittelter nicht vermag. Es soll aber etwa nicht gedacht werden, daß es sich hier um eine kleine Steuerbelastung handelt, sondern um sehr empfindliche Beträge nach den gegenwärtigen Steuersätzen und strengsten Vorschreibungen. Es hat z. B. ein Bauer, welcher keine Brennvorrichtung hat, 15 hl. Obsttreber, 2 hl. Zwetschken oder Kirschen und 1 hl. Hefe, so zahlt der­ selbe, vorausgesetzt, er habe diese verschiedenen Stoffarten abgesondert in Gefäßen, 9fl. 75 fr., andern­ falls wenn er dieselben gemischt hat, so muß er alle 18 hl. Stoffe nach dem höchsten Satze versteuern und zahlt 18 st. 90 fr., gewiß keine Kleinigkeit nebst den andern hohen directen und indirecten Steuern. In Erwägung, daß eine gleichmäßige Besteuerung auf dem Gebote der Gerechtigkeit beruht, daß der Bauernstand überhaupt mit Steuern aller Art hart belastet und mit vielen sonstigen Schwie­ rigkeiten zu kämpfen hat, daher einer Hilfe dringend bedarf, so stellt der landtägliche Gemeinde- und Verwaltungsausschuß ungeachtet der bisherigen Mißerfolge solcher und ähnlicher dringender Vorstellungen, wie leider im diesjährigen Rechenschaftsberichte des Landes-Ausschusses Beilage I. B. Punkt 11 zu ent­ nehmen ist, doch den Antrag: Der h. Landtag wolle beschließen: „Die Petition des kathol. Bauernvereines des Vorderlandes um Erwirkung der Er­ weiterung der abgabefreien Branntweinerzeugung zum eigenen Bedarfs wird dem h. k. k. Finanzministerium zur eingehendsten Würdigung und Berücksichtigung befürwortend ab­ getreten. Bregenz, 5. Febr. 1894. Peter Paul Welte Josef Heinzle, Berichterstatter. Obmannstellvertreter. 170