18940110_ltb0051894_Bericht_Volkswirtschaftsausschuss_Subvention_an_Bludesch_Illwuhrbauten_Lutzwuhrbauten

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Letzte Änderung 01.07.2021, 19:12
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,lt1894,ltb1894,ltb0,ltp07
Dokumentdatum 2021-07-01
Erscheinungsdatum 2021-07-01
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V. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. IV. Session, 7. Periode 1894. Beilage V. des volkswirthschaftlichen Ausschusses über die Gewährung einer Subvention zu den lvuhrbauten an )ll und kutz an die Gemeinde Bludesch. Hoher Landtag! In der 15. Sitzung vom 1. April 1892 beschloß der h. Landtag gemäß den Anträgen des volkswirthschaftlichen Ausschusses der Gemeinde Bludesch zum Zwecke der Fortführung der Regulirungsbauten an der Lutz und Jll für das Jahr 1892 eine Subvention von 400 fl. zu verabfolgen und beauftragte gleichzeitig den Landesausschuß, über den Umfang, die Kosten und die Zeitdauer der noch seitens der Gemeinde Bludesch auszuführenden Wuhr- und Regulierungsbauten an benannten Flüssen Erhebungen zu pflegen und auf Grund derselben dem Landtage geeignete Vorschläge wegen Zuwendung angemessener Beiträge aus der Landeskasse zu unterbreiten. Auf Grund des erhaltenen Auftrages ließ der Landesausschuß durch den Landescultur-Jngenieur Plan und Kostenvoranschlag zu den projektirten Wuhrbauten anfertigen. Aus dem unterm 14. Juli 1893 vorge­ legten technischen Berichte ist zu entnehmen, daß die Gemeinde Bludesch in den Jahren 1876—1888 Ufer­ schutzbauten an der Lutz und am Jllflusse in einer Gesammtlänge von nahezu 4 Kilometer und mit einem Kostenaufwande von über 40.000 fl. erstellte, daß aber noch bedeutende Ergänzungsbauten porzunehmen sind, wenn die bereits aufgewendeten Opfer nicht werthlos sein sollen. Die Gefährdung der Gemeinde Bludesch ohne Fortsetzung der Bauten ist um so größer, als auf dem gegenüber liegenden Ufer starke Dämme seitens der k. k. Staatsbahn und der Gemeinde Nenzing aufgeführt wurden. Ein Durch­ bruch bei Hochwasser würde nicht nur das alte Bachbett, welches die Gemeinde in einer Ausdehnung von 30 Hektar der Cultur zuzuführen bemüht ist und einen umfangreichen Complex der dahinterliegenden Culturgründe der Verschönerung und Zerstörung überantworten, sondern könnte auch dem untern Regu- 57 Beilage V. V. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. lirungswerke, sowie dem unweit von diesen Wildbächen gelegenen industriellen Etablissements von Gais äußerst verderblich werden. Nach dem Voranschläge belaufen sich die Kosten für die noch zu erstellenden Bauten auf 27.200 st. und würde die ganze Arbeit in 2 Bauloose eingetheilt werden. Die Bauten des I. Looses, nämlich die Wuhrerstellung von der Gemeindegränze Thüringen bis zur Einmündung der Lutz in die Jll (1335 m Länge) erfordern einen Aufwand von 15.550 fl., jene des zweiten von der genannten Einmündung an 1000 m abwärts einen solchen von fl. 11, 650. Es wurde mit den Arbeiten am Bauloose II begonnen, weil jene Strecke die am gefährdete ist. Nach Vollendung derselben würde Bauloos I in Angriff genommen werden. meisten Nachdem die zur Ergänzung und Versicherung der Uferschutzbauten an der Lutz und Jll erforderlichen Kosten angesichts der gebrachten Opfer von der kleinen und nur ein mäßiges Vermögen besitzenden Gemeinde Bludesch nicht mehr allein aufgebracht werden können, dieselbe sich vielmehr schon zur Bestreitung der bisherigen Bauauslagen' eine nicht unbedeutende Schuldenlast aufladen mußte, wendete sich der Landes-Ausschuß mit Eingabe vom 18. Juli 1893 Z. 4138 an das h. k. k. Acker­ bau-Ministerium, um unter Darlegung des Sachverhaltes und der Finanzlage der Gemeinde Bludesch eine ergiebige Subvention aus dem staatlichen Meliorationsfvnde zu den bezeichneten Wuhrbauten zu erwirken, und erklärte sich vorbehaltlich der Genehmigung des Landtages bereit, dem Unternehmen einen der staatlichen Subvention gleichkommenden Betrag aus Ländesmitteln zuwenden zu wollen. Die h. k. k. Statthalterei für Tirol und Vorarlberg sprach mit Note vom 31. Juli 1893 Z. 18.873 den Wunsch aus, es möchte sich der Landes-Ausschuß in Ergänzung der Eingabe vom 18. Juli noch über die Höhe des in Aussicht zu nehmenden Landesbeitrages aussprechen und gleichzeitig möchte die Frage zum Austrage gebracht werden, ob die Gemeinde Bludesch in der Lage und auch bereit sei, den durch den eventuellen Staats- und Landesbeitrag nicht gedeckten Nest der veranschlagten Kosten aus Eigenem zu bestreiten und die künftige Einhaltung der auszuführenden Bauten zu übernehmen. Mit Zuschrift vom 16. August Z. 4472 erstattete der Landes-Ausschuß Mittheilung an die Statthalterei, daß er vorbehaltlich der Genehmigung des Landtages gemäß einstimmig gefaßten Sitzungsbeschlusses vom gleichen Tage die Höhe des Ländesbeitrages mit 5000 fl. (2 Jahresraten ä 2500 fl.) unter der Voraussetzung in Aussicht nehme, daß eine staatliche Subvention mindestens in gleichem Ausmaße gewährt werde. Gleichzeitig wurde die auf Grund des Gemeinde-Ausschußbeschlusses vom 14, August abgegebene Erklärung der Gemeinde Bludesch, die durch Staats- und Landesbeiträge nicht gedeckten Kosten, sowie die künftige Erhaltung der Wuhrbauten aus Eigenem zu bestreiten, zur Kenntnis-der h. , k. k. Statthalterei gebracht. Mit Note der k. k. Statthalterei vom 7. Oktober Nr. 24, 580 erhielt der Landes-Ausschuß Mittheilung, daß das h. k. k. Ackerbau-Ministerium mit Erlaß vom 1. Oktober Z. 17, 245 zu den mit 27, 200 fl. veranschlagten Schutzbauten an den Flüssen Jll und Lutz die beantragte staatliche Bei­ hilfe von 5000 fl. aus Landeskulturmitteln bewillige, welche in 2 Jahresraten unter Nachweisung der bewirkten Herstellungen zu Ende der Jahre 189'4 und 1895 in Anspruch genommen werden könne. Die Verhandlungen des Landes-Ausschusses in dieser Angelegenheit sind sonach in einer günstigen, -den thatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Weise zum Abschlüsse gelangt und bleibt nur mehr übrig, daß der h. Landtag das Vorgehen des Landes-Ausschusses genehmige und den von diesem in Aussicht gestellten Landesbeitrag auch thatsächlich gewähre. Es braucht diesfalls nicht daraus verwiesen zu werden, daß der in Aussicht genommene Betrag im Hinblick auf die bereits seitens der kleinen Gemeinde gebrachten Opfer und die Höhe der für Er­ gänzung und Fertigstellung der Wuhrbauten noch erwachsenden Kosten als nicht zu hoch bemessen angesehen werden kann, während andererseits oie von Staat und Land gewährten Subventionen im Gesammtbetrage von fl. 10.000 sicher das Werk wesentlich fördern und die Gemeinde Bludesch anspornen werden, dasselbe in zweckentsprechender Weise einem raschen Abschluffe zuzuführen. 58 Beilage V. IV. Session der 7. Periode 1894. Auf Grund dieser Darstellungen erhebt der volkswirthschaftliche Ausschuß den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Der Gemeinde Bludesch wird zur Herstellung der nöthigen Schutzbauten an Jll und Lutz eine Subvention von 5000 fl. aus Landesmitteln gewährt. Die Auszahlung erfolgt in je 2 gleichen Raten in den Jahren 1894 und 1895. Vor Ausfolgung der I. Rate ist der Nachweis über die Fertigstellung der nach technischem Berichte im Bauloose II. vorgesehenen Arbeiten, vor Auszahlung der II. Rate der Nachweis über die Vollendung der ganzen Arbeit zu erbringen." Bregenz, am 10. Jänner 1894. Johannes Thnrnher, Mart. Thurnher, Obmann. Berichterstatter. Druck von I. N. Teutsch, Bregenz. 59