18940122_ltb0211894_Bericht_Volkswirtschaftsausschuss_Landesbeteiligung_Lokalbahnbau_Bregenz_Bezau

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Letzte Änderung 01.07.2021, 19:12
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,lt1894,ltb1894,ltb0,ltp07
Dokumentdatum 2021-07-01
Erscheinungsdatum 2021-07-01
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XXL der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. IV. Session, 7. Periode 189*. Beilage XXI. des volkswirtschaftlichen Ausschusses betreffend die Betheiligung des Landes beim Baue der Localbahn Bregenz—Bezau. Hoher Landtag! Die Verbindung des Bregenzerwaldes mit dem übrigen Theile des Landes und damit auch mit dem Reiche wurde von jeher als mangelhaft und völlig unzureichend angesehen. Die dermalen in den innnern Bregenzerwald führenden Straßen müssen zuerst unter bedeutenden, den Verkehr äußerst erschwerenden Steigungen das Hochplateau von Alberschwende erreichen, um sich dann wieder zum Niveau der Bregenzerach bei Egg hinabzusenken. Es ist aber nicht nur der hintere Bregenzerwald, von Egg bis Schoppernau, der unter dieser schlechten Verkehrsverbindung leidet, sondern noch in erhöhterem Grade der Vorderwald, von welchem aus die Straßen nach Schwarzach oder Dornbirn nur über das durchgehends tief eingeschnittene Bett der Ach auf ungemein steilen und schlechten Wegen, oder durch die auf großem Umwege nach Egg durch die Schluchten der Subersach führenden Straße erreicht werden können, so daß ein eigentlicher Verkehrsweg für die zahlreichen Gemeinden des Vorderwaldes mit dem übrigen Theile des Landes eigentlich nicht besteht. Eine entsprechende Verkehrsverbindung besitzen gedachte Gemeinden nur gegen Bayern hin; hier sind es aber die hohen Zölle, die einem regeren Ver­ kehre sowie dem leichten Absätze der Produkte des Vorderwaldes hindernd im Wege stehen. Es wurde daher schon seit Jahrzehnten der Frage der Schaffung einer beffern Verbindung von und nach dem Bregenz^rwalde eine rege Aufmerksamkeit zugewendet. Schon im Berichte des landtäglichen Ausschusses betreffend die Erstellung der Achthalstraße vom 9. Sept. 1884 (XIX. der Beilagen zu den stenografischen Protokollen) wird hervorgehoben, daß bereits in den 1830er Jahren, als der Bau der Schwarzachtobelstraße in Angriff genommen werden sollte, mehrfach darauf hingewiesen worden sei, daß die natürlichste und zweckmäßigste Verbindung des Bregenzerwaldes mit dem Vorlande in einer längs der Ach herzustellenden Straße bestehen würde. Das Projekt der Erstellung einer Achthalstraße wurde Ende der 1860er Jahre von Bregenz und den Gemeinden des Bregenzerwaldes aufgegriffen, diesbezüglich Pläne und Kostenvoranschläge ver­ faßt; die Verhandlungen gelangten aber, obwohl sie sich bis zum Jahre 1877 ausdehnten, zu keinen! Resultate, weil die betheiligten Gemeinden nicht in der Lage waren, die Kostensumme aufzubringen. Unabhängig von diesen Verhandlungen war durch den damaligen k. k. Bezirksförster Joh. Koderle in Bezau (siehe dessen „Denkschrift über die Bcvölkerungs-, Besitz- und Verkchrsverhältniss? 121 Beilage XXI. XXL der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. des Achthalgebietes" vom Jahre 1871) das Projekt der Erstellung einer Pferdebahn in den Bregenzer­ wald in Anregung gebracht worden, welches kurze Zeit hernach in ein Projekt für eine Lokomotiveisenbahn umgewandelt wurde. Die Verhandlungen hinsichtlich Erstellung der Bahn mit einer englischen Gesellschaft gelangten zu keinem Resultate und auch die österreichische Industrie-Forst- und Montangesellschaft, die) bereits ein Detailprojekt hatte ausarbeiten lassen, zog sich nach den Ereignissen des Jahres 1873 vom^Unternehmen wieder zurück. Nach Erstellung der Arlbergbahn im Jahre 1884 wurde das Projekt der Erstellung einer Achthalstraße neuerdings ausgenommen und Plan und Kostenvoranschlag über Auftrag der k. k. Be­ zirkshauptmannschaft Bregenz durch das k. k. Bauamt Feldkirch verfaßt. Ueber Antrag der Abgeord­ neten Berchtold und Genossen beschloß der Landtag in seiner 13. Sitzung vom 11. September 1884, der Regierung das Anstichen zu unterbreiten, die ehemöglichste Herstellung der Achthalstraße ins Auge zu fassen, und wenn diese Herstellung auf Staatskosten nicht thunlich sein sollte, den betheiligten Ge­ meinden zum Zwecke dieser Erstellung unter mit ihnen besonders zu vereinbarenden Bedingungen ein die Herstellungskosten deckendes, unverzinsliches Darlehen zu gewähren, welches nach Ablauf von 10 Jahren von der Eröffnung der Straße an in jährlichen Raten von nicht über 10.000 fl. zu amortisiren sein werde. In dem bezüglichen bereits oben citirten Ausschußberichte wird darauf hingewiesen, daß die Gemeinden des Bregenzerwaldes die enormen auf 500.000 fl. sich belaufenden Kosten dieses Straßen­ projektes allein nicht im Stande seien aufzubringen, und daß es daher unbedingt nothwendig erscheine, daß der Staat selbst hiefür in geeigneter Weise eintrete, indem in dieser Angelegenheit ein bedeutender Theil der Verkehrsinteressen des Landes berührt, der Verkehr der Arlbergbahn bei Durchführung des Projektes bedeutend gewinnen, und durch Erstellung einer allen Anforderungen des Verkehrs genügenden, denselben erleichternden und hebenden Straße das Wohl und die finanzielle Kraft einer Reihe von Gemeinden gehoben und gefördert werde. Das damalige Einschreiten sowohl Landesvertretung blieb indessen ohne Erfolg. der Gemeinden, als der Stadt Bregenz wie auch der Mittlerweile gelangte immer mehr die Ansicht und die Ueberzeugung zur Geltung, daß nicht eine Straße, sondern eine Eisenbahn durch das Achthal das richtigste Verkehrsmittel für den Bregenzerwald wäre, und es bildete sich denn auch ein Consortiunr, das unterm 2. September 1891 die Vorconcession erhielt und mit Eifer und Opferwilligkeit an die Lösung der Vorarbeiten schritt. Unter dem 15. März 1892 brachten die Abgeordneten Berchtold und Genossen den Antrag ein, der Landtag wolle beschließen, „die h. k. k. Regierung sei anzugehen, dem Projekte der Herstellung einer Eisenbahnverbindung von Bregenz längs der Bregenzerach in den Bregenzerwald ihre wohlwollende Aufmerksamkeit und ausgiebige Unterstützung zuzuwenden." In der 17. Sitzung vom 4. April 1892 beauftragte der Landtag gemäß dem Anträge des Straßen-Ausschusses den Landes-Ausschuß auf Grund der s. Z. von dem Achthalbahn-Consortium ihm zur Verfügung zu stellenden Daten über Kosten und Rentabilität der projektirten Achthalbahn, bei der k. k. Regierung um eine ausgiebige Unterstützung dieses Projektes aus Staatsmitteln einzuschreiten. Unter Ausschuß : dem 3. Dezember 1892 richtete das Consortiunr folgende Eingabe an den Landes­ Hoher Landesausschuß! Unter Berufung auf den Landtagsbeschluß vom 24. April 1892 und der Verhandlungen im hohen Landtage vom 20. September 1892 hat das von den interessirten Gemeinden und Korporationen mit den Vorarbeiten für eine Bregenzerwald-Eisenbahn betraute Consortium, welchem vom hohen Handelsministerium die Vorconzession ertheilt wurde, die Ehre bekannt zu geben, daß nun die Vorarbeiten für die angestrebte Eisenbahn beendigt sind. 122 Beilage XXI. IV. Session der 7. Periode 1894. Die unter Berücksichtigung aller Verhältnisse sorgfältigst angestellten Erhebungen ergeben an: Gesammtkosten für eine schmalspurige Eisenbahn Kregenz—Kezau. I. Baukosten. A. Allgemeine Ausgaben. a. Vorprojekt und sämmtliche Kommissionskosten b. Detailprojekt und technische Bauleitung . c. Weg in der Achschlucht . . . . 18.000 fl. 82.000 fl. 16.000 fl. 116.000 fl. . 22.000 fl. C. Besondere Erwerbungen. 20.000 fl- 26.000 fl. 420.900 fl. 220.500 fl. 667.400 ft- 42.000 fl­ 35.000 fl. 1.600 fl. 210.000 fl. 10.000 fl. 5.000 fl. 26.000 fl. 329.600 fl- B. Katastralaufnahmen D. a. Bregenz—Kennelbach. b. Kennelbach —Eggerbrücke c. Eggerbrücke—Bezau Unterbau: . . . . . . . E. Oberbau: a. Beschotterung . . b. Schwellen . . c. Weichenhölzer . . d. Stahlschienen und Zubehör e. Weichen und Zubehör f. Drehscheiben . . g. Legen des Oberbaues F. Hochbau: a. Stationsgebäude b. Wasserstationen. c. Werkstätteneinrichtung 90.000 fl. 21.000 fl. 5.000 fl. 116.000 fl- 31.000 fl. 50.000 fl. Gr, Verschiedenes: Einfriedungen Einrichtungen und . Geländer, Stations- und diverse H. Unvorhergesehenes . 1, 352.000 fl. Summa aller Baukosten II. Fahrpark. 4 Locomotiven . . . 16 Personenwagen . . 10 gedeckte Güterwagen . 22 offene „ . e. 1 Draisine, 5 Schotterwagen f. 2 mobile Krahnen . . 1 stationärer Krahn . a. b. c. d. . . . . . . . . ä 14.000 fl. = 56.000 ä 3.000 fl. = 48.000 ä 2.000 fl. = 20.000 ä 1.410 fl. ----- 31.000 fl. fl. 2.000 fl. 2.100 fl- I 900 fl. J 123 fl. fl. 3.000 fl.__ 160.000 fl. XXL der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. Beilage XXL III. Zinsen während der Bauzeit: 6.750 fl. fl. a. 1. Jahr. Halbjähriger Zins von 300.000 300.0001 b. 2. „ Ganzer „ rr 600.000 J Halbjähriger „ rr 900.0001 c. 3. „ Ganzer „ rr 612.000 J Halbjähriger „ rr rr 27.000 „ rr rr 54.270 „ rr 88.020 fl. Rekapitulation: . 1, 352.000 fl. 160.000 „ 88.000 „ Summa der Gesammtherstellungskosten 1, 600.000 fl. I. Baukosten II. Fahrpark III. Bauzinsen ....................... Unter Voraussetzung höchster Spesen und reichlicher Abschreibungen erfordern jährlich Betriebskosten und Erneuerung. I. Personal: A. Allgemeine Verwaltung 9.300 10.000 8.400 13.100 ß. Bahnerhaltungspersonal C. Zugspersonal D. Stationsdienst fl. fl. fl. fl. 40.800 fl. II. Brennmaterial: A. B. C. 21.000 fl. 2.000 fl. 1.200 fl. Steinkohlen Schmiermaterial Beleuchtung 24.200 fl. III. Erneuerung -es Oberbaues: A. Schwellen- u.'Weichenhölzer B. Stahlschienen C. Weichen 5.100 fl. 3.780 fl. 700 fl. 9.580fl. IV. Erneuerung -es Fahrparkes: A. 3.750 fl. 5.000 fl. 8.750 fl. Betriebskosten 83.330 fl.. Lokomotiven B. Wagenpark Summa der Ueber den zu erwartenden Verkehr wurden die eingehendsten Erhebungen gepflogen und unter Benützung der von den einzelnen Gemeindevorstehungen eingeforderten Ausweise, der Statistik des Land­ wirthschaftsvereines- sowie anderen Materiales, unter Controle von Vertrauensmännern Verkehrstabellen entworfen, die allen Anforderungen umsomehr entsprechen, als man sich nur an erweisbare Zahlen ge­ halten hat. 124 IV. Session der 7. Periode 1894. Mage XXI. Auf Grund dieser Tabellen und der vorstehend spezifizirten Erfordernisse ergibt sich folgende Rentabilitäts-Rechnung. Einnahmen: a. b. c. d. e. f. Personenverkehr Zuschlag für II. Classe Gepäck Vergütung für Postbeförderung Güterausfuhr Gütereinfuhr 40.000 4.000 1.000 2.000 60.569 37.735 st. fl. st. fl. fl. fl. 145.304 fl. Rund 10°/0 für Verkehrszunahme 145.300 fl. 14.530 fl. Gesammteinnahme 159.830 fl. Ausgaben: 1. Verzinsung des Anlagekapitals: 41/2°/o von 1, 600.000 fl 72.000 fl. 2. Betriebsauslagen: a. Personals. Bahndienstu. Bahnerhaltung 40.800 fl. b. Brenn- und Schmiermaterial . . 24.200 fl. 65.000 fl. 3. Oberbau- und Fahrparkerneuerung: a. Erneuerung des Oberbaues b. Erneuerung des Fahrparks . . . . . 9.580 fl. 8, 750 fl. Unvorhergesehenes Gesammt-Ausgaben 18.330 fl. 155.330 fl. 4.500 fl. 159.830 fl. Demnach würde sich für das Anlagekapital eine 41/2°/o Verzinsung ergeben, obgleich die durch eine Eisenbahn unausbleibliche Zunahme des Verkehrs nur mit 10°/0 angenommen ist, was um so eher unter der Wahrscheinlichkeit bleibt, als Massengüter wie Bausteine und Torf der erst durch eine Eisenbahn ermöglichten Ausfuhr harren. Die Ueberprüfung der sämmtlichen Vorarbeiten durch die löbl. k. k. Generaldirektion der österreichischen Staatsbahnen ist bereits angesucht. Die volle. Einsichtnahme in alle Details und Controlirung durch den hohen Landesausschuß bleibt demselben jederzeit vorbehalten. Natürlich bestand niemals die Voraussetzung, daß die nöthigen Gelder allein von den be­ theiligten Gemeinden aufgebracht würden, sondern man war sich stets bewußt, daß dieWusführung des ebenso nützlichen wie nothwendigen Unternehmens, selbst wenn dafür auch die volle Verzinsung gesichert erschiene, nur unter kräftiger Mitwirkung des Landes wie des Staates möglich sei, welche nicht verab­ säumen würden, ihren Verpflichtungen gegenüber einem, vielfach vernachlässigten, großen Landestheile gerecht zu werden. Nach Informationen aus Negierungskreisen liegt es im Bereiche der Möglichkeit, vom Staate eine Betheiligung oder entsprechende Garantie bis zu drei Viertel des erforderlichen^Kapitales zu erhalten, unter der vorausgehenden Bedingung, daß mindestens ein Viertel vom Lande und den Gemeinden gesichert erscheint. Entsprechend den Gesetzen über das Lokalbahn-Wesen wird die Ausgabe von Obligationen nicht gestattet, sondern die Communal- wie Landesbetheiligungen erfolgen in Aktien und zwar in Stammactien, während der Staat gewöhnlich für seinen Antheil Prioritätsactien übernimmt^oder für solche einen Zins garantirt. 125 Beilage XXL XXL der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. Im vorliegenden Falle dürste die Geldbeschaffung am leichtesten und billigsten erfolgen, wenn seitens der hohen Staatsregierung der ihr zugedachte Antheil durch 4°/0 Prioritätsactien voll über­ nommen würde, oder aber, daß selbe eine Zinsengarantie erhielten. Wie sich auch das Übereinkommen mit der hohen Regierung gestalten wird, jedenfalls bleibt als erste Bedingung, daß Vorarlberg wenigstens 400, 000 st aufbringt. Die betheiligten Gemeinden werden außer Ueberlassung des nöthigen Grund und Bodens den Betrag vvn 300.000 st. zeichnen, in welche Summe sich die Stadtgemeinde Bregenz mit Rieden, dann die Vorderwaldgemeinden, ebenso die Gemeinden des Hinterwaldes gleichmäßig theilen. Vom Lande Vorarlberg muß daher eine Uebernahme von 100.000 -st. in Aktien zugesichert werden, wenn nicht das ganze Unternehmen von vornherein fraglich erscheinen soll. Es ergeht daher das höfliche und dringende Ersuchen: „Es möge sich der hohe Landesausschuß nicht nur bei der hohen Staatsregierung dafür ver­ wenden, daß dieselbe dem Unternehmer einer Eisenbahn von Bregenz nach Bezau ihre weitestgehende Unterstützung in vorgedachter Weise angedeihen lasse, sondern der h. Landes-Ausschuß beliebe auch die nöthigen Einleitungen zu treffen, um dem h. Landtage in seiner nächsten Session eine Betheiligung an dieser Bregenzerwald-Eisenbahn im Betrage von 100.000 st. beantragen zu können." Hoher Landes-Ausschuß! Kein gewöhnliches Verlangen ist es, mit welchem der h. Landes­ ausschuß wie der h. Landtag hiedurch angegangen wird; aber auch kein gewöhnliches Unter­ nehmen darf man die projektirte Verkehrsstraße nennen, durch welche ein ganz bedeutender Landestheil aus seiner Abgeschlossenheit erlöst wird. Der h. Landesausschuß hat bisher gezeigt, daß außerordentliche Ereignisse ihn jederzeit ohne ängstliche Rückfichten und Bedenken auch zu außerordentlichen Maßnahmen bereit fanden, und wenn es sich jetzt darum handelt, einem wesentlichen Theile unseres engeren Vaterlandes mit mehr als 20.000 Bewohnern die Wohlthaten zu theil werden zu lassen, die ein zeitgemäßes Verkehrsmittel mit sich bringt und ohne welches die ganze, blühende Landschaft sicher einer langsamen Verarmung entgegengehen müßte, so muß wohl jedermann erwarten, daß das Land Vorarlberg seine Schuldigkeit thut. " Man darf dies um so weniger bezweifeln, als eigentliche Opfer nicht nöthig sind, weil eine finanzielle Mithilfe genügt, die als Kapitalanlage jederzeit ihren vollen Werth behält. Damit die ganze Angelegenheit dem hohen Landesausschusse warm ans Herz legend, sehen dessen Entschließungen vertrauensvoll entgegen. (Folgen die Unterschriften.) Den obiger Eingabe beiliegenden Tabellen projektirten Bahn ist folgendes zu entnehmen: über 50.700 294 3.180 — — — — — — 5.985 4.890 7.485 2.285 38.550 800 2.385 5.250 292 veranschlagten Verkehrsverhältnisse der Ausfuhr-Verkehr: Einfuhr-Verkehr: Personen..... Pferde........................ Rindvieh......................... Kälber......................... Schweine .... Schafe......................... Korn und Weizen . . Gerste und Malz . . Hafer ......................... Mais ......................... Mehl, Gries . . . Futtermehle .... Bier ...... Wein ............................... Branntwein .... die Meter-Centner. II II II II II H II II II II H II II II fr // II 126 50.700 254 4.270 7.150 3.450 1.195 — — —i — — — — — — — — — — — — — — IV. Session der 7. Periode 1894. Einfuhr-Verkehr: 1.345 Obst............................... 8.520 Kartoffel......................... 1.400 Gartenprodukte . . . 1.105 Tabak......................... 300 Kohlen........................ 4.280 Salz ..... Cement und Baumaterial 1.680 50 Kunstdünger .... 2.150 Heu, Stroh ... . . 2.040 Eisenwaaren .... 5.920 Kolonial-Waaren . . 2.650 Stickwaaren .... Maschinen, Geräthe . 550 Rohstoffe u. Fabrikate. 15.120 — Käse............................... — Butter, Schmalz . . Rundholz..... — — — Bretter und Rinde. . — Latten und Rebstecken . Brennholz .... — Buscheln......................... — — Holzkohle......................... Beilage XXI. Meter-(Zentner. // rr // rr ff rf fr rr // ff rr rr rr rr rr rr rr rr rr rr ff rr rr rr ff ft ft ff ri rr rr ft ft tr rr rr rr rr rr rf ft ff Ausfuhr-Verkehr: ----------Meter-Centner — — — — — 5.000 — — — — 2.645 150 6.000 11.740 2.195 126.800 47.450 1.500 1.100 350 150 rr rr if rr rr rr rr ff rr ff rr tf rr rr rr rr rr rr rr ff rr rr rr rr Gesammt-Einfuhr an Waaren 115.032 Meter-Centner. Gesammt-Ausfuhr an Waaren 205.080 „ „ Nach den Tabellen über die Ertragsberechnung wurden folgende Tarifsätze zu Grunde gelegt: Personenverkehr III. Classe 2 kr. per Kilometer. Güterverkehr im Großen (Waggonladungen) 1 kr. per Metercentner und Kilometer. Gütertarif für kleinere Sendungen, dann für Waaren, deren Transport für die Bahn ein erhöhtes Risiko verursacht, l1/«—2 kr. pro Metercentner und Kilometer. Mit Zuschrift vom 8. April 1893 theilte das Consortium mit, daß es bereits Verhandlungen mit dem h. k. k. Handels-Ministerium wegen Concessionserwirkung und Staatsbeihilfe eingeleitet habe, ferner, daß sich das Consortium aus mehrfachen Gründen veranlaßt gesehen habe, die Kostenberechnung zu erhöhen und sonach dieselben statt mit 1, 600.000 fl. mit 1, 760, 000 fl. sestzustellen und erweiterte das Ansuchen vom 3. Dezember 1892 dahin, es wolle der Landes-Ausschuß bei der Landesvertretung eine Theilnahme des Landes in Stammactien statt mit 100.000 fl. in Folge des geänderten Kosten­ voranschlages mit 110.000 fl. erwirken. Als Ursachen der Erhöhung wurden folgende aufgeführt: a. Die beabsichtigte kostenfreie Beistellung von Grund und Boden durch die Gemeinden kann kaum aufrecht erhalten bleiben, ja selbe würde die Angelegenheit unendlich er­ schweren, weil die interessirten Gemeinden ganz ungleich von der Grundeinlösung be­ troffen werden, so daß nichts anderes übrig bleibt, als die Kosten des Bodenerwerbes in die Baurechnung einzustellen. b. Nach einem bestehenden Landesgesetze ist für den Bau der Zufahrtsstrassen zur Bahn eine Concurrenz zu bilden, bestehend aus den betheiligten Gemeinden, der Bahngesellschaft und den hervorragend berührten Grundeigentümern. Aus dieser, vordem nicht gekannten Vorschrift, erwachsen der Eisenbahn Lasten, indem für die Gemeinden Doren mit Sulzberg, dann Langenegg mit Krumbach und Riefensberg, endlich Lingenau mit Hittisau, Bolgenach und Sibratsgfäll theils neue Straßen zu erstellen, theils solche zu verbessern find. 127 XXL der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. Beilage XXL o. In Folge der durch die h. Staatsregierung beliebten Form der Unterstützung des Unternehmens mittelst Zinsgarantie ist der Curs-Verlust in Rechnung zu bringen, welcher daraus resultirt, daß 4°/0 Prioritäts-Obligationen unter pari verkauft werden müssen. Bei der Uebernahme von Prioritätsactien, wie solche vordem gedacht war, hätte ein derartiger Ausfall nicht stattgefunden. An Stelle der 41/8°/0igen Verzinsung wurde nach dem umgeänderten Projekte die 4°/0ige und zwar sowohl hinsichtlich der Stammactien als der Prioritätsobligationen in Aussicht genommen, wodurch ungeachtet der Erhöhung des Anlagekapitales ein wesentliches Mehrerfordernis hinsichtlich der Jahres­ ausgaben nicht eintritt. Die Erstellungskosten nach dem umgeänderten Projekt würden sich gestalten, wie folgt: Vorarbeiten und Bauaufsicht . . . . . . 116.000 fl. Grundeinlösung............................................ . . . 129.200 fl. . . . 416.786 fl. Erdarbeiten ...... . . . 72.115 fl. Nebenarbeiten....................................................... Kleine Kunstbauten............................................ . . . 98.522 fl. Große Brücken- und Tunnelbauten . . . . . 101.947 fl. Beschotterung der Geleise.... . . . 68.000 fl. . . . 271.850 fl. Oberbau....................................................... . . . 111.000 fl. Hochbau.................................................................. . . . 32.620 fl. Verschiedenes....................................................... . . . 157.000 fl. Fahrpark....................................................... Zinsen während der Bauzeit . . . . . . 75.200 fl. . . . 52.800 fl. Emissionskosten............................................ . . . 56.960 fl. Unvorhergesehenes............................................ Gesammterfordernis 1, 760.000 fl. Die jährlichen Betriebskosten sind nach neuem Kostenvoranschlag unverändert mit 83.330 fl. eingesetzt. Die Rentabilitätsberechnung stellt sich nach der Eingabe vom 8. April wie folgt: 1. 2. 3. 4: 5. 6. Einnahmen: Personenverkehr (III. Classe) .... Zuschuß für die II. Classe .... Gepäck.................................................................. Postbeförderung....................................................... Güterausfuhr....................................................... Gütereinfuhr....................................................... Zunahme des Verkehrs 10°/0 der obigen Einnahmen Jährliche Einnahme 40.000 4.000 1.000 2.000 62.698 37.484 14.718 fl. fl. fl. fl. fl. fl. fl. 161.900 fl. Ausgaben: 1. Verzinsung der Prioritäten und Stammactien . 2. Betriebskosten....................................................... . . 3. Amortisation und Unvorgesehenes . 70.400 fl. 83.330 fl. 8.170 fl. Jährliche Ausgaben 161.900 fl. Unter dem 6. Febr. 1893, Zl. 392 richtete der Landes-Ausschuß in Ausführung des Landtags­ beschlusses vom 4. April 1892 eine Zuschrift an das k. k. Handels-Ministerium, in welcher mit allem Nachdrucke auf die schlechte Verbindung des Bregenzerwaldes mit dem übrigen Lande und die Noth­ wendigkeit der Erstellung eines Verkehrsmittels durch das Achthal hingewiesen wurde. Insbesondere sei es der Vorderwald, der fast ganz abgeschlossen vom Lande und vom Reiche nur vom Auslande 'her 128 IV. Session der 7. Periode 1894. Beilage LLI. leichter zugänglich sei. Die Erstellung einer Straße durch das Achthal, dieser einzig natürlichen Ver­ bindungslinie, sei angesichts der bedeutenden Vorzüge, die einer Localbahn diesfalls gegenüber einer Straße unzweifelhaft zukommen, in den Hintergrund getreten, und es habe sich in allen betheiligten Kreisen die Ansicht Bahn gebrochen, daß nur durch die Erstellung einer Localbahn ein den Verhältnissen und den Verkehrsbedürfnissen entsprechender Verbindungsweg für den Bregenzerwald geschaffen werden könne. Die Eingabe des Consortiums zur Erstellung einer solchen Bahn werde daher dem Handels­ Ministerium mit der Bitte unterbreitet, hochdasselbe wolle der in Rede stehenden Angelegenheit die größte Aufmerksamkeit zuwenden und die thunlichste Unterstützung angedeihen lassen. Der Landes­ Ausschuß gab schließlich der Ansicht Ausdruck, daß auch das Land, soweit es seine schwachen finanziellen Mittel erlauben, seine Unterstützung diesem Unternehmen nicht versagen werde, wenn er auch selbstver­ ständlich dermalen nicht in der Lage sei, diesfalls bestimmte Zusicherungen machen zu können, da vorerst dahinzielende Beschlüsse der Landesvertretung eingeholt werden müßten. Unter dem 6. März 1893 übermittelte der Herr Abgeordnete Fink dem Landes-Ausschusse Petitionen von 15 Gemeinden um werkthätige Unterstützung des Landes zur Errichtung einer schmal­ spurigen Bahn in den Bregenzerwald. Die petitionirenden Gemeinden sind folgende: Hittisau, Sibratsgfäll, Oberlangenegg, Bolgenach, Doren, Riefensberg, Lingenau, Krumbach, Bezau, Andelsbuch, Sulzberg, Mellau, Reuthe, Schnepfau und Schoppernau. Vom 15.—19. September fand die Tracenrevision der projektirten Bahn statt, zu der auch der Landes-Ausschuß einen Vertreter in der Person seines Mitgliedes Martin Thurnher entsendete. Die Tracenrevision nahm einen außerordentlich günstigen Verlauf. Die projectirte Trace wurde im allgemeinen als den öffentlichen Interessen entsprechend befunden, auch fanden die Wünsche der Gemeinden bei der Tracenreviston die thunlichste Berücksichtigung. Dem Wunsche der Gemeinden Wolfurt, Buch und Alberschwende nach Verlegung der Trace von Wolfurt an bis Egg auf das linke Achufer konnte, ganz abgesehen von technischen und finanziellen Schwierigkeiten, schon aus Rücksicht auf die eigenartigen Verhältnisse der auf dem rechten Ufer liegenden Gemeinden Doren, Sulzberg, Riefens­ berg, Krumbach, Ober- und Unterlangenegg, Lingenau, Hittisau und Sibratsgfäll nicht entsprochen werden. Das Protokoll über die Tracenrevision weist nach, daß sich alle betheiligten Gemeinden sympathisch für das Projekt aussprachen, nur die Vertreter von Alberschwende erklärten, sie stehen dem vorliegenden Projekte gleichgiltig gegenüber und die Vertreter der Gemeinde Buch erklärten, die Bahn sei für dieselbe beinahe ohne Werth, wenn nicht die Trace auf das linke Ufer verlegt werde. Die Vertreter der k. k. Bergbehörde, der Handels- und Gewerbekammer und des Landes­ Ausschusses gaben über das Projekt günstige Erklärungen zu Protokoll. Mit Zuschrift des k. k. Handels-Ministeriums vom 30. Nov. 1893 Z. 51.767 genehmigte die k. k. Regierung mit Rücksicht auf das günstige Ergebnis der durchgeführten Tracenrevision, die Tracenführung, sowie die Situirung und Benennung der Stationen und Haltestellen der gedachten Lokalbahn auf Grundlage des Projektes und mit den von der Commiffion beantragten geringen Modifikationen. Auch gab das Handels-Ministerium den Concessionsweichern bekannt, daß es keinen Anstand nehmen werde, mit denselben wegen Feststellung der Bedingungen für die eventuelle Erwirkung der A. h. Concession zum Baue und Betriebe der angestrebten Lokalbahn in Verhandlung zu treten, sobald die Concessionswerber in der Lage sein werden, den Nachweis über die gesicherte Beschaffung des gesammten zur Ausführung dieses Unternehmens erforderlichen Anlage­ kapitales zu erbringen oder überhaupt concrete Anträge in Absicht auf die finanzielle Durchführung des Projektes zu stellen und stellte es schließlich den Concessionswerbern anheim, diesfalls durch bevoll­ mächtigte Vertreter mit dem Departement VII des Handels-Ministeriums sich unmittelbar ins Einver­ nehmen zu setzen. Die Handels- und Gewerbekammer für Vorarlberg in Feldkirch hat in ihrer im Dezember v. I. abgehaltenen Sitzung sich in einer eingehend motivirten Eingabe an das h. k. k. Handels­ ministerium wärmstens für die Erbauung der projektirten Bahn und für Gewährung der vom Con129 Beilage XXL XXI. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags» sortium erbetenen Staatshilfe durch Zinsengarantie für die zur Deckung von drei Vierteln der Bau­ kosten auszugebenden Prioritäts-Obligationen ausgesprochen und wurde hiebei besonders betont, daß weder dieses noch irgend ein anderes Bahnprojekt für den Bregenzerwald Aussicht auf Verwirklichung habe, wenn nicht der Staat helfend einschreite. In dem der Eingabe zu Grunde liegenden bezüglichen Berichte wird auch konstatirr, daß eine Ueberprüfung der Ein- und Ausfuhr nach und aus dem Bregenzerwalde, wie sie vom Konsortium aufgestellt wurde, zeige, daß die Ansätze durchaus mäßig gehalten seien. Mit Zuschrift vom 30. Dez. v. Js. de präs. 4, Jänner d. I. richtete das Konsortium neuer­ dings an den Landtag das Ersuchen, es möge sich das Land an der Bregenzerwälderbahn durch Ueber­ nahme eines Viertels des in Aussicht genommenen Aktienkapitals von 440.000 fl., sonach mit 110.000 fl. unter der Voraussetzung betheiligen, daß die weiters nothwendigen 1, 320.000 fl. auf Grund einer vom Staate zu gewährenden Zinsengarantie durch Ausgabe von Prioritäts-Obligationen beschafft werden. Gleichzeitig wurde mitgetheilt, daß drei Viertel des Aktienkapitals von den übrigen interessirten Kreisen im Betrage von 330.000 fl. bereits gezeichnet seien und zwar von den Gemeinden des Vorderwaldes 110.000 fl., von den Gemeinden und einigen Privaten des Hinterwaldes 110, 000 fl., von der Landes­ hauptstadt Bregenz 100.000 fl., und von Privaten dortselbst 10.000 fl. Die auf Grund ordnungs­ mäßig gefaßter Gemeindebeschlüsse in gesetzlicher Form ausgestellten diesbezüglichen Erklärungen der Gemeindevorstehungen wurden gleichfalls in Vorlage gebracht. Die projektirte schmalspurige Bahnlinie beginnt nächst dem Hafen und neben den Rangirgeleisen des Bahnhofes der k. k. Staatsbahn in der Landeshauptstadt Bregenz. Gleich am Ausgange der geplanten Anfangs- und Hauptstation befinden sich die städtischen Lagerhäuser- sowie der für die Aufstapelung der Holzfracht aus dem Bregenzerwald sich eignende Anschüttungsplatz, ferner der städtische Viehmarkt und das neue Schlachthaus, sowie das Petroleum-Reservoir Nobel u. Komp. Bei km 0 516 betritt die Bahn das großgewerbereiche Rieden und erreicht bei km 15 die erste Haltestelle in nächster Nähe des Klosters Mehrerau. Die Trace nähert sich nun der Rampe der k. k. Staatsbahn, läuft ein Stück weit derselben parallel und unterfährt dieselbe nahe der Haltestelle Schändlingen (2'85 km). Nach einem kurzen Tunnel von 80 m Länge gewinnt die Bahn das Ufer der Bregenzerach, (km 3 45) unterfährt die Reichsstraße und erreicht die Haltestelle Achbrücke-Lauterach (km 4'25), hierauf bei km 6'65^ die Station Kennelbach, in welchem Orte sich große Fabriksetablissements befinden. Hinter der Station Kennelbach tritt die Bahn in die Bregenzerachschlucht (7'55 km) und zieht durch dieselbe in einer Länge von 16 km, sich immer auf dem rechten Flußufer haltend. Bei km 11'2 ist die Haltestelle für Buch, bei km 13'2 für Langen, bei km 15'3 Station Botzenau für die Gemeinden Doren und Sulzberg. Schon vor der Haltestelle Buch passixt die Bahn einen Tunnel .von wieder 80 m und bei km 14'2 einen solchen von 130 m Länge. Vor der Station Botzenau übersetzt sie mittelst eiserner Brücke die Rothach und bei km 17 die Weißach. Nach einem weitern 315 m langen Tunnel kommt die Station Langenegg (km 19'7) mit den Ortschaften Unterlangenegg, Oberlangenegg, Krumbach und Müselbach, dann bei km 22 die Station Lingenau für die Ortschaften des Vorderwaldes: Lingenau, Hittisau, Bolgenach und Sibratsgfäll. Die Subersach wird mit eiserner Brücke übersetzt. Vor Erreichung der Station Egg passirt die Bahn einen 100 m langen Tunnel. Von Station Egg (km 24'87) steigt die Bahn zum Plateau von Andelsbuch (km 27'57) einem bekannten Kur- und Badeort empor. Im Orte Bühel ist Haltestelle, dann hinter Bersbuch (km 32) die Station Schwarzenberg. Die Bahntrace führt nun auf eiserner Gitterbrücke auf das linke Achufer, kommt zur Halte­ stelle Reuche und übersetzt hierauf die Ach in gleicher Weise nochmals, um bei km 37'4 die End­ station Bezau, den Sitz des k. k. Bezirksgerichtes für den Bregenzerwald zu erreichen, welche Station auch den ganzen Verkehr der Thalgemeinden Bizau, Mellau, Schnepfau, Au und Schoppernau, sowie der Berggemeinden Damüls und Schröcken aufzunehmen berufen ist. 130 Beilage XXI IV. Session der 7. Periode 1891. Es unterliegt nun wohl nicht beut geringsten Zweifel, daß der Bregenzerwald aus sich selbst nicht in der Lage ist, die Kosten für Erstellung der projektirten Bahn aufzubringen und es muß daher auf die ausgiebige Hilfe des Staates gerechnet werden. Soll aber diese Hilfe erwirkt werden, so muß auch das Land durch die That zeigen, daß es die Erstellung der Bahn im Interesse des Bregenzer­ waldes für dringend geboten hält und daher für dieselbe, soweit es seine Mittel gestatten, mit thunlichst weitgehender materieller Unterstützung eintritt. Das Ansuchen des Consortiums ist nun dahin gerichtet, das Land möge sich mit einem Be­ trage von 110.000 fl. in Actien betheiligen, so daß sonach x/4 der Stammactien auf das Land, 1/4 auf die Stadt Bregenz und einige Private dortselbst, V4 auf die Gemeinden des Vorderwaldes und 1]4 auf die Gemeinden des Hinterwaldes einschließlich einiger Privatzeichnungen entfielen. Dabei ist immer vorausgesetzt, daß für die übrigen 3/4 der Erstellungskosten die staatliche Zinsengarantie er­ wirkt würde. Der Betrag von 116.000 fi. ist nun zwar im Verhältnis der Kräfte des Landes ein sehr hoher und steht das Land, abgesehen von dem s. z. Baue der Irrenanstalt Valduna und den Maß­ nahmen zum Schutze des Rheinthales zum erstenmal vor der Mitwirkung an der Erstellung eines größern Werkes. Es darf aber nicht übersehen werden, daß es sich hiebei um einen sehr bedeutenden Landestheil handelt, dem die Wohlthaten geordneter Verkehrsverhältnisse zugeführt werden sollen, um einen Landestheil, der bisher die Hilfe des Landes nur in vereinzelten Fällen in Anspruch nahm. Zudem wäre das Land genöthigt, für den Fall, als es nicht zur Erstellung der Bahn kommen sollte, hinsichtlich Erweiterung und Verbesserung bestehender oder Erstellung neuer Straßen im Gebiete des Bregenzerwaldes fortan namhafte Summen aus seinen Mitteln zu gewähren. In dem vom Land­ tage in der Session des Jahres 1889 beschlossenen Gesetze betreffend die Concurrenz-Straße LauterachBezau war bereits vorgesehen, - daß das Land zur bessern Instandsetzung und Erhaltung derselben be­ stimmte Jahresbeiträge zu leisten habe. So sollten durch 3 Jahre hindurch je 4000 fl., durch weitere 7 Jahre je 2000 fl. aus Landesmitteln genanntem Zwecke zugewendet werden, wovon letztgenaMte Jahresquote im Wege der Nachtragsgesetzgebung wohl als fortwährende Belastung des Landes ver­ blieben wäre. Der Betrag hätte aber hievon abgesehen schon in den ersten zehn Jahren die ganz an­ sehnliche Summe von 26.000 fl. erreicht. Wenn der damals beschlossene Gesetzentwurf in Kraft getreten wäre, so wäre aber einerseits' die dadurch geschaffene- Concurrenzstraße wegen ihrer Steigungsverhältnisse immer noch ein unzureichender, nicht genügend entsprechender Verkehrsweg nach dem Bregenzerwalde geblieben, andererseits hätten durch Erstellung weiterer Straßen doch auch die Gemeinden des Vorderwaldes mit dieser Straße in Ver­ bindung gebracht werden müssen, was aber ohne ganz bedeutende Beihilfe des Landes nicht hätte geschehen können. Wenn das Land in einem Zeitraume von 10—20 Jahren eine Summe, die dem für die Bahnerstellung in Aussicht genommenen Betrage mindestens gleich käme, für Erstellung und Erhaltung von Straßen im vorbezeichneten Gebiete bei weitgehendster Heranziehung der Gemeinden verwenden würde, so könnte zwar wohl ein etwas verbesserter, keineswegs aber ein befriedigender Zustand hinsichtlich der Verkehrsverhältnisse des Bregenzerwaldes geschaffen werden. Die Nothwendigkeit der Verbesserung dieser Verhältnisse wird wohl allseitig anerkannt, ebenso die Nothwendigkeit der Beihilfe des Landes. Wenn nun aber das Land seine Beihilfe nicht versagen kann und darf, so nnrd dasselbe auch in finanzieller Beziehung besser thun, sich, wenn auch mit einem etwas hohen Betrage an der Erstellung einer Bahn einmal zu betheiligen, statt für Erstellung und Erhaltung von Straßen dauernde Lasten zu übernehmen. ‘ Wie die Verhältnisse dermalen liegen, dürste die Bahn Bregenz^Bezau in absehbarer Zeit die einzige in Vorarlberg zu erbauende Bahn sein, für die die Inanspruchnahme der Beihilfe des Staates und des Landes ohne allen Zweifel gerechtfertigt erscheint. Die Erstellung der ebenfalls für ein herrliches Thal sehr erwünschten Montavonerbahn erscheint vertragsmäßig ohne Inanspruchnahme der Hilfe des Landes und des Staates bereits gesichert und die Erstellung anderweitiger Bahnbauten mit Ausnahme lokaler Straßenbahnen kann nach der geografischen Lage der einzelnen Theile des Landes und den gegebenen Verhältnissen wohl nicht in ernstliche Aussicht genommen werden. 131 Beilage XXI. XXL der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. Es besteht daher wohl kein Grund gegen die finanzielle Betheiligung des Landes an der Erstellung der projektirten Bahn und zwar um so weniger, als der zu zeichnende Betrag von 110.000 st. in Aktien keineswegs als einfacher Beitrag oder gar als reines Geschenk anzusehen ist, sondern unter Umständen ein nicht so bedeutungsloses Aktivum des Landes zu bilden geeignet ist. Je mehr die Amortisation der aufgenommenen Prioritätsobligationen unter der staatlichen Garantie fortschreitet, desto mehr erhöht sich die Aussicht für eine entsprechende Verzinsung der Stammactien und wenn der Amortisationsplan in ähnlicher Weise festgestellt wird, wie bei andern derartigen Bahnen, so erfolgt vor Ablauf der Concessionsdauer auch anstandslos die Rückzahlung des gesammten Actienbetrages an Land und Gemeinden. Die Daten über Ein- und Ausfuhr des Bregenzerwaldes sind nach dem Urtheile solcher, die die Verhältnisse an Ort und Stelle genau kennen, dann auch nach dem Urtheile der Handels- und Gewerbekammer in Feldkirch nicht hoch gegriffen, der Verkehr wird sich voraussichtlich bedeutend ent­ wickeln und erweitern; zudem find bei Localbahnen die Betriebserfordernisse nicht so hoch, wie bei andern Bahnen. Alle diese Umstände sprechen dafür, daß die Möglichkeit einer entsprechenden Rentabilität der Bahn nicht ausgeschlossen erscheint. Es ist aber nicht die Aussicht auf eine Rentabilität, sondern die Nothwendigkeit der Erstellung der Bahn, die die Betheiligung des Landes bedingt. Wenn sich nun aber das Land mit dem Betrage von 110.000 st. zu betheiligen gedenkt, so erscheint es andererseits geboten, offen und unumwunden zu erklären, daß der von ihm zu votirende Betrag die äußerste Grenze sei, bis zu welcher seine Mitwirkung reichen könne. Es soll keinem Zweifel unterliegen, daß es auf weitere, spätere, wie immer geartete Anforderungen oder Mehrleistungen unter keinen Umständen einzugehen bereit sei. Gerade bei diesem Punkte wird es am Platze sein, kurz die in den letzten Wochen an den Landtag gegen die finanzielle Betheiligung des Landes gerichteten Petitionen zu berühren. Petitionen langten ein: Von den Gemeindevorstehungen von Schwarzach, Alberschwende, St. Gallenkirch, Bürserberg, Bartholomäberg, Vandans, Silberthal, Tschagguns, Schruns, Altenstadt, Dünserberg, Satteins, Schnifis, Brand, Jnnerbraz, Dalaas, Thüringen, Thüringerberg, St. Gerold, Blons, Sonntag, Fontanella, Raggal und Ludesch, ferner vom kath. Bauernverein in Montavon und von der Genossenschaft der Handelsleute und Wirthe von Wolfurt, Schwarzach und Bildstein. Es wäre unter gewöhnlichen Umständen einigermaßen wohl schwer zu verstehen, wie die ver­ schiedenen Gemeindevorstehungen, von denen die Petitionen fast ausnahmslos herrühren, sich gegen eine Unternehmung, die einem großen Landestheile bleibenden Nutzen zu bringen berufen ist, einzuschreiten sich veranlaßt fühlen sollten. Erklärlich erscheint es von den Gemeinden Schwarzach und Alberschwende die nicht mit Unrecht in der Bahnerstellung ein Ablenken des Verkehrs von diesen 2 Gemeinden befürchten. Die Gründe des Einschreitens der übrigen Gemeinden sind sicher nicht darin zu suchen, daß dieselben dem Bregenzerwalde die Hilfe des Landes nicht in ausgedehntem Maße gönnen würden. Das Gefühl der Zusammengehörigkeit aller Theile und Bewohner des Landes, das Gefühl der Noth­ wendigkeit der gegenseitigen, gemeinsamen Hilfe und des einigen Zusammengehens ist gewiß nicht ver­ schwunden ; es sind daher wohl andere Ursachen, die den Petitionen zu Grunde liegen. Diese Ursachen dürften hauptsächlich zwei sein. Es hat sich die Ansicht Geltung verschafft, das Land werde bei Votirung einer so großen Summe gehindert, in nächster Zeit den übrigen Theilen des Landes nach wie vor seine wohlwollende Obsorge und Unterstützung angedeihen zu lassen, und es werde sich pudern bei etwaiger Ueberschreitung des Kostenvoranschlages beim Baue der projektirten Bahn in weitere dermalen nicht übersehbare Auslagen stürzen und dadurch die jetzt so geordnete Finanzlage des Landes verschlechtern. Die Betheiligung des Landes an der Bregenzerwälderbahn kann erfolgen, ohne daß das'Land erhöhte Umlagen zu beschließen, oder Schulden zu machen braucht. Auch wird das Land nicht gehindert, in der bisherigen, mäßigen Weise fördernd und helfend auch bei anderen Unternehmungen einzugreifen. Die Auszahlung des Betrages soll nicht auf einmal, sondern in 3 Jahresraten erfolgen. Hinsichtlich der Furcht, es könnte das Land durch Betheiligung an der Erstellung der Bahn sich weitexe Verbindlichkeiten und Lasten gufladen, kann wohl ausgesprochen werden, daß sie nicht 132 Beilage XXI." IV. Session der 7. Periode 1894. begründet ist, da es sicher Niemandem betgefallen ist und auch wohl nicht beifallen wird, derartige weitere Lasten dem Lande aufzubürden; es erscheint aber zur allseitigen Beruhigung sehr angemessen, wenn bei der Beschlußfassung über die Betheiligung des Landes ausdrücklich alle weitere wie immer geartete Heranziehung zu Mehrleistungen zum Vorhinein entschieden abgelehnt wird. Die Vorsorge des Landes soll sich aber noch weiter, nämlich auch auf die betheiliglen Gemeinden des Vorder- und Hinterwaldes erstrecken. Diese Gemeinden haben in Erkenntnis der Wichtigkeit der Bahnerstellung im Verhältnis zu ihren Kräften ganz außerordentlich hohe Summen gezeichnet und sind mehrere derselben diesbezüglich bis zur Grenze ihrer Leistungsfähigkeit gegangen. Die Handels- und Gewerbekammer ist der gleichen Ansicht, indem im bezüglichen Berichte ausgesprochen wird, eine weitergehende Belastung der Gemeinden könne in Rücksicht auf ihre finanzielle Leistungsfähigkeit denselben weder zugemuthet noch überhaupt durchgeführt werden. Damit nun auch in dieser Beziehung volle Klarheit und somit auch volle Beruhigung ein­ treten kann, empfiehlt der volkswirtschaftliche Ausschuß an die Betheiligung des Landes die weitere Bedingung zu knüpfen, daß auch die Gemeinden des Vorder- und Hinterwaldes zu keinerlei weitern Mehrleistungen über die von denselben gezeichneten Beiträge hinaus herangezogen werden dürfen. Nach dem Gesetze vom 8. Mai 1869 Nr. 61 R. G.-Bl. beziehungsweise vom 19. März 1887, Nr. 33 R.-G.-Bl. besitzen die Landeshauptstädte das Recht, zu der von den Bahnen zu entrichtenden Einkommen­ steuer Zuschläge einzuheben. Es ist nun sicher im Interesse der projektirten Bahn gelegen, wenn dieselbe von dieser Last befreit wird, indem dadurch für die Bahn eine Verringerung der Betriebsauslagen erzielt wird. Es soll daher diese Bedingung seitens des Landes gestellt werden. Bregenz, das denn doch ein bedeutendes Jntereffe am Zustandekommen der Bahn besitzt, ist leicht in der Lage, auf etwas zu verzichten, was es ohne Erstellung der Bahn — und diese erfolgt ohne Betheiligung des Landes wohl kaum — ohnedem nicht bekäme. Anders würde es sich verhalten, wenn eine Aenderung der bezeich­ neten Gesetze nach der Richtung erfolgen sollte, daß allen von der Bahn berührten Gemeinden verhält­ nismäßig eine Quote der Bahnsteuer zugetheilt würde; bei Eintritt dieses Falles wäre die Bedingung als von dort an aufgehoben zu betrachten. Wenn nun die Landesvertretung in dieser umsichtigen, sich und die Gemeinden des Vorderund Hinterwaldes schützenden Weise vorgeht, so müssen und werden alle Vorurtheile und Bedenken gegen die Betheiligung des Landes bei Erstellung der Bahn verschwinden. Durch die Votirung des Betrages aber wird das Land dokumentiren, daß es mit Ernst und Opferwilligkeit an die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse eines bisher fast abgeschlossenen, finanziell nicht genug kräftigen, aber vom Schöpfer mit Naturschönheiten aller Art reich ausgestatteten Landestheiles schreiten will. Die h. Re­ gierung wird aber in der Votirung des genannten Betrages von dem finanziell schwachen Lande die Wichtigkeit der Bahn aber auch die Nothwendigkeit ihrer eigenen Beihilfe in ausgedehntem Maße er­ kennen und darf dann das Land, und insbesondere der Bregenzerwald vertrauensvoll den weiteren Entschließungen derselben in dieser Angelegenheit entgegensehen. Gleichzeitig mit der Petition des Consortiums um Mitwirkung des Landes bei Erbauung der Bregenzerwälderbahn wurde dem volkswirtschaftlichen Ausschüsse auch der Akt, betreffend die Concurrenzstraße Lauterach—Bezau zugewiesen. Der Landtag hat bereits in der Session des Jahres 1889 einen Gesetzentwurf beschlossen, der diese Angelegenheit der Regelung zuführen sollte. Nach diesem Entwürfe wäre, wie schon bereits früher ausgeführt wurde, die Zuwendung von Staats- und Landesbeiträgen für die erste Instandsetzung, dann für die künftige Erhaltung genannter Straße in Aussicht genommen worden. Dieser Gesetzentwurf erhielt aber vornehmlich wegen der Bestimmungen hinsichtlich Auftheilung zweier zu Gunsten dieser Straße bestehenden Fonde nicht die A. h. Sanktion. Der Landes-Ausschuß hat nun wohl neuerliche Unterhandlungen mit den Gemeinden eingeleitet, dieselben haben aber zu keinem Resultate geführt, da sich alle Gemeinden mit Ausnahme jener von Egg, Alberschwende, Schwarzach, Lauterach und Hard gegen die Errichtung der Concurrenzstraße Lauterach—Bezau auf Grund des Gesetzentwurfes vom Jahre 1889 aussprachen. Mittlerweile hatte 133 XXI. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. IV. Session, 7. Periode 1894. aber das Projekt des Bahnbaues Bregenz—Bezau greifbare Gestalt angenommen und es konnten daher in der Straßenangelegenheit seitens des Landes-Ausschusses weitere Schritte mit Aussicht auf einen Erfolg nicht mehr unternommen werden. Wird die Eisenbahn in den Bregenzerwald erbaut, dann verliert die Tobelstraße ihre bisherige Bedeutung und entfallet: sonach auch die in Aussicht genommenen Staats- und Landesbeiträge und kann daher in eine Beschlußfassung über diese Straßenangelegenheit vor er stoffener Entscheidung über die Bahnfrage, seitens der Landesvertretung nicht eingegangen werden. Diese Straßenfrage könnte aber dermalen auch schon aus dem formellen Grunde einer Erledi­ gung nicht zugeführt werden, weil vorerst neue Verhandlungen mit den Gemeinden gepflogen, und weitere Erhebungen gemacht werden müßten. Auf Grund dieser Darstellungen erhebt der volkswirthschaftliche Ausschuß folgende Anträge: Der h. Landtag wolle beschließen: „1. Das Land Vorarlberg betheiligt sich an der Erstellung der Localbahn Bregenz—Bezau durch Zeichnung eines Betrages von 110.000 fl. in Stammactien, jedoch unter der ausdrücklichen Bedingung und Voraussetzung, daß weder die Gemeinden des Vorderund Hinterwaldes, noch das Land außer den gezeichneten Beträgen zu irgend welcher Mehrleistung, also auch nicht zur Deckung etwaiger erhöhter Baukosten öder sich ergebender Betriebsdeficite herangezogen werden dürfen, ferner unter der weitern Voraussetzung, daß der Staat für drei Viertel der Erstellungskosten die Zinsen­ garantie übernehme. 2. An die Betheiligung des Landes wird die weitere Bedingung geknüpft, daß die Landeshauptstadt Bregenz ihrerseits auf das Recht der Erhebung von Gemeinde­ zuschlägen zu den von der Bregenzerwälderbahn zu entrichtenden direkten ärarischen Steuern auf die Zeit der Concessionsdauer Verzicht zu leisten habe. Erfolgt eine Abänderung des Gesetzes vom 8. Mai 1869, Nr. 61 R.-G.-Bl., beziehungsweise vom 19. März 1887, Nr. 33 N.-G.-Bl., nach der Richtung, daß allen von der Bahn berührten Gemeinden eine entsprechende Quote der Bahnsteuerzuschläge zugesichert erscheint, so tritt von jenem Zeitpunkte an die Verzichtleistung der Stadt Bregenz außer Kraft. 3. Die Auszahlung des Betrages von 110.000 fl. erfolgt in 3 Jahresraten und zwar die erste nach Erwirkung der A. h. Concession, die zweite und dritte in den nächst darauf folgenden zwei Jahren. 4. Die h. k. k. Regierung wird neuerdings dringend ersucht, der Erstellung der Local­ bahn Bregenz—Bezau die größte Aufmerksamkeit zuzuwenden und sich hieran in ausgiebigster Weise zu betheiligen. 5. Die in der Angelegenheit der Erbauung der Lokalbahn Bregenz—Bezau an den Landtag gerichteten Petitionen werden durch die vorstehenden Beschlüsse*als erledigt erklärt. 6. In eine Beschlußfassung betreffend die Concurrenz-Straße Lauterach—Bezau wird dermalen nicht eingetreten." Bregenz, 22. Jänner 1894. Johannes Thrrrnher, SRavHn Thurnher, Obmann. Berichterstatter. Drückvon^N^T e u tsch, BregH 134