18940115_ltb0121894_Bericht_Gemeindeverwaltungsausschuss_Subventionsgesuch_Meiningen_Rheindammbaukosten

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Letzte Änderung 01.07.2021, 19:12
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,lt1894,ltb1894,ltb0,ltp07
Dokumentdatum 2021-07-01
Erscheinungsdatum 2021-07-01
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Inhalt des Dokuments

XII. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. IV. Session, 7. Periode 1894. Beilage XU. des landtäglichen Gemeinde- und Verwaltungs-Ausschusses, über das Gesuch der Gemeinde Meiningen, nm Gewährung einer Subvention zur theilweisen Deckung der Rheindammbaukosten. Hoher Landtag! Die Gemeinde Meiningen hat an den hohen Landtag schon in der letzten Session ein Gesuch um Gewährung einer Subvention zur Deckung der Rheindammbaukosten eingegeben, und erhielt laut Landtagsbeschlutz der XII. Sitzung 1200 fl. bewilliget. Dieselbe Gemeinde reichte nun in der diesjährigen Session ein gleiches Gesuch ein, welches dem Gemeinde- und Verwaltungs-Ausschüsse zur Vorberathnng und Berichterstattung zugewiesen wurde. Der landtägliche Ausschuß fand zuerst zu prüfen, ob die jetzigen Verhältnisse andere seien, als zur Zeit der Votirung der ersten Subvention; er fand aber unter den ihm zur Kenntnis vor­ liegenden Momenten keinen Anlaß, welcher bestimmend sein könnte einen positiven Antrag auf eine zweite Subventionirung genannter Gemeinde zu stellen, denn einerseits ist das Erfordernis gleich geblieben und andererseits ergeben die Jahresrechnungen der Gemeinde Meiningen keinen finanziellen Niedergang derselben, da die Rechnung pro 1891 ein gestelltes Stammvermögen per 16066 fl. 26 kr., einen Mivrest von 1300 fl. 25 kr., die Rechnung pro 1892 hingegen ein gestelltes Stammvermögen per 16066 fl. 26 kr., einen Aktivrest per 7186 fl. 01 kr. nachweist, welchem eine Passivsumme per 10800 fl. entgegen steht, dagegen kann der Ausschuß, mit Rücksicht, daß eventuell andere ihm unbekannte Motive dennoch eine zweite Subventionirung dieser Gemeinde voll und ganz rechtfertigen könnte, auch nicht den Antrag auf eine abweisliche Bescheidung dieses Gesuches stellen, es dürfte sich empfehlen den Landes­ Auschuß zu ermächtigen, der Gemeinde Meiningen eine weitere Subvention zu verabfolgen, wenn er dieses auf Grund seiner weiteren Erhebungen und Informationen für geboten findet. Doch muß diese Ermächtigung beschränkt werden, da das Land nach Ansicht des Ausschusses auf keinen Fall einen höheren Beitrag leisten soll, als der Staat gewährt, der Staat hat 1500 fl. beigetragen, das Land durch die erste Subvention 1200 fl. bewilliget, daher die zweite eventuelle Subvention des Landes mit dem Maximalbetrage von 300 fl. beschränkt werden sollte. 75 XII. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. IV. Session, 7. Periode 1894., In Erwägung dieser Sachlage stellt der landtägliche Ausschuß den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Der Landesausschuß wird ermächtiget, der Gemeinde Meiningen zur Deckung der Rheindammbaukosten, soferne er es auf Grund seiner weiteren Erhebungen für nothwendig erachtet, einen zweiten Beitrag aus der Landeskassa ausfolgen zu lassen, welcher aber über den Höchstbetrag von 300 fl. nicht hinausgehen darf." Bregenz, am 15. Jänner 1894. Josef Heinzle, Peter Paul Welte, Obmannstellvertreter. Berichterstatter. Druck von Z. N. Deutsch, Bregenz.