18940115_ltb0101894_Bericht_Volkswirtschaftsausschuss_Subventionsgesuch_Schlins_Illwuhrbauten

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Letzte Änderung 01.07.2021, 19:13
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,lt1894,ltb1894,ltb0,ltp07
Dokumentdatum 2021-07-01
Erscheinungsdatum 2021-07-01
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X. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. IV. Session, 7. Periode 1894. Beilage X. des volkswirthschastlichen Ausschusses über das Gesuch der Gemeinde Scblins um Gewährung einer Subvention aus Landesmitteln zur Erstellung von lvuhrbauten an der )ll. Hoher Landtag! Der hohe Landtag beauftragte in der Sitzung vom 3. Mai 1893 über Antrag des volkswirthschaftlichen Ausschusses (XXXIX. Beilage zu den stenograph. Protokollen) den Landes-Ausschuß, mit dem h. k. k. Ackerbau-Ministerium wegen Zuwendung einer ergiebigen Subvention aus dem staat­ lichen Meliorationsfonde zu den Jllwuhrbauten in Schlins in Verhandlung zu treten und ertheilte ihm gleichzeitig die Ermächtigung, die Gewährung eines der staatlichen Subvention gleich hohen Betrages seitens des Landes in Aussicht zu stellen. Der Landesausschuß unterbreitete unterm 18. Mai 1893, Z. 2384 Gesuch und Bericht an die k. k. Statthallerei, welche indessen mit Note vom 1. August 1893, Nr. 18858 darauf aufmerksam machte, daß ein eigentliches Projekt mit Kostenvoranschlag nicht vorliege, (im Landtagsberichte Beilage XXXIX hatte übrigens der technische Befund des frühern Cultur-Ingenieurs Aufnahme gefunden) die Regierung daher nicht in der Lage sei, sich von der Zweckmäßigkeit einer zu gewährenden Subvention zu überzeugen. Weiters müßte der Landesausschuß genau den Procentsatz angeben, den derselbe von den Gesammtkosten aus Landesmitteln zu bestreiten geneigt wäre und schließlich dürfte es sich empfehlen, daß die Gemeinde Schlins sich schon dermalen bereit erklären würde, jene Kosten des projektirten Baues, die nach Abzug der eventuellen Unterstützung aus Staats- und Landesmitteln noch unbedeckt verbleiben werden, aus Eigenem zu bestreiten und auch die künftige Einhaltung der auszuführenden Bauten zu übernehmen. Der Landes-Auschuß beauftragte sonach den Cultur-Ingenieur mit der Ausarbeitung eines Planes und Kostenvoranschlages und veranlaßte die Gemeinde Schlins zur Abgabe der gewünschten Erklärung. Nach dem neu ausgearbeiteten Projekte betragen die Baukosten die außerordentlich hohe Summe von 31.000 fl., während dieselben im obcitirten Landtagsberichte nach dem technischen Berichte des früheren Cultur-Ingenieurs mit nur 150.75 fl. veranschlagt erscheinen, und zeigt sich sonach nach dem jetzigen Projekte ein Mehrerfordernis von 14.425 fl. 71 X. der Bellagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags .IV. Session, 7. Periode 1894. Die Hauptursachen dieser Differenz sind darin zu suchen, daß einentheils nach dem nunmehrigen Projekte an den bereits durchgeführten Correktionsbauten Ergänzungen und Verbesserungen mit einem Kostenbetrag von 9000 fl. vorgenommen werden sollen, deren Ausführung vornehmlich durch die Früh­ jahrs- und Sommerhochwässer des Jahres 1893 verursacht wurden, anderntheils nach altem Projekte für den Neubau 4 m3 Steinwurf für den Currentmeter Correktion, im neuen Voranschlag aber 7 m3 angesetzt wurden, welche Aenderung auf Grund der vorgenommenen Erhebungen unbedingt noth­ wendig erschien. Mit Zuschrift des Landes-Ausschusses vom 2. Oktober 1893 Z. 4421 wurde Plan und Kostenvoränschlag an die k. k. Statthalterei mit dem Ersuchen um befürwortende Vorlage beim h. k. k. Ackerbau-Ministerium übermittelt, und zugleich auf Grund des Landesausschußbeschlusses vom 14. Sept, die Bereitwilligkeit ausgesprochen, ' der Gemeinde Schlins vorbehaltlich der Gewehmigung des Landtages eine Subvention aus Landesmitteln im Betrage von 5000 fl. in 2 Jahresraten von je 2500 fl. unter der Voraussetzung der Zuwendung einer in gleicher Höhe zu bemessenden Staatssubvention zu gewähren. Gleichzeitig wurde der Regierung die Erklärung der Gemeindevertretung von Schlins, nach welcher sich die Gemeinde verbindlich macht, die durch Staats- und Landeshilfe nicht gedeckten Kosten, so wie die künftige Erhaltung der Bauten aus Eigenem zu bestreiten, zur Kenntnis gebracht. Eine Erledigung dieser Eingabe ist seitens der Regierung bis heute noch nicht erfolgt, es liegt aber wohl außer allem Zweifel, daß dieses demnächst und zwar in günstigem Sinne geschehen werde. Die Durchführung der Bauten sollte aber nicht mehr länger verzögert werden, wenn nicht neuerlicher Schaden an den bisherigen Bauten und an den dem Ufer der Jll entlang liegenden Grundcomplexen verursacht werden soll und es erscheint daher nothwendig, daß die Landesvertretung die Erledigung seitens der Regierung nicht abwartet, sondern das Vorgehen des Landes-Ausschusses billigt und sonach die von diesem in Aussicht gestellte Subvention jedoch selbstverständlich unter der Bedingung und Voraussetzung der Zuwendung eines gleich hohen Betrages seitens des Staates der Gemeinde Schlins thatsächlich gewährt. Die finanziellen Verhältniffe der Gemeinde sind bereits im Berichte des volkswirthschaftl. Ausschusses vom 29. April 1893 (XXXIX. Beilage zu den stenograph. Protokollen) dargestellt und es kann daher eine weitere Begründung der Nothwendigkeit der Hilfe seitens des Landes und Staates nach dieser Richtung entfallen. Der volkswirthschaftliche Ausschuß erhebt sonach den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Der Gemeinde Schlins wird zur Erstellung der Wuhrbauten an der Jll ein Beitrag aus Landesmitteln in der Höhe von 5000 fl. in zwei gleichen Jahresraten von je 2500 fl. unter der Voraussetzung der Zuwendung einer gleich hohen Subvention aus dem staatlichen Meliorationsfonde gewährt. Die Auszahlung der ersten Rate hat im Jahre 1894 nach Vollendung der Hälfte der projekfirten Bauten, die zweite Rate aber im Jahre 1895 nach Durchführung und Vollendung der gesammten projektirten Bauten von der Landeskasse zu erfolgen." Bregenz, am 15. Jänner 1894. Mart. Thurnher, Johannes Thnrnher, . Obmann. Berichterstatter. ^Druck von J. N. T elitfch, Uregenz.^ . 72