18940109_ltb0031894_Landesausschussbericht_Subventionsansuchen_Lustenau_Rheindammbaukosten

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Letzte Änderung 01.07.2021, 19:13
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,lt1894,ltb1894,ltb0,ltp07
Dokumentdatum 2021-07-01
Erscheinungsdatum 2021-07-01
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Inhalt des Dokuments

III. der Beilagen zu den ftenogL Protokollen des Vorarlberger Landtags. IV. Session, 7. Periode 1894. Beilage III. des kandes-Ausschusses über das Gesuch der Gemeinde kustenan, betreffend die Gewährung einer Subvention zur Deckung der Rheindammbaukosten. Hoher Landtag! Die Gemeinde Lustenau hat unterm 17. Sept. 1892 an den h. Landtag ein Gesuch um Gewährung einer Subvention zur Deckung der Rheindammbaukosten gerichtet. Dieses Gesuch konnte aber in der Sitzung vom 20. September nur mehr in formeller Hinsicht behandelt, nämlich dem Landes-Ausschusse zur Vorberachung überwiesen werden, da noch am gleichen Tage die Vertagung des Landtages erfolgte. Der Landes-Ausschuß fand sich indessen auch in der Frühjahrssession 1893 nicht in der Lage, dem Landtage über das fragliche Gesuch Bericht und Antrag zu unterbreiten, da er sich vorerst durch vorangehende Regelung und Ordnung des dortigen Rechnungswesens eine genaue Kenntnis über die Finanzlage der Gemeinde verschaffen wollte. Es ist ihm dieses aber auch bis heute nicht vollständig gelungen, indem die Gemeindevorstehung trotz aller gemachten Anstrengungen nicht dazu gebracht werden konnte, die Rechnungen der Gemeinde und insbesondere jene über die Kosten der von der Gemeinde übernommenen und erstellten Dammbauten rechtzeitig zu erstellen. Soviel ist aber sicher, daß die Gemeinde Lustenau sehr mit Schulden beladen ist, daß sie vielfach für das dringend Nothwendige schwer die nöthigen Mittel aufbringt und in finanzieller Bezie­ hung einer Unterstützung dringend bedarf. Es empfiehlt sich auch mit der Gewährung derselben nicht mehr zu zögern, damit die Abrechnung hinsichtlich der Schuldigkeit der Gemeinde an den Rheindamm­ baufond, beziehungsweise an das Land dadurch nicht erschwert, sondern erleichtert werde. Nach den Voranschlägen betreffend die Erstellung der Rheindämme nach dem Landesgesetze vom 11. Mai 1892 sollten im Gebiete von Lustenau Bauten aufgeführt werden im Kostenbeträge von 111.500 fl., wovon auf die Gemeinde 10°/0, sonach 11.150 ft. entfallen. Aus dem Meliorationsfonde erhielt dieselbe zur theilweisen Bestreitung dieser Auslagen den Betrag von 3000 fl., so daß hienach auf die Gemeinde noch entfielen 8150 fl. 49 III. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. IV. Session, 7. Periode 1894; Nach den Ausführungen des Hrn. Abgeordneten Bösch in der Landtagssitzung vom 20. Sep­ tember 1892 soll aber die Gemeinde außerdem bei einigen in Akkord genommenen Dambauarbeiten Verluste erlitten haben, so daß sich die wirklichen Ausgaben für die Dammbauten höher als die oben bezeichnete Summe belaufen dürften. Die Gemeinde Lustenau hat zudem in den letzten Jahren zu Entwäfferungszwecken große Summen verausgabt. Die Zuwendung einer Subvention aus Landesmitteln erscheint daher gerechtfertigt und sollte dieselbe im gleichen Ausmaße erfolgen, wie die vom staatl. Meliorationsfonde zugewiesene. Der Landes-Ausschuß stellt sonach den Antrag: Der h. Landtag wolle beschließen: „Der Landes-Ausschuß wird ermächtigt, der Gemeinde Lustenau zur Deckung der Rheindammbaukosten eine Subvention von 3000 st. aus der Landeskaffe auszufolgen. Bregenz, den 9. Jänner 1894. Der Landes-Ausschuß. Druck von I. N? Teutsch, Bregenz. 50