18940122_ltb0231894_Finanzausschussbericht_Landesausschussrechenschaftsbericht_1894

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Letzte Änderung 01.07.2021, 19:13
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,lt1894,ltb1894,ltb0,ltp07
Dokumentdatum 2021-07-01
Erscheinungsdatum 2021-07-01
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XXIII. der Beilagen zU-den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. IV. Session, 7. Periode 1894. Beilage XXIII. des Finanzausschusses über den Rechenschaftsbericht des Landes-Ausschusses von Vorarlberg für den IV. ordentlichen Landtag der VII. Periode (894. Hoher Landtag! Der in der II. Sitzung am 10. Jänner 1894 zur Prüfung des Rechenschaftsberichtes des Landesausschuffes gewählte Finanzausschuß berichtet über die ihm zugewiesenen Arbeiten wie folgt: I. Ueber die Ausführung der vollziehbaren Landtagsbeschlüsse der letzten Session- a. Jener, welche der Allerhöchsten Sanction bedürfen.. Dieselbe wurde erwirkt: 1. für die Landtagsbeschlüsse vom 20. September 1892 betreffend die Einhebung der Landeszuschläge für das Jahr 1893. 2. für den Landlagsbeschluß vom 27. April 1893 betreffend das Oefsentlichkeitsrecht an die Cholera- und Epidemie-Spitäler. 3. für den Landtagsbeschluß betreffend die Fischerei im Bodensee. 4. für den Landtagsbeschluß betreffend die Einhebung der Landeszuschläge für das Jahr 1894. Der hohe Landtag wolle dieses zur befriedigenden Kenntnis nehmen. 5. die Allerhöchste kaiserliche Sanction wurde verweigert dem Landtagsbeschluß vom 17. Sept. 1892 betreffend die Abänderung der §§12 und 2 3 der Bauordnung. Die Ablehnungs­ gründe waren hauptsächlich, und zwar für den § 12, daß eine Zurücksetzung des Baues um 4 m von der Nachbarsgrenze eine Beschränkung des Eigenthumsrechtes, und daß, wenn die Bauten nicht zu nahe aneinander gestellt werden sollten, eine Entfernung von 4 va zu wenig wäre. In Bezug auf § 23 spricht die Regierung in Betreff der Feuersicherheit ihr Bedenken aus, wenn als isolirte Lage nur 15 m Entfernung festgestellt würde. 137 XXIII. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. Beilage XXIII. 6. Für den Landtagsbeschluß vom 3. Mai 1893 betreffend die Abänderung der §§ 6, 8 und 16 der L.-W.-O. steht die Allerh. kais. Sanction noch aus, und wird daher gestellt der Antrag: „Der hohe Landtag wolle beschließen, der Landesausschuß wird beauftragt, bei der h. Regierung wegen Erwirkung der Allerhöchsten kaiserlichen Sanktion neuerlich einzuschreiten." Nachtrag: Von Landtagsbeschlüssen in früheren Sessionen haben die im Rechenschaftsberichte des Landes­ ausschusses angeführten Punkte, 7, 8 und 9 die Allerhöchste kaiserliche Sanktion erhalten, was zur Kenntnis genommen werden wolle. Dagegen wurde dem Landtagsbeschlusse betreffend das Verbot der Thierquälerei die Allerhöchste kaiserliche Sanction nicht ertheilt und werden von der h. Re­ gierung als Gründe angeführt, daß wegen der im Gesetzentwürfe bestimmten strafrechtlichen Bestim­ mungen die Erlassung eines Verbotes der Thierquälerei als für die Landesgesetzgebung nicht geeignet erscheine. Ad. I. B. Ueber die Ausführung der Landtagsbeschlüsse nach § 18 und 19 der Landesordnung. Die Punkte 1, 2, 4, 6, 7, 9, 10 und 11 des Rechenschaftsberichtes des Landes-Ausschusses wolle das hohe Haus zur Kenntnis nehmen. Zu Punkt 3 betreffend die Aufhebung des schweizeri­ schen Viehausfuhrverbotes und die Bildung eines eigenen Sanitätsbezirkes für Vorarlberg wird gestellt der Antrag: „Der hohe Landtag wolle beschließen, der Landes-Ausschuß wird aufgefordert, diese Angelegenheiten im Auge zu behalten und keine Gelegenheit zu verabsäumen, um diesfalls bei den Behörden einzuschreiten." Zu Punkt 5, betreffend die Durchführung der Steuerreform wird der Wunsch aus ge­ drückt, die hohe k. k. Regierung werde diese Reform als eine der allernothwendigsten und dringendsten Fragen, ehestens im Sinne der Entlastung des ärmeren Theiles der Bevölkerung zur Durchführung bringen. .Zu Punkt 8, betreffend eine jährliche bestimmte Zeit der Einberufung der Landtage wird der Hoffnung Ausdruck gegeben, die hohe k. k. Regierung werde, analog der diesjährigen Einberufungs­ zeit, auch in Zukunft dieser Zeit Rechnung tragen. Ad I. 0. In Ausführung der Landtagsbeschlüsse im eigenen Wirkungskreise des Landes-Ausschusses. Hiebei wie folgt: Punkt „ „ wird sich ebenfalls auf den Rechenschafts-Bericht 1. betreffend die Regelung der Lehrergehalte. 2. „ die Subvention an die Walserthalerstraße. 3. „ die Subvention für Besuch des Obstbaukurses. 138 des Landes-Ausschusses berufen IV. Sessionder 7. Periode 1894. Beilage XXIII. 4. betreffend einen Beitrag an die Gemeinde Lustenau zu den Rheindammbauten. 5. „ Unterstützung des Gemüsebaukursbesuches. 6. u. 7. betreffend die Beiträge an die Gemeinde Meiningen und Mäder zu den Rheindamm­ bauten. 8. betreffend das Nachtragserforderniß des 2ehrerpensionsfondes. die Dr. Anton Jussel'sche Stiftung. 9. ff tt die verschiedenen Subventionsgesuche von Vereinen. 10. ft tf Subvention zum Besuche des Fischereikurses. 11. ft tt die Schaffung eines Radfelgengesetzes für die Montavonerstraße. 12. ft tt Stipendium für einen Militärarzneischüler. ein * ' 13. ft tt 14. die Jllwuhrbauten in Schlins, ft tt 15. die Anstellung des Landes-Culturingenieurs Jlmer. ft tt die Straße nach Gargellen. 16. tf ft bie Reform des Verfachbuches. ... 17. ft tf Maßregeln zur Hebung der Viehzucht. 18. tf tt die Pensionirung des Kanzleiassistenten Stocker. 19. tf den Thierseuchenfond für Rinder. 20. tt die Vertheilung des mit Tirol gemeinsamen Normalschulfondes. 21. tt die Subvention an die Gemeinde Klösterle. 22. ff Subventionirung sonntäglicher Fortbildungsschulen. 23. tt tf den Weg über den Flexen. 24. tt ft die Straße Lauterach—Bezau. 25. tt tf den Wegbau nach Damüls. 26. tt tt für Lehramtskandidaten. die Stipendien ~ 27. tf tt Regulirungsbauten an der Jll. 28. die ft tt 29. die Vorkehrungen gegen die Mißbräuche bei den Gemeindewahlen. tt Die Punkte 4, 14, 15, 18, 19, 24, 25 und 28 werden dem Landtage separat in Vorlage gebracht und sind dort theilweise schon erledigt worden; zu den übrigen Punkten 1—29 wird gestellt der Punkt „ „ Antrag: „Der hohe Landtag wolle die Ausführungen des Landes-Ausschusses über die Land tagsbeschlüsse im eigenen Wirkungskreise genehm halten." n. Vorarlberger Landesfond. 1. Rechnungsabschluß des Vorarlberger Landessoudes für das Jahr 1893. Der vorjährige Kassarest beträgt Die neuen Einnahmen .... Daher einen Gesammtempfang mit Die Gesummten Ausgaben sind . . . . . . . Daher bleibt ein Kassarest mit 9.746 fl. 395/10 fr. 97.979 fl. 495/1Q kr. 107.725 fl. 89 98.907 fl. — 8, 818 fl. 89 kr. kr. kr. Der Finanzausschuß stellt den Antrag: „Der hohe Landtag wolle beschließen, dem Rechnungsabschlüsse des Vorarlberger Landesfondes für das Jahr 1893 mit den vorangeführten Ziffern wird die Genehmigung ertheilt." 139 XXIII. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. Beilage XXIII. 2. Boranschlag de« Vorarlberger Landessondes siir das Jahr 1894. Dieser Voranschlag wurde bereits in der 13. Landtagssitzung am 3. Mai 1893 erledigt. III. Grundentlastungssond. a. Betreffend den mit Tirol gemeinsamen Grundentlastungsfond. b. Betreffend die Grundentlastungsschuld Vorarlbergs. Da das Land Vorarlberg die Grundentlastungsschuld bereits getilgt hat, kommt für das Jahr 1893 kein Rechnungsabschluß mehr in Vorlage. Es wird jedoch der Landesausschuß diesbezüglich dem h. Landtag eigens Bericht erstatten. IV. Landes-Kulturfond. 1. Rechnungs-Abschluß für das Jahr 1893. a* Hauptempfang b. Steuerempfang 40.077 fl. 245/J0 kr. 3.186 fl. 05 kr. Gesammtempfang Gesamtausgaben 43.263 fl. 295/10 kr. 1.972 fl. 12 kr. Daher ein schließliches Vermögen von Die Summe der Wiederstellung ist. . . . . 41.291 fl. 175/10 kr. 40.585 fl. 26 kr. . 705 fl. 91r/]0 kr. Daher ein Kafsarest von Somit im Ganzen 41.291 fl. 175/10 kr. und es wird gestellt der Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Dem Rechnungsabschlüsse des Vorarlberger Landes-Kulturfondes für das Jahr 1893 ist nach den vorangeführten Ergebnissen die Genehmigung ertheilt." 2. Voranschlag des Landes-Kulturfondes für das Jahr 1894. Dieser Voranschlag wurde ebenfalls in der 13. Landtagssitzung am 3. Mai 1893 erlediget. V. Kranlekversorgung. Wie aus der vom Landesausschuß dem Finanzausschuß zur Prüfung vorgelegten Rechnung, sowie auch im Hauptbuche ersichtlich ist, belaufen sich die Gesammtkosten für Kranke, sowie die Irren, Findel- und Gebärhausauslagen pro 1892 auf 9.100 fl. 76 kr. Im weitern wird auf den Bericht des Landesausschusses selbst verwiesen. VI. Jrrenverforgnng. 1. Die von der Verwaltung der Laudesirrenanstalt Balduna vorgelegte HauShaltSrechnung für das Jahr 1892 weist folgende Ziffern aus: Gesammteinnahmen Gesamtausgaben . Daher einen Aktivrest von 140 47.127 fl. 51 kr. 44.389 fl. 65 kr. 2.737 fl. 86 kr. IV. Session der 7. Periode 1894. Beilage XXIII. Bei genauer Prüfung dieser Rechnung sammt Belegen ergaben sich folgende Differenzen: Im Beleg Nr. 45 (Monat August) ist die Totalsumme mit 1589 fl. 16 kr. beziffert, während die Summe richtiger 1589 st. 23 kr. ausmacht, daher ein Verstoß zu Gunsten des Rechnungslegers mit 7 kr. Ebenso ist im Beleg Nr. 215, Hammerer Leonhard, ein Verstoß zu Gunsten des Rechnungs­ legers mit 5 kr. indem dort in Post 2 nur 3 fl. 20 kr. erscheinen, indessen die Forderung aber richtiger 3 fl. 25 kr. ausmacht. Diese Differenzen in Betracht gezogen, stellt sich der Aktivrest von 2737 fl. 86 kr. richtiger auf 2737 fl. 74 kr. Der Finanzausschuß erhebt daher den Antrag: „Der hohe Landtag wolle den Rechnungsabschluß der Landesirrenanstalt Valduna für das Jahr 1892 mit dem berichtigten Kassarest per 2737 fl. 74 kr. genehm halten." 2. Voranschlag der Landesirrenanstalt Balduna für das Jahr 1894. 36.297 fl. 66 kr. 37.262 fl. 95 kr. Die Einnahmen belaufen sich auf Die Ausgaben dagegen auf Daher ein Defizit von welches in den Aktivrückständen die Deckung finden wird. 965 fl. 29 kr. Nachdem dieser Voranschlag vom Finanzausschuß geprüft und im Verhältnis zu den früheren Ergebnissen als richtig abgefaßt erkannt wurde, wird erhoben der Antrag: „Der hohe Landtag wolle den Voranschlag der Landesirrenanstalt Valduna für das Jahr 1894 nach den vorn aufgeführten Ziffern genehm halten." VII. Schuldenstand für den Bau der Landesirrenanstalt Balduna. Mit Schluß des Jahres 1892 betrug diese Schuld noch 10.000 fl., welche dann am 28. August 1893 sammt 4^/z O/oigem Zins vom 1. Jänner bis 31. August 1893 an die Sparkasse in Feldkirch abgezahlt wurde und kann somit dieser Gegenstand in Zukunft von der Tagesordnung abgesetzt werden. VIII. Gemeindeangelegevheiten. Im Jahre 1892 mußten die sämmtlichen Gemeinden des Landes Vorarlberg zur Deckung der Gemeindeauslagen die Summe von 539.951 fl. 16 kr. und für das Jahr 1893 eine solche von 551.346 fl. 22 kr. präliminiren, was eine Erhöhung und zwar von 1891 auf 1892 mit 32.176 fl. 085/lo kr. und von 1892 auf 1893 11.395 fl. 06 kr. ausmacht, woraus sich ergiebt, daß die Gemeindeauslagen sich im Ganzen immer noch vermehren. Bezüglich des Rechnungswesens in den Gemeinden hat sich der Finanz-Ausschuß überzeugt, daß im allgemeinen eine merkliche Besserung eingetreten ist, was vorzüglich dem Eifer des Landes-Ausschusses und der unermüdlichen Thätigkeit des Herrn Referenten zu verdanken ist. Es scheint jedoch unbedingt nothwendig, daß die strenge Kontrole bei verschiedenen Gemeinden noch fortgesetzt werde. — Im weiteren enthält der Bericht des Landes-Ausschusses die näheren Aufklärungen in Gemeindeangelegenheiten. 141 Beilage XXIII. XXIII. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. IX. Stiftungen und Stipendien. Bezüglich dieser Abtheilung wird auf den Bericht des Landes-Ausschusses selbst verwiesen, weil diesbezüglich der Finanzausschuß nichts anderes thun könnte als den genannten Bericht wönlich wiederzugeben, was als überflüssig erscheint. X. Dr. Anton Jufsellche Stiftung zur Heranbildung von Volksschullehrern in Vorarlberg. Rechnungsabschluß für das Jahr 1893. Nach dem Rechnungsabschluß für das Jahr 1892 bestand dieser Fond: a) ist Kapitalsanlagen per 8053 fl. 56 kr. b) „ Kassabarschaft per 6 fl. 165/10 kr. Also zusammen in Neuer Empfang im Jahre 1893 8059 fl. 725/io kr. 348fl.47 kr. Daher ein Gesammtempfang von 8408 fl. 19B/10 kr. Ausgaben keine. Somit der Vermögensstand wie vor mit 8408 fl. 195/10 kr. Von diesem Betrag sind 880 fl. 43 kr. in der Sparkasse zu Bregenz zinstragend eingelegt, für 7200 fl. sind Staatspapiere vorhanden und 327 fl. 765/10 kr. sind Barschaft in der Kasse. Infolge Landtagsbeschlusses vom 1. Mai 1893 werden die Interessen dieses Fondes, vom Jahre 1894 angefangen, zu Stipendien an Lehramtszöglinge verwendet und stellt der Finanzausschuß den Antrag Der hohe Landtag wolle beschließen: „Den Rechnungsabschluß der Dr. Anton Jusselffchen Stiftung für das Jahr 1893 wird in den voran geführten Ziffern das Absolutorium ertheilt." XI. Jnvattden-Stistuug des Vorarlberger Sängerbundes. Rechnungsabschluß für das Jahr 1893. Summa des Hauptempfanges Neuer Empfang 858 fl. 76 kr. 33 fl. 34 kr. Gesammtempfang 892 fl. 10 kr. Ausgaben keine. Daher ein Vermögensstand per Ende 1893 mit 892 fl. 10 kr. Von diesem Betrag sind 268 fl. 10 kr. in der Sparkasse Bregenz eingelegt und 600 fl. sind in Kaiser Franz Josef-Bahn-Prioritäten vorhanden und 24 fl. in Kassabarschaft. Der bisherige Stipendist Anton Peter aus Hohenems soll nach Amerika ausgewandert sein und hat auch thatsächlich das Stipendium für die Jahre 1892 und 1893 nicht mehr bezogen. Der Finanzausschuß stellt daher folgende Anträge: Der hohe Landtag beschließt: „1. Der Rechnungsabschluß der Jnvalidenstiftung des Vorarlberger Sängerbundes für das Jahr 1893 ist in den vorangeführten Ergebnissen genehmigt. 142 IV. Session der 7. Periode 1894. Beilage XXIII. 2. Der bisherige Stipendist Anton Peter aus Hohenems ist dieses Stipendiumgenusses verlustig erklärt. 3. Der Landesausschuß wird beauftragt, dieses Stipendium zur Bewerbung auszuschreiben." XII. Thierseuchenfonde. a. betreffend den Seuchenfond für Einhufer: Auf Grund des Rechnungsabschlusses für das Jahr 1892 besteht dieser Fond in der Wiederherstellungssumme von...................................................................................... 4649 fl. 78 kr. und einer Kassabarschaft von.......................................................................... . . 150 fl. 90^0 kr. daher einen Hauptempfang der neue Empfang beträgt von..................................................................................... pro1893 ........................................................................... 4800 661 fl. 685/10 kr. fl. 07 kr. somit ein Gesammtempfang die Gesammtausgaben pro von ...................................................................................... 1893betragen..................................................................... 5461 738 fl. 755/i0 kr. fl. 495/10 kr. Daher ein schließliches Vermögen von 4723 fl. 26 kr. Hievon sind 4687 fl. 25 kr. in der Sparkasse Bregenz eingelegt und 36 fl. 01 kr. liegen bar in der Kasse. b. betreffend den Fond für Rinder. Nach dem Rechnungsabschlüsse vom Jahre 1892 besteht dieser Fond: a. in einer Widerstellungssumme von.............................................................. . und b. einer Kassabarschaft von . . . . . . ... 27.167 fl. 64 kr. 313 fl. 95 kr. somit ein Hauptempfang von...................................... der neue Empfang beträgt... ... daher einen Gesammtempfang von ... . 27.481 fl. 79 kr. 811 fl. 26 kr. 28.293..fl. 05 kr. die Gesammtausgaben per 1893 betragen . . . . ... es zeigt sich daher ein schließliches Vermögen von . . ............................... . . . . . . . . 768 fl. 41 kr. ............................... 27.524 fl. 64 kr. . . ... Von dieser Summe sind vorhanden: a. in Salinenscheinen .................................................................................................. . 20.000 fl. —. b. in der Sparkasse Bregenz eingelegt . . . . .... . . 7379 fl. IO kr. c. an Barschaft in der Kasse ...................................................................................................... 145 fl. 54 kr. Also im Ganzen 27.524 fl. 64 kr. Es wird noch bemerkt, daß für Einhufer per Stück 20 kr. eingehoben wurden und wird sich diesfalls auf die Tabelle im Rechenschaftsbericht des Landesausschusses berufen. Bezüglich des Fondes für Rinder werden keine Beträge mehr eingehoben und werden die Interessen desselben für landwirthschaftliche Zwecke verwendet. Der Finanzausschuß erhebt den Antrag: Das hohe Haus wolle beschließen: „Die Rechnungsabschlüsse der Thierseuchenfonde für das Jahr 1893. a. für Einhufer. b. „ Rinder werden in den vorstehend angeführten Ziffern genehmigt." Xlll. Feuerwehrfond. Nach dem Rechnungsabschluß des Jahres 1892 bestand dieser Fond: a. in Sparkassaeinlagen mit . .................................................................. b. in Kassabarschaft von........................................... ...... 143 . 5576 fl. 07 kr. 161 fl. 30 kr. zusammen in 5737 fl. 37 kr. XXIII. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags, iv. Session, 7. Periode 1894. Neuer Empfang im Jahre 1893 2228 fl. 2?Vio kr. somit einen Gesammtempfang Von Gesammtausgaben im Jahre 1893 7965 fl. 645/10 kr. 720 fl. — kr. 7245 fl. 646/10 kr. daher ein schließliches Vermögen von Hiervon sind 6943 fl. 55 kr. fruchtbringend in der Sparkasse Bregenz angelegt und 302 fl. 095/io kr. sind Kassabarschaft. Bezüglich der von den verschiedenen Assekuranzen an den Feuerwehrfond eingezahlten Beträge wird auf die Tabellen im Rechenschaftsberichte des Landesausschusses verwiesen, und erhebt der Finanz­ ausschuß den Antrag: „Der hohe Landtag wolle beschließen: Der Rechnungsabschluß des Feuerwehrfondes Jahr 1893 wird nach den oben angeführten Ergebnissen genehm gehalten." für das XIV. Naturalverpflegsstationen. Der ausführliche Bericht über die Naturalverpflegsstationen für das Jahr 1893 kann erst in späterer Session vorgelegt werden, da die Rechnungsabschlüsse der Bezirke noch nicht eingelaufen sind. Am 31. Oktober 1893 wurden die Verpflegsstationen Nenzing und Klösterle aufgelassen und gleichzeitig jene von Stuben und Dalaas eröffnet und dadurch den Wünschen des Klosterthales entsprochen und erscheint diese Aenderung als zweckmäßig. Bezüglich der Thätigkeit des Landes-Kultur-Jngenieurs Paul Jlmer in der Zeit vom 15. März bis 31. Dezember 1893 wird auf das Referat im Rechenschaftsberichte des Landesausschusses hingewiesen, da es als überflüssig erscheinen würde, daß der Finanzausschuß das Referat wiedergeben würde und etwas anderes nicht zu berichten ist. Zum Schluffe wird noch auf die Beilagen A. des Rechenschaftsberichtes des Landesausschusses, nämlich auf das Verzeichnis der im Jahre 1892 und Beilage XIII C. 1893 in öffentlichen Anstalten auf Grund von Armuthszeugnissen verpflegten Landesangehörigen verwiesen, wo für die erwachsenen Kosten zur einen Hälfte der Landesfond, und zur andern Hälfte die betreffenden Heimathsgemeinden aufzukommen hatten. Bei Prüfung des Rechenschaftsberichtes des Landesausschusses hat sich der Finanzausschuß über­ zeugt, daß sich die Arbeiten der Landesverwaltung jedes Jahr vermehren, daß aber der Landesausschuß mit seinen Organen die vielen und oft schwierigen Arbeiten mit Fleiß, Opferwilligkeit und Umsicht be­ wältiget hat und ihm daher der Dank des Landes gebührt. Bregenz, den 22. Jänner 1894. I. Nägele, I. Anton Fritz, Berichterstatter. Obmann. Druck von I. N. Teutsch, Bregenz. 144