18940111_ltb0081894_Bericht_Volkswirtschaftsausschuss_kkStatthaltereieinschreitung_Klausbauchverbauung_Frutzbachverbauung

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Letzte Änderung 01.07.2021, 19:13
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,lt1894,ltb1894,ltb0,ltp07
Dokumentdatum 2021-07-01
Erscheinungsdatum 2021-07-01
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Inhalt des Dokuments

VIIL der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. IV. Session, 7. Periode 1894. Beilage VUL des volkswirthschaftlichen Ausschusses betreffend das Einschreiten der k. k. Stattbalterei in Angelegenheit der Verbauung des Klaus- und Frutzbaches. Hoher Landtag! Die t k. Statthalterei für Tirol und Vorarlberg machte mit Note vom 11. Oktbr. v. I. Z. 24)768 dem Landes-Ausschuffe die Mittheilung, daß das h. k. k. Ackerbau-Ministerium in Erledigung eines Gesuches der Gemeinden Klaus und Koblach mit Erlaß vom 2. Okt. Z. 17, 651 für durchge­ führte Meliorationsarbeiten an der Mündung des Klausbaches in den Frutzbach eine Beihilfe von 500 st. unter der Bedingung bewilligt habe, daß das Land einen gleich hohen Beitrag gewähre und daß dasselbe unter Einein die sorsttechnische Abtheilung für Wildbachverbauung Section Villach beauf­ trage, das Thalgebiet des Klausbaches zu begehen und Vorschläge betreffend dessen Sanirung zu erstatten. In der der Statthalterei-Note in Abschrift beiliegenden Aeußerung des Baudepartements wird darauf hingewiesen, daß die durchgeführten Arbeiten zur Hintanhaltung der weitern Versumpfung des kultivirten Bodens nothwendig gewesen seien. An den erwachsenen Kosten haben die mitinteressirten staatlichen Verwaltungen, nämlich das k. k. Straßenärar und die Staatsbahnverwaltung zusammen 950 st. beigetragen, es verbleibe aber noch ein Rest von 2000 fl., und außerdem werden den betreffenden Gemeinden noch beträchtliche Jahres­ auslagen zur Aufrechthaltung des vertieften Bachrinnsales erwachsen. Hinsichtlich der Verbauung des Klaus- und Frutzbaches wäre dieselbe, bemerkt das Bau­ departement, wenn diese Bäche auch wohl kaum in den Bereich jener Wildbachverbauungen, die laut internationalem Uebereinkommen mit der Schweiz durchgeführt werden sollen, gehören, zur Erhaltung des kultivirten Thalbodens und Schaffung geordneter Verhältnisse an diesen Gewässern sehr wünschens­ werth und es sollte daher das Land die Initiative zu einer allmähligen, sistematischen Regelung der Wasserverhältnisse im ganzen Gebiete des Frutzbaches ergreifen. Der Landes-Ausschuß beschloß den Akt, soweit es sich um Subventionirung der 2 genannten Gemeinden handelt, dem Landtage zur Beschlußfassung zu unterbreiten. Hinsichtlich der Projekt- und 65 VIII. der Beilagen zu dcN-stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. IV. Session, 7- Periode 1894. Kostenausnahme lchnte es der Landes-Ausschuß ab, dieselbe auf Kosten des Landes durch die forst­ technische Abtheilung der Wildbachverbauung in Villach durchführen zu lassen, jedoch erklärte er sich bereit, den Landes-Cultur-Jngenieur behufs Beihilfe bei Ausarbeitung des Projektes zur Verfügung zu stellen. Es kann sich also bis zur Fertigstellung und Vorlage der Bauprojekte dermalen nur darum handeln, ob das Land geneigt sei, die nachgesuchte Subvention von 500 fl. an die Gemeinden KlausKoblach zu verabfolgen. Soll dieses geschehen, so müßte vorerst auch die staatliche Subvention ohne die Stellung der Bedingung weiter durchzuführender Projektsaufnahmen gewährt werden. Der volkswirthschaftliche Ausschuß erhebt daher folgende Anträge: „Der h. Landtag wolle beschließen: 1. Der Landes-Ausschuß wird ermächtigt, für den Fall, als das h. k. k. Ackerbau-Minister:um die mit Erlaß vom 2. Okt. v. I., Z. 17, 651 in Aussicht gestellte Subvention unter Auf­ lassung der Bedingung der Vornahme weiterer Projektsaufnah men an die Gemeinden Klaus—Koblach für Regulirungsarbeiten am Klausbache ausfolgt, diesen Gemeinden zu gleichem Zwecke eine gleich hohe Subvention von 500 fl. zu gewähren. 2. Die seitens des Landes-Ausschusses an die Regierung abgegebenen Erklärungen betreffend die weitern Projektsaufnahmen zur Berbauung des Klaus- und Frutzbaches werden zur Kenntnis genommen und dem Landes-Ausschusse anheimgestellt in dieser Angelegenheit auch weiterhin nach Ermessen vorzugehen." Bregenz, am 11. Jänner 1894. Mart. Thurnher, Johannes Thurnher, Berichterstatter. Obmann. Druck Teutsch, Bregenz. 66