18940120_ltb0191894_Bericht_Volkswirtschaftsausschuss_selbständigerAntrag_Subventionierung_Gewerbeschulen

Dateigröße 224.97 KB
Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 01.07.2021, 18:52
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,lt1894,ltb1894,ltb0,ltp07
Dokumentdatum 2021-07-01
Erscheinungsdatum 2021-07-01
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen Landtag-Ausschussbericht
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

XIX. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. IV. Session, 7. Periode 1894. Beilage XIX. -es volkswirthschaftlichen Ausschusses über den selbstständigen Antrag Fink und Genossen betreffend die Subventionirung der gewerblichen Fortbildungsschulen. , Hoher Landtag! Der Abg. Fink und Genoffen beantragen: „Der hohe Landtag wolle den gewerblichen Fortbildungsschulen im Lande, insoweit dieselben ohne Beeinträchtigung der Heilighaltung der Sonn- und gebotenen Feiertage ihren Zweck erfüllen, eine angemessene jährliche Unterstützung aus dem Landesfonde zu Theil werden lassen." In der Begründung führen die Antragsteller aus, es sei heute mehr denn je nothwendig, daß $>ie Angehörigen der verschiedenen Berufsstände neben der praktischen Aneignung der berufsmäßigen Fertigkeiten auch die einschlägige theoretische Ausbildung pflegen. Dieselben heben des Weitern hervor, daß dies dermalen besonders für den wirthschaftlich Schwächeren, den Kleingewerbetreibenden und Handwerker nothwendig sei, wenn dieselben der mächtigen Concurrenz des wirthschaftlich Stärkeren, des Großbetriebes nicht erliegen sollen. ^ "^VDie Antragsteller erblicken endlich in den im Lande bestehenden gewerblichen Fortbildungs­ schulen ein geeignetes Mittel um die theoretische Ausbildung angehender Lehrlinge der verschiedenen Gewerbe zu fördern. Der volkswirthschaftliche Ausschuß pflichtet diesen Ausführungen der Antragsteller vollständig bei. So weit dem Ausschuß bekannt ist, bestehen solche gewerbliche Fortbildungsschulen dermalen in den Stadt- und Markt-Gemeinden Bregenz, Dornbirn, Feldkirch, Bludenz und Hohenems. Diese Fortbildungsschulen werden vom Staate, der Handels- und Gewerbekammer, den Ge­ meinden und den Gewerbegenoffenschaften mit nahmhaften jährlichen Beiträgen unterstützt. Der Staar gewährt an Subventionen bedeutende Beträge, so wurden, z. B. im Jahre 1893 den gewerbl. Fort­ bildungsschulen von: a. Bregenz .............................................................................................. 400fl. — b. Dornbirn............................................................................................... 400fl. — c. Hohenems..................................................................................................200 fl. — zuerkannt. Die Handels- und Gewerbekammer unterstützt diese gewerblichen Fortbildungsschulen ebenfalls mit einem jährlichen Beitrag von 50 fl. 117 XIX. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags- IV. Session, 7. Periode 1894» Desgleichen haben die Gemeinden große Opfer für diese Schulen zu bringen, z. B. zahlt Bregenz schon seit dem Bestände der Schule, einen jährlichen Beitrag von 400 fl. — Der volkswirtschaftliche Ausschuß ist der Anschauung, daß es gerechtfertiget sei, wenn auch das Land sein Schärflein zum Fortbestände und zur gedeihlichen Fortentwicklung dieser Schulen beitrage. Es dürfte dies um so gerechtfertigter sein, weil an den einzelnen Schulen bekanntermaßen nicht blos Angehörige der betreffenden Gemeinde, in welcher sich die Schule befindet, theilnehmen, sondern weil auch die in diesen Gemeinden befindlichen Lehrlinge aus anderen Landestheilen diese Schulen besuchen können. Nachdem nun aber dem Ausschüsse weder die Lehrpläne noch die Schülerverzeichnisse rc. der betreffenden Schulen bekannt sind, so dürfte es sich empfehlen den Landesausschuß zu ermächtigen nach Sammlung der zweckdienlichen Daten den gewerblichen Fortbildungsschulen im Lande für die Dauer der dermalrgen Landtagsperiode eine jährliche Subvention bis zu je 100 fl. zu gewähren. In Bezug auf die von den Antragstellern gemachte Bedingung, es seien diese Schulen insoweit vom Lande zu subventioniren, als sie ihren Zweck erfüllen ohne Beeinträchtigung der Heilighaltung der Sonn- und gebotenen Feiertage, glaubt der Ausschuß, es solle die Bedingung gestellt werden, daß jede Fortbildungsschule, welche auf die Landesunterstützung Anspruch mache von der kompetenten kirchlichen Behörde den Nachweis zu erbringen habe, daß dieselbe mit der Art und Weise der Abhaltung dieser Fortbildungsschulen an Sonn- und Feiertagen einverstanden sei. Es erhebt daher der volkswirthschaftliche Ausschuß folgenden Antrag: • Der hohe Landtag wolle beschließen: „Der Landesausschuß wird ermächtiget den im Lande bestehenden vom Staate und der Handels- und Gewerbekammer subventionirten gewerblichen Fortbildungsschulen nach erfolgter Einholung des Lehrplanes, des Schülerverzeichnisses rc. und unter der Bedingung, daß an Sonn- und gebotenen Feiertagen die Schulstunden so eingerichtet werden, daß die betreffende Kirchenbehörde darin keine Beeinträchtigung der Heilighaltung dieser Tage erblickt, für die Dauer der Landtagsperiode einen jährlichen Beitrag bis zu je 100 fl. aus Landes­ mitteln unter der Voraussetzung zu gewähren, daß der Staat diese Schulen wenigstens in gleicher Weise wie bisher unterstützt." Bregenz, den 20. Jänner 1894. Martin Thurnher, Jodok Fink, Obmann-Stellvertreter. Berichterstatter. 2)ruck von I. 9L Teutsch, Bregenz. 118