18930428_ltb0371893_Finanzausschussbericht_Voranschlägeprüfung_1894

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Letzte Änderung 01.07.2021, 18:43
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,lt1893,ltb1893,ltb0,ltp07
Dokumentdatum 2021-07-01
Erscheinungsdatum 2021-07-01
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XXXVII. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. LI. Session, 7. Periode 1892/93. «-<>», - XXXVII. Movicht über die ihm in der Landtagssitzung vom 27. April zur Prüfung und Antragstellung übergebenen Voranschläge für das Jahr des Finanzausschusses Hoher Landtag! Der Finanzausschuß hat die ihm zur Behandlung zugewiesenen Voranschläge für das Jahr 1894 einer eingehenden Prüfung unterzogen und ist zur Ueberzeugung gelangt, daß die Ansätze sowohl in den Einnahmen als Ausgaben nach den bisherigen Erfahrungen und mit Rücksicht auf die sich muthmaßlich ergebenden Beträge richtig angesetzt sind mit folgenden Ziffern: I. Voranschlag des Vorarlberger Landesfondes. Die Gesammteinnahmen dieses Voranschlages belaufen sich mit Einschluß der Steuerzuschläge auf 79.900 fl. die Ausgaben ebenfalls auf die Summe von 79.900 fl., wobei bemerkt wird, daß die Ein­ nahme von den Zuschlägen zu den direkten Steuern auf den Betrag per 73.000 fl. angenommen sind und welcher Zuschläge mit 2O°/o zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer und 10°/0 zur Hauszinsund Hausklaffensteuer erfordert. II. Voranschlag für den Vorarlberger Landes-Culturfondes. Dieser Voranschlag weiset eine Einnahme aus mit 3000 fl., die Ausgaben weisen ebenfalls die Summe von 3000 fl. aus. Da die Interessen des Fondes die Einnahmssumme selbst decken, so sind Steuerzuschläge zur Deckung der Ausgaben nicht erforderlich. III. Voranschlag desmitTirol gemeinsamen Grundentlastungsfon.des und der auf das Land Vorarlberg entfallenden Grundentlastungsschuld. Mit Schluß des Jahres 1892 zeigte sich für das Land Vorarlberg noch eine Grundentlastungsschnld mit.................................................................................................................................. 3804 fl. dann die für das Jahr 1893 sich ergebende Rente mit .... 190 fl. Zusammen die für das Jahr 1893 zur Deckung dieser Summe präliminirten 1^/oigen Steuer­ zuschläge ergeben...................................................................................................................... daher ein Ueberschuh von ......... 127 . 3994 fl. 4252 fl. 258 fl. XXXVII. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. III. Session, 7. Periode 1892/93. Die für Verwaltung des Landes auf das Land Vorarlberg entfallenden Regiekosten werden laut Landtagsbeschluß vom 31. August 1870 aus dem Landesfonde gezahlt. Mit Schluß des Jahres 1893 wird nun die Grundentlastungsschuld des Landes Vorarlberg gezahlt sein und sind daher Steuerzuschläge diesfalls nicht mehr erforderlich. Da, wie oben angeführt, die Regiekosten für Venvaltung des genannten Fondes aus dem Landesfonde gezahlt wurden, so dürfte es angezeigt sein, daß der oben angeführte Ueberschuß dem Landesfonde zufalle. Der Finanzausschuß erhebt daher die Antrag r: 1. „Der hohe Landtag wolle beschließen; die Voranschläge des Vorarlberger Landesfondes, des Vorarlberger Landes-Culturfondes und des mit Tirol gemeinsamen Grundentlastungsfondes und der auf das Land Vorarlberg entfallenden Grundentlastungsschuld für das Jahr 1894 werden genehm gehalten. 2. Zur Deckung des Erfordernisses für den Vorarlberger Landesfond wird eine Steuer­ umlage von 2O°/o Zuschlägen zur Grund- Erwerb- und Einkommensteuer und 10°/0 Zuschlägen zur Hauszins- und Hausklaffensteuer bewilliget. 3. Der mit Schluß des Jahres 1893 beim Gmndentlastungsfonde sich ergebende Ueber­ schuß mit 258 fl. fällt dem Vorarlberger Landesfonde zu." Bregenz, 28. April 1893. I. Ant. Fritz, I. Nagele, Obmann. Berichterstatter. Druck von I. N. Teutsch, Bregenz. 128