18930502_ltb0461893_Bericht_Volkswirtschaftsausschuss_Subventionsgesuch_Landwirtschaftsverein_aus_Viehseuchenfond_für_Rinder

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Letzte Änderung 01.07.2021, 18:43
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,lt1893,ltb1893,ltb0,ltp07
Dokumentdatum 2021-07-01
Erscheinungsdatum 2021-07-01
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Inhalt des Dokuments

XLVI. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen deS Vorarlberger Landtags. III. Session, 7. Periode 1892/93. Beilage XLVI. des volkswirthfchaftlichen Ausschusses über das Gesuch des Vorarlberger tandwirthfchastsvereines um Gewährung eines jährlichen Beitrages aus den Erträgnissen des viehseuchenfondes für Rinder zur Vermehrung und Aufbesserung der Preise bei den Thierschauen. Der Landtag von Vorarlberg hat in seiner Sitzung vom 4. April 1892 beschlossen: Der aus den Umlagen auf das Rindvieh gesammelte Fond (§ 6 des Landesgesetzes vom 27. Dezember 1881 L. G. Bl. Nr. 1 ex 1882) ist fortan zum Zwecke der Hebung der Viehzucht zu ver­ walten und zu verwenden. Die Art und Weise der Verwendung der Erträgnisse dieses Fondes zu bestimmen, steht dem Landtage zu. Weilers hat der Landtag den Landesausschuß beauftragt in Erwägung zu ziehen und Erhebungen zu pflegen, in welcher Art und Weise dieser Seuchenfond für Rindvieh zur Hebung der Viehzucht die nützlichste und rationellste Verwendung finden könne. Der Landesausschuß hat in Ausführung dieses Landtagsbeschlusses unterm 6. Mai v. Js. Zl. 1645 den löblichen Vorarlberger Landwirthschastsverein um Abgabe eines Gutachtens über die künftige Verwendung des Erträgniffes dieses Fondes angegangen. Der Landwirthschastsverein hat seine Aeußerung unterm 14. September 1892 dem Landes­ ausschusse überreicht und gleichzeitig die Ergreifung einer weiteren die Hebung der Viehzucht bezweckenden Maßregel in Vorschlag gebracht. Dieser Akt wurde ganz kurze Zeit vor Eröffnung dieses Sessionsabschnittes im Landesausschußsubcomite, welchem derselbe zur Berichterstattung und Antragstellung im Landesausschuffe zugewiesen wurde, einem Referenten zugemittelt. Das Landesausschußsubcomite hielt weiters für zweckmäßig über die zur Hebung der Viehzucht zu ergreifenden Maßregeln noch weitere Informationen in bäuerlichen Kreisen zu veranlaffen. Weil nun diese Erhebungen noch nicht zum Abschluffe gebracht sind, kann ein definittver Antrag für die künftige Verwendung der Erträgnisse des Viehseuchenfondes für Rinder, und allenfalls zur Hebung der Viehzucht nothwendige weitere Maßnahmen in dieser Session nicht mehr gemacht werden. Das gegenwärtige Gesuch des Landwirthschastsvereines geht nun dahin, es wolle aus den Erträgniffen des Viehseuchenfondes für Rinder schon jetzt ein Theilbetrag von jährlichen etwa 400 fl. flüssig gemacht werden und wolle derselbe dem Landwirthschaftsvereine zur Vermehrung und Aufbefferung der alljährlich auszuschreibenden Thierprämien für Rinder, insbesondere mit erhöhter Berücksichtigung derjenigen für Kühe zur Verfügung gestellt werden. 155 Beilage XLVI. XLVT. der Beilagen zu den ftenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtag-. Der volkswirthschaftliche Ausschuß ist der Anschauung es soll diesem Ansuchen des Vorarlberger Landwirthschaftsvereines entsprochen werden. Der Viehseuchenfond für Rindvieh ist von den Vishbesitzern zusammen gebracht worden und hat jetzt die ansehnliche Höhe von mehr als 26 000 fl. erreicht. Es ist nun gewiß gerechtfertiget die Erträgniffe desselben den Viehbesitzern schon jetzt zu Nutzen kommen, anstatt denselben durch Kapitalistrung der Erträgniffe zu Gunsten der Nachwelt immer weiter anwachsen zu lassen. Die Verhältnisse unserer Viehzucht und Viehwirthschaft im Lande sind derart, daß ein regereS Eingreifen zur Hebung derselben heute gewiß ganz am Platze ist. Es muß zwar anerkannt werden, daß der vorarlberger Landwirthschafts-Verein auf diesem Gebiete schon durch viele Jahre mit Umsicht und Geschick gewiß so viel gechan und geleistet hat, als bei den bescheidenen Mitteln, die ihm zur Ver­ fügung standen, geschehen konnte. Um aber eine vermehrte Wirksamkeit entfalten zu können, sind auch weitere Geldmittel nothwendig. Der volkswirthschaftliche Ausschuß theilt auch vollkommen die ausgesprochene Anschauung des Landwirthschaftsvereines, daß wenn zur Prämiirung mehr Mittel zur Verfügung stehen, dieselben in erster Linie für vermehrte und erhöhte Preise für Kühe und überhaupt von weiblichem Zuchtmaterial ver­ wendet werden soll, weil dieß nur im Interesse einer mehr gesicherten, guten Nachzucht gelegen ist. Das Bestreben, dem Lande gutes weibliches Züchtmaterial zu erhalten ist dermalen um so nothwendiger, weil durch die Schweizer Grenzsperre und andere Umstände unsere Viehbesitzer vielfach gleichsam genöthiget werden, dermalen nur die besseren und besten Stücke zu verkaufen, indem sie nur für diese ordentliche Preise erreichen können, was naturgemäß zur Folge hat, daß die zur Nachzucht geeignetesten Thiere vielfach außer Landes kommen und die geringere Waare für die Nachzucht im Lande zurück bleibt. In Anbetracht dessen glaubt der volkswirthschaftliche Ausschuß es dürfte sich empfehlen, daß der landwirthschastliche Verein auch in Erwägung ziehen würde, ob es nicht auch wünschenswerch und thunlich wäre, die trächtigen dreijährigen Rinder bei der Prämiirung zu berücksichtigen. Nachdem nun der volkswirthschaftliche Ausschuß der Anschauung ist, es sei ganz gerechtfertiget, daß die Erträgniffe des Viehseuchenfondes schon jetzt, also auch in der Zeit bis die Landesvertretung zu einer defenitiven Beschlußfassung über die künftige Verwendung des Viehseuchenfondes für Rinder schreitet, den Viehbesitzern zu Gute kommen. Der volkswirthschaftliche Ausschuß glaubt deßhalb, es werde sich empfehlen nicht nur dem An­ suchen des Landwirthschaftsvereines um Ausfolgung eines Theilbetrages von 400 fl. zur Vermehrung und Erhöhung der Thierprämien zu willfahren, sondern es solle der Landesausschuß auch überdies ermäch­ tiget werden über etwaiges neuerliches Ansuchen des vorarlberger Landwirthschaftsvereines aus den Er­ trägnissen des Viehseuchenfondes für Rinder auch einen größeren Beitrag an den LandwirthfchaftSverem und zwar bis zur Höhe des gesummten reinen Jahreserträgniffes des genannten Fondes zu verabfolgen. Es stellt demgemäß der volkswirthschaftliche Ausschuß folgende Anträge: Der hohe Landtag wolle beschließen: bis zur defenitievn Beschlußfassung der Landesvertretung über die Verwendung des Viehseuchenfondes für Rinder wird: „a. Dem Ansuchen des vorarlberger Landwirthschaftsvereines um Gewährung eines jähr­ lichen Beitrages aus den Erträgnissen des Viehseuchenfondes für Rinder im Betrage von 400 fl. zum Zwecke der Vermehrung und Erhöhung der Thierprämien mit be­ sonderer Berücksichtigung ausgiebigerer Prämiirung der Kühe, entsprochen; 156 III. Session der 7. Periode 1892/98. Beilage XLVI. b. der Landesausschuß wird beauftragt, den dem Landwirchschastsvereine bewilligten Be­ trag von 400 fl. aus den Erträgnissen des Viehseuchenfondes für Rinder seiner Zeit flüssig zu machen und überdieß wird der Landesausschuß ermächtiget über etwaiges neuerliches Ansuchen des Landwirthschaftsvereines einen größeren Betrag und zwar bis zur Höhe des gestimmten reinen Jahreserträgnisses genannten Fondes zu dem bezeichneten Zwecke zu bewilligen. Bregenz, 2. Mai 1893. Martin Lhnrrcher, Jodok Fink, Obmannstellvertreter. Berichterstatter. t * Druck von I. N. Teutsch, Bregenz. 157