Dateigröße | 126.79 KB |
Aktenzahl/Geschäftszahl | |
Letzte Änderung | 01.07.2021, 18:43 |
Gemeinde | Landtag |
Bereich | oeffentlich |
Schlagworte: | ltm_,lt1893,ltb1893,ltb0,ltp07 |
Dokumentdatum | 2021-07-01 |
Erscheinungsdatum | 2021-07-01 |
Unterausschüsse | |
Kommissionen/Kuratorien | |
Verbände/Konkurrenzen | |
Verträge | |
Publikationen | Landtag-Ausschussbericht |
Aktenplan | |
Anhänge | |
Inhalt des Dokuments |
XXXI. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. Hi. Session, 7. Periode 1892/98» Beilage XXXI. We^icht des volkswirthschaftlichen Ausschusses über den Act betreffend die Ernennung des Herrn Paul Jllmer zum Landes-Eultur-Jngenieur. Hoher Landtag! In Ausführung des Landtagsbeschlufses vom 17. September 1892, IV. Sitzung dieser Session hat der Landes-Ausschuß die Stelle eines Landes-Cultur-Jngenieurs zur Bewerbung ausgeschrieben. Aus den 9 kompetenten wurde vom Landes-Ausschusse mit Beschluß vom 14. Jänner 1893 dem Herrn Paul Jllmer damals Ingenieur in Cavalese die Stelle eines Landes-Cultur-Jngenieurs für Vorarlberg verliehen. Hievon wurde derselbe mit Zuschrift des Landes-Ausschusses vom 14. Jänner 1893 Zl. 17 mit dem Bemerken in Kenntnis gesetzt, ehemöglichst den Dienst antreten zu mögen. Am 17. März 1893 meldete sich Herr Jllmer zum Dienstesantritte und wurde zugleich in Pflicht genommen. Den Dienstvertrag wollte der Landes-Ausschuß nicht selbst abschließen, sondern beschloß in der Sitzung vom 21. Jänner 1893 die Feststellung desselben dem hohen Landtage vorzubehalten. Infolge dessen kam diese Angelegenheit als eine Landes-Ausschuß-Vorlage an den h. Landtag und wurde in der VIII. Sitzung dieser Session dem volkswirthschaftlichen Ausschüsse zur Berichterstattung und Antragstellung zugewiesen. Der volkswirthschaftliche Ausschuß hat aber die Anschauung, daß der Landes-Ausschuß, welcher ja das administrative und vollziehende Organ der Landesvertretung ist, am besten in der Lage ist, den Dienstvertrag mit dem neuernannten Cultur-Ingenieur Herrn Paul Jllmer auf die zweckmäßigste und ersprießlichste Art und Weise abzuschließen. Von dieser Erwägung geleitet, erhebt der volkswirthschaftliche Ausschuß den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Der Landes-Ausschuß wird ermächtiget unter Festsetzung einer angemeflenen gegenseitigen Kündigungsfrist den Dienstvertrag mit dem Landes-Cultur-Jngenieur abzuschließen." Bregenz, am 27. April 1893. Johannes Thnrnher, Peter Paul Welte, Obmann. Berichterstatter. 109 |