18930501_ltb0431893_Bericht_Volkswirtschaftsausschuss_schweizerisches_deutsches_Vieheinfuhrverbot

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Letzte Änderung 01.07.2021, 18:43
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,lt1893,ltb1893,ltb0,ltp07
Dokumentdatum 2021-07-01
Erscheinungsdatum 2021-07-01
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Inhalt des Dokuments

XLIII. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. III. Session, 7. Periode 1892/98. Beilage XLIII. Weicht des volkswirthschaftlichen Ausschusses über den selbstständigen Antrag des Abg. Fink und Genossen betreffend das schweizerische und das deutsche Vieheinfuhrverbot. Hoher Landtag! Die Antragsteller heben hervor, das schweizerische Meheinfuhrverbot bestehe heute noch in Kraft und es sei nicht bekannt geworden, ob und welche Schritte die hohe k. k. Regierung auf das be­ zügliche Einschreiten des Landtages gethan habe. Weiters machen dieselben darauf aufmerksam, es stehe dermalen auch der Viehausfuhr nach einzelnen der deutschen Bundesstaaten theilweise Grenz­ sperre hinderlich im Wege. Der volkswirtschaftliche Ausschuß ist überzeugt, daß durch die schweizer Grenzsperre, sowie die Maßregel, daß nach einigen der deutschen Bundesstaaten dermalen kein österreichisches Vieh ein­ geführt werden kann, unsere ohnedem nicht auf Rosen gebetteten Viehbesttzer schwer geschädigt werden. Von Seite der Schweiz wird als Grund für dieses Vieheinfuhrverbot immer Seuchengefahr vor­ geschützt, während es doch zur Genüge bekannt ist, daß in den letzten Jahren anerkanntermaßen an­ steckende Krankheiten unter dem Viehstande in der Schweiz viel mehr verbreitet waren als in Vorarlberg. Wenn man nun von verschiedenen Seiten die Einwendung macht, wir müssen suchen andere Absatzgebiete für unser Vieh zu finden, so soll dem nicht entgegen getreten werden, sondern es ist immerhin gut, wenn das gelingt, aber das bleibt doch immer wahr, die natürlichen Absatzgebiete für unser Vieh sind die Schweiz und Deutschland. Was den Verkehr mit Deutschland betrifft, ist nun allerdings auf Grund des Handelsver­ trages vom 6. Dezember 1891, R.-G.-Bl. Nr. 15 und der Viehseuchenconvention vom gleichen Tage R.-G.-Bl. Nr. 16 mit dem 1. Februar d. Js. für unsere Viehbesttzer eine bedeutende Er­ leichterung eingetreten. Es scheint aber, daß dermalen die Ausfuhr von Vieh österreichischer Provenienz nur nach Bayern gestattet wird, dagegen soll in neuerer Zeit ein Viehtransport, welcher aus dem vorarl147 XL1II. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. III. Session, 7. Periode 1892/93. berger Oberland kommend, zur Ausfuhr nach Baden bestimmt war, in Konstanz zurückgewiesen worden und der Partei dadurch ein bedeutender Schaden erwachsen sein. Der volkswirthschaftliche Ausschuß erhebt daher folgende Anträge: a. Der hohe Landtag wolle beschließen, die hohe k. k. Regierung wird wiederum dringend angegangen zu trachten, daß das schweizer Vieheinfuhrverbot Vorarlberg gegenüber aufgehoben wird, eventuell wolle dieselbe zur sicheren Erreichung dieses Zweckes Vorarlberg in veterinär-polizeilicher Beziehung als eigenen, von Tirol unab­ hängigen Sanitätsbezirk erklären, b. Deßgleichen wird die hohe k, k. Regierung ersucht, darauf hinzuwirken, daß die Viehausfuhr aus Vorarlberg nach allen deutschen Bundesstaaten ermöglicht werde. Bregenz, den 1. Mai 1893. Martin Thurrrher, Jodok Fink, Obmannstellvertreter. Berichterstatter. Druck von ANTreutschTBregenz^ 148