18930424_ltb0241893_SelbständigerAntrag_Übelständeabhilfe_Verfachbuch

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Letzte Änderung 01.07.2021, 18:43
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,lt1893,ltb1893,ltb0,ltp07
Dokumentdatum 2021-07-01
Erscheinungsdatum 2021-07-01
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Inhalt des Dokuments

XXIV. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. III. Session, 7. Periode 1692/93. Beilage XXIV. Hoher Landtag! In Erwägung, daß es im Lande noch öfters vorkommt, daß Einantwortungen, Versteigerungs­ protokolle, bezw. die auf dieselben sich gründenden Realeinantwortungen oder Kaufverträge, dann Lösch­ quittungen, Sessionen u. s. w. nicht verfacht werden; in Erwägung, daß dadurch die Vollständigkeit und Verläßlichkeit des in dem letzten Decennium bedeutend verbesserten Verfachbuches in Vorarlberg beeinträchtigt wird; und endlich in Erwägung, daß durch die Nichtverfachung der bezeichneten Urkunden mitunter mich einzelne Parteien zu Schaden kommen, erlauben sich die Gefertigten zu stellen den Antrag; Der hohe Landtag wolle auf Grund § 19 der Landesordnung die hohe k. k. Regierung um Erlassung geeigneter gesetzlicher Bestimmungen zur Abhilfe der beim Verfachbuch in Vorarlberg noch bestehenden Uebelstände ersuchen. Bregenz, am 20. April 1893. I. Nägele. Jodok Fink. Tchapler. M. Reisch. I. Ant. Fritz. Engelb. Bösch. Ignaz Dietrich. Ferd. Rüf. Druck von I.'N. Teutsch, Bregenz. 89