18930428_ltb0351893_Bericht_Volkswirtschaftsausschuss_Gemeindesubventionsgesuch_Meiningen_Rheinbaukostendeckung

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Letzte Änderung 01.07.2021, 19:14
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,lt1893,ltb1893,ltb0,ltp07
Dokumentdatum 2021-07-01
Erscheinungsdatum 2021-07-01
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Inhalt des Dokuments

XXXV. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. III. Session, 7. Periode 1892/93. Beilage XXXV. des volkswirtlsschaftlichen Ausschusses über das Gesuch der Gemeinde Meiningen betreffend die Gewährung einer Subvention zur Deckung der Rheindammbankosten. Hoher Landtag! Die Vertreter der Gemeinde Meiningen erklären in ihrem Gesuche, daß es der genannten Gemeinde geraden unmöglich sei, die auf dieselbe gemäß dem Landes-Gesetze vom 11. Mai 1892 ent­ fallende Quote an den Kosten der Rheindammbaulen, welche sich auf 4600 fl. belaufen, zu leisten. Allerdings sei der Gemeinde Meiningen vom h. k. k. Ministerium zur theilweisen Deckung dieses Konkurrenz-Beitrages aus dem Meliorationsfonde eine Subvention von 1500 fl. zugedacht worden. Aber die Gemeinde Meiningen könne mit dem besten Willen auch für den Rest per 3100 fl. nicht auf­ kommen, sie sei eine der ärmsten des Landes. Die Schutzbauten am Rhein in einer Länge von 5800 Meter und den Nebenflüssen Jll und Frutz, von welchen die Gemeinde Meiningen begränzt wird, haben schon mehr als ein Jahrhundert große Geldopfer von der Gemeinde gefordert, welche die finanzielle Kraft derselben sehr geschwächt haben. Die wiederholten Rheineinbrüche in den Jahren 1868, 1870, 1871, 1875 und 1888 haben die Einwohner nicht bloß momentan geschädiget, sondern den Grund und Boden auf eine bedauerliche kaum mehr verbefferliche Art und Weise entwertet. Die in früheren Zeiten gepflegte Vieh- und Pferde­ Zucht sei durch Verwüstung der Rhein- und Jll-Auen, welche vordem gute Weideplätze waren, sehr zurück gegangen und damit eine gute Erwerbsquelle versiegt. Zudem liege Meiningen am tiefsten unter dem Niveau des Rhein- Jll- und Frutz-Bettes, daher das Grundwasser den noch von der Überschwemmung und Verschotterung verschonten Grund und Boden ertragsunfähig zu machen drohe. Zu diesen außerordentlichen Ansprüchen sei im Jahre 1885 die Restaurirung der ganz bau­ fällig gewordenen Pfarrkirche unvermeidlich nöthig geworden, welche wiederum ein Erfordernis per 6000 fl. an die Gemeinde stellte. Wegen Zerspringens einer Glocke habe auch müssen ein neues Geläute an­ geschafft werden, welches die Gemeinde 2505 fl. gekostet hat. Neben diesen außerordentlich hohen Ansprüchen habe die Gemeinde die ordentlichen Erfordernisse, welche sich auch immer mehr erhöhen, bestreiten müssen. 122 XXXV. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. III. Session, 7. Periode 1392/93. Es sei deshalb die Gemeinde Meiningen in den letztvergangenen Jahren in die unangenehme Lage gedrängt worden, ihre Schulden auf 10 800 ff. zu vermehren, weil eine Erhöhung der auf 270 bis 280% beschlossenen Umlagen unthunlich gewesen, da zumeist Grund- und Hausbesitzer die Steuer­ träger in dieser Gemeinde bilden, und auch diese Steuerkraft sehr klein sei, nur 916 Joch mit 3166 st. Reinerträgnis, welche überdies noch mit Hypotheken belastet, ja hievon kaum sechs als schuldenfrei bezeichnet werden können. Gewerbe und Industrie bestehe in Meiningen sehr wenig. Der volkswirthschaftiche Ausschuß anerkennt die Dürftigkeit der Gemeinde Meiningen, es ist dieses eine allgemein bekannte Thatsache und wenn auch die beim Landes-Ausschusse erliegenden Akten ein Vermögen von 16.066 st. 26 kr. nachweisen, darunter auch Realitäten im Werthe von 13.792 st., so stehen denselben 10.800 st. Passiven entgegen, daher nur ein kleines Reinvermögen verbleibt. Die wiederholten Rheinkatastrophen machten gewiß sowohl auf die finanzielle Lage der Ge­ meinde als auch des einzelnen Einwohners empfindliche ungünstige Wirkungen, daher eine Beihilfe zum hoffentlichen Wiederaufleben derselben nicht nur aufmunternd wirkt, sondern auch würdig angewendet ist. Das Bestreben der jetzigen Gemeindevorstehung auf Einhaltung der Ordnung ün Gemeinde­ haushalte sowie in den andern Angelegenheiten der Gemeinde dürfte zudem auch ein Grund sein, zur Gewährung einer Subvention und wird eine Aufmunterung für dieselbe bleiben, auch in Zukunft in diesem Sinne zu wirken. Die Gemeinde Mäder hat in dieser Session an den h. Landtag auch ein Gesuch um eine Subvention in der gleichen Angelegenheit eingebracht, welches vom volkswirthschaftlichen Ausschüsse dahin erlediget worden ist, daß derselben eine Subvention per 1000 fl. beantragt, im hohen Hause aber 1200 fl. votirt wurde. Die finanziellen, ökonomischen und örtlichen Verhältnisse dieser Gemeinden sind so ziemlich identisch, deshalb und in Erwägung der vorgeführten Motive findet der volkswirthschaftliche Ausschuß auf Gewährung einer gleichen Subvention zu beantragen. Doch dürfte es sich empfehlen, dieses wie bei Mäder unter der Bedingung zu thun, daß die Gemeinde Meiningen rechtzeitig für Aufbringung des ihr noch zur Bezahlung zufallenden Restbetrages Sorge trage. Es findet daher der volkswirthschaftliche Ausschuß zu unterbreiten folgenden Antrag; Der hohe Landtag wolle beschließen: „Der Landesausschuß wird ermächtiget, der Gemeinde Meiningen zur Deckung der Rheindammkosten eine Subvention von 1200 fl. aus der Landeskassa unter der Voraus­ setzung auszufolgen, daß die Gemeinde rechtzeitig für Aufbringung und Einzahlung des nach Abzug der Staats- und Landes-Subvention noch auf sie entfallenden Restbetrages der bezüglichen Kosten Sorge trägt." Bregenz, am 28. April 1893. Johannes Thnrnher, Peter Paul Welte, Obmann. Berichterstatter.