18930502_ltb0451893_Gemeindeausschussbericht_Landtageeinberufungszeitfeststellung

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Letzte Änderung 01.07.2021, 19:14
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,lt1893,ltb1893,ltb0,ltp07
Dokumentdatum 2021-07-01
Erscheinungsdatum 2021-07-01
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XLV. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. UI Session. 7. Periode 1892/93. Beilage XLV. des Gemeinde-Ausschusses in Sachen der Feststellung der jährlichen Einberufungs­ zeit der Landtage. Hoher Landtag! Nachdem auf die Anregung des böhmischen Landesausschuffes vom 26. Oktober 1892, Z. 44441, behufs Festsetzung eines bestimmten Zeitpunktes für die alljährliche Einberufung der Landtage, der Be­ schluß des Landesausschusses von Vorarlberg vom 23. November 1892 erfolgt ist, sich den angeführten Gründen für eine parlamentarische Stabilistrung vollinhaltlich anzuschließen, hat auch der Landeshaupt­ mann von Vorarlberg der vom Oberstlandmarschall Böhmens, Georg Fürst Lobkowiz, am 17. März erlassenen Einladung zu einer gemeinsamen Berathung dieser Angelegenheit seitens aller Landmarschälle und Landeshauptmänner Folge geleistet und an der Versammlung am 24. März d. Js. in Wien Theil genommen. Aus dem aus dieser Versammlung vorliegenden Protokolle geht hervor, daß von sämmtlichen Theilnehmern die regelmäßige Einberufung der Landtage zur Aufrechterhaltung einer geregelten Finanz­ wirthschaft als dringend nothwendig anerkannt und gefordert wurde. Ueber die Zeit der Einberufung herrschen, wie es sich bei der Verschiedenheit der Verhältnisse in den einzelnen Kronländern von selbst ergibt, die verschiedensten Anschauungen. Trotzdem haben sich die Theilnehmer der Versammlung für die Zeit des Anfangs Dezember zur Einberufung der Landtage geeinigt. Der landtägliche Gemeindeausschuß, dem der Act über diese Angelegenheit zur Berathung und Antragstellung überwiesen worden ist, sieht in einer festen Zeitbestimmung der alljährlich wiederkehrendep Landtagssession einen großen Vortheil für die richtige Vorbereitung und Abwickelung der landtäglichen Arbeiten, will aber bezüglich der Frage, welche Zeit hiefür festgesetzt werde, mit Rücksicht auf die 153 XLV. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen deS Vorarlberger Landtags. HI. Session, 7. Periode 1892/93. hierin herrschende allgemeine große Meinungsverschiedenheit, nicht auch noch einen bestimmten Vorschlag machen und erhebt daher folgende A«trSger Der h. Landtag wolle beschließen: 1. „Der Landesausschuß habe die geeigneten Schritte bei der hohen Regierung zu chun, daß der Zeitpunkt der Einberufung des Landtages für die Zukunft festgesetzt werde. 2. Ueber die Wahl des Zeitpunktes der Einberufung mit der h. Regierung in Verhandlung zu treten, bleibe dem Landesausschusse Vorbehalten." Bregenz, am 2. Mai 1893. M. «eifch, vr. Schmid, Obmann. Berichterstatter. Druck von I. N. Teutsch, Bregenz. 154