18930421_ltb0221893_Bericht_Volkswirtschaftsausschuss_Subvention_Gemeindedarlehensgew_hrungsgesuch_M_der_Rheindammbaukosten

Dateigröße 234.58 KB
Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 01.07.2021, 19:14
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,lt1893,ltb1893,ltb0,ltp07
Dokumentdatum 2021-07-01
Erscheinungsdatum 2021-07-01
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen Landtag-Ausschussbericht
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

XXII. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. HI. Session, 7. Periode 1892/93. Beilage XXII. MerricHI des volkswirthschaftlichen Ausschusses über das Gesuch der Gemeinde Mäder betreffend die Gewährung eines unverzinslichen Darlehens beziehungsweise einer Subvention aus Landesmitteln zur Deckung der Rheindammbaukosten. Hoher Landtag! Im Gesuche der Gemeinde Mäder wird darauf hingewiesen, daß nach dem Landesgesetze vom 11. Mai v. I. die so arme und kleine Gemeinde zu den Rheindammverstärkungskosten 4000 fl. zu leisten habe. Die Kosten für die nachträglich im dortigen Gebiete von Seite der k. k. Rheinbauleitung in Aussicht genommenen weiteren Verstärkungsbauten seien in dieser Summe nicht inbegriffen. Wenn nun auch die Gemeinde Mckrer vom h. k. k. Ackerbau-Ministerium zur theilweisen Deckung dieser Kosten aus dem Meliorationsfonde eine Subvention von 1200 fl. erhalten habe, so sei es Angesichts der schlechten finanziellen Lage der Gemeinde doch nicht möglich, den noch verbleibenden Kostenbetrag aufzu­ bringen. Die Gemeinde Mäder sei die ärmste Gemeinde des Landes, habe von jeher zum Schutze der 4700 Meter langen Rheingrenzstrecke für Dammbauten außerordentliche Opfer bringen müssen und habe zudem jedes Jahr 400—800 fl. auch zu den Steinwuhrbauten beizutragen. Die Gemeinde habe schon dermalen einen Schuldenstand von 15 845 fl., die jährliche Gemeinde­ umlage bewege sich zwischen 250—300°/o Zuschläge zu den ärarischen Steuern, die Bevölkerung sei durch die Rheinkatastrophe vom Jahre 1888 sowie durch den Niedergang der Stickerei sehr verarmt, was u. a. auch aus den zahlreich vorkommenden exekutiven Versteigerungen zu entnehmen sei. Wegen der seit 1888 erfolgten Verarmung zahlreicher Gemeindeglieder sei die Gemeinde auch genöthigt, eine Armenversorgungsanstalt zu errichten, wodurch der Schuldenstand sich wieder um einige Tausend Gulden erhöhen werde, wenn auch in erster Reihe zu diesem Baue Holzverkaufserlöse per 2700 fl. Verwendung finden. Größere Holzschläge werden vom k. k. Forstamte Mangels genügender Holzbestände nicht mehr bewilligt und können auch die früher üblichen Holzloose seit einigen Jahren und für die Folge auf lange Zeit hinaus nicht mehr an die Bürger vertheilt werden. Aus diesen Gründen wünscht die Gemeinde die Gewährung eines größern unverzinslichen in Jahresraten rückzahlbaren Darlehens, oder aber eine entsprechende Subvention aus Landesmitteln. 81 XXII. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags, UI. Session, 7. Periode 1892/93. Die Dürftigkeit der Gemeinde Mäder steht wohl außer allem Zweifel. Zwar weist das Gemeinde-Inventar vom 5. Mai 1889 Aktiven im Betrage von ff. 18 495.28 darunter Realitäten im angesetzten Werthe von fl. 10 729.— nach, denen aber Passiven in oben angeführter Höhe gegen­ überstehen. Unter den Realitäten befinden sich u. a. auch einige Waldungen in den Steuer-Distrikten Koblach, Zwischenwaffer, Fraxern und Viktorsberg, die aber nach den schon angezogenen Ausführungen der Gemeindevorstehung auf lange Zeit hinaus kaum auf einen nennenswerthen Ertrag rechnen laffen. Schon bei Schaffung des Gesetzes vom Jahre 1886, betreffend die Verstärkung der Rheinbinnendämme mußte in Rücksicht auf die finanzielle Lage der Gemeinde Mäder und die Länge der auf dieselbe ent­ fallenden Rheingrenzstrecke für diese Gemeinde ein Nachlaß der durch das Gesetz im Allgemeinen für die Gemeinden festgesetzten Beitragsquote gewährt werden, welcher Entgang durch die übrigen Gmeinden auf Grund eines Uebereinkommens gedeckt wurde. Seitdem erfolgte die Rheinkatastrophe des Jahres 1888, welche die Gemeinde Mäder nahezu in die Gefahr gänzlicher Vernichtung brachte, und ist es nur dem werkthätigen Zusammenwirken von Staat, Land und Gemeinde zu verdanken, daß Mäder trotz allem wieder aufzuleben beginnt. Die dermalige Gemeindevorstehung hat sich redlich Mühe gegeben, die Verhältnisse der Ge­ meinde nach jeder Hinsicht zu ordnen und zu heben und es empfiehlt sich daher auch aus diesem Grunde deren Bestrebungen durch neuerliche Hilfe des Landes zu unterstützen und dadurch derselben einen Ansporn zu weiterem thatkräftigem Wirken zu geben. Auf die Gewährung eines unverzinslichen Anlehens glaubt indessen der volkswirthschaftliche Ausschuß zur Vermeidung von Präcedenzfällen und aus Rücksicht auf die schon durch Jahre hindurch in Folge der großen Rheindammbauten sehr stark in Mitleidenschaft gezogene Landeskaffe nicht ein­ rathen zu sollen, empfiehlt aber mit einstimmigem Beschlusse die Zuwendung einer Subvention aus Landesmitteln an die Gemeinde Mäder zur theilweisen Deckung der auf sie entfallenden Rhein­ dammbaukosten. An diese Subventionsgewährung wäre aber die Bedingung zu knüpfen, daß die Gemeinde rechtzeitig für Aufbringung des nach Abzug der Subvention des Staates und des Landes noch auf sie entfallenden Betrages Sorge trägt. Gestützt auf diese Darstellungen und Erwägungen wird erhoben der Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Der Landesausschuß wird ermächtigt, der Gemeinde Mäder zur Deckung der Rhemdammkosten eine Subvention von 1000 fl. aus der Landeskaffe unter der Voraussetzung auszufolgen, daß die Gemeinde rechtzeitig für Aufbringung und Einzahlung des nach Abzug der Staats- und Landessubvention noch auch sie entfallenden Restbetrages der bezüglichen Kosten Sorge trägt. Bregenz, am 21. April 1893. Johannes Thurnher, Martin Thurnher, Obmann. Berichterstatter. Muck"vo 82