18930503_ltb0491893_Gemeindeausschussbericht_Ausweisung_ausl_ndischeFamilien_mit_unsitlichemLebenswandel

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Letzte Änderung 01.07.2021, 19:14
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,lt1893,ltb1893,ltb0,ltp07
Dokumentdatum 2021-07-01
Erscheinungsdatum 2021-07-01
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XLIX. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. HI. Session. 7. Pertode 1892/98. Beilage XLIX. W seicht des landtäglichen Gemeindeausschusses, betreffend den vom kandtagsabgeordneten Jodok Link und Genossen in der X. Sitzung am 27. April eingebrachten Antrag wegen Ausweisung solcher ausländischen Familien aus den Gemeinden, welche einen * unsittlichen Lebenswandel führen. Hoher Landtag! Nach § 10 der G.-O. steht den Gemeinden das Recht zu. Auswärtige, welche einen bescholtenen Lebenswandel führen und der öffentlichen Mildthätigkeit zur Last fallen, aus der Gemeinde auszuweisen. (Art. III des Gesetzes v. 5. März 1862). Das gleiche ist auch bei den im 8 6 sub 3 bezeichneten Gemeindegliedern zutreffend. Es ist nun bekannt, daß gemeindeamtliche Verfügungen über solche Ausweisungen von der politischen Bezirksbehörde bestätiget, von der h. k. k. Statthalterei aber in einzelnen Fällen aufgehoben wurden. Es mag nach den diesfalls gepflogenen Erhebungen wohl sein, daß von Gemeindevertretungen mitunter zu wenig darauf Bedacht genommen wurde, das öffentlich Aergernis gebende, unsittliche Be­ tragen dieser Individuen, wie es thatsächlich der Fall war, hervorzuheben und zu konstatiren und es tragen in diesen Fällen die Gemeinden an den gegenseitig erflossenen Entscheidungen gräßtentheils die Schuld selbst. Um aber der Unsittlichkeit kräftigst entgegen zu wirken, wäre im allgemeinen und öffent­ lichen Interesse zu wünschen, wenn die Gemeinden, die gewiß lange genug zusehen, ehevor sie eine Airsweisung verftigen, seitens der h. k. k. Regierung mehr Unterstützung fänden, und es wird sonach gestellt der Antrag: Der hohe ßanbtag wolle beschließen: „Die hohe k. k. Regierung wird angegangen, Hochdieselbe wolle die Gemeinden in Betreff Ausweisung solcher Individuen, welche einen unsittlichen Lebenswandel führen mög­ lichst unterstützen." Bregenz, am 3. Mai 1893. Mart. Thurnher, M. Reisch, Obmannstellvertreter. Berichterstatter. Druck von I. N. Teutsch. in Bregenz. 165