18930427_ltb0361893_Finanzausschussbericht_Subventionsgesuch_FischereivereinVorarlberg_Fischereikursbesuch

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Letzte Änderung 01.07.2021, 19:14
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,lt1893,ltb1893,ltb0,ltp07
Dokumentdatum 2021-07-01
Erscheinungsdatum 2021-07-01
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Inhalt des Dokuments

XXXVI. der Beilagen zu de« stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. HI. Session. 7. Periode 1892/93. Beilage XXXVI. des Ainanzausschusses üöer das Gesuch des Aischerei-Wereius Mr Morartöerg um eine Suövention Mr zwei geeignete UersönNchKeiten zum Mesuche des Jischereikurses aus <^andesmittetn. Hoher Landtag! Das Gesuch hebt besonders hervor, daß das hohe L t. Ackerbauministerium laut Erlaß vom 2. November 1892 Z. 19022 der FischereivereinS-Vorstehung die hocherfreuliche Absicht kundgegeben habe, einen ausschließlich nur die fischereilichen Obliegenheiten besorgenden Aufseher für die nach den Konstanzer-Abmachungen in die Bodenseefischereiübereinkunft einzubeziehenden Vorarlbergischen Fisch­ wässer aufzustellen, das ist für die Oesterreichischen See- und Rheinantheile und für die Strecke der Bregenzerach vom Hochwuhr in Kennelbach bis zum See. Die Fischereivereinsvorstehung wünschte aber auch die übrigen, nicht blos die in der Bodensee­ konvention inbegriffenen Gewässer Vorarlbergs durch einen 2. Aufseher unter Controlle gestellt und glaubt behufs dessen den angchrebten Zweck dadurch zu erreichen, daß zwei geeignete Persönlichkeiten, wenn möglich Vorarlberger, die zu einem Aufseher nöthige Befähigung durch Besuch eines Fischerelkurses, wie ein solcher in München (Starnbergersee) alljährlich abgehalten wird, zu erhalten. Die Vereinsvorstehung gibt sich nämlich der Hoffnung hin, daß, wenn die Leitung und Con­ trolle über die Fischerei unter geeignet ausgebildete Aufseher gestellt werde, so sei dadurch die Möglichkeit gegeben, eine vernünftige Wasserbewirthschaftung zu erzielen. Aus dem Gesuche geht weiter hervor, daß der gesuchstellende Verein die Kosten für den Besuch eines solchen Curses auf je 25 bis 30 fl. be­ rechnet und glaubt, es sollten diese Kosten vom Lande getragen werden, beziehungsweise es sollte durch Gewährung von Substdien aus Landesmitteln dem einen oder andern jungen Manne, der Lust und Liebe für die Sache an den Tag legt und auch sonst über die nöthige Schulbildung sich ausweiset, ermöglicht werden, einen solchen Curs zu besuchen. Der Landtag hat bisher immer die Bestrebungen des Fischereivereins zur Hebung der Fischzucht unterstützt. 125 XXXVI. der Beilagen zu den ftenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. III. Session. 7. Periode 1802/93. Der Finanzausschuß glaubt daher, es sollte auch diesem Gesuche des Fischereivereins aus­ nahmsweise die Unterstützung zu Theil werden, zumal nicht vorauszusehen ist, daß sich ein derartiges Gesuch in absehbarer Zeit wiederholen dürfte. Es stellt daher der Finanzausschuß folgenden Antrag: „Dem Fischereiverein von Vorarlberg wird eine Subvention von 50 fl. gewährt zum Zwecke, daß derselbe zwei jungen fähigen Männern den Besuch eines Fischereicurses ermögliche und wird der Landesausschuß ermächtigt, diese Subvention mit je 25 fl. nach Vorlage der Zeugnisse über den absolvirten Curs an den Fischereiverein aus­ zufolgen." Aregenz, den 27. April 1893. Josef Biichele, Obmannstellvertreter. I. Ant. Fritz, Berichterstatter. Druck von I. N. Teutsch in Bregenz. 126