18930502_ltb0481893_Bericht_Volkswirtschaftsausschuss_selbständigerAntrag_Grundsteuerkatasterrevision

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Letzte Änderung 01.07.2021, 18:42
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,lt1893,ltb1893,ltb0,ltp07
Dokumentdatum 2021-07-01
Erscheinungsdatum 2021-07-01
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Inhalt des Dokuments

XLVni. der Beilagen zu der: ftenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages, lll. Session, 7. Periode 1892/93. Beilage XLVIH. Wer^r<Ht des volkswirthschaftlilhen Ausschusses über den sekSssssändigm Antrag des Kerm Abgeordneten Ar. Waiöet und Genosse«, betreffend die periodische Aevisson des Grundsteuer - Katasters. Hoher Landtag! Der selbstständige Antrag Dr. Waibel und Genossen lautet: „Der Landesausschuß wird beauftragt, dahin zu wirken, daß bei der bevorstehenden Revision des Grundsteuer-Katasters den bei uns eingetretenen Cultur-Aenderungen die volle Aufmerksamkeit und Berücksichtigung zu theil wird." Die Antragsteller sagen zur Begründung Folgendes: „Das Folgendes an: Gesetz vom 24. Mai 1869 über die Regelung der Grundsteuer ordnet im § 41 „Nach Umlauf einer Periode von 15 Jahren, vom Jahre der ersten Steuervertheilung auf „Grundlage der Schätzungsergebnisse nach diesem Gesetze u. s. f. periodisch von 15 zu 15 Jahren „wird eine Revision des Grundsteuer-Katasters in allen Ländern gleichzeitig vorgenommen." Das Gesetz vom 23. Mai 1883 über die Evidenthaltung des Grundsteuer-Katasters ordnet hinsichtlich der dauernden Culturänderungen Folgendes in 8 7 an: „Die Ermittlung und Vormerkung der dauernden Culturänderuugen hat als Vorarbeit für „die in Gemäßheit des § 41 des Gesetzes vom 24. Mai 1869 vorzunehmende Revision des Grund„steuer-Katasters zu dienen und hat sich daher nur auf solche Culturänderungen zu erstrecken, welche „nach den natürlichen Verhältnissen und den Aussagen der betreffenden Besitzer thatsächlich als „dauernde erscheinen." In Erwägung nun, daß der Zeitpunkt der vorgeschriebenen Revision des Grundsteuer-Kata­ sters immer näher rückt und seitens der Staatsverwaltung bereits die Einleitungen hiefür im Zuge sind und 163 XL VIII. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages, HI. Session, 7. Periode 1892/93. In Erwägung, daß in unserem Lande namentlich in gewissen Bezirken desselben seit der letzten Anlage des Grundsteuer-Katasters zahlreiche Culturänderungen, insbesondere Umwandlung von Ackerland in Wiesland und von Weingärten in Aecker oder Wiesen vor sich gegangen, finden die Antragsteller den eingangs citirten Antrag zu erheben. Der volkswirthschaftliche Ausschuß anerkennt das beantragte Streben auf die seinerzeit, gelegentlich der periodischen Revision des Grundsteuer-Katasters vorzunehmende Richtigstellung der mittlerweile geänderten Culturen. Um gerecht zu sein, soll aber die amtliche Richtigstellung nicht nur auf fiskalischem Standpunkte stehen, sondern sich auch auf jene Umschreibungen der Culturen erstrecken, welche hiedurch minderes Erträgnis bekommen und den Parteien mithin eine Steuerermäßigung gewähren, ohne daß in letzteren! Falle die Partei einschreiten muß. Es empfiehlt sich daher, den Antrag zur Würdigung und Berücksichtigung an die hohe k. k. Regierung fürwortlich abzutreten. Angesichts dessen stellt der volkswirthschaftliche Ausschuß folgenden Anlvag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Die hohe k. k. Regierung wird dringlichst angegangen, gelegentlich der bevorstehenden „Revision des Grundsteuer-Katasters der Richtigstellung der in Vorarlberg mittlerweile „geänderten Culturen die volle Aufmerksamkeit zu schenken." Nregeuz, am 2. Mai 1893. Mart, ^urnßer, Seter Ucrut Wette, Obmannstellvertreter. Berichterstatter. Druck von I. N. Teutsch in Bregenz. 164