18930501_ltb0411893_Schulausschussbericht_Landesverwaltungsübernahme_Normalschulfondsanteil

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Letzte Änderung 01.07.2021, 18:42
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,lt1893,ltb1893,ltb0,ltp07
Dokumentdatum 2021-07-01
Erscheinungsdatum 2021-07-01
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XLI. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen deS Vorarlberger Landtags. III. Session, 7. Periode 1892/93. Beilage XLI. des Lchulausfchuffes betreffend die Uebernahme des auf Vorarlberg entfallenden Normalfchulfonds-Antheiles in die Verwaltung des Landes. Hoher Landtag! Schon mit der Zuschrift der k. k. Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 28. Juli 1869 Nr. wurde der Vorarlberger Landesausschuß in Kenntnis gesetzt daß nach dem Gesetze vom 14. Mai 1869 (R.-G.-Bl. Nr. 62) die Normalschulfonde in ihrem thatsächlichen Bestände mit allen auf ihnen rück­ sichtlich der Verwendung für Schulzwecke oder aus besonderen Privatrechtstiteln lastenden Verbindlich­ keiten und mit der ausschließlichen Widmung für die Zwecke des öffentlichen Volksschulwesens in die Verwaltung der betreffenden Länder in der Weise zu übergehen haben, daß die Verwahrung und Ver­ waltung des Stammvermögens dem Landesausschuffe, die Anweisung der Ausgaben auf Grund des vom Landtage festgesetzten Präliminars der Landesschulbehörde zukomme. Gleichzeitig wurde der Landes-Arlsschuß angegangen, mitzutheilen, ob der Landtag zur Ueber­ nahme des Schulfondes nebst Staatszuschufses und allen anhaftenden Verbindlichkeiten geneigt sei. Der Landesausschuß erklärte sich mit Schreiben vom 5. Sept. 1869 Z. 871 zur Uebernahme nach erfolgter Ausscheidung des auf Vorarlberg entfallenden Ancheils bereit. Nach Eröffnung der h. Statthalterei vom 9. Okt. 1869 Nr. 18283 ergaben sich hinsichtlich der Ausscheidung der auf die beiden Länder Tirol und Vorarlberg entfallenden Antheile große Schwierig­ keiten und wurde die Inanspruchnahme einer längeren Zeit zur Regelung dieser Angelegenheit in Aus­ sicht gestellt. In der Sitzung vom 29. Okt. 1869 faßte der Landtag Beschlüsse, wonach vom Lande Vor­ arlberg der auf dasselbe entfallende Normalschulfondsantheil erst nach der vollzogenen Ausscheidung zwischen den Ländern Tirol und Vorarlberg in eigene Verwaltung genommen werde, die Ausscheidung durch das Rechnungs-Departement der Statthalterei vorzubereiten und als Grundlage der Zutheilung besondere Rechtstitel und als Vertheilungsmaßstab die Bevölkerungszahl zu gelten habe. Als Antwort auf diese Landtagsbeschlüsse erstattete die Statthalterei mit Erlaß vom 31. Dez. 1869 Z. 20974 Mittheilung über den schwierigen Stand der Vertheilungsarbeit und über die Art 139 Beilage XLI. XLI. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags und Weise wie sie den Tiroler Landesausschuß von den Beschlüssen des Vorarlberger Landtages in Kenntnis gesetzt habe. Der Landtag urgirte in der 1870er Session die Erledigung der Ausscheidungsarbeiten, jedoch ohne Erfolg, da die k. k. Statthalterei mit Erlaß vom 17. Sept. 1870 Z. 15325 neuerdings die Schwierigkeiten dieser Arbeit betonte und eine Vereinbarung zwischen beiden Ländern hinsichtlich eines Vercheilungsmodus als alleiniges Mittel zur raschen Lösung der Frage empfahl. Seitdem ruhte die Angelegenheit, indem weder von den betheiligten Landesvertretungen, noch von der Regierung weitere Schritte erfolgten. Die Verwaltung besorgte die Statthalterei. Die Zinsen der für Vorarlberg ausgeschiedenen Capitalien im Betrage von 2—300 fl., dann ein Staatszuschuß von 1700 fl.. sowie etwa 1000 bis 1100 fl. aus den Erträgnissen der gemeinsamen Aktiven wurden per Jahr dem Landesschulrathe von Vorarlberg zur Betheilung einer Anzahl Schulgemeinden, für Aushilfen, Aufmunterungen an Lehrer u. dgl. zur Verfügung gestellt. Erst die Votirung der Schulgesetze seitens des Tiroler Landtages im Jahre 1892 bildete den Anlaß die Frage der Ausscheidung neuerdings in die Hand zu nehmen, da § 83 des Tiroler Landes­ gesetzes betreffend die öffentlichen Volksschulen festsetzt, daß die Gebahrungsüberschüsse des tirolischen Normalschulfondes zu den Einnahmen des Landesschulfondes gehören, welcher mit 1. Jänner 1894 seine Zahlungen beginnen soll. In der Note der k. k. Statthalterei vom 22. Sept. 1892 Nr. 21867 wird eine genaue Dar­ stellung über die Entstehung und den jetzigen Stand des Fondes gegeben. Es heißt dortselbst: Im Nachhange und als Ergänzung der h. ä. Zuschrift vom 31. Dezember 1869 Z. 20974 betreffend die Auftheilung des Normalschulfondes auf die Kronländer Tirol und Vorarlberg beehre ich mich dem löbl. Landes-Ausschuffe zur gefälligen Orientirung über die Entstehung, Vermehrung und den dermaligen Stand des Vermögens dieses Fondes Nachstehendes mitzutheilen: Was die Provenienz des Normalschulsondes betrifft, so rührt derselbe ursprünglich hauptsächlich von den ihm zugewiesenen Vermögenheiten der unter Weiland S. M. Kaiser Joseph aufgehobenen Bruderschaften her. Andere, zwar nicht die Schaffung eines Vermögensstammes, sondern die Bestreitung laufender Bedürfnisse bezweckende Zuflüsse bildeten, schon auf Grund von in den letzten Dezennien des vorigen Jahrhunderts erflossenen Anordnungen die dem Fonde als Einnahmen zugewiesenen Antheile an Verlassenschaften ohne letzten Willen verstorbener Weltpriester und die verschiedenen Taxen von überhaupt allen 300 fl. netto übersteigenden Verlaffenschaften, dann seit dem Jahre 1820 die vom Wiener Schulbücher-Verschleiße einkommenden Gewinnst-Ueberschüsse. Abgesehen von jeweiligen Fructifizirungen überhaupt traten in neuester Zeit noch eigentliche Vermögenszuwächse durch Veräußerung des Gebäudes der ehemaligen Muster-Hauptschule in Innsbruck und in Folge der im Jahre 1879 angeordneten und im Jahre 1881 durchgeführten Austheilung des Sonnenburger-Stiftsfondes auf den Tiroler Normal-Schulfond, Haller-Damen-Stiftsfond und Religionsfond ein. Aus Anlaß widriger politischer Verhältnisse, wie der im Jahre 1805 erfolgten Uebergabe von Tirol und Vorarlberg an Baiern und der unter dessen Regierung stattgehabten zweimaligen Reduktion der Schwazer Credits-Caffa-Obligationen, woran der Tiroler wie der Vorarlberger Normalschulfond relativ nicht unbeträchtliche Beträge besessen hatte, hat das Fondsvermögen mancherlei Schmälerungen erlitten und sind auch einige Privatkapitalien in Abfall gekommen. Doch haben sich die Verhältnisse später wieder günstiger gestaltet, indem die zweite Reduktion der gedachten Schwazer-Obligationen wieder zum Theile aufgehoben und rückständige Zinsen zurück­ vergütet worden sind. Auch konnten weiterhin bei sorgsamer Gebahrung fortwährend Kapitalisirungen von Rentenüber­ schüssen vorgenommen werden. 140 ni. Session der 7. Periode 1892/93. Beilage Nachdem das Vermögen des Normalschulfondes für Tirol und Vorarlberg kumulativ verwaltet war, ist im Jahre 1876 nach vorgängigen jahrelangen Nachforschungen die Ausscheidung der Ver­ mögenheiten für beide Länder nach Maß, als ein bezügliches Eigenthum überhaupt noch hat konstatirt werden können, finalisirt worden und es wurden auch fortan seither auf Grund dieser Ausscheidung die Fondsgebahrungen für Tirol und für Vorarlberg dann für das unausgeschieden und gemeinsam ver­ bliebene Vermögen, aus dessen Früchten der Abgang der beiden ersteren Fondstheile zu decken und die Kapitalisirung jeweiliger Ueberschüffe (unausgeschieden) vorzunehmen war, getrennt geführt und dem­ nach auch jährlich nach diesen drei Partien getrennte Rechnungsabschlüsse verfaßt. Wie schon in der eingangs erwähnten Zuschrift näher erörtert ist, hat sich im Jahre 1869 das gestimmte Norrnal-Schulfonds-Vermögen auf rund 700.991 fl. belaufen. Dieser Vermögensstand hat sich bis Ende 1891 noch wesentlich gehoben und besteht dermal in Folgendem: A. Staatsobligationen: a. Notenrenten 853.200 fl. b. Lottoanlehens-Obligationen v. I. 1860 500 fl. Summe B. Realitätenwerth: 853.700 fl. 5.666 fl. zusammen und es zeigt sich daher im Vergleiche mit obigem Stande im I. 1869 per 859.366 fl. 700.991 fl. eine Vermehrung bis Schluß 1891 per Vorn Vermögen mit Schluß 1891 per entfallen als eigenthümlich schon ausgeschieden auf Tirol und auf Vorarlberg 6.100 fl 158.375 fl. 859.366 fl. 184.766 fl. 190.866 fl. während der Rest per 688.500 fl. noch der Auftheilung auf beide Länder harrt. Hiezu ist zu bemerken, daß unter den sub. A. a. angeführten Staatsobligationen der einheit­ lichen Notenrente auch die aus der Austheilung des Sonnenburger Sttftsfondes herrührenden gleichen Effekten mit der Quote von 49.508 fl. 732/3 Nominale, sowie jener Nominalbetrag solcher Effekten inbegriffen ist, welcher aus dem Huotem-Antheile an Tiroler-Grundentlastungs-Obligattonen per 19.850 fl. Nominale in C. M. nach der Verlosung dieser Obligationen angekauft worden ist und daß diese Antheils-Quoten ebenso wie die vorstehend angeführten Beträge sub. A. b. an Lotto-Anlehens-Obligationen per 500 fl. und sub. B. Werth der Realitäten (betreffend lediglich die Forste Stores und Sare in Enneberg) per 5666 fl. auch schon unter dem für Tirol ausgeschiedenen Theile per 184.766 fl. mittnbegriffen sind, weil das h. k. k. Ministerium des Innern mit dem Erlasse vom 31. Juli 1881 Z. 7338 im Einvernehmen mit dem k. k. Ministerium für Cultus und Unterricht die hierorts mit dem Berichte vom 25. März 1879 Z. 3173 in Antrag gebrachten Grundsätze für die Vertheilung des Sonnenburger Sttftsfondes an den Religionsfond, den Normalschulfond und den Haller Damenstiftsfond genehmiget und die Statthalterei ermächtiget hat die faktische Vertheilung in der beantragten Art und Weise durchzuführen und jener Antrag dahin lautete, die Theilungsquote für den Normalschulfond speciell an den Tiroler Normalschulfond zuzuweisen, da die zu vertheilenden Vermögenheiten des Sonnenburger Sttftsfondes ihrer Provenienz nach zu Tirol gehörten. Als Gegenstand der weiteren Vertheilung hat daher nur der aus den sub. A. aufgeführten Notenrenten-Obligationen per 853.200 fl. auf den bisher noch unausgeschiedenen gemeinsamen Fond auftreffende Antheil per 668.500 fl. in Betracht zu kommen. Es wurde zwar wiederholt und selbst in jüngster Zeit unter größtem Mühe- und Zeitaufwande bei Durchforschung des Aktenmaterials eine weitere Theilung des gemeinsamen Vermögens versucht, allein es war nicht möglich zu einem besseren und sicheren Resultate zu gelangen. 141 XLL der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. Beilage XLI. Es muß daher, wie schon in der mehrerwähnten früheren h. ä. Zuschrift vom 31. Dezember 1869 Z. 20974 beantragt worden ist, die noch nöchige Repartition lediglich einem Vergleiche beider Landtage für Tirol und Vorarlberg überlasten werden, wobei denselben auch die Wahl des Vertheilungsmodus, etwa nach der Bevölkerungszahl der Steuerzahlung oder Zahl der schulpflichtigen Kinder rc. anheimgestellt bleibt. Der Vorarlberger Landesallsschuß beeilte sich auf Grund der Statthalterei-Note vom 22. Sept, v. I. den Landesausschuß von Tirol mit Zuschrift vom 1. Okt. v. I. Z. 3302 anzugehen, in die Verhandlung betreffend Erzielung einer geeigneten Vereinbarung einzutreten. Laut Zuschrift des Tiroler Landesausschusses vom 28. Okt. v. I. Z. 10 992 erklärte sich dieser hiezu bereit, jedoch habe er sich noch an die Statthalterei gelvendet, um hinsichtlich des Modus der proponirten Auftheilung genannten Fondes nähere Anhaltspunkte zu gewinnen. Diese Auskünfte bezogen sich auf die Bevölkerungszahl, die Summe der direkten Steuern, die Zahl der schulpflichtigen Kinder, die Zahl der Volksschulen und der Schulklaffen zu den beiden Kronländern. Auf Grund der diesfalls erhaltenen Daten machte der Tiroler Landesausschuß dem vorarl­ bergischen Landesausschuste mit Zuschrift vom 2. Dez. 1892 Z. 13666 den Vorschlag, für die nicht bereits den betreffenden Ländern ausgeschiedenen Theile des Normalschulfondes die Zahl der Bevölkerung, der schulpflichtigen Kinder, Volksschulen und Classen als Grundlage des Vertheilungsmodus anzunehmen. Der Landesausschuß von Vorarlberg erklärte sich mit Zuschrift vom 10. Dez. v. I. Z. 3956 mit diesem Vertheilungsmodus einverstanden, und der Tiroler Landtag hat mit Beschluß vom 20. April ds. Js. diese getroffene Vereinbarung zur Kenntnis genommen und die Uebernahme des auf Tirol entfallenden Normalschulfondes in die Verwaltung des Landes beschloffen. Aus der nachfolgenden Tabelle ist die Art und Weise der Vertheilung ersichtlich: Hienach entfallender Vermögensantheil von 668.500 fl. Theilungs-Modus Tirol Vorarlberg für Tirol Bevölkerungszahl Zahl d. schulpfl. Kinder 812.696 1 125.584 für Vorarlberg 116.073 584.954 fl. 14 fr. 83.545 fl. 86 fr. 16.775 589.726 fl. 70 fr. 78.773 fl. 30 fr. Zahl der Volksschulen 1.535 206 589.401 fl. 21 fr. 79.098 fl. 79 fr. Zahl d. Volksschulklaffen 2.480 356 584.583 fl. 92 fr. 83.916 fl. 08 fr. 2.348.665 ff. 97fr. 325.334 fl. 03 fr. Summe 587.166 fl. 50 fr. Durchschnittsziffer 81.333 fl. 50 fr. Mit Note der k. k. Statthalterei vom 14. April d. I. Nr. 9069 erklärt die Regierung sich bereit, den Antrag der beiden Landesausschüsse hinsichtlich der voraufgeführten Theilung des Normal­ schulfondes anzunehmen und die gedachten Theilbeträge in die Verwaltung der beiden Länder zu übergeben. Was die Aktion der Landtage in dieser Angelegenheit anbelange, könne es sich nur darum handeln, ob die nach dem vereinbarten Theilungsmodus seitens der Staatsverwaltung übergebenen Fonds 142 HL Session der 7. Periode 1892/93. Beilage XLI. in die Verwaltung des Landes übernommen werde und genüge zu einer diesbezüglichen Erklärung ein einfacher Beschluß der Landtage. Was die Art und Weise der Verwendung der Erträgniffe des Normalschulfondes, anbelangt, wird es Sache des Lanoesausschufses sein, im Einvernehmen mit dem k. k. Landesschulrathe s. Z. ent­ sprechende Vorschläge der Landesvertretung zu unterbreiten. Ebenso wird es Sache dieser zwei Körper­ schaften sein, sich bei der k. k. Regierung für die weitere Zuwendung des Staatszuschusses von 1700 fl. zu verwenden. Der Schulausschuß stellt daher folgende Anträge: Der hohe Landtag wolle beschließen: „1. Es werde A. der aus dem Normalschulfonde auf Grund der Bezugsakten für arlberg ausgeschiedene Theilbetrag per fl. 6100. in die Verwaltung des Landes übernommen. B. der Restbetrag des genannten Fondes in der Höhe von 668 500 fl. nach dem Durchschnitte der Bevölkerungs­ zahl, der Zahl der schulpflichtigen Kinder und der Anzahl der Schulen und Classen zwischen dem Lande Tirol und dem Lande Vorarlberg getheilt und dementsprechend der Betrag Vor­ von fl. 81333.50 und sohin der Normalschulfond in der Höhe von zusammen fl. 87433.50 sammt den diesem mit Ende Dezember 1891 ausgewiesenen Fondsbestande seither zugewachsenen und nicht zur Verwendung gelangten Vermögenheiten in die Verwaltung des Landes Vorarlberg übernommen. 2. Der Landesausschuß den Auftrag . , . erhält , . „ im Einvernehmen , mit dem k. k. Landes­ schulrathe s. Z. Vorschläge über die Art und Weise der Verwendung der Erträgnisse dieses Fondes der Landesvertretung zu unterbreiten." Bregenz, 1. Mai 1893. Johannes Zobl, Mart. Thurnher, Obmann. Berichterstatter. — Druck von I. N- Teutsch, Bregenz. 143