18930429_ltb0391893_Volkswirtschaftsausschussbericht_Subventionsgesuch_Schlins_Illwuhrbauten

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Letzte Änderung 01.07.2021, 19:15
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,lt1893,ltb1893,ltb0,ltp07
Dokumentdatum 2021-07-01
Erscheinungsdatum 2021-07-01
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XXXIX. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen der Vorarlberger Landtags. HL Session, 7. Periode 1892/93. Beilage XXXIX. des volkswirthschaftlichen Ausschusses über das Gesuch der Gemeinde Scbltns um Gewährung einer Subvention zu Illwuhrbauten. Hoher Landtag! Die Geineinde Schlins richtete unter dem 16. Juli v. Js. an den Landesausschuß ein Ge­ such um Gewährung eines Landesbeitrages zur Eindämmung des Jllflusses. Im Gesuche wird Folgendes ausgeführt: Am 26. Juni l. I. brach die Jll bei Hochwasser als Folge der mit Hilfe der Staatsbahn außerordentlich raschen Verlängerung des Regulierungsdammes seitens der Gemeinde Nenzing, der die Gemeinde Schlins nicht gleichen Schritt zu halten vermochte, und des dadurch bewirkten einseitigen Vorstoßes und Anhäufung des Geschiebes bis zur Höhe des alten Wuhrdammes in unserer inneren Au — etwas westwärts vom sog. Jllwinkel — über die Ufer, riß zunächst eine Lücke in den Augrund, welche sich trotz der immensesten Anstrengungen seitens der gesummten Gemeinde und der zahlreichen äußern Hilfe von Satteins, Röns, Schnifis und Bludesch unglaublich rasch erweiterte, so daß die Strömung in wenigen Tagen ein halbkreisförmiges ca. 4 Hektar großes Stück Land mit Waldung wegriß und sich außerdem in bedrohlicher Weise über die ganze Au und gegen den Weiler Frommengersch ergoß, so daß das Wasser die thalab sich erstreckende Allmein und einen großen Theil der angrenzenden Felder überschwenlmte, in die untern Maschinenräume der in Frommengersch liegenden Fabrik der Herren Elmer u. Cie. eindrang und einen Gesammtschaden von beiläufig fünftausend Gulden herbeiführte. Die Allmein und die Felder stehen heute noch unter Wasser, ebenso kann das Fabriksgeschäft nur mit Hilfe einer Tag und Nacht thätigen Pumpe ungestört fortarbeiten und nur dem fast niederschlagsfreien Wetter, mit dem uns der Himmel bislang begünstigte, ist es zu danken, daß die Fluten nicht größere Dimensionen an­ nahmen und auch der Weiler Frommengersch vor Verwüstung verschont blieb. Indeß ist die Gefahr einer neuerlichen Wafferkatastrophe noch lange nicht beseitigt, obwohl die Gemeinde seit Eintritt des Unglückes mit der größten Anstrengung, die ihre finanzielle Leistungs­ fähigkeit weit übersteigt, an den Regulierungsbauten fortarbeitet. Die Länge der gefährdeten Stelle beträgt — obwohl der Bau bislang um beiläufig 200 Meter verlängert wurde, heute noch nahe an 500 Meter. Das schrittweise Zurückzwängen der nach unserer Seite herdrängenden Wassersträhne in das Rinnsaal erschwert nemlich den Bau unendlich, fordert eine Unmasse von Steinen, die ins Wasser 131 Beilage XXXIX. XXXIX der Berlage» Pi den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. versenkt werden ntttflen, ohne daß der Fortschritt der Bauten dem Verhältnisse des verwendeten Materials und dem Aufwande der Kosten entspricht. Diese peinliche Lage, die leicht noch schlimmer werden kann, hält die Bevölkerung unserer an und für sich armen Gemeinde in beständiger Aufregung, zumal sie sich in eine Nothlage versetzt fühlt, aus der sie sich durch ihre eigene Kraft unmöglich herauszuarbeiten im Stande ist, wenn nicht seitens des Landes ihr hilfreich die Hand geboten wird. Der Landesausschuß beauftragte den damaligen Cultur-Ingenieur Gaßner mit den bezüglichen Erhebungen. Dieser aber überreichte erst im Jänner d. I. den Bericht, so daß der Landesausschuß außer Stande war, daß bezügliche Gesuch schon in der letzten Herbstsession dem Landtage in Vorlage zu bringen. Die gepflogenen Erhebungen haben die Angaben und Ausführungen des Gesuches vollinhaltlich bestätigt und unzweifelhaft dargethan, daß eine Beihilfe und zwar nicht nur des Landes, sondern auch des Staates unbedingt nothwendig fällt. , Der Bericht des Landes-Cultur-Jngenieurs spricht sich über die bereits ausgeführten und der Ausführung noch entgegensehenden Arbeiten in folgender Weise aus: Die Gefammtwilhr- resp. Regulirungsstrecke der Gemeinde Schlins zwischen der Bludescher und Satteinser Gemeindegrenze hat eine Länge von 3175 Meter, wovon aus früheren Jahren, d. h. vor 1890 nur ca. 500 Meter in der Negulierungslinie ausgebaut waren. . In den Jahren 1891 und 1892 wurden ca. 1000 Meter Länge neues Wuhr in der Regulirungslinie angelegt, welches zunr größeren Theile ganz ausgebaut ist, während noch weitere 1675 Meter in den: nächsten Zeitraume mit zwingender Nothwendigkeit zum Ausbaue gelangen müssen. Der angewandte Wuhrbau besteht Zunreist in einem Holzunterbaue aus losem Faschinenmateriale, welcher mit durchschnittlich 4 Cubikmeter Bruchsteinen auf 1 Meter Länge abgeschwert wird. Wenn nun der Cubikmeter Steinbau in Allem durchschnittlich mit 2 fl berechnet wird, so trifft es per 1 Meter laufend 8 fl., dazu 1 fl. für Holzbau, macht 9 fl. pro 1 Meter laufend. Wo Grundaushebung nothwendig wird, erhöhen sich diese Kosten noch entsprechend. Der in den Jahren 1891 und 1892 angeregte Regulierungsbau von 1000 Meter Länge verursacht somit der Gemeinde einen Kostenaufwand von 9000 fl. Wenn nun der entstandene Schaden und die Kosten für den oben angeführten Nothbau dazu gerechnet werden, so erscheint die kleine Gemeinde wohl jetzt schon schwer belastet, um so mehr, als dieselbe auch in den 1880er Jahren den Regulirungsbau in der Länge von 500 Meter aus­ geführt hat. Diese 500 Meter, wie früher berechnet, ergeben einen Aufwand von 4500 fl., somit er­ fordern diese 1500 Meter Regulirungsbau allein einen Aufwand von 13, 500 fl. Nun bleiben aber noch 1675 Längemeter Neubau zur Ausführung, welche, wenn dasselbe Kostenverhältnis angenommen wird, einen weiteren Aufwand von 15075 fl. erfordern. Diese Zahlen sprechen deutlich genug, daß eine solche Leistung die Kräfte der Gemeinde über­ steigt und daß selbe einer ausgiebigen Unterstützung seitens des Landes und des Staates dringend be­ darf um einen dauernden Schutz des Ortes und der Liegenschaften gegen die Zerstörungen durch den Jllfluß zu erzielen. Es möge auch noch betont sein, daß Auslagen für Traversen und andere Ver­ landungsvorkehrungen nicht hierher gezählt sind. Durch die Ausführung so großer Bauten war die Gemeinde Schlins genöthigt, größere Dar­ lehen aufzunehmen. Mit dem h. a. Erlasse vom 24. März 1891 Z. 1025 erhielt dieselbe die Be­ willigung zur Aufnahme eines Darlehens von 3000 fl. und mit dem Erlasse vom 23. Nov. 1892 Z. 3809 zur Aufnahme eines solchen von 2000 fl., sowie zur Veräußerung einer Staatsschuldver­ schreibung von 1000 fl. Laut Inventar vom Jahre 1889 ist die Gemeinde außerdem mit ältern Schulden im Betra ge von 3899 fl. 15 kr. belastet, welchen Schulden Aktiven der Gemeinde, des Schul- und Armenfondes von Zusammen 22.405 fl. 43 kr. gegenüberstehen. 132 III. Session der 7. Periode 1892/93. Vellage XXXIX. Nachdem die auf die Gemeinde Schlins entfallenden Jllwuhrkosten dieselbe in außerordentlich drückender Weise belasten, empfiehlt es sich, derselben nicht nur von Seite des Landes Hilfe zukommen zu lassen, sondern auch das hohe k. k. Ackerbauministerium anzugehen, dieser Gemeinde eine angemessene Subvention aus dem staatl. Meliorationsfonde zuzuwenden. Es dürfte sich zur Förderung dieses Einschreitens empfehlen, wenn die Landesvertretung die Bereitwilligkeit aussprechen würde, seitens des Landes einen ebenso hohen Betrag für gedachten Zweck zu votiren, als seitens des Meliorationsfondes. Es sollte endlich noch darauf gedrungen werden, daß, soweit es jetzt noch thunlich erscheint, die Jllwuhrbauten nach einheitlichem Plane und unter genauer Einhaltung der Correktionslinie nicht nur hinsichtlich der Bauten der Gemeinde Schlins, sondern der Bauten aller betheiligten Gemeinden erstellt werden. Es werden erhoben die Anträge: Der hohe Landtag wolle beschließen: 1. „Der Landes-Ausschuß wird beauftragt, mit dem hohen k. k. Ackerbau-Ministerium wegen Zuwendung einer ergiebigen Subvention aus dem staatlichen Meliorations­ fonde zu den Jllwuhrbauten in Schlins in Verhandlung zu treten und hiebei ermächtigt, die Gewährung eines der staatlichen Subvention gleich hohen Landesbei­ trages in Aussicht zu stellen. 2. Der Landes-Ausschuß wird beauftragt, in geeigneter Weise dahin zu wirken, daß, insoweit es dermalen noch thunlich erscheint, die Jllwuhrbauten in der zu regulirenden Strecke nach einheitlichem Plane und unter genauer Einhaltung der Correktionslinie erstellt werden." Bregenz, 29. Apri! 1893. Jodok Fink, Mart. Thurnher, Obmannstellvertreter. Berichterstatter. ' Druck von I. N. Teutsch, Bregenz. 133