18930420_ltb0201893_SelbständigerAntrag_Grundsteuerkasterrevision

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Letzte Änderung 01.07.2021, 18:43
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,lt1893,ltb1893,ltb0,ltp07
Dokumentdatum 2021-07-01
Erscheinungsdatum 2021-07-01
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Inhalt des Dokuments

XX. der Beilagen zu den sterwgr, Protokollen des Vorarlberger Landtags. III. Session, 7. Periode 1892/93. Beilage XX. Antrag der Abgeordneten Dr. waibel, Dr. Beck, Bürgermeister Wolf und Dr. Schmid, betreffend die periodische Revision des Grundsteuer-Katasters. Das Gesetz vom folgendes an: 24. Mai 1869 über die Regelung der Grundsteuer ordnet im § 41 „Nach Umlauf einer Periode von 15 Jahren, vom Jahre der ersten Steuervertheilung „auf Grundlage der Schätzungsergebnisse nach diesem Gesetze an, u. s. f. periodisch von 15 zu „15 Jahren wird eine Revision des Grundsteuer-Katasters in allen Ländern gleichzeitig vorgenommen." Das Gesetz vom 23. Mai 1883 über die Evidenzhaltung des Grundsteuer-Katasters ordnet hinsichtlich der dauernden Culturänderungen folgendes im 8 7 an: „Die Ermittlung und Vormerkung der dauernden Culturänderungen hat als Vorarbeit für „die in Gemäßheit des § 41 des Gesetzes vom 24. Mai 1869 vorzunehmende Revision des „Grundsteuer-Katasters zu dienen, und hat sich daher nur auf solche Culturänderungen zu erstrecken, „welche nach den natürlichen Verhältnissen und den Aussagen der betreffenden Besitzer thatsächlich „als dauernde erscheinen." In Erwägung nun, daß der Zeitpunkt der vorgeschriebenen Revision des Grundsteuer-Katasters immer näher rückt, und seitens der Staatsverwaltung bereits die Einleitungen hiefür im Zuge sind, und In Erwägung, daß in unserem Lande, namentlich in gewissen Bezirken desselben seit der letzten Anlage des Grundsteuer-Katasters zahlreiche Culturänderungen, insbesondere Umwandlung von Ackerland in Wiesland, und von Weingärten in Aecker oder Wiesen vor sich gegangen sind wird der Antrag erhoben, der hohe Landtag wolle beschließen: Der Landesausschuß wird beauftragt, dahin zu wirken, daß bei der bevorstehenden Revision des Grundsteuer-Katasters den bei uns eingetretenen Culturänderungen die volle Aufmerksamkeit und Berücksichtigung zu tM wird. Bregenz, am 20. April 1893. Druck von I. N. Teutsch, Bregenz. 75