18920919_ltb0141893_Bericht_Volkswirtschaftsausschuss_Gemeindevorsteherpetition_Götzis_Rankweil_Schlins_Hausierhandel

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Letzte Änderung 01.07.2021, 19:17
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp07,lt1892,ltb1892,ltb0
Dokumentdatum 2021-07-01
Erscheinungsdatum 2021-07-01
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Inhalt des Dokuments

XIV. der Beilagen zu den ftenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. III. Session, 7. Periode 1892. Beilage XIV. W erdicht des volksrvirthschaftlichen Ausschusses über die von den Gemeindevorstehern von Götzis, Rankweil und Schlins eingebrachten Petitionen wider den Hausierhandel in Vorarlberg. Hoher Landtag! Die Gemeindevorstehungen von Götzis, Rankweil und Schlins haben an den h. Landtag Petitionen eingegeben, tvider das Hausieren, mit folgender Bitte: „Der h. Landtag wolle mit allen ihm zu Gebote stekenden Mitteln dahin wirken, daß der Hausierhandel in Vorarlberg gänzlich untersagt werde." Die Bittsteller begründen ihre Petitionen mit folgendem: 1. Sei der Hausierhandel ein sehr gefährlicher Concurrent dem ansäßigen Handelsmanne, weil ersterer außer einer Patent-Taxe keine Steuern zahlen müsse. 2. Rehme der Hausierhandel die Kunden, welche Baarzahlungen leisten dem stabilen Handels­ manne weg, so daß diesem vielfach nur jene Kunden auf Kredit bleiben. 3. Verkaufe der Hausierer zumeist nur schlechte Waare, welche die stabilen Handelsgeschäfte entweder gar nicht führen, oder doch zu bedeutend billigern Preisen abgeben. 4. Benehmen sich die Hausierer oft sehr zudringlich, so daß nicht selten deshalb gekauft und ganz unnöthige Artikel allgeschafft werden, wodurch die Leute um ihr Geld gebracht werden. 5. Sei der Hausierhandel für viele nicht so fast der eigentliche Erwerb, sondern oft nur ein Privilegium zum Bettel, was aus der geringwertigen Waare, die sie zum Verkaufe mit führen, zu schließen ist. 6. Gelte als Regel, daß die Hausierer ihre Waaren weit über den Werth anbieten und auch verkaufen, und so die Unkenntnis der Käufer ausnützen. Der volkswirthschaftliche Ausschuß würdiget im Allgemeinen mit Ausnahme des Punktes 1, der auf unrichtiger Auffassung der gesetzlichen Bestimmungen beruht, die von den Petenten vor­ gebrachten Gründe, er verweist diesbezugs zur Motivierung dieser seiner Stellungnahme auf den Bericht des volkswirthschaftlichen Ausschusses der letztvergangenen Session Beilage L. der ftenogr. Protokolle der Session 1891/92. Der zitirte Bericht über die Petition der kaufmännischen Genossen­ schaften in der gleichen Angelegenheit wurde in der Landtags-Sitzung vom 1. April 1892 zur Kenntnis genommen und der Antrag: XIV. der Beilagen zu den steriogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. III. Session, 7. Periode 1892. „1. Die Petition der kaufmännischen Genossenschaften Vorarlbergs um Beschränkung und strengere Ueberwachung des Hausierhandels wird der hohen k. k. Regierung zur eingehenden Würdigung und thunlichsten Berücksichtigung abgetreten, . 2. Die hohe t k. Regierung wird angegangen, in eine den jetzigen Verhältnissen und Be­ dürfnissen entsprechende Reform des Hausierpatentes einzugehen, " zum Beschlusse erhoben. Eine Erledigung über diesen Landtagsbeschluß ist noch nicht herab­ gelangt, wie aus dem diesjährigen Rechenschaftsberichte des Landesausschusses Blg. I dieser Session unter B. 5 zu entnehmen ist, obgleich derselbe unterm 5. Mai d. I. Zl. 1124 dem hohen k. k. Handelsministerium vom Landes-Ausschusse unterbreitet worden ist. Es ist demnach die Situation ganz dieselbe, wie sie in der letzten Session sowohl bei Verfassung des Ausschußberichtes als bei der Annahme im hohen Landtage war, weshalb der volkswirtschaftliche Ausschuß von der neuerlichen Motivierung absieht, unter Hinweis auf die damalige Auseinandersetzung und stellt folgende Anträge: Der h. Landtag wolle beschließen: 1. Die Petitionen der Gemeindevorstehungen von Götzis, Rankweil und Schlins um Unter­ sagung des Hausierhandels in Vorarlberg wird der hohen k. k. Regierung zur eingehendsten Würdigung und thunlichsten Berücksichtigung abgetreten. 2. Die hohe k. k. Regierung wird neuerdings angegangen, in einer den jetzigen Verhältnissen und Bedürfnissen entsprechende Reform des Hausierpatentes einzugehen. Bregenz, am 19. September 1892. Martin Thrrrnher, Peter P. Welte, Obmannstellvertreter. Berichterstatter. 60