18920913_ltb0071893_Gemeindeausschussbericht_Subventionsgesuch_ParzelleBeschling_Illwuhrbauten

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Letzte Änderung 01.07.2021, 19:18
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp07,lt1892,ltb1892,ltb0
Dokumentdatum 2021-07-01
Erscheinungsdatum 2021-07-01
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Inhalt des Dokuments

VII. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. III. Session, 7. Periode 1892. Beilage VH. des landtäglichen Gemeinde-Ausschusses über das Gesuch der Parzelle Beschling um eine Subvention zu )llwuhrbauten. Hoher Landtag! Die zur Gemeinde Nenzing gehörige Parzelle Beschling hat nach Darstellung des vorliegenden Gesuches ant linken Jllufer eine beiläufig 3 Kilometer lange Strecke zu verwuhren und zwar sind bei dem Umstande, als die dermalen bestehenden Schutzbauten in schlechtem Zustande sich befinden, und nicht in der Correctionslinie liegen, lauter neue Wuhrungen anzulegen, die einen Kostenaufwand von 30.000 fi. erfordern sollen. Die Arbeiten lassen sich auch nicht aufhalten, oder auf einen längern Zeitabschnitt Vertheilen, da durch Vollendung der weiter oben liegenden Schutzbauten von Nenzing, Bludesch und Schlins und die da­ durch bedingte Einengung des Flusses das Geschiebe fortgeschwemmt und in das breitere Bett bei Beschling massenhaft abgelagert, dasselbe dadurch erhöht und hiemit die Gefahr eines Einbruches oder einer Ueberschwemmung herbeigeführt wird. Die Aufbringung der nöthigen Mittel zur Herstellung dieser Wuhrbauten ist für die kleine nur 250 Bewohner zählende Parzelle Beschling, die nur 510 fl. an directer Steuer zu entrichten hat, sehr schwer, wenn dieselbe auch laut Inventar ein separates Reinvermögen von fl. 24 628.56*/2 kr. darunter Realitäten bestehend in Alpen, Waldungen und Weiden im angesetzten Werthe von fl. 12987 besitzt. Wenn- nun aber die Parzelle aus sich selbst auch zu schwach ist, die nöthigen Wuhren mit der nöthigen Beschleunigung zu erstellen, so ist es doch nicht in erster Reihe das Land, das diesfalls zu helfen berufen ist, sondern wohl unstreitig die Gemeinde Nenzing. Sollte auch eine gesetzliche oder rechtliche Verpflichtung der Gemeinde zur Beitragsleistung nicht vorhanden sein, so wäre es doch in erster Linie ihre Aufgabe, soweit ihre Kräfte es erlauben, bevor die Hilfe des Landes oder des Staates in Anspruch genommen wird, helfend einzuschreiten, sei es durch Gewährung einer entsprechenden Jahressubvention, sei es durch ein unverzinsliches Darlehen, durch Materiallieferung, Uebernahme gewisser Arbeiten u. s. w. Es kann dieses von der Gemeinde um so mehr erwartet werden, da dieselbe bekanntermassen wohlhabend ist, indem sie über ein Stammvermögen von fl. 131 477.lö1^, darunter Realitäten im angesetzten Werthe von fl. 82 838 verfügt, welchem Vermögen nur Passiven per fl. 9338 gegen­ überstehen. 39 VII. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des oorarlberger Landtags, UI. Session, 7. Periode 1892. Im gegenwärtigen Stadium der Angelegenheit empfiehlt es sich daher nicht, in eine endgiltige Erledigung des Gesuches der Parzelle Beschling einzugehen, es sollte vielmehr die Gemeinde Nenzing durch den Landesausschuß angegangen werden, in erster Reihe genannter Parzelle entsprechende Unter­ stützung angedeihen zu lasten. Nach Abschluß der bezüglichen Verhandlungen würde dann erst an die Frage herangetreten werden können, ob und in welcher Weise -noch etwa die Hilfe des Landes nothwendig falle. Von diesen Erwägungen geleitet erhebt der Gemeinde-Ausschuß den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Der Landes-Ausschuß wird beauftragt, vorerst Erhebungen über die Kosten der bei der Parzelle Beschling aufzuführenden Jllwuhrbauten und hierauf Verhandlung hinsichtlich Erwirkung ausgiebiger Unterstützung dieser Bauten seitens der Gemeinde Nenzing zu pflegen und das Resultat dieser Erhebungen und Verhandlungen dem Landtage in spä­ terer Session in Vorlage zu bringen." Bregenz, am 13. Sept. 1892. M. Reisch, Mart. Thrrraher, Obmann. Berichterstatter. 40