18920916_ltb0121893_Landesausschussbericht_Lehrergehaltregelung

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Letzte Änderung 01.07.2021, 19:17
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp07,lt1892,ltb1892,ltb0
Dokumentdatum 2021-07-01
Erscheinungsdatum 2021-07-01
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XII. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags, III. Session. 7. Periode 1892. Beilage XIL W erdicht des Landes-Ausschusses in Angelegenheit der Regelung der Lehrergshalte. Hoher Landtag! Auf Grund des Landtagsbeschlusses vom 30. Oktober 1890 hat der Landesausschuß unter Mitwirkung der Schulbehörden umfassende Erhebungen über die Anzahl der im Lande befindlichen Schulen, die Höhe der Lehrergehalte und der von den Gemeinden gewährten Zuschüsse, ferner die Art und Weise der Besetzung der Lehrerstellen, sowie über den Vermögensstand der einzelnen Ge­ meinden gepflogen und das Resultat derselben mit Bericht vom 31. August 1891 (I. Beilage zu den stenografischen Protokollen der Session pro 1892) dem h. Landtage zur Kenntnis gebracht. Gleichzeitig wurde dieser Bericht auch den Mitgliedern des k. k. Landesschulrathes und der k. k. Bezirksschulräthe übermittelt Die Zusendung an die Mitglieder des k. k. Landesschulrathes hatte den Zweck, diese Körperschaft in die Lage zu versetzen auf Grund des gesammelten statistischen Materials in die Berathung und Beschlußfassung über die Vorschiebung der Schulen in höhere Gehaltsklassen und Umwandlung von Unterlehrer- in Lehrer- und Lehrerinnenstellen, sowie von Expositurschulen in selbstständige Schulen einzutreten. Der Landesschulrath nahm die bezüglichen Arbeiten in Angriff und faßte auf Grundlage der Vorschläge eines von ihm zu diesem Zwecke eingesetzten Comitös in der Sitzung vom 17. März d. Js. entsprechende Beschlüsse und übermittelte dieselben mit Zuschrift vom 22. März d. Js. Z. 262 dem Landesausschusse mit dem Ersuchen, im Sinne des § 21 des Gesetzes vom 17. Jänner 1870 sein Votum über die gestellten Revisionsanträge abzugeben. Rach dem vorcitirten Paragraf hat der Landesschulrath im Einvernehmen mit dem Landes­ ausschusse die Schulen in die gesetzlich vorgesehenen Gehaltsklassen einzutheilen. Der Landesausschuß hat in heutiger Sitzung die Beschlüsse des Landesschulrathes vom 17. März betreffend die Vorschiebung einer Anzahl Schulen in höhere Gehaltsklassen mit unwesentlichen Abänderungen acceptirt, dieselben sind sonach rechtskräftig geworden und treten die bezüglichen Lehr­ personen vom 1. November d. Js. an in die höheren Gehaltsbezüge. Was die Umwandlung einer Anzahl Unterlehrer- in Lehrer- und Lehrerinnenstellen, sowie von Erpositurschulen in selbstständige Schulen betrifft, so werden seitens des Landesschulrathes vorerst dahinzielende Verhandlungen mit den Gemeinden gepflogen und wird auf Grundlage des Ergebnisses derselben s. Z. das Geeignete verfügt werden. Die vom k. k. Landesschulrathe und dem Landesausschusse beschlossenen Vorschiebungen in höhere Gehaltsklassen bilden einen, wenn auch nicht ausreichenden, so doch wichtigen und wesentlichen Schritt zur Verbesserung der materiellen Lage des Lehrerstandes. 55 XII. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags, m. Session, 7. Periode 1892. Nach diesen Beschlüssen werden 4 Schulen mit 16 Klassen von der II. in die I. Gehaltsklasse vorgeschoben, so daß in dieser letztern statt bisher 4 fortan 8Schulen sich befinden werden. Ferner gelangten 69 Schulen mit 92 Klassen aus der III. in die II. Classe, so daß die II. Classe statt bisher 46 fortan 115 Schulen enthalten wird, dagegen in der III. Classe statt den bisherigen 145 nunmehr 76 Schulen verbleiben. Diese 76 Schulen sind zumeist einklassige und befinden sich in Gemeinden, in denen entweder keine Sommerschule gehalten wird, oder die gar nicht in der Lage sind, die Mittel zu einem erhöhten Schulaufwande aufzubringen. Die Zahl der in Lehrer- oder Lehrerinnenstellen der Umwandlung zu unterziehenden Unter­ lehrerstellen beträgt 17, jene der in selbstständige Schulen zu verwandelnden Exposilurschulen 24. *) Wenn nun auch die beschlossenen und in Aussicht genommenen Maßnahmen eine bedeutende Verbesserung der dermaligen Verhältnisse und Zustände unzweifelhaft herbeiführen, so werden, wie schon im eingangs erwähnten Berichte Dom 31. Aug. D. I. hervorgehoben wurde, immer noch eine Anzahl zu gering dotirter Lehrstellen verbleiben, bei denen nach wie vor die Gefahr fortbesteht, daß dieselben nicht mit qualificirten Lehrkräften besetzt werden können. In solchen Fällen wird es dann Aufgabe des Landes sein helfend einzutreten. Momentan ist indessen kaum ein bestimmter Betrag zu bezeichnen, den das Land für solche Zwecke voüren sollte. Es müßten demnach weitere Er­ hebungen vorangehen. Dazu kommt noch, daß dermalen nicht einmal alle nun in höhere Gehalts­ klassen vorgeschobenen Schulen mit qualificierten Lehrkräften besetzt werden können, da es an genügen­ den Nachwuchs fehlt; es wäre daher dermalen noch weniger möglich, für die in der letzten Gehalts­ stufe verbleibenden Schulen solche Lehrkräfte zu gewinnen, und zwar auch dann nicht, wenn den­ selben angemessene Personalzulagen zugewendet werden wollten. Es entfällt daher mindestens für das nächste Jahr die Nothwendigkeit der Zuwendung eines Landesbeitrages zu gedachtem Zwecke. Dagegen wird dieses, wie im Berichte Dom 31. August v. I. eingehend dargelegt wurde, für die Folge nothwendig werden. Die Festsetzung der Höhe des aus Landesmitteln zu gewährenden Beitrages kann aus all dem Gesagten wohl nur auf Grundlage weiterer entsprechender Erhebungen erfolgen. Indem der Landes-Ausschuß hiemit über den dermaligen Stand der Angelegenheit dem hohen Landtage Bericht erstattet, erlaubt er sich zu stellen folgende Anträge: Der h. Landtag wolle beschließen: „1. Der Bericht des Landesausschusses vom 31. August D. I. (I. Beilage der stenografischen Protokolle der letzten Session) über die Dorgenommenen Erhebungen in Angelegenheit der Regelung der Lehrergehalte, ferner die vom k. k. Landesschulrathe im Einvernehmen mit dem Landesausschusse beschlossenen im Doranstehenden Berichte auf­ geführten Maßnahmen werden zur Kenntnis genommen. 2. Der Landesausschuß wird beauftragt, dem Landtage in einer der nächsten Ses­ sionen auf Grund geeigneter Erhebungen Bericht und Antrag über weiters noch noth­ wendige Maßnahmen in dieser Angelegenheit zu erstatten." Bregenz, am 16. Sept. 1892. Der Kandesausschuß. *) Durch das in einigen Punkten etwas von den Beschlüssen des Landesschulrathes abweichende Votum des Landesausschusses wird unter der Voraussetzung der Zustimmung erstgenannter Behörde noch eilte etwas weitergehende Vorschiebung, nämlich einer Schule von der III. in die I. und von 4 Schulen der III. in die II. Gehaltsklasse erfolgen. 56