18920914_ltb0111893_Finanzausschussbericht_Rechenschaftsbericht_Landesausschuss

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Letzte Änderung 01.07.2021, 19:19
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp07,lt1892,ltb1892,ltb0
Dokumentdatum 2021-07-01
Erscheinungsdatum 2021-07-01
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XL der Beilagen zu den stcWgr. Protskollen des Vorarlberger Landtags. UI. Session, 7. Periode 1892. Beilage XI. We ricfyt des KnanzAussckusses über den Rechenschaftsbericht des Landes-Ausschusses von der letzten kandtagsseffion bis 7. September d. Is. Hoher Landtag! Der Finanz-Ausschuß hat den Rechenschaftsbericht des Landes-Ausschusses einer eingehenden Prüfung unterzogen und hiebei gefunden, daß der Landes-Ausschuß einerseits die in der letzten Session gefaßten Landtagsbeschlüsse soweit thunlich zur Ausführung brachte, andererseits die ihm sonst obliegenden Agenden in sachlicher und ersprießlicher Weise besorgte. Ohne in eine neuerliche Wiederholung des Berichtes des Landes-Ausschusses einzutreten werden hinsichtlich der Ausführung der Landtagsbeschlüsse der letzten Session gestellt folgende Anträge: Ad I. A. Der hohe Landtag wolle die Punkte 1, 2, 3, 4 und 5, betreffend die Landtagsbeschlüsse, welche die Allerhöchst kaiserliche Sanction erlangt haben, zur befriedigenden Kenntnis nehmen, und bezüglich der Punkte 6, 7, 8 und 9 über die Landlagsbeschlüsse, für welche die Allerhöchst kaiserliche Sanction noch aussteht, der Erlangung derselben entgegen sehen. Nachtrag. 10. Dieser Punkt fand bereits im Berichte des Finanz-Ausschusses der letzten Session ad II, Poll 2, Beilage XI. der stenogr. Berichte, seine Erledigung. Ad I. B. Betreffend die Ausführung der Landtagsbeschlüsse nach § 18 und 19 der Land esordnun g. Den Punkten 1 und 4, betreffend a. die Licenz für Orgeldreher und Bettelmusikanten, b. die jährliche Einberufung der Landesvertetung wurde seitens der hohen Behörden ganz, dem Punkte 3 bezüglich der Reduzirung der Erwerb- und Einkommensteuer für die Stickereiindustrie nur theilweise entsprochen, dagegen auf die Landtagsbeschlüsse Punkt 2 und 9, a. die Förderung der Polizeistunde, b. die Aufhebung der ärarischen 49 Belage XL XL der Beilagen zu deu stenogr. Protokolle» des Vorarlberger Landtags. Straßenzölle in Vorarlberg nicht eingegangen. Zu Punkt 10, Förderung des AchthalBahnprojectes ist der Landes-Ausschuß noch nicht im Besitze des nöthigen Materiales und konnten daher keine weiteren Ausführungen erfolgen. Ueber die Punkte 5, 6, 7, 8, 11 und 12, betreffend a. die Einschränkung des Hausierhandels, b. die Einführung eines eigenen Viehsanikütsbezirkes in Vorarlberg, c. das Verbot der Ziegenweide, d. die Er­ leichterung der steuerfreien Branntweinerzeugung, e. Gewährleistung und Schadenersatzpflicht beim Vie hhandel, k. die Resolution Betreff Rheincorrection, ist seitens der h. k. k. Regierung noch keine Erledigung herabaelanat. Es wird daher gestellt der Antrag: Der hohe Landtag wolle die Punkte 1, 2, 3, 4, 9 und 10 zur Kenntnis nehmen und bezüglich der Punkte 5, 6, 7, 8, 11 und 12 eine günstige Erledigung seitens der h. k. k. Regierung erwarten. Ad I. 6. Ueber die Ausführung der Landtagsbeschlüsse im eigenen Wirkungskreise des Landes-Ausschusses. Hiebei wird ebenfalls auf den Rechenschaftsbericht des Landesausschusses verwiesen wie folgt: Punkt 1. betreffend die Uebernahme der Kosten für Impfstoffe und Werkzeuge zur Rauschbrand schutzimpfung. „ 2. bezüglich eines geschäftskundigen Berathers für die Raiffeisenschen Kassen­ vereine. „ 3. die Förderung sonntäglicher Fortbildungsschulen. „ 4. die Förderung landwirthschafrlicher Kenntnisse. „ 5, die Aenderung des § 3 der Grundzüge für die Raturalverpflegsstation en. f, 6. betreffend die Anlegung eines sicheren Fahrweges über den Flexen. „ 7. die Gehaltsaufbesserung des Sekundärarztes in der Landesirrenanstalt Valduna. „ 8. bezüglich Beitragsleistung an den k. k. Bezirksschießstand in Schruns. 1t 9. betreffend die Aufforstung des Arlberges. „ 10. wegen Nichteinhebung von Jntercalarien. „ 11. Verhandlun gen wegen der Straße Lauterach—Bezau. „ 12. betreffend die Subvention an die Vorarlberger Productivgenossenschaft der Stickereiindustrie. „ 13. bezüglich Unterstützung desWegbaues Au-Damüls und Beitragspflicht der Gemeinde Au. „ 14. betreffend Unterstützungen an Lehramtszöglinge. f, 15. hinsichtlich einer alljährlichen Hinausgabe des Berichtes über den Stand der Irrenanstalt in Valduna. „ 16. betreffend den Beitrag zu den Wuhrbauten an der Lutz und Jll in Bludesch. „ 17. wegen des Gesuches des Thierarzneischülers Franz Josef Minder. „ 18. hinsichtlich des Beitrages an den Lehrerpensionsfond. „ 19. betreffend Hintanhaltung künstlicher Stimmenbeschaffung bei Gemeinde­ wahlen. „ 20. wegen Abänderung des Forstgesetzes, punkto Ziegenweide. „ 21. hinsichtlich Abänderung des Vorarlbergischen Tbierseuch enfonds gesetzes. „ 22. betreffend die Anlegung eines Wasser-Hochreservoirs in der Landesirren­ anstalt Valduna. 50 III» Session der 7. Periode 1892. bezüglich Beitrag zur Deckung des Hochwasserschadens in Bürserberg. wegen Förderung des Straßenbaues nach Gargellen. betreffend Abänderung der Bauordnung. bezüglich des Uebereinkommens zwischen Staat, Land und Gemeinden punkto Ausbau der Rheinbinnendämme. „ 27. betreffend die vom Lande geleisteten Unterstützungen an verschiedene Vereine wird erhoben der Punkt „ „ „ 23. 24. 25. 26. Antrag: „Der hohe Landtag wolle die Ausführungen des Landes-Ausschusses über die Land­ tagsbeschlüsse im eigenen Wirkungskreise genehm halten." II. Lmldesfond. 1. Rechnungs-Abschluß des vorarlbergischeu LandeSfondes für das Jahr 189L Derselbe wurde in der letzten Session dem hohen Landtage in Vorlage gebracht und fand in -er 18. Sitzung am 6. April 1892 die Erledigung. 2. Voranschlag des Vorarlberger LandesfondeS für das Jahr 1893. Dieser vom Landesausschusse dem Landtage separat vorgelegte Voranschlag weiset auf an veran­ schlagten Einnahmen 79.900 st., an Ausgaben ebenfalls diese Summe und wird sich diesfalls bezüglich der Begründung auf Beilage II des Rechenschaftsberichtes des Landesausschusses berufen und nur bemerkt, daß dieser Voranschlag entsprechend den bisherigen Daten und mit Rücksicht auf die künftigen Verhältnisse angefertigt wurde. Es stellt der Finanzausschuß demnach den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: dem Voranschläge des Vorarlberger Landesfondes für das Jahr 1893 mit einem Erfordernisse von 79.900 st. und einer Bedeckung mit ebenfalls 79.900 st. wird die Genehmigung ertheilt und zur Deckung des Erforder­ nisses eine Steuerumlage mit 2O°/o Zuschlägen zur Grund- Erwerb- und Einkommen­ steuer, und 10% Zuschlägen zur Hauszins- und Hausklassensteuer bewilliget. III. Grundentlastmigsfond. 1. Rechnungs-Abschlüsse pro 1891. a. des mit Tirol gemeinsamen Grundentlastungsfondes. Dieser von der tiroler Landesbuchhaltung verfaßte und vom dortigen Landesausschusse mit Note Dom 24. Juni d. Js. Z. 98 hieher übermittelte Rechnungs-Abschluß pro 1891 weiset aus: ein Activum von 828, 989 st. 575/10 kr. ein Passivum von ... 703, 350 „79 „ daher ein reines Activum mit . . 1^5, 638 „ 785/iO ~ b. betreffend die Grundentlastungsfondsschuld des Landes Vorarlberg. Mit Schluß des Jahres 1890 bezifferte sich die Schuld auf . 11408 fi. 66 kr. Zuwachs an Renten 570 „ 435/10 „ an Regiekosten 242 „ 35 „ Zusammen 12221„ 445/10 „ 51 Beilage XI. XI. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. Abstattung: an Steuerzuschlägen Zahlung an Regie­ kosten im präliminirten Betrage von . . . . 4035 st. 035/10 kr. 505 „ — Zusammen somit ergibt sich am Schlüsse des Jahres 1891 eine Schuld des Landes Vor­ arlberg mit Es stellt der Finanzausschuß den 4540 fl. Q35/10 kr. 7681 fl. 41 kr. Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Die vorgelegten Rechnungs-Abschlüsse des mit Tirol gemeinsamen Grund­ entlastungsfonds und der auf das Land Vorarlberg entfallenden Grundentlastungs­ fondsschuld für das Jahr 1891 werden nach den obangeführten Schlußansätzen genehm gehalten." 2. Voranschläge pro 1893. a. Des mit Tirol gemeinsamen Grundentlastungssondes. b. Voranschlag pro 1893 betreffend die auf das Land Vorarlberg entfallende G rund entlastungsfondsschuld. Diese Voranschläge werden, da die Verwaltung dem Landesausschusse in Tirol obliegt, von diesem verfaßt. Es ist jedoch dieser Voranschlag noch nicht eingelangt. Für diese per 1893 benöthigte Umlage kann aber ohne Eintreffen der Voranschläge gesorgt werden, da nach dem Rechnungsabschlüsse pro 1891 und dem derzeitigen Stande der Schuld des Landes Vorarlberg mit l°/0 Zuschlag zu sämmtlichen directen Staatssteuern zur Deckung des Erfordernifles ausreichen dürfte und wird daher gestellt der Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: zur Deckung des Erfordernisses der das Land Vorarlberg betreffenden Grundentlastungsfondsschuld wird für das Jahr 1893 ein Zuschlag mit l°/0 zu sämmtlichen directen Staatssteuern bewilliget. V. Krankenversorgung. Die diesfalls im Jahre 1891 gehabten Auslagen im Betrage von 6.892 fl. haben mit der in der 18. Sitzung am 6. April 1892 vom hohen Landtage genehmigten Rechnung ihre Erledigung gefunden. VI. Jrrenversorgung. 1. Die von der Direction der Landesirrenanstalt verfaßte Rechnung für das Jahr 1891 weiset aus: An Gesammteinnahmen ......... 46.467 fl. 39 kr. „ Gesammtausgaben .......... 43.459 fl. 07 kr. Daher einen Kassarest von 52 3.008 fl. 32 kr. III. Sesfion der 7. Periode 1692. Beilage XI. Bei genauer Prüfung der Rechnung sammt Belegen haben sich folgende Differenzen ergeben: Im Beleg Nr. 122 der Ausgaben ist die Schlußsumme auf 330 st. 08 kr. angesetzt, und trotzdem in diesem Beleg eine Post nur mit 9 st. 60 kr. angeführt wurde, welche richtiger 16 ft, — kr. ausmacht und eine andere Post anstatt mit 3 st. 64 kr. nur mit 3 st. 50 kr. eingesetzt ist, reduzirt sich die Endsumme von 330 st. 08 kr. aus 325 ft. 62 kr. Dagegen sind aus dem Ausgabebeleg Nr. 202 nur 92 ft. 02 kr. in Rechnung gebracht während das Beleg eine Ausgabe mit 95 ft. 43 kr. ausweist. Werden nun diese zwei Differenzen gegensntig verglichen, so zeigt sich zu Ungunsten des Rechnungslegers noch ein an die Kasse zu vergütender Betrag mit 1 ft. 05 kr. und ist der hiedurch berichtigte Kassarest anstatt mit 3008 ft. 32 kr. richtiger 3009 fl. 37 kr. anzusetzen. Der Finanz-Ausschuß stellt daher den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: Dem Rechnungsabschlüsse der Landesirrenanstatt Valduna für das Jahr 1891 mit dem berichtigten Kassarest per 3009 ft. 37 kr. ist die Zustimmung ertheilt. 2. Voranschlag der Landesirrenanstalt Valduna für das Jahr 1893. Die Gesammteinnahmen dieses Voranschlages belaufen sich für das Jahr 1893 stuf ... , 36.398 fl. 11 kr. die Ausgaben dagegen auf 37.712 ft. 95 kr. daher ein Abgang mit 1.314 ft. 84 kr. welcher in den Kassavorschüssen pro 1892 seine Deckung finden wird. Es wird daher der Antrag gestellt: Dem Voranschläge der Landesirrenanstalt Valduna für das Jahr 1893 wird nach den obigen Ansätzen die Genehmigung ertheilt. VII Schuldenstanü der Landes-Irrenanstalt Valduna. Diesbezüglich hat sich seit der letzten Session keine Aenderung ergeben und ist somit der Schuldeiistand noch 10.000 fl. mit 4l/2°/o Zinslauf seit 1. Jänner 1892. VIII. Gemeinde-Angelegenheiten. Hiebei wird auf die Anführungen im Rechenschaftsberichte des Landesausschusses verwiesen und kann nur mit Bezug auf das Rechnungswesen in den Gemeinden eine bedeutende Besserung constatirt werden, wobei jedoch bemerkt werden muß, daß die strenge Ueberwachung mancher Gemeinden immerhin noch nöthig erscheint. IX. Stipendien und Stiftungen. Dießbezüglich erscheint es dem Finanzausschüsse ebenfalls nicht nöthig in weitere Erläuterungen einzugehen, da der Rechenschaftsbericht des Landesausschusses hierüber ausreichende Aufklärung gibt. X. Dr. Anton Jufsel'sche Stiftung zur Heranbildung von Bolksschullehreru. Die Rechnung pro 1891, bezüglich dieser Stiftung hat die Erledigung ebenfalls in der Sitzung am 6. April 1892 gefunden. 53 Xi. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags, NI. Session, 7. Periode 1832. XI. Jnvaliden-Stiftuag des Vorarlberger Sängerbundes. Der Rechnungsabschluß dieser Stiftung wurde wie ad X. erledigt und kommt nur zu bemerken, daß wegen Auswanderung des bisherigen Inhabers des Stipendiums nach Amerika dasselbe d. Z. frei ist und nächstens zur Ausschreibung kommen dürfte. XII. Biehseuchenfonde. a. betreffend den Fond für Einhufer. b. für Rinder. Die Rechnungsabschlüsse pro 1891 wurden ebenfalls in der XVIII. Sitzung vom 6. April im Landtage erledigt und wird nur noch bemerkt, daß bezüglich der Einnahmen für den Fond für Einhufer dem Rechenschaftsberichte des Landesausschusses eine Tabelle beigegeben ist. XIII. Feuerwehrfonb. Der Rechnungsabschluß pro 1891 fand seine Erledigung wie ad XII. und ist bezüglich der Einnahmen ebenfalls eine Tabelle im Rechenschaftsberichte des Landesausschusses enthalten. Das Referat über die Thätigkeit des Landes-Cultur-Jngenieurs L. Gaßner ist ebenfalls dem Rechenschaftsberichte des Landesausschusses beigegeben und kann dort eingesehen werden. Am Schlüsse dieses Berichtes kann der Finanz-Ausschuß nur die Ueberzeugung aussprechen, daß der Landesausschuß in der Zeit seit der letzten Session in gewohnter Weise mit allem Eifer und Pflichttreue seines Amtes gewaltet hat und ihm hiefür der Dank des Landes gebührt. Bregenz, am 14. Sept. 1892. I Ant. Fritz, I. Nägele, Obmann. Berichterstatter. 54