18911231_ltb0011893_Landesausschussrechenschaftsbericht_1892

Dateigröße 2.06 MB
Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 01.07.2021, 19:19
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp07,lt1891,ltb1891,ltb0
Dokumentdatum 2021-07-01
Erscheinungsdatum 2021-07-01
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen Landtag-Rechenschaftsbericht
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

I. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. III. Session, 7. Periode 1892. Beilage L Nechenfchafts-Vericht des FanSes-Ausschussos in Vorarlberg für den III. ordentlichen Landtag der VII. Periode 1892. Hoher Landtag! In Gemäßheit der Landes-Ordnung erstattet hiemit der gefertigte Landes-Ausschuß nach­ stehenden Bericht über seine Thätigkeit seit der letzten Landtagssession. I. Ueber die Ausführung der vollziehbaren Landtagsbeschlüsse der letzten Session. A. Jener, welche der allerhöchst-kaiserlichen Sanction bedürfen. Dieselbe wurde erwirkt: 1. 2. 3. Für die Landlagsbeschlüsse vom 18. März und 9. April 1892 betreffend den Gesetz-Entwurf, womit einige Bestimmungen des Gesetzes vom 27. Jänner 1887, betreffend das Institut der Landesvertheidigung für die gefürstete Grafschaft Tirol und das Land Vorarlberg abgeändert werden, laut Allerhöchster Entschließung d. d. Schönbrunn den 22. Juni 1892. Für den Landlagsbeschluß vom 24. März 1892 enthaltend den Gesetz-Entwurf betreffend die Befreiung von Neubauten mit Arbeiter-Wohnungen von den Zuschlägen zur Hauszinssteuer und zur 6°/o9cn Steuer vom reinen Zinserträge, mit Allerhöchster Entschließung vom 31. Juli 1892. Für den Landtagsbeschluß vom 7. April 1892 betreffend den Gesetz-Entwurf, womit die Breite der Radfelgen für den Verkehr auf der Walserthalerstraße von Thüringen über Thüringerberg — St. Gerold und Blons bis zu der zur Gemeinde Sonntag gehörigen Parzelle Buch­ boden geregelt wird; mit Allerhöchster Entschließung vom 14. Juni 1892. 1 Beilage!. L ber Beilagen gu den stenogr. Protokollen deß oorarlberger Landtags. 4. Dem Landtagsbeschlusse vom 9. April 1892 enthaltend den Gesetz-Entwurf betreffend den Ausbau der Rheinbinnendämme in Vorarlberg; laut Allerhöchster Entschließung vom 11. Mai 1892. 5. Der Landtagsbeschluß vom 12. März 1892 enthaltend einen Gesetzentwurf, womit ein Jagdgesetz für das Land Vorarlberg erlassen wird; dem hohen k. k. Ackerbauministerium vorgelegt mit Bericht vom 26. April 1892. Eine offi­ zielle Mittheilung der erfolgten Allerhöchsten Sanction ist dermalen noch nicht eingelangt. Der Allerhöchsten Sanction sehen noch entgegen: 6. Der Landtagsbeschluß vom 21. März 1892 betreffend den Gesetzentwurf über das Verbot der Thierquälerei, vorgelegt dem hohen k. k. Ministerium des Innern mit Bericht vom 26. April 1892 Z. 1019. 7. Der Landtagsbeschluß vom 28. März 1892 enthaltend den Gesetzentwurf wo­ mit das Gesetz vom 26. Dezember 1879 betreffend die Einreihung der Straße Baienbrücke-Schoppernau in die Kategorie der ConcurrenzStraßen außer Wirksamkeit gesetzt wird; dem hohen k. k. Ministerium des Innern vorgelegt mit Bericht vom 26. April 1892 Z. 1117. 8. Der Landtagsbeschluß vom 4. April 1892 enthaltend einen Gesetzentwurf wo­ mit die Landesgesetze vom 27. Dezember 1881 L.-G.-B. Nr. 1 von 1882 und vom 4. März 1888 L.-G.-B. Nr. 19 b etreffend die Gründung eines Thierseuchenfondes behufs rascherer Tilgung der Lungens euche und der Rotz- (Wurm-) Krankheit, abgeändert werden; dem k. k. Ministerium des Innern in Vorlage gebracht mit Bericht vom 30. April 1892 Z. 1198. 9. Der Landtagsbeschluß vom 7. April 1892 betreffend den Gesetzentwurf wo­ mit die §§ 1, 12 und 15 der Gemeinde-Wahlordnung abgeändert wer­ den; dem hohen k. k. Ministerium des Innern vorgelegt mit Bericht vom 5. April 1892 Z. 1245. Nachtrag: 10. Seine k. u. k. apostol. Majestät haben mit Allerhöchst Kaiserl. Entschließung vom 25. Dezember 1891 allerg. zu genehmigen geruht, daß in Vorarlberg vorbehaltlich der verfaffungsmäßigen Feststellung der Landesvoranschlage für 1892 die zur Deckung der Landesbedürfnisse erforderlichen Umlagen in dem für das Jahr 1891 festgesetzten Aus­ maße provisorisch auch für das Jahr 1892 ausgeschrieben und eingehoben werde. Mit den Landtagsbeschlüssen vom 30. März 1892 wurden sowohl der Voran­ schlag des Grundentlastungsfondes pro 1892 mit einem Umlagserforderniß von 1 °/0 der directen Staatssteuern, sowie der Voranschlag des Landesfondes mit einem Erfordernisse von 20°/0 Zuschläge zur Grund-Erwerb- und Einkommen­ steuer und 10 °/0 Zuschläge zur Hauszins- und Hausklasseusteuer genehmiget. Hiedurch ist die in Vorbehalt genommene verfassungsmäßige Feststellung der Um­ lagen pro 1892 erfolgt und hievon das k. k. Statthalterei-Präsidium mit Bericht vom 23. April 1892 Z. 10 in Kenntnis gesetzt worden. B.Ueber die Ausführung der kandtagsbeschlüsse nach § 18 und 19 der tandes-Grdnung. 1. Der Landtagsbeschluß vom 14. März 1892 betreffend die Nichteriheilung von Lizenzen für Orgeldreher, Musikanten rc. für das Gebiet des Landes Vorarlberg, wurde der k. k. Statthalterei in Innsbruck mit Bericht vom 5. Mai 1892 Z. 862 mit dem Ersuchen in Vorlage gebracht, diesem Wunsche der Landes-Vertretung geneigtest Rechnung tragen zu wollen. 2 III. Session der 7. Periode 1892. Beilage I. Mit Note vom 14. Juli d. Js. Z. 2924 präs. hat die k. k. Statthalterei anher eröffnet, daß dieselbe namentlich in Würdigung des Umstandes, daß Vorarlberg und seine Gemeinden durch eine entsprechende Regelung der Gemeinde-Armenversorgung die Ertheilung derartiger Bewilligungen an Landesangehörige entbehrlich gemacht haben und insbesondere durch die Einführung der Natural-Verpffegsstationen der Vagabundenfrage wirksam entgegen zu treten bestrebt sind, die Verfügung getroffen habe, daß künftig zur Ausstellung gelangende Bettelmusiklizenzen, bis auf Weiteres nicht mehr auf Vorarl­ berg ausgedehnt werden. 2. In Ausführung des Landtagsbeschlusses vom 24. März 1892, in Sachen der Er­ lassung von Bestimmungen betreffend Förderung der Einhaltung der Polizeistunde wurde sich mit Bericht vom 5. Mai 1892 Z. 1092 an das k. k. Ministerium des Innern gewendet. Mit Note vom 10. Juli d. Js. Z. 16381 hat die k. k. Statthalterei anher mit­ getheilt, daß das hohe k. k. Ministerium des Innern mit Erlaß vom 18. Juni Z. 2046 eröffnet habe, daß die mit der Ministerial-Verordnung vom 3. April 1855 R.-G.-B. 62 erlassenen Vorschriften über die Einhaltung der Polizeistuude für die heutigen Verhält­ nisse vollkommen ausreichen und es einer Abänderung beziehungsweise Verschärfung der­ selben nicht bedürfe. 3. In Angelegenheit des Landtagsbeschlusses vom 28. März 1892 über die Petition mehrere Gemeinde-Vorsteher des Bezirkes Feldkirch um Erwirkung der Reducirung der Erwerb- und Einkommensteuer der Stickerei­ Industrie wurde sich mit Bericht vom 21. April 1892 Z. 1070 an das k. k. Fi­ nanz-Ministerium gewendet und dasselbe gebeten, die Petition im Interesse der immer noch schwer darniederliegenden Maschinenstickerei geneigtest würdigen zu wollen. Mit Note vom 30. Juli d. I. 19030 hat die k. k. Statthalterei anher mitgetheilt, daß auf Grund des hohen Finanz-Ministerial-Erlasses vom 22. Juli d. Js. Z. 26703 zwar eine allgemeine Herabsetzung der gegenwärtig bei den Stickern üblichen Besteuerung nicht statthaben könne, iedoch etwa einlaufende individuelle Gesuche um Erwerbsteuer­ Ermäßigung die thunlichste Berücksichtigung erfahren werden. 4. Mit Bericht vom 5. Mai 1892 Z. 1539 wurde der Landtagsbeschluß vom 30. März 1892, mit welchem die k. k. Regierung aufgefordert wurde, die Landes­ vertretung, gemäß den verfassungsmäßigen Bestimmungen jedes Jahr zur Erledigung der laufenden Geschäfte und legislativen Arbeiten einzuberufen, dem k. k. Minister-Präsidium in Vorlage gebracht. Wie die derzeitige Einberufung des hohen Landtages zeigt, hat die hohe k. k. Regierung diesem Wunsche für dieses Jahr entsprochen. 5. Die Landtagsbeschlüsse vom 1. April 1892 betreffend: 1. Die Petition der kaufmännischen Genossenschaften Vorarlbergs um Beschränkung des Hausierhandels und 2. Das All suchen an die k. k. Regierung, in eine den jetzigen Ver­ hältnissen und Bedürfnissen entsprechende Reform des Hausier­ patentes einzugehen, wurden mit Bericht vom 5. Mai 1892 A. 1124 dem k. k. Handelsministerium zur Würdigung in beiden Beziehungen in Vorlage gebracht. Eine Erledigung ist bis jetzt nicht eingelangt. 6. Die Landtagsbeschlüsse vom 1. April 1892 womit die Petitionen des kathol. Bauernvereins für Montavon, der Gemeindevorsteher des großen Walserthales und mehrerer Vorsteher des Bezirkes Feldkirch wegen Schaffung eines eigenen Sanitätsbezirkes für Vorarlberg der k. k. Regierung dringend empfohlen und dieselbe nachdrücklichst ersucht wird, bei Abschluß einer neuen Viehseuchen-Convention mit der 3 . Beilage L 7. 8. I. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. Schweiz die Interessen der Viehzuchttreibenden Bevölkerung Vorarl­ bergs entsprechend zu wahren, gelangten mit Bericht vom 5. Mai 1892 Z. 1143 an das k. k. Ministerium des Innern. In der Zwischenzeit sind auch Petitionen von mehr als 80 Gemeinden des Landes in demselben Sinne an das hohe k. k. Ministerium des Innern abgegangen und seitens des Landes-Ausschusses mit Eingabe vom 24. August d. Js. Z. 2689 wärmstens befürwortet worden. Eine Erledigung dieser Angelegenheit steht dermalen noch aus. Zn Befolgung des Landtagsbeschlusses vom 2. April 1892 womit die Petition der Gemeinden Bludesch, Ludesch und Thüringen bezüglich des Verbotes der Ziegenweide in Waldungen der k. k. Regierung zur eingehenden Würdigung abgetreten worden war, wurde dieser Act mit Bericht vom 5. Mai 1892 Z. 1196 dem k. k. Ackerbauministerium in Vorlage gebracht, ohne daß bisher eine Erledigung Hieramts eingelaufen ist. Dem Landtagsbeschlusse vom 4. April 1892 entsprechend wurde mit Bericht vom 5. Mai 1892 Z. 1188 die Petition von 11 Gemeinde Vorstehern des Bezirkes Feldkirch um Erwirkung der Erleichterung zur steuerfreien Brannt­ wein-Erzeugung der hohen Regierung, zu Handen des k. k. Finanz­ Ministeriums, zur eingehendsten Würdigung und Berücksichtigung mit warmer Be­ fürwortung abgetreten. Eine Erledigung ist bisher noch ausstehend. 9. Den Landtagsbeschluß vom 4. April 1892 betreffend die Aufhebung der ärari­ schen Straßenzölle in Vorarlberg, gelangte mit Bericht vom 5. Mai 1892 Z. 1206 an das k. k. Ministerium des Innern. Laut Statthalterei-Rote vom 8. August d. I. Nr. 19821 hat das hohe k. k. Ministerium des Innern mit Erlaß vom 2. Angust d. I. Z. 16819 eröffnet, daß das hohe k. k. Finanz-Ministerium laut Mittheilung vom 22. Juli Z. 25494 nicht in der Lage sei, einer Aufhebung der ärarischen Straßenmauthen in Vorarlberg stattzugeben, nachdem eine solche Maßregel für ein einzelnes Land nicht allein zur Durchführung gelangen könne, eine Aufhebung im ganzen Reiche aber aus finanziellen Gründen dermalen unthunlich erscheine; zudem wird auf das mit 1. Jänner 1893 erst in Wirksamkeit tretende neue Mauthgesetz vom 26. August 1891 R.-G.-B. 140 hingewiesen. 10. Zum Landtagsbeschluß vom 4. April 1892 wegen Einschreiten bei der k. k. Regierung um eine ausgibige Unterstützung des Achthal-Bahnprojectes aus Staatsmitteln ist zu bemerken, daß der Landesausschuß bis jetzt noch nicht in den Besttz der nöthigen Daten des Bahn-Consortiums gelangt ist und daher keine weiteren Schritte unternehmen konnte. 11. Mit Landtagsbeschluß vom 9. April 1892 wurde die k. k. Regierung ersucht, in Bezug auf Gewährleistung und Schadenersatzpflicht beim Viehhandel im Wege der Gesetzgebung erweiterte und genaue Normen festzu­ setzen und ist dieser Beschluß mit Bericht vom 5. Mai 1892 dem k. k. Ackerbau­ Ministerium vorwortlich in Vorlage gebracht worden, ohne daß eine Erledigung bis jetzt hierüber eingelangt ist. 12. Die in der XX. Landtagssitzung am 9. April 1892 beschlossene Resulution in Betreff möglichst baldiger Durchführung der Rheincorr ection, wurde gleichzeitig mit dem in der gleichen Sitzung beschlossenen Gesetzentwürfe wegen des Aus­ baues der Rheinbinnendämme, dem k. k. Ministerium des Innern mit Bericht vom 22. April 1892 Z. 1488 in Vorlage gebracht. Eine Erledigung hierüber ist bis jetzt nicht eingelangt. 4 III. Session der 7. Periode 1892. Beilage I. C. Ueber die Ausführung der Landtagsbeschlüsse im eigenen Wirkungskreise des Landes-Ausschusses. Den Landtagsbeschluß vom 9. März 1892 betreffend die Uebernahme der in den Zähren 1892, 1893 und 1894 bei Beschaffung der nöthigen Werkzeuge und des Impfstoffes für die Rauschbrandschutzimpfung erwachsenden Kosten auf die Landeskassa, wurde mit Zuschrift vom 8. April 1892 Z. 1173 der k. k. Statthalterei mit dem Wunsche bekannt gegeben, es möge mit der obersten Leitung und Ueberwachung des Jmpfgeschäftes die k. t Bezirkshauptmannschaft Bregenz betraut werden. Mit Jndorsat vom 14. April Z. 9159 übermittelte die k. k. Statthalterei die Abschrift einer Kundmachung über die Vornahme der Rauschbrandschutz-Jmpfung im Jahre 1892, worin obigem Wunsche entsprochen wurde. Für Beschaffung des Impfstoffes und der Instrumente wurde ein Betrag von 475 fl. 96 fr. pro 1892 aus der Landeskassa beansprucht. 2. Mit Landtagsbeschluß vom 14. März 1892 wurde der Landesausschuß ermächtiget, für die Dauer der gegenwärtigen Landtags-Periode den im Lande be st ehenden Spar­ und Darlehens-Vereine nach Sy st em Rai ff eis en einen geschäftskundigen Berather beizustellen und entsprechend aus Landesmitteln zu ent­ lohnen. Mit Landesausschuß-Beschluß vom 29. Juli 1892 wurde Herr Oberlehrer Wendelin Redler von Wolfurt mit diesem Amte betraut. 3. Mit Landtagsbeschluß vom 16. März 1892 wurde der Landesausschuß ermächtiget 1. zurFörderung des sonntäglichen Fortbild ungs-Unt errichtes mi t Berücksichtigung bestimmter Grundsätze Remunerationen bis zum Betrage von 1000 fl. aus LandesMitteln zu gewähren, 2. nach von ihm selbst noch aufzustellenden Grundsätzen landwirthschaftliche Fortbildungsschulen bis zum Gesammtbetrage von 200 fl. aus Landesmitteln zu unterstützen. In Ausführung des Beschlusses ad 1 wurden mittels Kundmachung vom 24. April 1892 Lehrpersonen, welche an Sonntagsschulen thätig sind, aufgefordert ihre Gesuche bis Ende Mai dem Landesausschusse einzureichen und hiebei die Beobachtung der vom hohen Landtage festgesetzten Grundsätze nachzuweisen. Die infolge dessen rechtzeitig eingelaufenen Gesuche von Lehrpersonen aus den Schul­ Orten Renzing, Viktorsberg, Damüls, Lingenau, Fraxern, Dalaas, Egg und Großdorf, Altenstadt und Rofels, Thüringen, Ober- und Unter-Langenegg, Braz und Mittelberg wurden in der Landesausschußsitzung vom 29. Juli 1892 mit Remunerationen von 40 bis 130 fl. Ä.-W. betheilt, durch welche der Gesammtbetrag pro 1000 fl. erschöpft erscheiut. Drei weitere Gesuche konnten, weil zu spät eingebracht, für Heuer nicht mehr be­ rücksichtiget werden. Ad 2 dieses Landtagsbeschlusses, betreffs Festsetzung der Grundsätze für Subventionirung landwirthschastlicher Fortbildungsschulen sind die Verhandlungen des Landes­ ausschusses dermalen noch nicht zum Abschlüsse gelangt. 4. In Ausführung des Landtagsbeschlusses vom 18. März 1892, gemäß welchem der Lan^ desausschuß ermächtiget wurde zur Förderung und Verbreitung landwirthschaftlicher Kenntnisse pro 1892 einen Betrag von 200 fl. aus Landes­ mitteln zu Unterstützungsbeiträgen an Per sonen zu v erwe nd en, w elche landwirthschaftliche Fachkurse zu dem Zwecke besuchen wollen, um sich die Eignung zurErtheilungdes landwirthschaftlichenUnterrichteszu verschaffen, wurde mit Landesausschußbeschluß vom 27. März dem Lehrer Leopold Kohler von Lingenau und dem Unterlehrer Gebhard Wüstner von Au, zum Zwecke des 1. 5 Beilage L J. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. Besuches eines dreimonatlichen Lehrkurses am pomologischen Institute in Reutlingen je 80 st. aus dem Landeskulturfonde pro 1892 bewilliget. Nachträglich verzichteten jedoch beide Kompetenten aus den Bezug ihrer Remuneration, da sie diesmal nicht in der Lage seien den Curs zu besuchen. 5. Bezüglich des Landtagsbeschlusses vom 18. März 1892 betreffend Abänderung des § 3 der Grundzüge für die Natural-Verpflegsstationen, wird sich auf den Bericht des Referenten bezogen, welcher separat in Vorlage gelangt. 6. In Angelegenheit des Landtagsbeschlusses vom 21. März 1892, betreffend die Vornahme von Vorerhebungen zum Zwecke der Herstellung eines sichern Fahrweges über den Flexen, wurde am 23. Juni als Einleitung zu den nöthigen Vorerhebungen eine kommissionelle Begehung der Oertlichkeit im Beisein des Landeshauptmannes, des Landes-Cultur-Jngenieurs und der Vertreter der Gemeinde Klösterle, Lech und Warth vorgenommen und auf Grund derselben durch Landesausschuß­ beschluß vom 1. Juli der Landes-Cultur-Jngenieur beauftragt, die einzelnen Projecte zu studieren und weitere Vorerhebungen zu Pflegen, und sind diese Arbeiten d. Z. im Zuge. 7. Der Landtagsbeschluß vom 21. März 1892 betreffend die dem Secundärarzt in Valduna für seine Person vom 1. Jänner 1892 an gewährte Jahres­ gehalts-Aufbesserung von 200 fl. —, wurde diesem und der Anstalts-Direction mit Zuschrift vom 12. April 1892 Z. 983 mitgetheilt. — 8. Der Landtagsbeschluß vom 24. März 1892, gemäß welchem der Vorstehung des k. k. Bezirksschießstandes in Schruns zum Baue des neuen Schießstandes außer den bereits vom Landes-Ausschusse bewilligten 200 fl. ein weiterer Betrag von 50 fl. aus Landesmittelt bewilligt wurde, gelangte mit Zuschrift vom 12. April 1892 Z. 1047 an die k. k. Landes-Vertheidigungs-Oberbehörde zur Mittheilung, und wird nachdem inzwischen die Collaudirung des Schießstandsbaues vorgenommen wurde, demnächst zur Auszahlung gelangen. 9. Der Landtagsbeschluß vom 24. März 1892, betreffend die Aufforstung des Arlberg es wurde mit Zuschrift vom 21. April 1892 Z. 1021 der k. k. Statthalterei in Vorlage gebracht und nachdem die Aufforstung schon in diesem Jahre durch Anlegung eines Pflanzgartens ihren Anfang genommen hat, die erste Rate per 46 fl. aus dem Landes-Culturfonde ausbezahlt. 10. Der Landtagsbeschluß vom 24. März 1892 betreffend Nichteinhebung der Jnterkalarbeträge für erledigte oder aushilfsweise besetzte Lehr­ stellen, wurde mit Zuschrift vom 12. April 1892 Z. 1008 dem k. k. Landesschulrathe in Bregenz zur Kenntnis gebracht. 11. Der Landtagsbeschluß vom 28. März 1892 wegen neuerlichen Verhandlungen in An­ gelegenheit der Straße Lauterach—Bezau, wurden durch das Landesausschuß­ Ersatzmitglied Jodok Fink im Vereine mit dem Landes-Cultur-Jngenieur weitere Erhebungen gepflogen, die aber dermalen noch nicht zum Abschlüsse gebracht sind. 12. Der Landtagsbeschluß vom 28. März 1892 betreffend die Gewährung einer Subvention von 2000 fl. an die Vorarlberger Stickerei - Prod uctivGenossenschaft unter bestimmten Bedingungen, wurde mit Zuschrift vom 9. Mai 3- 1123 der Vorstehung dieser Genossenschaft zur Kenntnis gebracht und die 2000 fl. ö. W. aus dem Landesfonde ausbezahlt. 13. Der Landtagsbeschluß vom 28. März 1892 betreffend 1. Die Gewährung einer Unterstützung von 1500 fl. an die Gemeinde Damüls zu den Kosten des projectirten Wegbaues Au—Damüls konnte dermalen noch nicht ausgeführt werden, weil mangels der Vollendung der Grundablösungs-Arbeiten der Wegbau noch nicht in Angriff genommen werden konnte. 6 Beilage I. IN. Session der 7. Periode 1892. 2. Die Ermächtigung des Landesansschusses der Gemeinde Au nöthigenfalls ihre Beitragspslicht aus Grund des Straßengesetzes festzusetzen, wurde gemäß Landes-Ausschußbeschlusses vom 8. Juni 1892, nachdem eine abermalige Mahnung an die Gemeinde-Vorstehung in Au zur Leistung eines entsprechenden Beitrages resultatlos geblieben, derselben ein Beitrag von 40 Prozent, d. i. 3240 st. für die Theilstrecke Lederlistobel—Brünnele, auferlegt. 14. Mit Landtagsbeschluß vom 30. März 1892 wurde der Landesausschuß ermächtigt, Unterstützungen im Gesammtbetra ge bis zu jährlichen 2000 st. an dürftige Vorarlberger zu gewähren, welche eine Lehrerbildungs­ Anstalt im Lande besuchen. In Ausführung dieses Beschlusses wurden in den Landesausschußsitzungen vom 21. April und 6. Mai 1892 nachstehende Lehramts-Can didaten an der Privatlehrer-Bildungsanstalt in Tists mit Stipendien pro 1892 betheilt: a. mit je 100 fl. Jenny, Hermann in Bürs, Wipper, I. G. in Sulzberg, Huber, Anton in Rankweil, Döbler, Gerold in Blons, Thurnher, Josef in Hard, Ender, Ferd. in Mäder, Kalb, Ferd. in Hard, Berchtold, Joh. G. in Götzis, b. mit je 50 st. Baldauf, Pius in Sulzberg, Zech, Anton in Bludenz, Schmid, Herman in Doren, Gißinger, Jak. in Altach, Jäger, Eduard in Hohenems Ney er, Beruh, in Bürserberg, Schalbert, Fidel in Bürserberg, Gan ah l, Germ, in Bartholomäberg, Strolz, Adolf in Schröcken, • Jenny, Franz in Bürs. Waibel, Aug. in Hohenems, Bickel, Josef in Bludenz, Ganahl, Franz in Bartholomäberg, Peter, Joh. Math, in Ebnit, Stemmer, Gebhard in Jnnerberg, Elsäßer, Gallus in Mittelberg, Brunner, Ernst in Höchst, Köberle, Leo in Mittelberg. 15. In Betreff des Landtagsbeschluffes vom 30. März 1892 wegen alljährlicher Herausgabe eines Jahresberichtes der Landes-Irrenanstalt wird sich auf Abtheilung VI. „Jrrenversorgung" bezogen. In Betreff des Landtagsbeschluffes vom gleichen Tage wegen Ab ändernng des Verköstigungswesen der Anstalt, sind Erhebungen durch das Landes-Ausschußmitglied Johann Thurnher eingeleitet. 16. In Ausführung des Landtags-Beschlusses vom 1. April 1892 betreffend d as Gesuch der Gemeinde Bludesch um einen Beitrag zu den Kosten der Wuhrbauten an der Lutz und Jll wurde dieser Gemeinde der seitens des h. Landtages bewilligte einmalige Betrag per 400 fl. ausbezahlt und bezüglich der im Gesuche er­ wähnten jährlichen Zumittelung aus Landesmitteln, mit Zuschrift vom 21. April 1892 7 Beilage L 17. I. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. Z. 1187 von der Gemeinde-Vorstehung weitere Nachweise abverlangt, welche bis jetzt noch nicht eingetroffen sind. Ueber das Gesuch des Franz Josef Minder, Thierarzneischüler aus Dornbirn hat der h. Landtag am 1. April 1892 den Landesausschuß beauftragt, bei der Direction des k. k. Thierarznei-Jnstitutes in Wien Erhebungen zu pffegen und geeigneten Falles den Gesuchsteller mit einem Stipendium zu betheilen. Mittelst Zuschrift vom 12. April d. I. Z. 1109 wandte sich der Landesausschuß an die Direction und nachdem dieselbe unterm 15. April keine günstigen Berichte zu senden in der Lage war, wurde gemäß Landesausschußbeschlusses vom 23. April von der Verleihung eines Stipendiums an den Gesuchssteller vorderhand abgesehen. 18. Zufolge Landtagsbeschlusses vom 1. April 1892 wurde der Betrag von 1500 st. für den Lehrerpensionsfond, abzüglich bereits früher geleisteter Vorschußzahlung, gemäß Landesausschußbeschlusses vom 8. Juni zu Handen des k. k. Landesschulrathes flüssig gemacht. 19. Mittels Landtagsbeschlusses vom 2. April wurde der Landes-Ausschuß beauftragt, im Einvernehmen mit der k. k. Regierung Gesetzesvorlagen zur Hintan­ haltung künstlicher Stimmenbeschaffung bei Gemeindewahlen vor­ zubereiten und soweit nothwendig um die Initiative derk. k. Regierung zur Regelung dieser Angelegenheit im Wege der Reichsgesetzgebung einzuschreiten. Mittelst Bericht vom 7. d. Mts. Z. 1116, wurde sich in diesem Sinne an das hohe k. k. Ministerium des Innern gewendet. In Betreff des Landtagsbeschlusses vom 7. April 1892, gemäß welchem der Landes­ Ausschuß beauftragt wurde, eine Abänderung des Forstgesetzes, speziell auch in Bezug auf die Ziegenweide in den Wäldern im Einvernehmen mit dem k. k. Regierung vorzubereiten, sind die Erhebungen noch nicht abgeschlossen. 21. Gelegentlich der Beschlußfassung über den Gese tzesentwurf betreffend Ab­ änderung dös' Thierseuchenfondsgesetzes, am 4. April hatte der h. Landtag den Landes-Ausschuß beauftragt Erhebungen zu pflegen, in welcher Art und Weise der dermalen bestehende Seuchenfond für Rindvieh zur Hebung der Viehzucht die nützlichste Verwendung finden könne. Nachdem die Allh. Sanction des Gesetz-Entwurfes zweifellos zu erwarten stehen dürfte, wandte sich der Landes-Ausschuß mit Zuschrift vom 6. Mai Z. 1645 an die Vorstehung des Vorarlberger Landwirthschaftsvereines mit dem Ersuche über diese Frage ein Gutachten abgeben zu wollen, welches Gutachten dermalen noch aussteht. 22. In Ausführung des Landtagsbeschlüsses vom 26. April betreffend die Anlage eines Wasserhoch-Reservoirs in der Landes-Irrenanstalt, wurde über Auftrag des Landes-Ausschusses durch den Landes-Cultur-Jngenieur Plan und Kosten­ voranschlag verfaßt und ist die Ausführung der Bauten dermalen im Zuge. 23. Der durch Landtagsbeschluß vom 6. April 1892 der Gemeinde Bürserberg zur theilweisen Deckung des Hochwasser-Schadens der Schesa bewilligte Beitrag von 200 fl. wurde der Gemeinde-Vorstehung aus dem Landes-Culturfonde verabfolgt. 24. In Ausführung des Landtagsbeschlusses vom 7. April 1892 betreffend die Förderung des Straßenbaues von Kreuzgasse nach Gargellen, wurde mit Bericht vom 8. Juni d. I. Z. 1659 ein an die hohe k. k. Regierung gerichtetes Gesuch um Erwirkung einer Staatssubvention zu obigem Zwecke bei derselben wärmstens befürwortet; außerdem ergiengen geeignete Weisungen an die Gemeindevorstehung in St. Gallenkirch wegen besserer Instandsetzung des dermalen bestehenden Weges. 20. 8 IIL Session der 7. Periode 1892. Beilage I» 25. In Gemäßheit des Landtagsbeschlusses vom 7. April 1892 betreffend Abänderung der Bauordnung, wird ein diesbezüglicher Gesetzentwurf dem hohen Landtage separat in Vorlage gebracht werden. 26. Mit Landtagsbeschluß vom 9. April d. I. wurde der Landes-Ausschuß zum Abschlüsse eines auf Grund des Gesetzentwurfes betreffend den Ausbau der Rheinbinnendämme zu verfassenden Uebereinkommens zwischeu Staat, Land und Gemeinde ermächtiget. Ein diesbezügliches Uebereinkommen wurde unter Intervention der k. k. Bezirks­ hauptmannschaft Feldkirch und in Anwesenheit eines Delegirten des Landesausschusses und der Vertreter der Rheingemeinden zwar vereinbart, hat aber laut Statthalterei Rote vom 6. August 1892 Z. 17583 in einigen Punkten nicht die Zustimmung des hohen k. k. Ministeriums des Innern (Erlaß vom 30. Juli d. I. Z. 16129) gefunden, wes­ halb neuerliche Verhandlungen nothwendig erscheinen. 27. Den Landtagsbeschlüssen vom 14., 18. und 21. März, vom 1. und 2. April d. Js. zu Folge gelangten die dort bewilligten Unterstützungsbeiträge und zwar: an den vorarlberger Landwirthschafts-Verein mit 400 st., an den Dornbirner Obstbauklub 20 fl., an den Verein zur Pflege kranker Studirender in Wien 20 fl., an die Wohlthätigkeits-Gesellschaft der Vorarlberger in Inns­ bruck 40 fl., an den Vorarlberger Fischerei-Verein 50 fl. an den Asylverein der Wiener Universität 30 fl., an den katholischen Schulverein für Oesterreich 30 fl. zur Auszahlung. n. Laudessond. 1. Rechnungs-Abschluß des Vorarlbergischen Laudesfondes für das Jahr 1891. Dieser ist bereits in der letzten Landtagssession in Vorlage gebracht und in der XVIII. Sitzung am 6. April 1892 genehmiget worden. 2. Voranschlag des Vorarlberger Landesfondes pro 1893. Dieser gelangt separat zur Vorlage an den hohen Landtag. in. Grundentlastungsfond. 1. Rechnungs-Abschlüsse pro 1891. a. des mit Tirol gemeinsamen Grundentlastungsfondes. Dieser von der tiroler Landesbuchhaltung verfaßte und vom dortigen Landesausschusse mit Note vom 24. Juni d. Js. Z. 98 hieher übermittelte Rechnungs-Abschluß pro 1891 weiset aus: ein Activum von 828, 989 fl. 575/10 kr. ein Passivum von .... 703, 350 „79 „ daher ein reines Activum per . . 125, 638 „ 785/10 „ b. betreffend die Grundentlastungsfondsschuld des Landes Vorarlberg. 11408 fl. 66 kr. Mit Schluß des Jahres 1890 bezifferte sich die Schuld auf . 570 „ 436/10 if Zuwachs an Renten an Regiekosten . 242 „ 35 Zusammen 12221 „ 445/10~^~ 9 I. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen der Vorarlberger Landtags. Beilage I. an Steuerzuschlägen Zahlung an Regie­ kosten im präliminirten Betrage von Abstattung: 4035 fl. 035/10 kr. „ 505 „ Zusammen 4540 fl. 035/10 kr. somit ergibt sich am Schlüsse des Jahres 1891 eine Schuld des Landes Vor7681 fl. 41 fr. arlberg per . . . . . (Rücksichtlich des vorne ad a ausgewiesenen reinen Activums des tirolisch-vorarlbergischen Grundentlastungsfondes per 125 638 fl. 785/10 fr. Ö.-W. wird sich wie in den frühern Jahren auf die Zuschrift des tiroler Landesausschusses vom 3. Mai 1881 Z. 178 (h. ä. Z. 901) bezogen. Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Die vorgelegten Rechnungs-Abschlüsse des mit Tirol gemeinsamen Grund­ entlastungsfonds und der auf das Land Vorarlberg entfallenden Grundentlastungs­ fondsschuld für das Jahr 1891 nach den obangeführten Schlußansätzen genehm zu erklären." 2. Voranschläge pro 1893. a. Des mit Tirol gemeinsamen Grundentlastungsfondes. b. Voranschlag pro 1893 betreffend die auf das Land Vorarlberg entfallende Grundentlastungsfondsschuld. Diese Voranschläge werden, da die Verwaltung dieser Fonde dem Landesausschusse in Tirol obliegt, von diesem verfaßt und deren Einsendung gewärtiget. Für die pro 1893 benöthigte Umlage kann aber ohne Eintreffen der Voranschläge gesorgt und beschlossen werden, da nach dem Rechnungsabschlüsse pro 1891 und dem derzeitigen Stande der Schuld des Landes Vorarlberg mit l°/0 Zuschlag zu den directen Staatssteuern wie im Vorjahre, die nöthige Deckung gefunden wird. IV. Landes-Kickmfond. a. Rechnungs-Abschluß für das Jahr 1891. Dieser ist ebenfalls bereits in der letzten Landtagssession in Vorlage gebracht und in der XVIII. Sitzung am 6. April 1892 genehmiget worden. b. Voranschlag des Landes-Kulturfondes pro 1893. (Kommt separat in Vorlage.) V. Krankenversorgung. Die in der XVIII. Landtagssitzung am 6. April 1892 bereits als richtig anerkannte Landes­ fonds-Rechnung pro 1891 weist in dieser Rubrik einen Gesammt-Aufwand von 6578 st. 64 fr. aus und gibt die Beilage 1 zu diesem Berichte die detailirte Nachweisung über die Verwendung dieses Betrages. — Der Aufwand für die Krankenverpstegskosten hat sich im Jahre 1891 gegenüber dem Vorjahre um 317 fl. 76 kr. ö. W. vermindert. Hier wird noch beigefügt, daß von den 54 diesjährigen Spitalsfrequenianten einer dreimal, zehn je zweimal und zweiundvierzig je einmal Aufnahme in öffentliche Krankenhäuser gefunden haben. 10 III, Session der 7. Periode 1892. Beilage I. VI. Jrrenversorgung. Die Direcüon der Landes-Irrenanstalt Valduna wurde beauftragt, a) die Haushalts-Rechnung pro 1891 und b) den Voranschlag pro 1893 zu verfassen und dem Landesausschusse einzusenden und werden beide dem h. Landtage separat in Vorlage gebracht. — Dem Landtagsbeschlusse vom 30. März 1892 entsprechend wurde der Jahresbericht der Vor­ arlberger Landes-Irrenanstalt Valduna für das Jahr 1891 sämmtlichen Herren Landtagsabgeordneten, jedem Pfarramte, jedem Arzte und jeder Gemeindevorstehung des Landes in je einem Exemplar zu­ gefertigt und hiedurch die Gebahrungsresultate und Erfolge dieser Anstalt zur allgemeinen Kenntnis gebracht. VII Schlüdenstand der Landes-Irrenanstalt Valduna. In diesem Betreffe hat sich seit der letzten Landtagssession eine Aenderung nicht ergeben; die Forderung der Sparkassa Feldkirch beträgt wie damals noch 10, 000 st. ö. W. zu 4 °/0 zinslaufend seit 1. Januar 1892 und wird der Zins hiefür für das laufende Jahr berichtiget werden. VIII. Gemeinde-Angelegenheiten. Die Zusammenstellung der von den Gemeinden Vorarlbergs im Jahre 1891 Gemeinde-Umlagen ergibt folgendes Resultat: 127, 599 st. 01 fr. Bezirk Bregenz 62, 567 st. 195/10 fr. „ Bezau 110, 345 st. 485/10 fr. „ Dornbirn 116, 109 fl. 895/10 fr. „ Feldkirch 69, 849 fl. 3P/10 fr. „ Bludenz 21, 040 fl. 175/, o k. „ Schruns präliminirten Zusammen 507, 511 fl. 075/10 fr. und gegenüber dem Vorjahre mit 494, 775 fl. 675/10 fr. eine Vermehrung von 12, 735 fl. 40 fr. Das Verhältnis der Gemeinde-Umlagen 1891 gestaltete sich, daß 3 Gemeinden feine, 54 Ge­ meinden Umlagen unter 150, 45 Gemeinden solche über 15O°/o bedurften; Umlagen über 4OO°/o, wozu nach dem Gesetze vom 15. Febr. 1888 die Bewilligung des Landes-Ausschusses einverständlich mit der f. f. Statthalterei erforderlich wäre, sind keine nothwendig geworden. Die strengere Revision der Rechnungs- und Vermögensgebahrung der Gemeinden wurde auch im Jahre 1891 in bisheriger Weise fortgesetzt. Es ist in erfreulicher Weise zu constatiren, daß die seit einigen Jahren mit Consequenz diesbezüglich fortgesetzten Bemühungen des Landesausschusses in vielen Gemeinden des Landes von den besten Erfolgen begleitet waren, und daß einige Gemeinden, die sich die correcte Rechnungsführung angeeignet haben, bereits aus der engeren Controlle entlassen werden konnten. Immerhin wird aber die Fortsetzung dieser Arbeiten noch für längere Zeit nothwendig fallen, um in sämmtlichen Gemeinden des Landes eine correcte und auch der Form nach richtige Rechnungs­ führung zu erzielen. Aber auch hinsichtlich jener Gemeinden, die aus der strengeren Controlle entlassen, oder in dieselbe nicht einbezogen wurden, entfällt die Revision nicht vollständig, indem an der Hand der Rechnungsauszüge und Inventare nach §§ 61 und 87 G. O. die Instandhaltung des Stammver­ mögens der Gemeinden und ihrer Anstalten überwacht wird. Nachdem der Landesausschuß in Erfahrung gebracht hatte, daß in mehreren Gemeinden des Landes seine Sitzungs-Protokolle geführt, und die gefaßten Beschlüsse nicht der ortsüblichen Kund­ 11 Beilage I I. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. machung unterzogen werden, erging am 1. Juli d. I. Z. 2335 durch Circular-Erlaß geeignete Weisung an sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen des Landes betreffend Einhaltung der diesbezüglich bestehenden gesetzlichen Vorschriften. Mit Circularerlaß vom 24. August d. I. Z. 2929 wurden sämmtliche Gemeindevorstehungen und Gemeindevertretungen auf die gesetzliche Verpflichtung der strengen Beaufsichtigung der Cassiere und der öfteren Vornahme der Cassarevision aufmerksam gemacht. IX. Stipendien und Stiftungen. 1. 2. 3. 4. Eines von den von Weiland Kaiser Ferdinand I. gegründeten zwei Sti­ pendien für Techniker, eventuell Mediciner oder Künstler aus Vor­ arlberg, wurde laut Statthalterei Eröffnung vom 30. Juni 1892 Nr. 15769 über Vorschlag des Landes-Ausschusses dem Studierenden des I. Jahrganges der Medizin an der k. k. Universität in Innsbruck Rudolf Sausgruber aus Feldkirch vom Schuljahr 1891/92 an, gegen vorschriftsmäßigen Revers verliehen. Das zweite dieser Stipendien ist laut Mittheilung der k. k. Akademie der bildenden Künste in Wien vom 10. Mai d. Js. Zl. 234 durch den erfolgten Austritt des bis­ herigen Stipendisten und Bildhauer-Schülers Georg Matt aus Rankweil für das Schul­ jahr 1892/93 in Erledigung gekommen und vom Landesausschusse mit Termin bis Ende August 1892 zur Wiederbesetzung zur Ausschreibung gelangt. Der Besetzungs-Vorschlag wird der hohen Regierung nächstens unterbreitet werden. Der Stipendist des Vorarlberger Veterinär-Stipendiums hat laut Mit­ theilung der k. k. Studien-Direction des k. k. Militär-Thierarznei-Jnstitutes in Wien vom 23. Juli d. Js. Z. 230 am Schluffe des Schuljahres 1891/92 bei den Prüfungen aus 2 Gegenständen nicht entsprochen und hat daher den 3. Jahrgang zu wiederholen. Da zur Erlangung sowie zum Fortbezuge von Stipendien die erste Fortgangsnote erforderlich ist, so wird, falls die hohe Landesvertretung keine andere Verfügung treffen sollte, dieses Stipendium vom Schuljahre 1892/93 an neuerlich ausgeschrieben werden. Die zwei Vorarlberger Staatsstiftplätze an k. k. Militär-Erz i ehjungsund Bildungsanstalten haben wie im Vorjahre Erhard Rhomberg aus Dornbirn und Hugo Anfang aus Bregenz noch inne. . In Betreff der Stipendien für Lehramts-Candidaten aus Vorarlberg ist an anderer Stelle (C. 14.) berichtet. X. Dr. Anton Juffel'sche Stiftung zur Heranbildung von Bolksschullehrern in Vorarlberg. Die bezügliche Rechnung pro 1891 ist im letzten Landtage vorgelegt, geprüft und genehmiget worden (XVIII. Sitzung am 6. April 1892) und ist mittlerweile nichts Bemerkenswerthes vorgekommen. XI. Jnvaliden-Stiftung des Vorarlberger Sängerbundes. Der Rechnungs-Abschluß pro 1891 erhielt in der XVIII. Landtagssitzung am 6. April 1892 die Genehmigung. Hier kommt zu bemerken, daß laut Berichtes der Gemeinde-Vorstehung in Hohenems vom 15. August d. Js. Nr. 1032 der bisherige Stiftling und Patental - Invalide Joses Anton Peter aus Hohenems nach Amerika ausgewandert ist. Wegen des weiteren diesfälligen Vorgehens, eventuell wegen Ausschreibung zur Wiederverleihung dieses Stiftungsbezuges hat sich der Landes-Ausschuß mit der Vorstehung des Vorarlberger Sänger­ bundes ins Einvernehmen gesetzt. 12 IH. Session der 7. Periode 1892. Beilage I. XII. Viehseuchensonde. Zusammen Bregenz . . 23 280 488 16 3 3 813 162 60 2 Bezau . . . 20 153 224 16 1 - 414 82 80 3 Dornbirn . . 6 317 328 18 1 2 672 134 40 4 Feldkirch . . 2 226 314 9 1 4 556 111 20 5 Bludenz . . 7 85 109 4 1 6 212 42 40 6 Schruns . . 1 23 23 5 1 1 54 10 80 1084 1486 68 8 16 || 2721 444 20 Nr. Bezirk Summa 59 Füllen Stuten 1 Post Hengste Wallachen M aulthier a. betreffend den Fond für Einhufer und b. betreffend den Fond für Rinder. Die Rechnungsabschlüsse pro 1891 für diese beiden Fonde haben in der XVIII. Landtags­ Sitzung am 6. April 1892 ihre Erledigung gefunden und wird hier nur noch die Zusammenstellung über die für den Fond für Einhufer im Jahre 1891 eingegangenen Beträge, nach Bezirken geordnet, beigefügt. L) Iahreskettrag fl. Er. Anmerkung Auf Grund des § 6 L. G. vom 27. Dez. 1881 wurden im Jahre 1891 für den Rinder­ fond keine, für den Fond für Einhufer eine Umlage von 20 Er. per Stück, wie bisher er­ hoben. (I. L.A. Sitzung am 8. Jan. 1891.) XIII. Feuerwehrfond. Die Erledigung der Rechnung pro 1891 dieses Fondes ist, wie die der andern Fonde, bereits in der XVIII. Landtagssitzung am 6. April 1892 erfolgt. — Zur Ergänzung folgt nachstehend noch die Zusammenstellung über die Feuerversicherungsanstalten, welche im Lande eingeführt sind und deren Prämiern Einnahmen im Jahre 1890, sowie über die vpn denselben im Jahre 1891 einbezahlten Feuerwehrfondsbeiträge: Verzeichnis der zum Geschäftsbetriebe in Vorarlberg konzessionirten ausländischen, österreichischen und Vorarlberger Feuerversicherungsanstalten. JV3. curr. 1 2 3 4 Name der Versicherungs-Gesellschaften Ungarisch-französische Versicherungs-Actien-Gesellschaft . Leipziger Feuerversicherungsanstalt.................................. Nortti Britsh and Mercantile Insurance - Company Concordia, gegens. Vers. Gesellschaft in Reichenberg 13 Ausgewiesene Eingezahlte Prämiern Feuerwehr­ Einnahmen fonds-Beitrage im Jahre 1891 pro I890 fl. 1, 311 319 33, 102 332 fr. 79 63 34 41 13 3 331 3 "Tf7 " 12 20 02 32 I. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. Beilage L M curr. 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 Eingezahlte Ausgewiesene Heuerweh rPrämien« Einnahmen fonds-Beitrage im Jahre t pro Uame der Versicherungs-Gesellschaften Assicurazioni Generali in Triest.................................. Riunione Adriatica di Sicurtä, in Triest .... *Azienda, österr. französ. Elementar und Unfallver­ sicherungs-Gesellschaft in Wien...................................... Wiener Versicherungs-Gesellschaft............................ Donau, k. k. priv. öfter. Versicherungs-Gesellsch. in Wien Oesterr. Phönix, k. k. priv. Vers.-Gesellschaft . . . Fonciere, Pester Versicherungs-Gesellschaft in Wien . Tiroler Brandversicherungs-Anstalt in Innsbruck . . Bregenzerwälder Feuerversicherungs-Anstalt .... Sulzberger Brandversicherungs-Verein ..... Montavoner Feuerversicherungs-Gesellschaft .... Brandversicherungsanstalt in Laterns Brandassecuranz-Verein in Zwischenwasser .... Walserthaler Brandversicherungs-Geselljchaft . . . Gemeinde Feuerasseeurranz Mittelberg............................. ft 49, 621 57, 015 ft 496 570 fr. 22 16 — 6 36 19 3 179 45 65 16 3 7 3 — 33 1, 805 — 60 78 47 68 26 63 67 12 30 69 97 — 21 fr. 54 80 __ 09 36 10 78 — 63 40 58 80 08 — Summa: 660 3, 677 1, 946 367 17, 926 4, 562 6, 566 1, 611 329 769 397 — 180, 517 Unio Catholica Verein für gegens. Schaden-Versicherung 909 56 9 09 Gesammt-Summa: 181, 426 89 1, 814 30 Neu zugewachsen 1891 20 Anmerkung. * Die Azienda k. k. priv. Elementar- und Unfallversicherungs-Gesellschaft hat sich laut Zuschrift vom 1. April 1890 mit der k. f. priv. Versicherungs-Gesellschaft „Oesterreicher Phönix" fusionirt. Referat iider die Thätigkeit des Kundes-Cultur-Iugenieues K. Gähner 1« dem Zritrnnme vom 33. Februor.1892 dis 6. Septemder des gleichen Jahres. Dessen Thätigkeit erstreckte sich in dem angegebenen Zeitraume über folgende Gegenstände: A. Lolche, wobei Erhebungen oder Dienstleistungen außerhalb des Domizils nothwendig waren. Hierher gehören: 1. Straste von Kreuzgasse nach Gargellen. Ausarbeitung eines approximativen Kosten­ voranschlages für eine neue Straßenanlage von der Suggedinbachbrücke in Galgenuell bis St. Se­ bastian in Gargellen mit Profilszeichnnngen und Beschreibung der Anlage einer Fahrstraße. — Kostenberechnung über die Theilstrecke von der Thalstraße bis auf die Höhe von Reute und der notdürftigsten Instandsetzung der weiteren Strecke. — Besichtigung der Wegverbesserungsarbeiten und des Zustandes des bestehenden Weges bis Gargellen, Bericht hierüber und Ausfertigung der entsprechenden Erlässe rc. > 14 Beilage L III. Session der 7. Prriode 1892. 2. £äuferbau in Rieden. Besichtigung der Oertlichkeit, Ausmessung, Referat über ververweigerte Baubewilligung und Amts-Correspondenz. 3. Hörbranz, Straße zur Laiblach. Besichtigung der Straße und des Zustandes der Laiblach-Ufer und Referate wegen Auflassung dieser Gemeindestraße; Besprechung mit den Interessenten. Wasserleitung in Balduna. Bericht betreffend die Anlage eines Hochreservoirs. — Erhebungen an Ort und Stelle wegen des Baues eines solchen. — Ausarbeitung von Kostenvor­ anschlägen. Aeußerung puncto Hhdrantenanlage. — Copie der Situation von Valduna. — Ver­ schiedene Berechnungen. 5. Kapelle in Balduna. Vornahme von Vermessungen und Führung von AmtsCorrespondenz. 6. Fenergraben in Bizan. Besichtigung der Anlage eines Feuergrabens in Bizau, Be­ richt darüber und Referat über die Kostendeckung. — Copie der Situation von Bizau. 7. Achregulirung in Schnepfau und Hirschau. Besichtigung des Zustandes und Conferenz mit dem Hrn. k. k. technischen Consulenten im k. k. Ackerbau-Ministerium Hrn. E. Markus. 8. Achschutzbauten in Mellau. Besichtigung der Sachlage und Ertheilung von An­ leitungen zum provisorischen Schutze der Ufer. 9. Wuhrbau am Schwarzachbache. Vornahme der Besichtigung, kommissionelle Ver­ handlung und Verfassung des Protokolles über die Sachlage. 10. Schießstand in Hard. Der bestehende Schießstand wurde der Besichtigung unterzogen und Erhebungen bezüglich Ausmittelung eines neuen Schießstandes an anderer Stelle gepflogen. 11. Schießstand in Schruns. Intervention bei der Collandirung des neu gebauten k. k. Bezirksschießstandes. 12. Lutzbach, Wasserschaden. Beiheiligung bei der diesbezüglichen Commissions-Ver­ handlung in Ludesch als Sachverständiger. — Conferenz in Bludenz und Aeußerung an die dortige k. k. Bezirkshauptmannschaft. 13. Röthis-Bietorsberg, Wegherstellung. Besichtigung der Oertlichkeit und com­ missionelle Verhandlung mit den Gemeindevorstands-Mitgliedern. Zweite Verhandlung mit den Straßen-Ausschüssen der Gemeinden Victorsberg und Röthis in Rankweil. — Ausfertigung von Referaten in dieser Angelegenheit. i 14. Flexenweg. In Angelegenheit der Anlage eines neuen Weges von Stuben über den Flexenpaß wurde der bestehende Weg und das Terrain durch die Alpen Gofrei und Mutter mit Rücksicht auf eilte eventuelle neue Wegtrasse durch dieselbe begangen. — Verfassung eines Berichtes resp. Referates hierüber. 15. Canalbau in Hard. Intervention in einer bezüglichen Prozeßsache als Sachver­ ständiger. Actenstudium. Augenschein an Ort und Stelle; Vermessungen, Berechnungen und Gut­ achten. Ueberprüfung der Pläne. 16. Brederiserbach. Diesbezüglich wurden an Ort und Stelle Erhebungen gepflogen, bezügliche Referate ausgefertigt und Amtscorrespondenz geführt. Bludesch, Jllregulirung. Besprechung mit der Gemeindevorstehung. 18. Bergsturz in Klösterle. Umgehung des ganzen Absturzterritoriums durch WäldleTobel über Blissadona-Joch und Blasegg behufs Studium der Verhältnisse. — Fixirung der Aus­ dehnung des Muhrganges auf der Katastral-Mappe. — Schadenerhebung für die Gemeinde. — Commissions-Verhandlungen. — Einleitung und Durchführung von Schutzbauten zur Sicherung von Dorf und Liegenschaften, bestehend in: a. einem starken, an den hohen Rain neben der ärarischen Straße anschließenden Ableitungs­ bau auf der Muhre; b. der Herstellung eines provisorischen Rinnsales für die Alfenz von der Einmündung des Großtobel über die Muhren hinab; c. der Herstellung von Wegen und Brücken; und d. Uferschutzbau am rechten Ufer der Alfenz von der Einmündung des Wäldletobels abwärts. 15 I. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. HI. Session, 7. Periode 1893» — Außerdem Copie der Situation von Klösterle. 19. Schlins-Jllregulirungsbauteu. Commissions-Verhandlung. — Persönliche Leitung der Schutzbauten zur möglichst raschen Sicherung der Ortschaft gegen weitere Durchbrüche. — Für einen ersten Anprall ist Sicherung erzielt, energischer Weiterbau jedoch sehr nothwendig. 20. Lauterach-Bezau-Straße. Begehung der Straße behufs Constatirung des Zustandes derselben, Untersuchung des Bauzustandes der Straße und aller Objekte an derselben. — Beschreibung der Straßenverhältnisse. — Die Zusammenstellung des Kostenerfordernisses ist im Zuge. Zn den bisher angeführten Gegenständen wurde auch einschlägige Amtscorrespondenz besorgt. B. Gegenstände, welche im Bureau allein erledigt werden konnten. 21. Coneurrenz - Straße Reute - Schoppernan. Studium des Actenmaterials und Referat über den Statut-Entwurf für die Bildung einer Coneurrenz II. Classe. 22. Laudesmelioration. Betreffend die Hebung derselben wurden Anträge eingebracht. 23. Fischereigesetz. Zusammenstellung der Fischerei-Revierkarten, Sichtung des Acten­ materials und Amts-Correspondenz. Eisenbahn-Personentarif. Behufs Gebühr» nbemessung wurde ein Kilometerverzeichnis und eine Tabelle für den Zonentarif auf den Bahn-Strecken in Vorarlberg angelegt. 25. Actenstudien vorgenommen und Amts-Correspondenz geführt wurde ferner in den An­ gelegenheiten betreffend: a. die Straße durch das Ellmoos, b. die Rheinbrücke bei Buchs, c. die Walserthaler-Straße, d. den Weg Klaus-Orsanken, 6. den Weg Au-Damüls, f. das Fischereigesetz und Fischereiwesen, und g. die Schesaverbauung. Die im Vorstehenden Ausschusses. angeführten Referate rc. liegen bei den betreffenden Acten des Landes­ Bregenz, den 7. September 1892. Der Landes-Ausschuß in Vorarlberg. 16 I- der Beilagen zu den stenogr. Protokollen de« Vorarlberger Landtags. TH. Session. 7 Periode 1892. Beilage 1 zum Rechenschaftsbericht. Verzeichnis der im Jahre 1891 in öffentlichen Anstalten Verpflegten Landesangehörigen, für welche aus Grund der ausgestellten Armuthszeugnisse die Kosten aus dem Vorarlberger Landesfonde bestritten und die Hälfte derselben von den Heimathsgemeinden wieder rückvergütet wurden. Der Verpflegten Name Böckle Jakob Berkmann Joses ff n fr Lech Sulzberg Dalaas Rieden ff Frick Johann Nagel Theresia Versell Franz Grasser Konrad ff Köb Alois Sönser Johann Scheltdorf Leopold Peter Philipp Thierheimer Bertha Kilga Fidel Kilga Andre n Zwischenwasser Riefensberg ff Walch Kasimir Lutz Meinrad Fritz Josef Dominikus Hehle Josef ff Heimat ff Röthis Lustenau Schruns Krumbach ff Doren Zwischenwasser Warth Hohenems Bregenz Mäder Spital in welchem diese verpflegt wurden. Sterling Zams Zell Zams ff Ung. Weißkirchen Kitzbüchl Zell Wien ff Linz Brixen Schwaz Zams II ff Innsbruck ff ii ff ff ff ff Stemmer Josef Böckle Cornel Fink Hermann Rankweil Mäder Krumbach Knechtle Rudolf Rusch Joh. Georg Klösterle Dornbirn ff ff Graz ff ff fr ff ft ff ff ff ff Eggmann Samuel ff Hohenems ff Salomon Johann Rehbichler Antonia Mark Christian Bürs Riefensberg St. Anton Penzing Linz Kufstein Zams Judenburg Knittelfeld Waidhofen Kufstein Schwaz Hinüber 17 Von den Vom Landesfonde Heimatsgemeinden bezahlte rückbezahlte VerpfiegskostenBeträge. ff. 11 6 3 24 12 3 6 10 10 108 6 6 8 9 30 27 37 21 15 4 11 6 57 34 8 7 13 31 5 14 1 77 8 8 652 kr. 52 80 92 48 92 75 82 78 — — 27 30 26 52 60 72 44 12 36 — 52 72 44 40 ff. 5 3 1 12 6 1 3 5 5 54 3 3 4 4 15 13 18 10 7 2 5 3 28 17 4 20 23 68 94 40 86 35 58 85 3 6 15 2 7 — 38 4 4 75 kr. 76 40 96 24 46 87710 41 39 — — 18710 15 13 76 30 86 72 56 68 — 76 36 72 20 60 617io 84 97 20 93 677io 29 42Vio! 326 1 37%, Der Verpflegten Name Heimat Spital in welchem diese verpflegt wurden. Herüber St. Anton Hörbranz Mark Christian Bauer Konrad » ii n Koblach Müller Adolf n 11 ii Feuerstein Eduard Feßenmayer Gebhard Mutter Josefa Bösch Agatha Nägele Maria Nägele Amalia Karabacher Karl Marazzi Mathias Grebmer Wilhelmine Stadler Hugo ii Mellau Bregenz Bludenz Lustenau Altenstadt ii n ff tf » it Bregenz Lautrach Feldkirch Bregenz ii Dörler Johann Martin Maria Nägele Jakob Baader Alexander Dürr Anton Böckle Elisabeth Flügl Fridolin Steiger Maria Fink Alois Brüstte Franz Felder Anton Scheiterle Theres Biedermann Johann Runzler Theresia Konzett Aloisia Hiebeler Anton Brixen Zams Jnnichen Hall Innsbruck Hard Bludenz Altenstadt Mittelberg Krumbach Mäder Nüziders Bregenz Riefensberg Hard Mittelberg Hohenems Altenstadt Dornbirn Nüziders Bregenz tf Linz Konstantinopel Wien Klosterneuburg Hall Wien Innsbruck ii ti ii ii H u ff ff it Linz Salzburg Knittelfeld Zell Salzburg Krankenverpflegskosten für 54 vermögenslose Vorarlberaer .... Hiezu: Findel- und Gebärhauskosten, und zwar: für 7 Wöchnerinnen...................... . . 221.38 . . 54.75 für 1 Findelkind Jrrenverpflegskosten Zuschuß nach Valduna...................... ...................... Dann der im Jahre 1891 geleistete und in Einnahme verbuchte Rückersatz von Verpflegskosten für Konrad Bauer von Hörbranz...................... Zusammen welcher Betrag mit der bezüglichen Ausgabepost des Rechnungsabschlusses pro 1891 übereinsttmmt. Ur<g««j, den 31. Dezember 1891. Von den Vom Landesfonde Heimatsgemeinden bezahlte rückbezahlte Verpflegskosten. Beträge. fl. 652 10 7 38 9 48 11 26 8 75 1 1 6 90 62 5 3 14 39 9 30 22 28 118 25 20 45 13 2 4 11 11 147 kr. kr. 36 60 72 08 80 40 92 80 12 20 55 80 78 27 84 fr. 326 5 3 19 4 24 5 13 4 37 — — 3 45 31 2 1 7 19 4 15 11 14 59 12 10 22 6 1 2 5 5 73 37Vio 355/io 63 47 65 48 60 44 20 92 96 96 466/10 176/io — 52 86 — 68 80 36 04 40 20 96 40 56 60 276/, o 40 89 636/10 92 1608 36 804 18 1608 36 75 71 26 94 30 96 20 88 40 84 92 92 93 35 — 04 72 -r- 276 13 4680 5 80 65 7 70 64 6578 Der Kandes-Ausschuß in Mrarlberg. 18