18920315_ltb0311892_Strassenausschussbericht_Subventionsgesuch_Lech_Warth_Flexenfahrweg

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 01.07.2021, 19:22
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp07,lt1892,ltb1892,ltb0
Dokumentdatum 2021-07-01
Erscheinungsdatum 2021-07-01
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Inhalt des Dokuments

XXXI. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. II. Session der 7. Periode 1891/92. Beilage XXXI. des Straßenausschusses über das Gesuch der Gemeinden kech und Varth um einen Beitrag aus kandesmitteln zur Herstellung eines sicheren Fahrweges über den Flexen. Hoher Landtag! Die Gemeinden Lech und Warth begründen ihr Ansuchen damit, daß der Weg im Flexen nur mit großer Gefahr passiert werden könne, es seien auch thatsächlich in den letzten Jahren viele Unglücks­ fälle vorgekommen und mehrere Menschenleben zu beklagen gewesen. Es sei die Benützung dieses Weges nicht blos zur Winterszeit wegen Lawinen, sondern auch im Sommer stellenweise wegen Erdabrutschungen und Steingeröll sehr gefährlich. Der Postverkehr müsse im Winter öfters 8—14 Tage hindurch eingestellt werden. Auch wird hervorgehoben, daß sämmtliche Gemeindebürger von Lech und Warth darauf ange­ wiesen seien, ihren Bedarf an Lebensmitteln von der Bahnstation Langen über denFlexen zu beziehen. Ebenso müssen von den Klosterthalern und Montafonern alljährlich bei 3000 Stück Vieh diesen gefährlichen Weg bei der Alp-Auf- und Abfahrt benützen und seien diesfalls auch schon ost Unglücks­ fälle vorgekommen. Fachkundige Männer sollen die Ansicht ausgesprochen haben, es wäre eine sichere Weganlage möglich, jedoch verursache dieselbe einige tausend Gulden Kosten, die den gesuchstellenden Gemeinden aufzubringen unmöglich wären. Seitens des Straßenausschusses wird das Vorhandensein der an­ geführten Umstände anerkannt. Durch die vielen in den letzten Jahren vorgekoinmenen Unglücksfälle hat der Flexen thatsächlich eine traurige Berühmtheit erlangt, was durch Stadt und Land bekannt ist. Nachdem aber über die Ausführbarkeit der Errichtung eines sicheren Fahrweges im Flexen keinerlei technisches Gutachten vorliegt, nachdem kein Plan und Kostenvoranschlag vorhanden ist, und auch über die Beitragspflicht der beteiligten Gemeinden, soviel dem Ausschüsse bekannt, noch keine Vereinbarungen getroffen worden sind, so ist der Ausschuß dermalen nicht in der Lage im hohen Landtage den Antrag auf Zuerkennung eines ziffermäßigen Unterstützungsbeitrages zu stellen. Es dürfte sich vielmehr empfehlen, wenn der Landesausschuß bis zur nächsten Session die nöthigen Erhebungen veranlassen würde. In Bezug auf die Kosten dieser Erhebungen glaubt der Ausschuß es sollten jene Kosten, welche in Folge der Erhebungen des Landesausschusses durch die Commissions-Verhandlungen an Ort und 181 XXXI. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. II. Session. 7. Periode 1891/92. Stelle, sowie durch die Ausnahme von technischen Gutachten, Plänen und Koftenvoranschlägen seitens des Landeskulturingenieurs erwachsen, auf den Landeskulturfond übernommen werden, dagegen sollen die Gemeinden Lech und Warth die zur Aufnahme durH den Ingenieur nöthigen Handlanger und Pfiöcke auf eigene Kosten beistellen. Es stellt der Straßenausschuß daher folgenden Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: 1. 2. 3. Der Landesausschuß wird beauftragt zum Zwecke der Herstellung eines sicheren Fahrweges im Flexen bis zur nächsten Session die nöthigen Vorerhebungen zu pflegen, insbesondere die Aufnahme eines technischen Gutachtens, eines Planes und Kostenvoranschlages durch den Landeskultur-Ingenieur zu veranlassen. Die durch diese Erhebungen und Aufnahmen erwachsenen Kosten, insoweit sie nicht auf der Beistellung der nöthigen Handlanger und Pflöcke beruhen, werden auf den Landeskulturfond übernommen. Die Beistellung der nöthigen Handlanger und Pflöcke haben die Gemeinden Lech und Warth auf eigene Kosten zu besorgen. Bregenz, den 15. März 1892. Josef Büchele, Ferd. Hits, Obmann. Berichterstatter. ---- --------------------------------- - -- Druck von I. N. Teutsch, Bregenz. 182 1