18920303_ltb0101892_Antrag_Nichteinhebung_Interkalarien_erledigteLehrerstellen

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Letzte Änderung 01.07.2021, 19:23
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp07,lt1892,ltb1892,ltb0
Dokumentdatum 2021-07-01
Erscheinungsdatum 2021-07-01
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D X. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. II» Session, 7. Periode 1891/92. Beilage X. Antrag des Abg. ZU. Thurnher und'Genoffen betreffend Nichteinhebung von Jnterkalarien für erledigte^tehrstellen. Hoher Landtag! Der Vorarlbergische Landesschulrath hat im abgelaufenen Jahre eine größere Anzahl Gemeinden Verhalten, Jnterkalarien für erledigte oder nur aushilfsweise besetzte Lehrstellen an den Lehrer­ penstonsfond nach § 80 Abs. 3 desI Gesetzes vom 17. Jänner 1870 betreffend die Regelung der Rechtsverhältnisse des Lehrerstandes an den öffentlichen Volksschulen des Landes Vorarlberg zu entrichten. Es hat sich nun mehrfach die Ansicht geltend gemacht, die Auffassung des Landesschulrathes sei eine zu strenge, da unter den im Gesetze bezeichneten Jnterkalarien nur solche Beträge verstanden werden können, die aus Zinsen von Fonden, Stiftungen und dergl. Herruhren, nicht aber solche, die nur durch Umlagen der Gemeinde ihre Deckung zu finden haben. Ohne nun auf die Prüfung der Berechtigung oder Nichtberechtigung dieser Ansicht einzugehen, muß doch anerkannt werden, daß es die Gemeinden sehr hart ankommen muß, wenn sie aus dem Grunde der bestehenden Unmöglichkeit, ihre Lehrstellen mit geprüften Lehrpersonen besetzen zu können, wodurch sie ohnedies geschädigt genug erscheinen, die bezüglichen Lehrgehalte ganz oder theilweise an den Pensionsfond abführen sollen. Dieser Zustand würde sich wenigstens noch für die nächsten Jahre für den Fall verschärfen, wenn, wie beabsichtigt wird, eine Vorschiebung der Lehrer in höhere Gehaltsklassen und eine Um­ wandlung einer Anzahl Unterlehrer- in Lehrerstellen erfolgen sollte. Den Nutzen der Einbeziehung der Jnterkalarien zum Pensionsfonde hat das Land, denn dieses hat nach § 81 obcitirten Gesetzes den etwaigen jährlichen Abgang des Pensionsfondes aus seinen Mitteln zu decken. Auf diese Einnahme des Pensionsfondes sollte das Land zu Gunsten der Gemeinden verzichten und dieses durch Landtagsbeschluß aussprechen und zwar um so mehr, als die bezügliche Belastung zumeist Gemeinden trifft, die vermöge ihrer Ausdehnung und geographischen Lage verhältnismäßig ohnedem mit Schulauslagen sehr belastet sind. 131 X. der Beilagen zu den stenogr. Protolollen dcS Vorarlberger Landtags. II. Session, 7. Periode 1891/92. Es wir gestellt der Antrag auf Fassung folgenden Beschlusses seitens des h. Landtages: „Der Landtag erklärt sich für die Nichteinhebung von Jnterkalarien für erledigte Lehrstellen, insoweit die bezüglichen Gehalte nicht aus Stiftungen, Fanden und bergl. herrühren, sondern durch Umlagen der Gemeinden ihre Deckungen finden haben und ver­ zichtet auf jedes Regreßrecht wegen Nichtvorschreibung solcher Beträge seitens des Landesschulrathes." In formeller Beziehung wird beantragt, diesen Gegenstand demMchulausschufse'zur Vorberathung zu überweisen. Bregenz, den 3. März 1892. Wart. Ttzurutzer. Httan Lerchtold. Ios. Hemfie. Jodok Mb. Engelb. Lösch. Igua^Metrich. GittfrirdNchapler. Druck von I. N. Teutsch, Bregknz. 132 Iotzauue» Thurntzer. F. «Mreitziug. Ferd. Äüf. Iasef Lächele. Jod. Mo« Fritz. Peter Paul Welte.