18920302_ltb0071892_Landesausschussbericht_NaturalverpflegsstationenVorarlberg

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Letzte Änderung 01.07.2021, 19:23
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp07,lt1892,ltb1892,ltb0
Dokumentdatum 2021-07-01
Erscheinungsdatum 2021-07-01
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Vit, der Beilagen za den stcnogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. IL Session, 7. Periode 1891/92. Beilage VH. des Landes-Ausschusses über die Errichtung und die Thätigkeit der Natural­ verpflegungsstationen in Vorarlberg. Hoher Landtag! Laut Eröffnung der k. k. Statthalterei für Tirol und Vorarlberg vom 15. Februar 1891 Nr. 2279 wurde mit Allh. Entschließung Sr. k. k. Apostolischen Majestät vom 17. Jänner 1891 dem vom Vorarlberger Landtage beschlossenen Entwürfe eines Gesetzes betreffend die Errichtung von Natural-Verpflegungsstationen die Allh. kais. Sanction ertheilt. Bezüglich Punkt 4 der Beschlüsse des Vorarlberger Landtages vom 25. und 27. Oktober, be­ treffend die Aufforderung an die Negierung Vorkehrungen zu treffen, um die Zahl der das Land belästigenden Karrenzieher, Bettelmusikanten, Hausierer u. dgl. thunlichst einzuschränken, wurden mit Erlaß der hohen k. k. Staathalterei vom 15. Februar 1891 den drei Bezirkshauptmannschaften Bregenz, Feldkirch und Bludenz die diesbezüglichen frühern Erlässe und Verordnungen in neuerliche Erinnerung gebracht und deren Einhaltung eingeschärft. Um rechtzeitig die Orte festsetzen zu können, in welchen Verpflegs-Stationen errichtet werden sollten, hatte der Landes-Ausschuß bereits vor erfolgter Sanction des Gesetzes die Gutachten der Ge­ meindevorsteher sämmtlicher Gerichtsbezirke des Landes mit Ausnahme jener des Bezirkes Dornbirn hierüber eingeholt und wurden nun unter Berücksichtigung derselben über Vorschlag des volkswirt­ schaftlichen Sub-Comites folgende Gemeinden bestimmt, in denen solche Anstalten zu errichten seien: Bezirk Bregenz: v : Bregenz, Hohenweiler, Sulzberg, Alberschwende. Bregenzerwald: Bezau, Egg, Hittisau, Au, Schröcken, Mittelberg. ii Dornbirn: Dornbirn, Höchst­ ii Feldkirch, Götzis. Feldkirch: ii Bludenz, Nenzing, Sonntag, Klösterle, Lech. Bludenz: ii Schruns, Gaschurn. Montafon: , , ii gab ihre Zustimmung hiezu im Sinne des § vom 17. Zän. Die Statthalterei , . . „ , ... . 3 des Gesetzes . . 1891 mit Erlaß vom 20. März 1891 Z. 6565. Mit Erlaß vom 2. April 1991 Z. 996 wurden sämmtliche Gemeindevorstehungen von der erfolgten Sanction des Gesetzes, von der Festsetzung der Orte, an denen Verpflegs-Stationen zur Er­ 113 Beilage VIL VII. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen deS Vorarlberger Landtags. richtung kommen und von dem Eröffnungs-Termine, der auf 1. Oktober anberaumt wurde, in Kenntnis gesetzt und jeder Gemeindevorstehung 1 Exemplar des Gesetzes und 1 Exemplar der Grundzüge der Organisation dieser Anstalten übermittelt. Die Verpflegsstationsgemeinden bekamen außerdem noch den gedruckten Bericht des Abgeordneten M. Thurnher über Einrichtung, Wirksamkeit und Erfolge der NaturalVerpflegsstationen in Ober- und Niederösterreich und erhielten eingehende Weisung über den Vorgang bei Errichtung und Einrichtung dieser Anstalten. Gleichzeitig wurde das Landesausschuß-Mitglied M. Thurnher mit der Ueberwachung dieser Anstalten betraut. Derselbe gab im Laufe des Sommers an Ort und Stelle den Vorstehern der Verpflegsstationsgemeinden und soweit die Leiter und Uebernehmer der Stationen schon bestimmt waren, auch diesen die nöthigen Belehrungen und Weisungen über die Er­ richtung, Beschaffung der Einrichtung und Leitung der Anstalten, sowie über die Führung der Amts­ schriften. Mit Beschluß vom 2. April 1891 Z. 994 wurde eine Hausordnung für die Verpflegs-Stationen erlassen. Dieselbe wurde mit Erlaß vom 25. Nov. 1891 Z. 3370 in jenem Punkte einer Abänderung unterzogen, nach welchem Heimatscheine als für die Aufnahme in die Station gütige Neisedoknmente auch dann nicht angesehen wurden, wenn sie auch mit einer behördlichen Vidirung zur Reise versehen waren. Diese Bestimmung wurde dahin modificiert, daß Heimatsscheine, die von einer politischen Behörde ausgestellt und von den inländischen Behörden als giltiges Reisedokument angesehen werden, auch zur Aufnahme in die Verpflegsstation berechtigen. Es mußte diese Aenderung vorgenommen werden, weil insbesondere die Staaten des deutschen Reiches an militärpflichtige Per­ sonen nur derartige Reisedokumente ausstellen. Auf Grund des § 10 des Gesetzes vom 17. Jänner 1891 erhielten sämmtliche Gemeindevor­ stehungen des Sanbeä mit Erlaß vom 2. April Z. 995 die Weisung, Verbotstafeln gegen den Bettel an allen Ein- und Ausgängen der Ortschaften anzubringen. Es wurde den Gemeinden freigestellt, die Beschaffung der Tafeln selbst zu besorgen, oder durch Vermittlung durch den Landesausschuß. Eine große Anzahl Gemeinden entschied sich für das Letztere. Die Zahl der durch Vermittlung des Landesausschuß beschafften Verbotstafeln betrug 260 Stück. Die Kosten hatten die Ortsgemeinden zu zahlen. Auf Grund der vom hohen Landtage erhaltenen Ermächtigung wurden auf Kosten des Landes beschafft: 1. Die Stampiglien (21 Stück). 2. 21 große Tafeln mit der weithin ersichtlichen Aufschrift: „Natural-Verpflegsstation." 3. Sämmtliche Drucksorten. Hiezu gehören: Protokoll, Arbeitsvermittlungsverzeichnis, Begleit­ scheine, Summarium, Vorschreibbogen, Ausweise. Ebenso erfolgte die Drucklegung der Haus­ ordnung, der Instruction für die Leiter der Stationen des Gesetzes, der Grundzüge und der Kundmachungen an die Bevölkerung auf Kosten des Landes. Die Instruction für die Leiter wurde erlassen mit Beschluß vom 20. Mai 1891 Z. 1546. Mit Beschluß vom 31. August 1891 wurden Kundmachungen über die Zeit der Eröffnung, sowie Zweck und Nutzen der Verpfiegsstationen in einer Anzahl von 2500 Exemplaren an die Gemeinden zur Publikation, Anschlag und Verkeilung an Hausbesitzer, insbesondere an die Besitzer öffentlicher Locale hinausgegeben. Gleichzeitig wurde sich an das Hochw. fürstbischöfliche General-Vikariat mit der Bitte gewendet, hochdasselbe wolle durch die hochw. Geistlichkeit darauf hinwirken, daß die Bevölkerung die Institution unterstütze und insbesondere sich der Verabreichung von Geldspenden an herumziehende Personen fortan enthalte. Aehnliche Ersuchen wurden an sämmtliche Landesblätter gerichtet und es kann mit Befriedigung constatiert werden, daß von allen Seiten die Institution freudig begrüßt wurde und sich allerseits der wärmsten Sympathie und des größten Wohlwollens zu erfreuen hatte. 114 Beilage VII. II. Session der 7. Periode 1891/92. Der von Anfang an in Aussicht genommene Eröffnungstermin, der 1. Okt., konnte eingehalten werden, indem in allen Verpflegsstations-Gemeinden mit einziger Ausnahme von Hittisau die Ein­ richtungsarbeiten für die Verpflegungsstationen so weit vorgeschritten waren, daß dieselben ihre Thätig­ keit an diesem Tage eröffnen konnten. Am 6. Oktober begann über wiederholtes energisches Ein­ schreiten des Landes-Ausschusses endlich auch die Station Hittisau ihre Thätigkeit und seitdem funk­ tioniren alle 21 Stationen. Unter dem 25. Nov. 1891 Z. 3374 beschloß der Landesausschuß für das mit der Aufsicht über die Natural-Verpflegsstationen betraute Landesausschuß-Mitglied eine Instruction, die die Art und Weise der Ueberwachung, der Jnspicirung derselben und der Berichterstattung hierüber an Landes­ Ausschuß und Landtag festseht. Bei dem Umstande, als während des Winters der Arlbergpaß für Fuhrwerke sowohl als Per­ sonen geschloffen bleibt und der Verkehr nur mehr per Bahn durch den Arlberg möglich ist, wurde der Station Klösterle mit Erlaß vom 25. Nov. 1891 Z. 3336 gestattet, ganz mittellosen Reisenden die Fahrgebühr von Langen nach St. Anton im Betrage von 10 kr. auf Rechnung der NaturalVerpflegsstation unter Beachtung entsprechender Vorsichtsmaßregeln auszufolgen. Gleichzeitig wurde sich an die k. k. General-Direction der österreichischen Staatseisenbahnen mit dem Ersuchen um Ge­ währung einer 50°/Oti9en Ermäßigung für solche Fahrkarten gewendet. Dieses Gesuch ist bisher nicht erledigt worden. Die Kosten dieser Fahrkartenbeschaffung belaufen sich bis 31. Dezbr. 1891 auf 16 fl. 10 kr. Im Klosterthale wird vielfach die sicher nicht unberechtigte Anschauung vertreten, die Stationen Bludenz und Klösterle seien zu entfernt von einander, und wurde demgemäß wiederholt dem Wunsche Ausdruck gegeben, es sollte noch eine Zwischenstation errichtet werden. Der Landesausschuß hat dies­ falls die Erhebungen bereits eingeleitet und wird nach dem Ergebnisse derselben das Geeignete ver­ anlassen. Die Verpflegsstationen wurden in den ersten drei Monaten ihres Bestandes ziemlich stark be­ sucht. Zu den am stärksten frequentirten Anstalten gehören die der Bahn entlang liegenden, ferner Höchst und Hohenweiler. Im Ganzen fanden in allen Verpflegsstationen des Landes zusammen vom 1. Oktober bis 31. Dezember 189^ 6958 mittellose Reisende Aufnahme und zwar in: Bregenz . . Feldkirch . . Dornbirn . . Bludenz . . Götzis . . . Klösterle . . Renzing . . Höchst . . . Hohenweiler . Alberschwende. Sulzberg . . . . . . . . . . . . . Hittisau . . . Egg .... Schruns . . . Bezau .... Au......................... Lech......................... Gaschurn . . . Schröcken . . . Sonntag . . . Mittelberg . . 930 902 838 817 767 716 695 393 282 115 90 71 69 60 47 45 37 36 22 18 8 Die Erfolge der Verpflegsstationen bezüglich Einschränkung des Bettels und des Vagabunden­ wesens haben alle Erwartungen weit überschritten. Die k. k. Bezirkshauptmannschaften, die k. k. Bezirksgerichte, sowie die Verpflegungsstations-Gemeinden äußern sich hierüber außerordentlich günstig. Es folgen hier gedrängte Auszüge aus den über Ersuchen des Landesausschusses eingelangten Berichten. 115 diesbezüglich Beilage VII. VH. der Bellagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. Bezirkshanptmannfchaft Bregenz: Die Wahrnehmungen über die Wirkung der Verpflegs-Stationen in Betreff der angestrebten Verminderung des Bettels und Vagabundenwesens erweisen sich als ganz erfreuliche und trotz des kurzen Bestandes dem Zwecke durchgehends und vollkommen entsprechend. Die Zahl der Hieramts behandelten Arrestanten betrug im Jahre 1890 1017 und im Jahre 1891 888, also um 129 weniger. Die Zahl der im IV. Quartal 1890 zur Behandlung gekommenen Arrestanten betrug 237, während sie im IV. Quartal 1891 nur die Höhe von 182 erreichte, also im gleichen Zeitraum um 55 weniger. Bezirkshauptmannschaft Feldkirch: Seit dem Bestehen der Verpflegsstationen hat das Bettel- und Vagabundenwesen nicht nur in den Orten, in welchen diese Stationen bestehen, sondern auch in den andern Gemeinden des ganzen politischen Bezirkes Feldkirch sehr abgenommen, ja saft gänzlich aufgehört. Das bestätigen auch die k. k. Gendarmerie-Posten-Commandos des Bezirkes und heben hiebei die Thatsache hervor, daß eine Verhaftung wegen Bettel oder Landstreicherei nur mehr höchst selten vorkommt. Die Bevölkerung spricht sich sehr lobend über die Errichtung derselben aus und sie entsprechen vollkommen ihrem Zwecke Bezirkshauptmannschaft Bludenz: Der Bettel hat im politischen Bezirke Bludenz derart abgenommen, daß es als eine Seltenheit bezeichnet werden kann, wenn an dem einen oder andern Orte ein Bettler vorkommt. Bezirksgericht Bregenz: Anzahl der zur strafgerichtlicheu Aerhaudlnug wegen Kettel und Landstreicherei gelangten Individuen. Monat • an geklagt freigesprochen v erurtheilt 1890 1891 1890 1891 1890 1891 Oktober 28 17 3 7 25 10 November 45 16 7 2 38 14 Dezember 22 17 9 7 13 10 95 50 19 16 76 34 Bezirksgericht Bezau: Während der letzten 3 Monate des Jahres 1890 wurden in diesem Bezirke trotz der grimmigen Kälte 11 Landstreicher aufgegriffen und verurtheilt, im letzten Quartal des vergangenen Jahres 1891 trotz der milden Witterung aber nur 4. Bezirksgericht Dornbirn: Seit dem erfolgten Jnslebentreten der Verpflegsstationen hat sich die Wirksamkeit und Wohl­ thätigkeit dieses Institutes bereits glänzend bewährt. Während in dem IV. Quartale 1890 28 Fälle von Landstreicherei und Bettel Hiergerichts zur Anzeige und Abstrafung gelangten, beschränkt sich deren Zahl für die gleiche Periode des Jahres 1891 auf 7. 116 II. Session der 7. Periode 1891/92. Beilage VII. Aus diesem bedeutenden Abnehmen ergibt sich jetzt schon, in welch entschiedener und thatkräftiger Weise durch die Einführung dieses Institutes den eigentlichen und professionsmäßigen Landstreichern an den Leib gerückt wurde. Bezirksgericht Feldkirch: Anjahl der Mr ftrasgerichtlichen Sehandlung wegen Landstreicherei und Settel gelangten Zadioidnen. Quartal IV. 1890 Monat 1891 Bettel Summe Oktober 1 4 5 November 5 7 12 Dezember 13 7 20 19 18 37 Summe IV. Landstreicherei Oktober- 6 2 8 November 1 1 2 Dezember 1 1 2 8 4 12 Summe Es gelangten hiemit im IV. Quartale 1891 um 25 Land st reicher und Bettler weniger zur Abstrafung als im entsprechenden Quartale des Vorjahres, womit die äußerst wohlthätige Wir­ kung der neuerrichteten Verpstegsstationen genugsam documentirt erscheint. Bezirksgericht Bludenz: Das Bettel- und das Vagabundenwesen hat in diesem Bezirke seit dem Jnslebenrufen dieser Anstalten, theils fast ganz aufgehört, theils ist es auf ein kaum mehr empfindbares Minimum herab­ gesunken. Aber auch die strafgerichtlichen Agenden dieses k. k. Bezirksgerichtes haben durch diese Anstalten eine dankenswerthe Erleichterung erhalten, indem jetzt die Zahl der eingelieferten Vaga­ bunden und Bettler kaum mehr die Hälfte jener aus der frühern Zeitperiode erreicht. Und so hat sowohl die Bevölkerung, als auch die Gerichtsbehörde allen Grund, diese Einrichtung mit Freude zu begrüßen. Bezirksgericht Schruns: Die neueingeführten Natural-Verpflegsstationen scheinen sich sowohl laut ämtlichen als Privat­ Erhebungen sehr gut zu bewähren. In den drei letzten Monaten pro 1891 wurde Niem and, sei es wegen Landstreicherei oder Bettels eingeliefert, während im Monate September 5, und in den frühern Monaten desselben Jahres zusammen 18 Personen wegen Bettelns abgestraft wurden. Uerpflegsstations-Gerneinden. Die Vorstehungen sämmtlicher Gemeinden, in denen sich Verpstegsstationen befinden, spenden mit einer einzigen Ausnahme diesen Institutionen, ihren Wirkungen und ihrem Nutzen volles, ungetheiltes Lob; nur die Gemeindevorstehung von Schröcken meint, man merke keine große Verminde­ rung des Bettels, weil häufig solche Personen, die in der Verpstegsstation nicht Aufnahme finden, wie Drehorgler u. dgl. die Bewohner mit Betteln belästigen. Die Vorstehungen der übrigen Verpflegsstationsgemeinden äußern sich wie folgt: Bregenz: Die Uebergabe von Personen, wegen Bettels und Vagabundierens, geschah im August in 26, im September in 18, im Oktober nur mehr in 8, im November in 4 und im Dezember in 9 Fallen. Im Vorjahre wurden solche Individuen abgegeben: im Oktober in 18, im November in 117 Beilage VII. VII. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. 19, im Dezember in 16 Fällen. Es ist eine erfreuliche, starke Abnahme der professionsmäßigen Bettler zu erblicken und sind die die Verpflegsstation Besuchenden wohl beinahe durchaus ganz ordent­ liche, junge, arbeitsuchende, der Unterstützung bedürftige und würdige Leute, von denen dieses Institut als Wohlthat angesehen wird, während dasselbe den Vagabunden ein Dorn im Auge zu sein scheint. Feldkirch: Die beobachteten Wirkungen der Verpflegsstation müssen als günstige bezeichnet werden, nachdem die Klagen über starken Hausbettel beinahe ganz aufgehört haben und auch Polizei und Gendarmerie die Abnahme desselben constatiren. Dornbirn: Seit Eröffnung der Verpflegsstation ist in hiesiger Gemeinde eine wohlthuende Abnahme des Vagabundenwesens, insbesondere des Hausbettels zu bemerken. Bludenz: Die Wirkung der Anstalt ist eine gute, und hat seit deren Einführung der Bettel und das Vagabundenwesen bedeutend abgenommen. Götzis: Von Bettel und Vagabundenwesen wurde hier seit Einführung nichts mehr bemerkt. der Verpflegsstation Klöster le: Das Bettel- und Vagabundenwesen hat hier gänzlich aufgehört. rung betrachtet die Verpflegsstation als eine sehr zweckmäßige Institution. Nenzing: Die Bevölke­ Das Bettel- und Vagabundenwesen hat hier gänzlich aufgehört. H ö ch st: Die Errichtung der Verpflegsstation zeigt eine äußerst wohlthätige Wirkung, indem durch diese Anstalt dem Bettel- und Vagabundenwesen in richtiger Weise entgegengetreten wird. Das Bettelwesen hat in der Gemeinde vollständig aufgehört. Die Bevölkerung zeigt sich dieser neuen Ein­ richtung gegenüber sehr sympathisch und unterstützt dieselbe einmüthig. Hohen weil er: Es kann mit großer Befriedigung constatirt werden, daß in daiger Gemeinde der Hausbettel total aufgehört hat. Alberschwende: Die Verpflegsstation findet in der ganzen Bevölkerung ungetheiltes Lob und volle Anerkennng und wird deren Errichtung als ein sehr gelungenes Werk gegen das Vaga­ bundenwesen angesehen. Der Hausbetlel hat mit Ausnahme eines einzigen Falles gänzlich aufgehört. Sulzberg: Der Hausbettel ist zur Seltenheit geworden und wird die wohlthätige Wirkung der Verpflegsstation hier bereits allgemein anerkannt. Hittisau: Ueber die Wirkung dieser Anstalt kann nur Günstiges mitgetheilt werden, denn es hat sich thatsächlich eine Verminderung des Bettel- und Vagabundenwesens eingestellt. Egg: Landstreicher und Fechtbrüder werden hier nicht mehr beobachtet und wird, wenn es in Zukunft so bleibt, die Verpflegsstation für das Land von ganz bedeutenden Vortheil sein. Schruns: Ueber Bettel- und Vagabundenwesen kommt keine Klage mehr vor, die Verpflegsstationen haben diesbezüglich große Erleichterungen gebracht. Bez au: Dem Bettel- und Vagabundenwesen wurde durch dieses Institut ganz wesentlich ent­ gegengesteuert und es wird dieses Institut im Allgemeinen als wohlthuend wirkend anerkannt. Die Führung des^Schubgeschäftes in hiesiger Schubstation weist im letzten Quartal eine bedeutende Ab­ nahme der Anzahl der auf Schub gesetzten Individuen nach, was zweifellos der Einführung der Verpflegsstationen zu verdanken ist. A u: Das Bettelwesen ist nun gänzlich behoben. Lech: Vom Volke wird^die volle Befriedigung über die Einführung der Natural-Verpflegsstation ausgesprochen. Gaschurn: Bettel- und Vagabundenwesen hat sich bedeutend verringert und ist die Anstalt dem angestrebten Zwecke ganz entsprechend. Sonntag: Bettel- uud Vagabundenwesen sind seit Bestand der Verpflegsstation gänzlich be­ hoben und ist daher die Wirkung dieser Anstalt nicht nur für unser Thal, sondern nach verläßlichen Nachrichten für das ganze Land eine sehr gute. 118 II. Session der 7. Periode 1891/92. Beitage VII. Mittelberg: Ueber die Wirkung dieser Anstalt spricht man sich allgemein sehr lobend aus, indem das Beitel- und Vagabundenwesen sozusagen von der Stunde an, als dieselbe eröffnet wurde, sich vermindert hat. Die Auslagen für die Einrichtung, dann für die Verpflegung der Reisenden, für Miethe, Lei­ tung u. s. w. in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember 1891 beziffern sich wie folgt: Uebernahme auf Repartirt auf Steuersumme des den Landesfond die Gemeinden Bezirkes Entfällt auf Ge­ meinden in Pro­ zenten zu ärari­ schen Steuern. Gerichtsbezirk Auslagen Bregenz Bregenzerwald Dornbirn Feldkirch Bludenz Montafon'*) 1068 345 859 747 1362 254 19 84 49 11 59 27 — — — — 615 60 — — — — 58 — 1068 345 859 747 747 194 19 84 49 11 01 27 122 46 76 81 59 14 493 228 169 859 159 537 85 42 63 28 56 06 0.87 0.74 1.12 0.91 1.26 1.33 4637 49 675 58 3961 91 380 447 80 1.04 Den Bezirken Bludenz und Montafon wurden die in vorstehender Tabelle ersichtlichen Subventionen im Sinne des Landtagsbeschlusses vom 25. Oktober 1890 (Punkt 3 der angenommenen Anträge, VII, Beilage zu den stenographischen Protokollen) gewährt, um eine entsprechende Ausgleichung der auf diese Bezirke entfallenden diesbezüglichen Lasten gegenüber den andern Bezirken herbeizuführen. Von mehrereil Verpflegsstationen wurden Vorstellungen an den Landes-Ausschuß gerichtet, es möchten die in der Instruction für die Leiter der Natural-Verpflegsstation festgesetzten MaximalVerpflegsgebühren erhöht werden. Der Landes-Ausschuß hat dahingehende Erhebungen eingeleitet und wird auf Grund derselben demnächst die Angelegenheit regelnde Beschlüsse fassen. Die Arbeitsvermittlung wurde seitens einer größeren Anzahl Stationsleiter mit großem Eifer besorgt, so daß mehrere^Stationen ganz namhafte Resultate ihrer diesbezüglichen Thätigkeit auszu­ weisen vermögen. Zur Erzielung der Einhaltung der Reinlichkeit in den Stationen ergiengen durch den Landes­ Ausschuß geeignete Weisungen. Seit dem Beginne der Wirksamkeit der Verpflegsstationen wurden durch das Landes-Ausschuß­ Mitglied Martin Thurnher bereits eine größere Anzahl derselben inspiciert, und zwar die Stationen: Bregenz, Dornbirn, Götzis, Feldkirch, Nenzing, Bludenz, Klösterle, Schruns, Höchst, Hohenweiler, Alberschwende, Egg und Hittisau und dürfen die hiebei gemachten Wahrnehmungen als befriedigende bezeichnet werden. Indem der Landes-Ausschuß dem hohen Landtage diesen Bericht unterbreitet, erlaubt er sich zu stellen den Antrag: Der hohe Landtag wolle vorstehenden Bericht über die Errichtung und Wirksamkeit der RaturalVerpflegsstationen im Lande Vorarlberg zur Kenntnis nehmen. Bregenz, am 2. März 1892. Der Landes-Ausschuß. ____________ An.merku ng:' Der Bezirk Montafon sandte nach Fertigstellung dieses Berichtes eine nmgeänderte Rechnung ein, die 293 fl. 27 kr.1 Auslagen statt der in erster Rechnung ausgewiesenen 254 fl. 27 fr. aufführte. Der Landes­ Ausschuß i strich zwei Posten!im Betrage von 22 fl., wonach noch verblieben 271 fl. 27 kr. Die Subvention des • Landes per 60 fl.Labgerechnet, muffen demnach auf die Gemeinden des Bezirkes Montafon repartiert werden 211 fl. 27 kr., sonach l*45°/0 der direkten Manschen Steuern, wonach obige Tabelle zu berichtigen ist. 119