18920330_ltb0611892_Landesausschussnachtragsbericht_Voranschlag_LandesirrenanstaltValduna_1892

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Letzte Änderung 01.07.2021, 19:24
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp07,lt1892,ltb1892,ltb0
Dokumentdatum 2021-07-01
Erscheinungsdatum 2021-07-01
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Inhalt des Dokuments

LXI. der Berlage« zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. II. Session. 7 Periode 1891/92. Beilage LXI. Wachtragsbyricht des kandesausschusfes zum Voranschlags der tandesirrenanstalt valduna pro 1892. Im Nachgange zum Voranschläge der Landesirrenanstalt pro 1892 sieht sich der Landes­ ausschuß veranlaßt, noch einen weiteren die bessere Versorgung der Anstalt mit Wasser betreffenden Antrag bei der Landesvertretung in Anregung zu bringen. Die im vorigen Jahre begonnene Aus­ wechslung der Holzdeuchel mit Eisenröhren ist soweit vorgeschritten, daß jetzt vor deren Weiterführung die Frage wegen Anlage eines Hochreservoirs zur Entscheidung gelangen sollte. Die frühere Leitung bestund mit Ausnahme der Strecke von dem alten Reservoir bis zur Anstalt aus hölzernen Deucheln; im vergangenen Jahre aber wurde bis in die Nähe des projezierten künftigen Zusammenflusses der alten mit der zu erwerbenden neuen Quellenleitung durchwegs eine eiserne Röhrenleitung mit 8 cm Lichtweite gelegt, so daß die neue nun auch für Hochdruck geeignet ist, was bei Belassung der hölzernen Leitung nicht möglich gewesen wäre. Von der alten Quelle ca. 40 m entfernt befindet sich eine Stelle, welche ihrer ziemlich ebenen Lage wegen, sich zur Anbringung eines in den Boden eingelassenen Reservoirs besonders eignet, indem der Abfluß und die Entleerung desselben nach dem, auf der thalabwärts gelegenen Seite an die vorbezeichnete ebene Stelle sich anschließenden Bergabhange hin, auf die einfachste Weise bewerk­ stelligt werden kann und außerdem hier auch ein bereits bestehender Wassergraben vorbeiführt, welcher sowohl das Ueberwasser als auch das Wasser bei einer stattfindenden Entleerung ohne Weiteres aufnehmen kann. Das gegenwärtige Reservoir ist wohl einer Aufspeicherung des Wassers dienlich, dasselbe liegt aber so nieder, daß das daraus hergeleitete Wasser die auf dem Dachraume der Anstalt befindlichen Reservoirs gerade noch zur Noth, aber nur mit ganz langsamer Wasserbeförderung zu erreichen vermag. Für Feuerlöschzwecke ist dasselbe jedoch insoferne von untergeordneter Bedeutung, als es im Falle eines Brandes eigentlich nur noch zum Füllen der Feuerspritzen geeignet ist. Die Rettung der Anstalt wäre daher beim Entstehen eines Brandes unter den bisher obwaltenden Wasserver­ hältnissen zum größten Theile auf auswärtige Hilfe angewiesen. Es muß aber bei dieser Anstalt insbesondere der Umstand ins Auge gefaßt werden, daß die Bewohner Kranke sind, und nicht wie z. B. bei Fabriken, Kasernen oder Wirthschaftsgebäuden und dgl. ohne Weiteres einfach ins Freie gelassen werden können, und es ist darum hier von der hervor­ ragendsten Bedeutung, beim Entstehen eines Brandes das Feuer sofort im Keime ersticken zu können, was am raschesten und sichersten durch die Einführung des Systems der selbstthätigen Hydranten erreicht werden kann. Die Grundbedingung hierfür ist aber das Vorhandensein eines Reservoirs in 297 LXI. der Beilagen zu den steuogr. Protokollen beS Vorarlberger Landtags. II. Session, 7. Periode 19S1/YS. einer entsprechenden Höhe über dem zu schützenden Objecte, um dasselbe in seiner ganzen Höhe ohne weitere Vermittlung direct von den Hydranten aus beherrschen zu können. Die im Eingänge bezeichnete Stelle in der Nähe der alten Quelle liegt 60 m über dem Dach­ firste der Anstalt, so daß also von einem dort angebrachten Reservoir das Gebäude vollkommen beherrscht werden kann. Dieses Reservoir hätte gleichzeitig auch den Zweck als Sammler für das Wasser aus der alten Quelle und für das aus der neuen Quelle hinzukommende zu dienen; außerdem dient es auch zur Aufspeicherung des Wassers zu der Zeit, in welcher die Wasserentnahme aus der Leitung geringer ist, als der Zufluß aus den Quellen, um es bei zeitweilig gesteigertem Verbrauche wieder in größerem Quantum an die Leitung abgeben zu können. Die Maximalleistung der 8 cm. dicken Leitung aus dem gedachten Reservoir wäre, an der gedachten Ausflußöffnung auf dem Dachraume der Anstalt 10 Liter per Sekunde, wenn der Ausfluß im ganzen Leitungsdurchmesser von 8 cm. frei stattfinden würde. Ein Kubikmeter erfordert also in dem Falle 100 Sekunden zu seiner Förderung. Um die Dimensionen des Reservoirs zu bestimmen, sind noch nicht hinreichende Erhebungen gemacht; bis zu einem Fassungsraume desselben von 140 km oder 140 000 Liter sind jedoch Kosten Voranschläge gemacht, welche sich zwischen 1200 und 2000 fl. bewegen. Bei ganz freiem Ausflusse aus der Leitung auf dem Dachraume der Anstalt würde es bei dem Fassungsraume von 140 km zur Entleerung des Reservoirs einen Zeitraum von 233 Minuten oder 3 Stunden und 53 Minuten erfordern, wenn der inzwischen stattfindende Zufluß von den Quellen her unberückstchtiget bleibt. Mit Hinzurechnung dieses, (L Liter per Sekunde angenommen^ würde der Zeitraum auf 258 Minuten oder 4 Stunden und 18 Minuten, rund auf 4x/4 Stunden ausgedehnt. Je geringer nun der Wasserverbrauch in der Zeiteinheit ist, desto länger wird selbstverständlich die Zeitdauer für die Entleerung des Reservoirs ausfallen. Da bezüglich der definitiven Feststellung des Fassungsraumes die bisherigen Erhebungen noch nicht ausreichend sind, so dürfte es auf jeden Fall rathsam sein, sich für die Herstellung eines ent­ sprechenden Hochreservoirs auf einen eventuellen Aufwand von ca. 2000 fl. gefaßt zu machen. In Anbetracht der hohen Wichtigkeit, welche die Anlage eines Wasserreservoirs an der ge­ planten Stelle in Erfüllung seines 3fachen Zweckes, nämlich: 1. als Sammler für die verschiedenen Quellen, 2. zur Wasserausspeicherung für größeren Bedarf, 3. zu Feuerlöschzwecken für die Anstalt hat, wird gestellt der Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Der Landesausschuß wird ermächtiget bei der Weiterführung der Eisenröhren an der Wasserleitung für die Irrenanstalt an geeigneter Stelle ein Wasser-Hochreservoir mit einem Kostenaufwande von beiläufig 2000 fl. anlegen zu lassen. Bregenz, am 30. März 1892. Der Landesausschrch. 298