18920302_ltb0241892_Landesausschussbericht_Abänderung_Organisation_NaturalverpflegsstationenVorarlberg

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Letzte Änderung 01.07.2021, 19:21
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp07,lt1892,ltb1892,ltb0
Dokumentdatum 2021-07-01
Erscheinungsdatum 2021-07-01
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Inhalt des Dokuments

XXIV. der Beilagen zu den stenogr. ProtokolleN-des Vorarlberger Landtages. ll. Session, 7. Periode 1891/92. Beilage XXIV. Merrclit des Landes - Ausschusses über die Abänderung des § 3 der Grundzüge für die Organisation der Natural-Verpflegsstationen in Vorarlberg. Hoher Landtag! . In den Berichten mehrerer Vorstehungen von Ratural-Verpflegsstations-Gemeinden wurde wie­ derholt darauf hingewiesen, daß die vom Landes-Ausschusse festgesetzten Verpflegsgebühren zu gering bemessen seien, ' und die Stationsleiter daher mit denselben nicht bestehen können. Der Herr Bürgermeister, sowie die löbliche Armenverwaltung in Bludenz erklärten sich gegen­ über dem Referenten des Landesausschusses bereit, Versuche über die Höhe der durch die Verpflegung erwachsenden Kosten in der dortigen Station zu veranlassen. Der dem Landes-Ausschusse über das Ergebnis eines solchen Versuches zugekommene Bericht vom 28. Jänner ds. Js. weist detailirt die Auslagen nach, die die Verköstigung von 8 Personen in einem Tage verursacht. Diese Auslagen belaufen sich auf 3 fl. 4 kr., daher pro Person und Tag auf 38 kr., während der jetzige Maximalbetrag mit 40 kr. festgesetzt ist. Bei der Probe in Bludenz wurden nun einige Lebensmittel verwendet, die mit billigeren hätten ersetzt werden können, dagegen wurde für Arbeit und Holz nur 36 kr. veranschlagt, so daß füglich angenommen werden dürfte, daß das, .was an. Arbeit und Holz zu wenig berechnet wurde, durch Verwendung von Mehlspeisen allein bei Ausschluß von Kaffee und Fleisch ersetzt und sonach das Auskommen mit 40 kr. gefunden wurde. Dennoch hat der Landes-Ausschuß in Berücksichtigung der bestehenden Theuerung, in Berück­ sichtigung des Umstandes, daß die die Station frequentierenden Reisenden stets mit vortrefsiichem Appetit ausgerüstet sind und des weiteren Umstandes, daß eine ungenügende Verpflegung in den Stationen sicher die Erreichung des Zweckes dieser Anstalten zu schädigen geeignet wäre, in seiner Sitzung vom 2. ds. Mts. eine Erhöhung der Verpflegsgebühren vom 1. April ds. Js. an beschlossen, und zwar in der Weise, daß fortan für das Morgen- und Abendessen je 15 kr., für das Mittagessen aber 20 kr. vergütet werden, was einer Erhöhung von 40 kr. auf 50 kr. per Kopf und Tag gleich­ kommt. Der Landesausschuß hat diese Erhöhung indessen nur in der Voraussetzung beschlossen, wenn auch das Ausmaß der für das Frühstück zu verabreichenden Speise in der Höhe festgesetzt werde, 161 XXIV. der Beilagen zu denstenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. II. Session, 7. Periode 1891/92. wie es derinalen nach § 3 der Grundzüge für Mittag- oder Abendessen festgesetzt ist. Nach § 3 ist für daS Frühstück nebst Brot nur x/8 Liter für die andern Mahlzeiten aber 1 Liter nahrhaftes Ge­ müse vorgesehen. Nach § 8 des Gesetzes vom 17. Jänner 1891 sind die Grundzüge für die Organisation der Natural-Verpfiegsstationen durch den Landtag festzusetzen und der Landesausschuß konnte daher nach dieser Richtung keine Verfügung treffen, wenn er auch zur Einsicht gelangte, daß x[4 Liter Gemüse für eine genügende Verpflegung mittelloser Reisender nicht Hinreiche. Der Landesausschuß empfiehlt daher die Regelung dieser Angelegenheit dem hohen Landtage und erhebt den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: 8 3 der Grundzüge für die Organisation der Natural-Verpfiegsstationen in Vorarlberg (Landtagsbeschluß vom 25. Oktober 1890) tritt in seiner gegenwärtigen Fassung außer Wirksamkeit und hat künftig zu lauten: § 3. Das Ausmaß der einzelnen Mahlzeiten in den Natural - Verpflegsstationen wird festgesetzt, wie folgt ( Für daS Frühstück, für das Mittag- und Abendmahl je ein Liter nahrhaftes Gemüse oder eine andere nahrhafte, ordentlich zubereitete Speise und 25 Dekagramm Roggenbrot. Bregenz, den 2. März 1892. Der LarrdeS-ArrSschntz. Druck von I. N. Tratsch, Bregenz. 162