18920316_ltb0401892_Finanzausschussbericht_Rechenschaftsbericht_Landesausschuss_1892

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Letzte Änderung 01.07.2021, 19:25
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp07,lt1892,ltb1892,ltb0
Dokumentdatum 2021-07-01
Erscheinungsdatum 2021-07-01
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XL. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. II. Session der 7. Periode^ 1891/92. Beilage XL. Wevichl des landtäglichen Finanz-Ausschusses über den Rechenschafts-Bericht des Landes­ ausschusses von Vorarlberg für den II. ordentlichen Landtag der VH. Periode 1892. Hoher Landtag! Der in der zweiten Sitzung am 3. März zur Prüfung des Rechenschaftsberichtes des Landes­ Ausschusses gewählte Ausschuß berichtet über die ihm zugewiesenen Arbeiten, wie folgt: I. Ueber die Ausführung der vollziehbaren landtagsbeschlüsse der letzten Session. A. Jener, welche der Allerhöchsten kaiserlichen Sanction bedürfen. Dieselbe wurde erwirkt: 1. Für den Landtagsbeschluß vom 22. Oktober 1890 bezüglich des Gesetzentwurfes betreffend die Abänderung der §§ 21, 22, 27, 40, 45, 90 und 96 der Gemeindeordnung für Vor­ arlberg, laut Allerhöchster Entschließung vom 8. Dezember 1890; 2. Für den Landtagsbeschluß vom 25. beziehungsweise 27. Oktober 1890, betreffend den Ge­ setzentwurf über die Errichtung der Natural-Verpflegsstationen in Vorarlberg mit Allerhöchster Entschließung vom 17. Jänner 1891; 3. Für den Landtagsbeschluß vom 4. November 1890, betreffend die Regierungsvorlage eines Gesetzentwurfes über die Erfordernisse zur Bestätigung und Beeidigung für das zum Schutze der Landescultur bestellte Wach-Personale, mit Allerhöchster Entschließung vom 14. Februar 1891; 4. Für die Landtagsbeschlüffe vom 10. November 1890, betreffend die für das Jahr 1891 einzuhebenden Landesumlagen von 10 Perzent Zuschläge zur Hausklassen- und Hauszins­ steuer, 20 Perzent zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer für den Landesfond und von 1 Perzent Zuschlag zu allen directen Staatssteuern für den Grundentlastungsfond, laut Allerhöchster Entschließung vom 12. Dezember 1890. Der Finanzausschuß stellt daher den Antrag: „Der hohe Landtag wolle die durch die Allerhöchste kaiserliche Sanction erlangte Erledigung zur befriedigenden Kenntnis nehmen." 213 Beilage XL. XL. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. Nachtrag: ad A. Die Allerhöch ste kaiserliche Sanction wurde nicht ertheilt: Dem Landtagsbeschlusse vom 30. Oktober 1889, betreffend den Gesetz-Entwurf wegen Umwand­ lung der Vinizialstraße von Lauterach nach Bezau (Baienbrücke) in die Kategorie der Concurrenzstraßen I. Classe, laut Allerhöchster Entschließung vom 21. November 1891. Die Gründe der Allerhöchsten Ablehnung sind in dem Statthaltereierlasse vom 2. Dezember 1891 Zl. 28411 ausführlich enthalten. Der Act wurde in der IV. Sitzung am 5. März dem hohen Landtage zur neuerlichen Behandlung und Beschlußfassung in Vorlage gebracht. B. Aeber die Ausführung der kaudtagsbeschWe nach §§ 18 und 19 der Fandes-Grdmrng. ad B. i. Betreffend die Himanhaltung der Belästigung durch Karrenzieher, Bettelmusikanten, Hausierer u. dgl., Landtagsbeschluß vom 25. Oktober 1890 hat sich der Landesausschuß mit Bericht vom 25. November 1890 Zl. 2620 an das hohe Ministerium des Innern gewendet, und sind in Folge hohen Statthallerei-Erlasses vom 15. Februar 1891 Zl. 2279 die Bezirkshauptmannschaften des Landes zur genauesten Beobachtung der diesbezüglichen Vorschriften erinnert worden. ad B. 2. Betreffend den Landtagsbeschluß vom 27. Oktober 1890 wegen Abschuß der der Landwirthschaft schädlichen Thiere, wurde seitens des Landesausschusses unter dem 11. Dezember 1890 Zl. 2658 beim hohen k. k. Ackerbau-Ministerium eingeschritten, und sind die Bezirkshauptmannschaften mittelst Statthalterei-Erlasses aufgefordert worden, auf die Jagdpächter in geeigneter Weise einzuwirken, damit dem Wunsche der Landesvertretung möglichst entsprochen werde. Im genannten Statthalterei­ erlasse vom 12. Februar 1891 Zl. 30.000 wurde auch in Erinnerung gebracht, daß der Abschuß befiederter Raubthiere zu jeder Jahreszeit erfolgen könne. Da dem hohen Landtage ein Gesetz-Entwurf über die Regelung des Jagdwesens zur Behand­ lung vorgelegt wurde, wird die Erwartung ausgesprochen, daß hiedurch auch die Frage über die die Landwirthschaft schädigenden Thiere beftiedigend gelöst werde. ad B 3 Der Landtagsbeschluß vom 30. Oktober 1890 womit unter gleichzeitiger Zustimmungs-Erklärung zum Memorandum des hochwürdigsten Episkopates vom 12. März 1890 die hohe k. k. Regierung angegangen wird, ehethunlichst eine Reform der Schulgesetzgebung im Sinne der genannten Erklä­ rung einzuleiten, wurde mit Bericht vorn 8. Jänner 1891 Zl. 72 dem hohen k. k. Cultus- und Unterrichtsministerium zur geeigneten Berücksichtigung unterbreitet. Eine Erledigung hierüber ist nicht eingelangt. Es wird aber einer ehebaldigen günstigen Lösung dieser Frage entgegen gesehen. ad B. 4. Den Landtagsbeschluß vom 4. November 1890, betreffend: a) die Anwendung geeigneter Maßnahmen zur Hintanhaltung der Verschleppuug seuchen, und 214 von Thier­ Beilage XU II. Session, 7. Periode 1891/98. b) die Erlassung einer besondernJnstruction zur leichten Uebersicht und Handhabung der veterinär­ polizeilichen Vorschriften wurde mit Bericht vom 11. Dezember 1891 Zl. 2592 dem hohen k. k. Ministerium des Innern zur Würdigung unterbreitet. Laut Note der k. k. Statthaltern vom 11. Juli 1891 Zl. 10.016 hat dieselbe zu Punkt a eine Kundmachung zur Kenntnis gebracht, welche die Beobachtung bestimmter Vor­ schriften gegen die Einschleppung von Seuchen durch das Schlachtvieh auf das strengste einschärft; betreffend des Punkles b aber die Erlassung einer Instruction als verfrüht erachtet, da eine Revision der Thierseuchenvorschriften bereits in Angriff genommen sei. ad B. 5 Der Landlagsbeschluß vom 6. November 1890 betreffend die Forderung des Landes Vorarlberg an das k. k. Aerar per 73.884 st. 40 kr. C. M. wurde sich mit Bericht vom 19. November 1890 Zl. 2730 behufs baldiger Inangriffnahme der Verhandlungen an das hohe k. k. Ministerium des Innern gewendet, und hat die k. k. Statthalterei über vorherige Einsendung einiger Actenstücke mit Erlaß vom 24. Mai 1891 Zl. 11.595 eröffnet, daß diese Acten der niederösterreichischen FinanzProcuratur übersendet worden seien und mit dem unter einem in Betreff der Jndemnisations-GelderRestforderung der Vorarlbergischen Stände erstatteten Rechtsgutachten an das hohe k. k. Finanz­ Ministerium vorgelegt worden seien. Es wird einer baldigen, für das Land Vorarlberg günstigen Erledigung dieser Angelegenheit entgegen gesehen ad B. 6. Der Landtagsbeschluß vom 6. November 1890, betreffend die Petition der Fischereipächter von Gaißau und Höchst wegen Regelung der Schonzeiten, wurde diese Angelegenheit mit Bericht vom 19. November 1890 Zl. 2732 dem hohen k. k. Ackerbau-Ministerium zur eingehenden Würdigung vorgelegt. Inzwischen ist zu dem Landesgesetze vom 21. Februar 1889 Nr. 27 ex. 1891 die Vollzugs­ vorschrift erlassen worden, und hat außerdem die k. k. Statthalterei mit Erlaß vom 31. März 1891 anher eröffnet, daß das hohe k. k. Ackerbauministerium sich erforderlichen Falles Vorbehalte, auf Grund von Vereinbarungen mit den Nachbarstaaten die gewünschte Einheitlichkeit der Schonzeiten zu erreichen ad B. 7' Den Landtagsbeschluß vom 7. November 1890, betreffend: a. Die thunlichste Einschränkung der Wirthschaften und strenges Vorgehen bei Ertheilung der Wirthschafts-Concessionen; b. Die Petition der Wirthe des Bezirkes Feldkirch wegen Ertheilung der Concession zum Aus­ schank gebrannter geistiger Getränke im Falle der Befürwortung seitens der betreffenden Gemeindevertretungen in Fällen des Bedarfes; c) dahingehend, Fürsorge zu treffen, daß der Handel mit gebrannten geistigen Getränken als concessioniertes Gewerbe erklärt werde, wurde mit Bericht vom ll. Dezember 1890 Zl. 2731 dem hohen Ministerium des Innern in Vorlage gebracht. Gemäß Note der k. k. Statthalterei vom 4. Juni 1891 Zl. 12.785 hat das hohe k. k. Mini­ sterium des Innern mit Erlaß vom 27. Mai 1891 eröffnet, daß es sich mit Rücksicht auf den von Seite der Gewerbebehörden beobachteten strengen Vorgang zu einer Verfügung über die ersten zwei Beschlüsse nicht veranlaßt fühle, daß aber bezüglich des dritten Punktes durch die Wiedereinbringung des Gesetz-Entwurfes betreffend die Hintanhaltung der Trinksucht entsprochen werde. Dieser Gesetz­ Entwurf ist mittlerweile im Reichsrathe eingebracht worden und sieht dort der Erledigung entgegen. 215 Beklage XL. XL. der Beklagen zu den stcnogr. Protokollen deS Vorarlberger Landtags. ad B. 8. Der Landtagsbeschluß vom 7. November 1890, betreffend die Nichteinbernfung der Landes­ schützen zu den Waffenübungen in der Zeit vom 15. Mai bis 20. September rücksichtlich der Land­ wirthschaftsarbeiten, wurde mit Bericht vom 7. November 1890 dem hohen k. k. Ministerium für Landesvertheidigung zur Würdigung in Vorlage gebracht. Laut Note der k. k. Statthalterei vom 26. Jänner 1891 Zl. 2081 wurde dem Landesausschusse mitgetheilt, daß das genannte k. k. Ministerium mit Erlaß vom 22. Jänner 1891 Zl. 240 eröffnet habe, daß die in unbedingt nothwendigem Maße festzuhaltenden militärischen Interessen, das Eingehen auf diesen Antrag bei dermaliger Organisation der Landesschützentruppen ansschließe. ad B. 9. Der Landtagsbeschluß vom 7. November 1890, betreffend eine Vorstellung an die hohe k. k. Regierung wegen Auflassung oder Reduzierung der Einfuhrzölle für Vieh und Holz nach der Schweiz wurde der Landesausschuß mit Bericht vom 11. Dezember 1890 Zl. 2759 bei dem hohen k. L Handelsministerium vorstellig und empfahl den Gegenstand der Würdigung. Eine Erledigung hierüber ist nicht eingelangt. Dieselbe dürfte aber in dem zwischen Oester­ reich und der Schweiz neu abgeschlossenen Handelsvertrag ausgesprochen sein. ad B. 10. Der Landtagsbeschluß vom 8. November 1890, betreffend eine Aufforderung an die hohe k. k. Regierung für eine ehethunlichste Einführung einer Börsen-, sowie auch einer progressiven Einkommenund Rentensteuer, wurde mit Bericht vom 11. Dezember 1890 Z. 2892 dem hohen k. k. Finanz­ Ministerium zur Berücksichtigung übermittelt. Eine Erledigung ist aber nicht eingelangt. Inzwischen wurde jedoch im Abgeordnetenhause ein Gesetz-Entwurf betreffend die Einführung einer Börsensteuer zum Beschlusse erhoben und harrt derselbe noch der Allerhöchsten kaiserlichen Sanction. Auch wurde noch vor Schluß des Reichsrathes vom hohen k. k. Finanz-Ministerium eine Vorlage über Rentenund Personal-Einkommensteuer eingebracht, was der hohe Landtag mit Befriedigung und in Anhoffung einer gedeihlichen Lösung zur Kenntnis nehmen wolle. ad B. 11. Die zwei in Angelegenheit der Rheincorrection mit den Rheinschutzbauten gefaßten Landtags­ beschlüsse vom 15. Oktober und 10. November 1890 wurden mit andern diesbezüglichen Angelegen­ heiten dem hohen Landtage in Vorlage gebracht. ad B. 12. Die von den Abg. Jodok Fink und Genossen in der Sitzung vom 8. November 1890 ein­ gebrachte Interpellation, betreffend die Verhältnisse beim k. k. Notariate in Bezau wurde mit Zu­ schrift der k. k. Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 20. Jänner 1891 Zl. 2 dahin beantwortet, daß Seine Excellenz der Herr Justizminister sich laut Erlaß vom 9. Jänner Zl. 23.673 vorbehalte, im Falle einer Vacatur der Notarstelle in Bezau über die Wiederbesetzung derselben noch genauere Abwägung der obwaltenden Verhältnisse die den Interessen der Bevölkerung und der Justizpstege im genannten Bezirke entsprechende Entscheidung zu treffen. Der Finanzausschuß stellt den Antrag: „Der hohe Landtag wolle die nach §§ 18 und 19 der Landes-Ordnung vom Landes­ Ausschusse ausgeführten Landtagsbeschlüsse genehm halten." 216 II. Session, 7. Periode 1891/92. Beilage XL. C. Neber die Ausführung der jlaudtagsbeschlüffr im eigeue« Wirkungskreise des landes-Ausschusses. ad C. L In Ausführung des Landtagsbeschlusses vom 20. Oktober 1890, betreffend den Einbezug oder Mchteinbezug der Vermögenssteuer zur Bemessung des Wahlrechtes für die Landtagswahlen, ist ein -diesbezüglicher Gesetz-Entwurf dem hohen Landtage zur Behandlung übergeben worden. ad C. 2. In Sachen des Landtagsbeschlusses vom 20. Oktober 1890, betreffend die fallweise Regelung der ortspolizeilichen Vorschriften hat der Landesausschuß sich diesbezüglich an die k. k. Statthalterei ge­ wendet, und wurde der Act, betreffend die Einhaltung der Polizeistunde und ein Gesetzentwurf be­ ireffend das Verbot der Thierquälerei dem hohem Landtage separat in Vorlage gebracht. ad C. 3. Der Landtagsbeschluß vom 25. Oktober 1890 betreffend das Nichteingehen auf die Abänderung der Gesetze vom 18. Februar 1888 und 20. Oktober 1883 (Feuerpolizeiordnung) wurde die Vorstehung des Gauverbandes in Dornbirn mittelst Zuschrift vom 8. Jänner 1991 Zl. 2621 in Kenntnis gesetzt. ad C. 4. In Betreff des Landtagsbeschlusses vom 25. Oktober 1890 in Angelegenheit der Naturalverpflegsstationen ist dem hohen Landtage ein seperater Bericht des Landesausschusses in Vorlage ge­ bracht worden und hat der hohe Landtag denselben bereits zur genehmigenden Kenntnis genommen, ad C. 5. In Ausführung des Landtagsdeschlusses vom 29. Oktober 1890, betreffend die Förderung und Verbreitung landwirtschaftlicher Kenntnisse, hat der Landesausschuß von dem ihm zur Verfügung gestellten Credit per 200 st. Gebrauch gemacht und an Nachbenannte, Sttpendien ausgetheilt: a. An Josef Vetter aus Dornbirn zum Besuche eines dreimonatlichen Obstbaucurses in Reut­ lingen, 80 st. b. An Johann Georg Ellensohn von Götzis, Schüler der landwirthschaftlichen Schule in Roth­ holz, 80 fl. c. An Josef Häusle in Rankweil zum Besuche eines einmonatlichen Curses in Reutlingen, 40 fi. Sämmtliche drei Genannte haben die (Surfe mit Erfolg frequentiert. Einem weiteren Ansuchen, nämlich des Leopold Kohler, Lehrer in Lingenau konnte, da der Credit vergriffen war nicht mehr -entsprochen werden, und hat sonach der Landesausschuß dieses Gesuch dem hohen Landtage separat zur Eitern Behandlung übermittelt. ad C. 6. Ueber den Landtagsbeschluß vom 20. Oktober 1890, betreffend den Antrag der Herren Abg. Dr. Beck und Genossen auf Abänderung des § 13 der Landesordnung, fand der Landesausschuß laut «Sitzungsbeschluß vom 6. Nov. 1890 nicht einzugehen und unterbleibt deshalb eine weitere Vorlage. 217 Beilage XL. XL. der Beilagen zn den stenagr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. ad 0. 7. In Betreff des Landtagsbeschlusses vom 30. Oktober 1890 über das Gesuch des Vorarlberger Lehrervereines wegen Regelung der Lehrergehalte und das Gesuch der Gemeinde Fontanella, hat der Landesausschuß die nöthigen Erhebungen gepflogen und wurde diese Angelegenheit dem hohen Land­ tage separat in Vorlage gebracht. ad C. 8. In Ausführung des Landtagsbeschlusses vom 4. November 1890, betreffend die Zuschrift des k. k. Steueramtes in Bregenz vom 19. Mai 1890 wegen Einbekennung des beweglichen und unbe­ weglichen Landesvermögens für die abgelausenen Jahre, zur Bemessung des Gebühren - Aequivalents, hat der Landesausschuß mit Zuschrift vom 11. Dezember 1890 Z. 2717 das k. k. Steueramt Bregenz, unter Beischluß des Motivenberichtes des Landtages hievon verständigt. Gemäß Zuschrift des genannten Steueramtes ddo. 29. Juli 1891 erfolgte eine theilweise Ge­ bührenbemessung seitens der k. L Finanz-Bezirks-Direction in Feldkirch ddo. 25. Februar 1891 Z. 355, wogegen der Landesausschuß mit Zuschrift vom 26. August 1891 Z. 2218 an die k. k. FinanzLandes-Direction recurirte. Der Recurs wurde aber laut Entscheidung der hohen k. k. Finanz-LandesDireetion vom 11. Febr. d. Js. Z. 21 590 abgewiesen. ad C. 9. In Betreff des Landlagsbeschlusses vom 6. November 1890 über den von der k. k. Regierung vorgelegten Jagd-Gesetz-Entwurf hat sich der Landesausschuß mit der k. k. Regierung ins Einver­ nehmen gesetzt und ist ein umgearbeiteter Gesetz-Entwurf dem hohen Landtag in Vorlage gebracht und hierüber in der VII. Sitzung am 12. März ds. Js. bereits Beschluß gefaßt worden. ad C. 10. In Ausführung des Landtagsgeschlusses vom 6. Nov. 1890 betreffend das Gesuch der Walserthaler Straßen-Concurrenz wegen Erlassung eines Radfelgengesetzes, wurden im Wege des StraßenConcurrenzausschusses sämmtliche betheiligten Gemeinden zur Abgabe ihrer Meinungen aufgefordert. Da nun bis dahin die Ansichten und Vorschläge seitens der Gemeinden nicht eingelangt sind, konnten seitens des Landesausschusses diesbezüglich keine weiteren Schritte gemacht werden. ad C. 11 und 12. Bezüglich der Landtagsbeschlüsse vom 6. und 7. November 1890, betreffend die Gesuche des Fischereivereines in Vorarlberg und der Wohlthätigkeitsgesellschaft in Innsbruck und Unterstützungen wurden solche ausgefolgt und zwar an Ersteren den Betrag mit 50 fl. und an Letzteren ein solcher mit 40 fl. wie solches im Ausgabe-Journal ersichtlich ist. ad C. 13. Die Nachweisung über die Ausführung der in der Sitzung vom 7. November 1890 in Ange­ legenheit der Rheinkatastrophe gefaßten Landtagsbeschlüße, wurde nebst andern Acten in Rheinange­ legenheiten dem hohen Landtage separat in Vorlage gebracht. ad C. 14. In Betreff des Landtagsbeschlusses vom 8. November 1890 wegen einer zu erlassenden Durch­ führungsverordnung zum Vermögenssteuer-Circulare für Vorarlberg vom 10. April 1837 ist bereits 218 II. Session der 7. Periode 1891/92. Beilage XL. -urch den landtäglichen Gemeindeausschuß eingehend berichtet und in der Landtagssitzung am 12. März Beschluß gefaßt worden. ad C. 15. In Ausführung des Landtagsbeschlusses vom 8. November 1890, betreffend den Fahrweg von Au nach Damüls hat der Landesausschuß eine commisstonelle Besichtigung an Ort und Stelle ver­ fügt und kommt diese Angelegenheit separat an den hohen Landtag. ad C. 16. Dem Landtagsbeschlusse vom 8. November 1890, betreffend die Rauschbrandschutzimpfung ent­ sprechend, wurde dieselbe im Jahre 1891 durchgeführt und ein diesbezüglichen Bericht sämmtlichen Landtagsabgeordneten und Gemeindevorstehungen zugesendet. ad C. 17. In Betreff des Landtagsbeschlusses vom 10. November 1890 dahingehend, daß eines der von Weiland Seiner Majestät Kaiser Ferdinand I. gegründeten Stipendien für Techniker aus Vorarlberg, im Abgänge dieser, an dürftige Studenten der Medizin verliehen werden dürfe, welche sich revers­ mäßig verpflichten, nach erlangtem Doctorgrade durch 5 Jahre die ärztliche Praxis in Vorarlberg außerhalb der Städte und des Marktes Dornbirn auszuüben, hat sich der Landesausschuß mit 8. Jänner 1891 Zl. 73 an das hohe Ministerium gewendet. Mit Note der k. k. Statthalterei vom 18. Juni 1891 Zl. 14289 wurde dem Landesausschusse eröffnet, daß Se. k. und k. apostolische Majestät mit Allerhöchster Entschließung vom 22. Mai 1891 allergnädigst zu genehmigen geruhten, dieser unterthänigsten Bitte zu willfahren. In Folge dessen Ivurde das Stipendium laut Kundmachung vom 2. Juli 1891 für das Schuljahr 1890/91 zur Be­ werbung ausgeschrieben, wofür sich jedoch kein Competent meldete. ad C. 18. Die gemäß Landtagsbeschluß vom 10. November 1890 dem Landesausschusse anheimgestellte Angelegenheit einer eventuellen Ausschreibung eines Stipendiums für Hufbeschlagsschüler unterblieb, weil sich diesfalls kein Bedürfnis herausstellte. ad C. 19. In Betreff des Landtagsbeschlusses vom 10. November 1890, womit der Landes-Ausschuß er­ mächtiget wurde, dürftigen Vorarlbergern, welche eine Lehrerbildungs-Anstalt besuchen und sich ver­ bindlich machen, im Lande Vorarlberg eine von ihm von Fall zu Fall festzusetzende Reihe von Jahren im Lehrfache sich verwenden zu lassen, Unterstützungen im jährlichen Gesammtbelaufe von 500 bis 1000 Gulden aus Landesmitteln zuzuweisen, hat der Landes-Ausschuß von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht, die bezügliche Kundmachung unter dem 10. Jänner 1891 erlassen und die Unterstützungen im Gesammtbetrage von 1000 fl. an Bewerber ausfolgen lassen und wird sich bezüglich der Namen -er mit Unterstützungen Bedachten, auf den Rechenschaftsbericht des Landesausschusses verwiesen, ad C. 20. In Ausführung des Landtagsbeschlusses vom 10. November 1890, womit der Landesausschuß ermächtiget wurde, in berücksichtigungswürdigen Fällen an Spar- und Darlehenskassen nach dem System Raiffeisen Unterstützungen zukommen zu lassen, hat der Landes-Ausschuß die Spar- und 219 Beilage XL. XL. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. Darlehenskassen-Vereine von Wolfurt, Lustenau, je 80 fl. Unterstützungen bedacht. Hard, Götzis und Höchst über ihr Ansuchen mit ad C. 21. In Befolgung des Landtagsbeschlusses vom 28. Oktober 1889, wurde sich seitens des Landes­ Ausschusses mit Schreiben vom 27. November 1889 Z. 2284 int Wege der k. k. Statthaltern an die hohe Regierung wegen Holzbezug der Fraction Stuben aus ärarischen Waldungen gewendet. Laut Note der k. k. Statthaltern vom 4. Juni 1891 Zl. 12 661 wurde dem Landes-Ausschusse mitgetheilt, daß das hohe k. k. Ackerbau-Ministerium mit Erlaß vom 21. Mai 1891 Z. 6967 der Fraction Stuben den Holzbezug bis zum Jahre 1897 bewilliget habe. Der Finanzausschuß stellt den Antrag: „Der hohe Landtag wolle die Ausführungen der Landtagsbeschlüsse im eigenen Wirk­ ungskreise des Landes-Ausschusses genehmigend zur Kenntnis nehmen." II. randesfoud. 1. Rechnungsabschluß des Vorarlberger Landesfondes für das Jahr 1890. Die separate Beilage I zum Rechenschaftsberichte des Landesausschusses enthält diesen Rechnungs­ abschluß, aus welchem hier nur die Endsummen angeführt werden mit: a) Gesammteinnahme 89.845 fl. 48 kr. 80.791 ff. 10 kr. b) Gesammtausgabe daher ein Kassastand von 9.054fl.38kr. In der Separatbeilage I des Rechnungsabschlusses III (durchlaufende Einnahmen), Punkt 9, zurückbehobene Vorschüsse, ist eine Summe mit 736 fl. 60 kr. in Einnahme, dann aber wieder in den Rückstand gestellt, welche aber richtiger 736 fl. 40 kr. ist. Da dieser Betrag schon seit Jahren von einem Hauptbuch auf das andere als Guthaben des Landesfondes übertragen wurde und eine Einbringlichmachung total ausgeschlossen ist, so dürfte wohl die Abschreibung dieses Betrages am Platze sein, auch würde hiedurch der Rechnungsabschluß aus dem Kassabestande unverändert bleiben, weil durch die in Rückstandstellung dieser Summe der Betrag von den Einnahmen als abgezogen erscheint. Der Finanzausschuß stellt daher die Anträge: „Der h. Landtag wolle beschließen: 1. 2. Der Rechnungsabschluß des Vorarlberger Landesfondes für das Jahr 1890 mit dem Cassa­ stande per 9054 fl. 38 kr. wird genehmiget. Der Landesausschuß wird beauftragt, das im Hauptbuche Seite 20 vorgemerkte Guthaben des Landesfondes im Betrage von 736 fl. 40 kr. als uneinbringlich abzuschreiben." 2. Voranschlag des Vorarlberger Landesfondes. Derselbe gelangt in Separatvorlage an den hohen Landtag. Wegen Nichteinberufung des Landtages im Jahre 1891 wandte sich der Landesausschuß behufs Deckung der Landesbedürfnisse über Aufforderung der k. k. Statthalterei mit Zuschrift vom 15. Dez. 1891 Zl. 3490 an die Letztere, welche dann mit Note vom 31. Dezbr. 1891 Z. 7084 dem Landes­ ausschusse mitgetheilt hat, daß Seine k. k. Majestät mit Allerh. Entschließung vom 25. Dez. 1891 den vorgelegten provisorischen Landesvoranschlag, wonach je lOo/o Zuschläge zur Hauszins-und Haus­ klassensteuer und je 20°/0 zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, ferner l°/0 zu allen landes220 II. Session 7. Periode 1891/92. Beilage XL. fürstlichen directen Steuern zur Deckung der Landeserfordernisse und des Grundentlastungsfondes zu verausgaben seien, zu genehmigen geruht haben. III. Grundentlasluugsfoud. 1. Rechnungs-Abschlüsse pro 1890. a) des mit Tirol gemeinsamen Grundentlastungsfondes. Dieser von der Tiroler-Landesbuchhaltung verfaßte und vom wohldortigen Landesausschusse mit Note vom 15. Mai 1891 Z. 93 hieher übersendete Rechnungsabschluß pro 1890 weiset aus: ein Activum von............................................................. 1.039.936 fl. 49 kr. ein Passivum von............................................................. 977.442 fl. 03 kr. daher ein Activum von......................... Hiezu den Werth der dem Fonde gehörigen Realitäten 62.494 fl. 46 kr. 296 fl. — kr. somit ein Gesammt-Vorschlag mit 62.790 ............................... fl. 46 kr. b) Betreffend die Gründentlastungsschuld des Landes Vorarlberg. Mit Schluß des Jahres 1889 war die Schuld noch Zuwachs an Renten....................................................... An Regiekosten.................................... 14.142 fl. 21 kr. 707 fl. 11 kr. 685 fl. 99 kr. 15.535 fl. 31 kr. An Steuerzuschlägen....................................................... Zahlung an Regiekosten................................................. 3.654 472 fl. 65 kr. fl. —- kr. zusammen....................................................... 4.126 fl. 65 kr. zusammen....................................................... Abstattung. Somit ergibt sich am Schlüsse des Jahres 1890 für das Land Vorarlberg noch eine Schuld von 11.408 fl. 66 kr. Antrag: „Der h. Landtag wolle beschließen: Die vorgelegten Rechnungsabschlüsse des mit Tirol gemeinsamen Grundentlastungsfondes und der auf das Land Vorarlberg entfallenden Grundentlastungsschuld für das Jahr 1890 nach den oben angeführten Schlußansätzen werden genehmigt." 2. Voranschläge für das Jahr 1 892. a) des mit Tirol gemeinsamen Grundentlastungsfondes pro 1892. Dieser wurde von der Tiroler Landesbuchhaltung verfaßt und zergliedert sich wie folgt: Das Erfordernis ist veranschlagt mit......................... 263.062 fl. — kr. die Bedeckung mit.............................................................. 270.640 fl. — kr. daher ein Ueberschuß von .... . 7.578 fl. — kr. b) Voranschlag betreffend das Land Vorarlberg. Die Grundentlastungsschuld des Landes ist mit Schluß des Jahres 1891 präliminiert auf............................... Kapitalsdeckung durch l°/0 Zuschläge über Abzug des Zinserfordernisses pro 402 fl. ö. W. mit . . . daher sich die Schuld des Landes Vorarlberg mit Schluß des Jahres 1892 reduziert auf 221 8.046 fl. — kr. 3.730 fl. — kr. 4.316 fl. — kr. Beilage XL. XL. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtag-. Der Finanz-Ausschuß erhebt den Antrag: „der h. Landtag wolle beschließen: Die vorgelegten Voranschläge pro 1892 des mit Tirol gemeinsamen Grundentlastungsfondes und der auf daS Land Vorarlberg betreffenden Grundentlastungsfondsschuld werden nach obigen Schlußsummen genehmigt und für das Erfordernis Vorarlbergs eine Umlage von l°/0 Zuschlag zu den directen Staatssteuern bewilliget." IV. LaudeS'Cllltllrsond. Rechnungsabschluß für das Jahr 18 90. 39.219 fL 29 kr. 841 fl. 22 kr. die Gesammteinnahmen betragen die Gesammtausgaben „ daher ein schließliches Vermögen von . 38 378 fl. 07 kr, Antrag: „Der hohe Landtag wolle dem Rechnungsabschlüsse des Landes-Culturfondes nach den oben angeführten Ergebnissen das Absolutorium ertheilen." b) Voranschlag des Landes-Culturfondes. Derselbe kommt zur Separatvorlage an den Landtag. V. LranKeuvrrsorgllng. Aus Beilage 3 des Berichtes des Landesausschusses, welche mit dem Rechnungsabschlüsse des Landesfondes pro 1890 in der bezüglichen Post vollständig übereinstimmt, ist der Aufwand im Jahre 1890 in dieser Rubrik wie folgt: a b c 2.007 fl. 89 kr. 282 fl. 71 kr. 4.605 fl. 80 kr. für Krankenverpflegskosten „ Findel- und Gebärhauskosten „ Jrrenverpflegskosten daher ein Gesammtaufwand von . . . 6.896 fl. 40 kr. VI. Irrruversorguag. a) Die von der Verwaltung der Landesirrenanstalt Valduna vorgelegte Haushalts-Rechnung weiset pro 1890 folgende Ziffern aus: Gesammteinnahmen Gesammtausgaben daher ein Activrest von Bei genauer Prüfung dieser Rechnung ergeben: . 45.349 fl. — 65 kr. 37, 124 fl. — 78 kr. .... 8.224 fl. — 87 kr. . sammt den Belegen haben sich folgende Differenzen In Beleg Nr. 128 Ausgaben wurde auf der ersten Seite um einen Gulden zu viel addiert und in Folge dcffen auch dieser Betrag zu viel in die Rechnung gebracht. Im Ausgabe-Beleg Nr. 245 ist die Gesammtsumme mit 3 fl. 70 kr. addiert und auch so in die Rechnung eingestellt worden, wobei aber im genannten Beleg ein Posten, sowohl nach Benennung der Gattung als auch der hiefür ausgesetzte Betrag per 2 fl. gestrichen erscheint, ohne daß die End­ summe um diesen Betrag reduziert wurde. Da die Streichung des genannten Posten ganz klar ist, so kommt der genannte Betrag sowohl im Beleg als auch in der Fondsrechnung in Abzug, wonach 222 II. Session, 7. Periode 1891/92. BeilcgrL1>. ssch zu Ungunsten der Rechnungsleger eine Lieferung mit zusammen 3 fl. (drei Gulden) herausstellt und an die^Landeskasse zu vergüten sind. Nachlesen würden sich die Gesammtausgaben der LandesJrrenanstalts-Rechnung pro 1890 auf nur 37.121 fl. 78 kr. belaufen, nach welchen sich der Cassarest von 8.224 fl. 87 kr. auf 8.227 fl. 87 kr. erhöht. Der Finanz-Ausschuß stellt daher den Antrag: „Der hohe Landtag wolle den Rechnungsabschluß der Landes-Irrenanstalt Valduna pro 1890 mit dem berichtigten Cassarest per 8.227 fl. 87 kr. genehm erhalten." b) Voranschlag der Landesirrenanstalt Valduna pro Dieser Voranschlag weiset aus: a an Gesammteinnahmen b „ Gesammtausgaben 1892. 36.057 fl. 28 kr. 39.921 fl. 56 kr. daher einen Abgang von 3.864 fl. 28 kr. welcher in den Kassavorschüssen des Jahres 1891 seine Bedeckung finden dürfte. Im übrigen wird sich auf den Jahresbericht der Landesirrenanstalt Valduna per 1890 bezogen, welcher sämmtlichen Herren Landtags-Abgeordneten zugegangen ist. Es wird daher gestellt der Antrag: „Der hohe Landtag wolle den Voranschlag der Landesirrenanstalt Valduna für das Jahr 1892 nach den obigen Ansätzen genehmigen." VII. Zchul-eustauL aus Aulaß der Herstellung der laudesirrenaustalt valduna. Mit Landtagsbeschluß vom 10. November 1890 wurde das Guthaben der Sparkasse Feldkirch per 40 000 fl. ö. W. zu 41/g°/0 zinslaufend seit 1. Jänner 1890 als richtig erkannt. Die Zinsen für das Jahr 1890 würden berichtiget und vom Kapital wurde am 29. Oktober 1890 der Betrag von . 10.000 fl. und am 31. August 1891 der Betrag von . 20.000 fl. zusammen 30.000 fl. an die Sparkasse Feldkirch abgezahlt, wofür die Empfangsbestätigungen vorliegen. Die Schuld des Landes beträgt demnach noch 10.000 fl. ö. W. zu 41/2°/0, zinstaufend seit 1. Jänner 1892. Es wird daher der Antrag gestellt: „Der hohe Landtag wolle diese Mittheilung zur Kenntnis nehmen und beschließen: Das Guthaben der Sparkasse Feldkirch per 10.000 fl. ö. W. zu 41/9°/0, zinslaufend seit 1. Jänner 1892 wird anerkannt." ad VIII. SrmiuLeaugelrgeuheiteu: In Bezug auf die verumlagten Steuerzuschläge zur Deckung der Gemeindebedürfnisse, die strenge Revisionsgebahrung im Gemeinderechnungswesen, die Bewilligungen zum Verkauf oder Tausch von Gemeindegründen, sowie auch , zur Aufnahme von Darlehen seitens der Gemeinden wird auf Beilage III des Rechenschaftsberichtes des Landes-Ausschusses selbst verwiesen. Was das Rechnungswesen der Gemeinden anbelangt hat sich der Finanz-Ausschuß die Ueber­ zeugung verschafft, daß Dank der strengen Controlle seitens des Landesausschusses eine beteutende 223 Beilage XL. XL. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. Besserung eingetreten ist, daß es aber immerhin noch nicht rathsam erscheint die Controlle einzustellen, da das Rechnungswesen bei manchen Gemeinden noch nicht vollständig in Ordnung ist und daher die Fortsetzung der Controlle noch nöthig erscheint. Es wird daher gestellt der Antrag: „Der hohe Landtag wolle das Gebühren des Landes-Ausschusses in Gemeindeange­ legenheiten als genhem erklären." ad IX. Stipendien und Stiftungen: Betreffend die zwei von Weiland Kaiser Ferdinand I. gegründeten Studienstipendien für Tech­ niker aus Vorarlberg mit je 210 fl. ö. W. wird bemerkt, daß das Eine noch im Genusse des Schülers an der allgemeine Bildhauerschule in Wien, Johann Georg Matt aus Rankweil, sich befindet und zwar auf Grund der Allerh. kaiserl. Entschließung vom 16. Oktober 1885. Bezüglich des zweiten Stipendiums wird auf C. Punkt 17. dieses Berichtes verwiesen. 2. und 3. das Stipendium aus dem Landesfonde für Thierarzneischüler aus Vorarlberg ge­ nießt dermalen Anton Raidl aus Koblach, Studierender am k. k. Thierarznei-Jnstitut in Wien; die zwei Vorarlberger Sraatsstiftplätze an Militär-Erziehungs- und Bildungsanstalten, der Zögling an der k. k. Militär-Unterrealschule in St. Pölten, Hugo Anfang aus Bregenz und der Zögling an der k. k. Militär-Oberrealschule in Weißkirchen, Eckhart Rhömberg aus Dornbirn. 4. Bezüglich der Stipendien für Lehramts-Kandidaten aus Vorarlberg wird sich auf Rubrik C. Punkt 19 dieses Berichtes bezogen, was der hohe Landtag zur Kenntnis nehmen wolle. X. Nr. Anton Iusel's-Stiftung für Stipendien M Heranbildung von Nolksschullehrern in Vorarlberg. Laut Punkt 5, Abttheilung IX des vorjährigen Rechenschaftsberichtes wurde vom Landesaus­ schusse am 30. April 1890 für diese Stiftung das Vermögen in öffentlichen Papieren zum Curswerthe mit........................................................................................................................... 7.026 fl. 60 kr. und in Baarem mit............................................................................................ 45 fl. 98 kr. zusammen mit 7.072 fl. 58 kr. übernommen. Der Rechnungsabschluß per 1890 bringt obiges Vermögen im Nominal-Werthe in den Haupt­ empfang mit........................................................................................................ 7.245 fl. 98 kr. der neue Empfang beträgt............................................................................... 277 fl. 70 kr. zusammen Ausgaben.............................................................................................................. 7.523 fl. 68 kr. 133 fl. 315/10kr. somit ein schließliches Vermögen von 7.390 fl. 36^ kr. Es wird gestellt der Antrag: „Der hohe Landtag wolle den Rechnungs-Abschluß der Dr. Anton Jussel'fchen Stiftung pro 1890 mit dem angeführten schließlichen Vermögen von 7.390 fl. 365/10 kr. ö. W. genehm halten". XL Invaliden- Stiftung des Vorarlberger Sängerbundes, Rechnungs-Abschluß pro 1890. Die Rechnung des Jahres 1889 schloß mit einem Vermögen von 821 fl. 20 kr. Die Einnahmen im Jahre 1890 betrugen.................................32 fl. 52 kr. Ausgaben im Jahre 1890 Zusammen ........................................................ 853 fl. 72 kr. 30 fl. — kr. . 823 fl. 72 fr. somit ein schließliches Vermögen von.............................. IL Session, 7. Periode 1891/92. Beilage XL, Im Genusse befindet sich dermalen der Invalide Josef Anton Peter in Hohenems. Es wird der Antrag gestellt: „Der hohe Landtag wolle den Rechnungsabschluß der Jnvalidenstiftung des Vorarlberger Sängerbundes pro 1890 mit dem schließlichen Vermögen von 823 fl. 72 kr. ö. W. als richtig erkennen." XII. Viehseuchenfoude. a. Betreffend den Fond für Einhufer: Der Rechnungsabschluß mit Ende -es Jahres 1889 zeigte ein Fondsvermögen von 3157 fl. 795/10 kr. die Einnahmen im Jahre1890betrugen . . . . . 615 fl. 92 kr. also Zusammen die Ausgaben waren...................................................... . 3773 fl. 715/10 kr. 155 fl. 71 kr. es bleibt somit pro Ende 1890 einschließliches Ver­ mögen von...................................................................................3618 fl. —s/io kr. b. Betreffend den Fond der Rinder. der Rechnungs-Abschluß des Jahres 1889 zeigte ein Fondsvermögen von 25295 fl. 955/10 kr. die Einnahmen im Jahre 1890 ..................................... 743 fl. 82 kr. Zusammen 26039 fl. 775/10 kr. die Ausgaben hievon ab mit.......................................... 4 fl. 91 kr. und somit zeigt sich mit Schluß des Jahres 1890 ein Vermögensstand von............................................................. 26034 fl. 865/10 kr. und wird beantragt, der hohe Landtag wolle die Rechnungsabschlüsse pro 1890 für die beiden Viehseuchenfonde mit den obgenannten Rechnungs-Abschlüssen genehm halten. XIII. Feuerivehrfond. Rechnungsabschluß pro 1890. Laut Rechnungsabschluß pro 1889 betrug das Vermögen dieses Fondes 1905 fl. 38 kr. hiezu die Einnahmen vom Jahre 1890 mit . . . . 1553 fl. 955/10 kr. die Ausgaben des Jahres daher die Summe von 1890 hievon ab mit . . . 3459 fl. 335/10 kr. 600 fl. — kr. so zeigt stch am Ende 1890 ein Vermögensstand von . 2859 fl. 335/10 kr. Unter den Ausgaben erschienen die freiwilligen Feuerwehren in Tschagguns, Satteins, Krumbach und Weiler mit je 100 fl. und je ein verunglückter Feuerwehrmann in Schruns und Rankweil und zwei in Dornbirn mit je 50 fl. Unterstützungsbeiträgen betheilt. Das im Rechenschaftsberichte des Landesausschusses Seite 89 angeführte Verzeichnis enthält den Ausweis über die Beiträge der verschiedenen Brandassecuranzen. Es wird gestellt der Antrag: „Der hohe Landtag wolle den Rechnungsabschluß des Vorarlberger Feuerwehrfondes für das Jahr 1890 nach obigen Ansätzen als richtig anerkennen." 225 XL. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen de» Vorarlberger Landtags. II. Session, 7. Periode 1891/92. Referat ihr Äit SM-Knt de« kimdes-Lnltn-ZWineilk f. Aaßner in dem Zeiträume vom 30. Septemder 1890 di« 22. Fedni« 1892. Die vom Herrn Landes-Cultur-Jngenieur Lorenz Gaßner während der obigen Zeit ausgesührten Arbeiten wurden theils in der Kanzlei, theils außer dem Domizil erledigt und wird diesfalls auf die Anführungen im Berichte des Landes-Ausschusses selbst verwiesen. Voranschlag des Vorarlberger-raadesfondes flr das Jahr 1892. Die veranschlagten Einnahmen dieses Fondes belaufen sich für das Jahr 1892 auf 76 900 fl. die Ausgaben ebenfalls auf diesen Betrag und wird sich diesfalls in betreff der Spezifizierung der­ selben auf Beilage IV. des Rechenschaftsberichtes des Landes-Ausschusses verwiesen. Der Finanz-Ausschuß hat sich die Ueberzeugung verschafft, daß der Voranschlag des Landesfondes für 1892, entsprechend den bisherigen Daten und mit Rücksicht auf die künftigen Verhältnisse richtig ausgefertigt ist und stellt daher den Antrag: „Der hohe Landtag wolle beschließen: dem Voranschläge des Vorarlberger Landesfondes für das Jahr 1892 mit einem Erfordernisse von 76900 fl. und einer Bedeckung mit 76900 fl., sowie auch eine Steuerumlage zur Bedeckung des Erfordernisses von 2O°/o Zuschläge zur Grund- Erwerb- und Einkommensteuer, und 10°/0 Zuschläge zur Hauszins- und Hausklassen­ steuer, wird die Zustimmung ertheilt." Voranschlag des landes-Cultnrsondes flr das Zahr 1892. Dieser Voranschlag schließt mit einem Abgangserfordernisse von 3000 fl. und einer Bedeckung mit ebenfalls 3000 fl. Das Erfordernis findet in den eigenen Einnahmen seine Bedeckung und wird diesfalls auf die Beilage V., Seite 106 und 107 des Rechenschaftsberichtes und des Landesausschusses hingewiesen. Im übrigen entspricht dieser Voranschlag vollständig den Intentionen dieses Fondes und wird beantragt, der hohe Landtag wolle diesem Voranschläge die Genehmigung ertheilen. Am Schluffe dieses Berichtes angelangt kann der Finanz-Ausschuß nicht umhin darauf auf­ merksam machen, daß der Landes-Ausschuß die vielen und sich immer mehrenden Arbeiten, welche demselben oblagen, so wie auch über die musterhafte Cassagebahrung mit Eifer und Sachkenntnis im Interesse und zum Wohle des Landes erledigt hat und erachtet es als seine Pflicht, im hohen Hause zu erheben den Antrag: „Dem Landes-Ausschusse von Vorarlberg wird für seine ausgedehnte, angestrengte und erfolgreiche Thätigkeit in den ihm übertragenen Geschäften der Dank des Landes ausgesprochen." Bregenz, am 16. März 1892. I. A. gtiN, I. Nägele, Obmann. Berichterstatter. Druck von Z. N Teutsch, Bregenz. 226