18920321_ltb0471892_Landesausschussbericht_Aufhebungsantrag_Gesetz_18791226_Konkurrenzstrasseneinreihungsaufhebung_Strasse_Reute_Mellau

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Letzte Änderung 01.07.2021, 19:25
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp07,lt1892,ltb1892,ltb0
Dokumentdatum 2021-07-01
Erscheinungsdatum 2021-07-01
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Inhalt des Dokuments

XLVII. der Beilagen zu den steiiogr. Protokolle« des Vorarlberger Landtags. II. Session, 7. Periode 1891/92. Beilage XLVIL über den Antrag des kandesausschusses betreffs Aufhebung des Gesetzes vom 26. Dezember 1879, womit die vicinalstraffe von der Baienbrücke in Reute über Alellau, Schnepfan und Au nach 5choppernau in die Kategorie der Loncurrenzstraßen eingereiht wurde. Hoher Landtag! Mit dem obcitierten Gesetze vom 26. Dezember 1879 hat der Landtag von Vorarlberg die ehemalige Vicinalstraße von Baienbrücke nach Schoppernau in eine Concurrenzstraße der obgenannten Gemeinden umgewandelt und zugleich im § 6 des Gesetzes bestimmt, daß es hinsichtlich des Jnstandhaltens der Straße bei der bisherigen Uebung zu verbleiben habe. Das Gesetz gelangte in so weit zur Ausführung, als der Concurrenzstraßenausschuß gewählt wurde und betreffs der Instandhaltung es bei der bisherigen Uebung verblieben ist: Die betreffen­ den Gemeinden haben nämlich das Nothwendige an der Instandhaltung der Straße zu thun, großentheils unterlassen. Dieses beklagen laut Eingabe an den Landesausschuß vom 30. Juni 1891 zunächst die Frächter und Fuhrwerksbesitzer Walch und Genossen, in Folge welcher Eingabe der Landes­ ausschuß Aeußerungen von den betreffenden Gemeinden einholte und anläßlich des Einschreitens der Gemeindevorstehung in Mellau vom 30. Juni 1891 Zl. 308 wegen Uebernahme der Kosten für die Erstellung eines neuen Pfeilers an der Brücke über den Mellenbach auf die Straßen-Concurrenz laut Ausschußbeschluß vom 28. Oktober 1891 eine Neuwahl des Concurrenzausschuffes für die Straße Baienbrücke-Schoppernau auf den 5. November 1891 im Gasthause zur „Post" in Bezau angeord­ net, nachdem einerseits die Functionsdauer des bisherigen Ausschusses längst abgelaufen, anderseits 3 Mitglieder desselben inzwischen mit Tod abgegangen sind. Der Ausschuß wurde gemäß den Vor­ schriften des Stratzengesetzes für Vorarlberg vom 15. Februar 1881 gewählt, hat sich sogleich constituiert und die Beschwerde Walch und Genossen, sowie die Eingabe der Gemeinde Mellau einer Besprechung unterzogen. Hiebei einigte der Straßenausschuß sich dahin eine Abänderung des dermalen bestehenden Concurrenzgesetzes in Berathung zu ziehen und das Resultat derselben mit thunlichster Beschleunigung dem Landesansschusse zur Kenntnis zu bringen. Wie aus den vorliegenden Acten hervorgeht, hat der Concurrenzausschuß durch seinen Obmann P. Wirth am 14. Dezember 1891 an den Landesausschuß eine Eingabe gerichtet, worin er die 245 Beilage XLVIL XLVII. der Beilagen zu den ftenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. Nichtdurchführung des Gesetzes damit begründet, daß es bei den großen Schwierigkeiten die bei der richtigen Instandhaltung der Straße als Concurrenzstraße I. Classe zu bewältigen, für die betreffen­ den Gemeinden unmöglich sei, das Gewünschte zu leisten. Der Concurrenzausschuß wünscht die Umwandlung dieser Strecke in eine Concurrenzstraße II. Classe, als den Bedürfnissen zur Genüge entsprechend, wobei auch die Möglichkeit der Durchführung des nothwendig werdenden Straßenstatutes geschaffen würde. Er stellt daher an den Landesausschuß die Bitte, derselbe wolle den Antrag auf Aufhebung des Gesetzes vom 26. Dezember 1879 beim hohen Landtage einbringen, damit die Versetzung der Straße in die Kategorie der Concurrenzstraßen II. Classe ermöglicht werde. Der landtägliche Straßenausschuß hat die Beschwerden und Bitten der Fuhrwerkbesitzer und der Coneurrenzbetheiligten gerechtfertigt befunden und stellt daher folgenden Antrag: * Der h. Landtag wolle beschließen: „Dem beiliegenden Gesetzentwürfe, womit das Gesetz vom 26. Dezember 1879 betreffs der Einreihung der Vicinalstraße Baienbrücke-Schoppernau in die Kategorie der Coneurrenzstraßen aufgehoben wird, wird die Zustimmung ertheilt." Bregenz, am 21. März 1892. Josef Büchele, Dr. Tchmid, Obmann. Berichterstatter. Dnlck Don 3. R. Trutsch, Sre-enz. 246 XLVIL der Beilagen zu den stenogr. Protokollen deS Vorarlberger Landtags. II. Session. 7 Periode 1891/92. Beilage XLVIL A. Kefstz vom........... womit das Gesetz vom 26. Dezember 1879 betreffend die Einreihung der Straße Baienbrücke Schoppernau in die Rategorie der Eoncurrenzstraßen außer Wirksamkeit gesetzt wird. Ueber Antrag des Landtages Meines Landes Vorarlberg finde Ich anzuordnen wie folgt: - Artikel I. Das Gesetz vom 26. Dezember 1879 (L.-G.und V.-Bl. Nr. 1, I. Stück 1880) womit die Vicinalstraße von der Baienbrücke in Reute über Meltau, Schnepfau und Au nach Schoppernau in die Kategorie der Concurrenzstraßen eingereiht wird, wird hiemit außer Wirksamkeit gesetzt. Artikeln. Dieses Gesetz tritt mit dem Tage der Kund­ machung in Kraft. Artikel in. Mein Minister des Innern ist mir dem Voll­ züge dieses Gesetzes beauftragt. 247 '