18920316_ltb0331892_Selbst_ndigerAntrag_DornbirnerGemeindewahlen

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Letzte Änderung 01.07.2021, 19:25
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp07,lt1892,ltb1892,ltb0
Dokumentdatum 2021-07-01
Erscheinungsdatum 2021-07-01
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XXXIII. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. II. Session. 7 Periode 1891/92. Beilage XXXIII. Antrag der Abg. Martin Thurnher und Genossen in Angelegenheit der letzten Dornbirner Gemeindewahlen. Hoher Landtag! Anläßlich der im Jahre 1891 vollzogenen Gemeindewahlen in Dornbirn wurden eine große Anzahl Stimmen für den II. Wahlkörper in der Weise beschafft, daß für Personen Einkommen von 1500 fl. bis 2000 fl. fatiert wurden, die thatsächlich nur einen Taglohn von 1 fl. 20 bis 1 fl. 50, oder einen Monatsgehalt von 40 bis 60 fl. beziehen, und daher in Wirklichkeit gar nicht steuer­ pflichtig sind. Bei andern, die ohnedem schon Steuerträger waren, wurden fingierte Einnahmen aus Pachtforderungen, Rentenbezügen u. dgl. bei der Steuerbehörde angemeldet, um durch die Vorschrei­ bung einer Steuer aus diesetn fingiertet' Einkommen und Anrechnung dieser Steuer zur sonstigen wirklichen Steuerschuldigkeit diese Personen in den II. Wahlkörper vorschieben zu können. Solche auf Grund einbekannten fingierten Einkommens bemessenen Steuerbeträge wurden zumeist nicht von den betrefienden Personen, sondern ooii den Urhebern und Veranlassern dieses Vorganges getragen, ja es ka»n vor, daß Personen, für die eine Steuervorschreibung oder Erhöhung erwirkt wurde, nicht wußten, wie sie in den II. Wahlkörper gelangten. In dieser Weise wurde bei der Gemeindewahl in Dornbirn eine Wählerliste zu Stande ge­ bracht, die zu Gunsten einer Partei den ausschlaggebenden II. Wahlkörper völlig umwandelte, lang­ jährige Steuerträger aus demselben verdrängte und dadurch geradezu eine Fälschung des Wahlresul­ tates herbeiführte. Nachdem sich die Beschaffuirg künstlicher Stimmen durch Fatierung fingierten Einkommens und die Zahlung der bezüglichen Steuerbeträge durch die Urheber der ganzen Machination mindestens als Versuch der Fälschung des Wahlresultates und als Stimmenkauf darstellt, wurde die Strafanzeige an an die k. k. Staatsanwaltschaft in Feldkirch erstattet. Dieselbe fand sich jedoch nicht veranlaßt, die Untersuchung in dieser Sache einzuleiten und durchzuführen. Es muß daher das Gesetz diesbezüglich eine bedeutende Lücke haben. Solche Zustände und Vorkommnisse können aber nicht geduldet und belassen werden, soll nicht das Rechtsgefühl des Volkes ganz verwirrt und zu Grunde gerichtet werden. Es muß vielmehr Vor­ sorge zur Hintanhaltung der Wiederholung derselben getroffen werden. 185 XXXIII. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages, tt. Session, 7. Periodi: 1891/92. Die Gefertigten stellen daher den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Der Landesansschuß wird beauftragt, im Einvernehmen mit der k. k. Regie­ rung geeignete Vorkehrungen zur künftigen Hintanhaltung der Beschaffung künstlicher Stimmen bei den Gcmeindewahlcn zu treffen, beziehungsweise dahingehende Gesetzentwürfe vorzubercite» und dem Landtage in nächster Session in Vorlage zu bringen. Bregenz, am 16. März 18ä2. Mart. Shuraher, S«gell>. -lisch, Jas. Heinste, I. Aat. Fritz, f. «elte, Ignas Meirich, r. V «rrißiag. Druck von I. N. Teutsch, Bregenz- 186 Zichaimes Lhuncher. Marti« Krisch, Jadali Fj«h, tierchthald, Ferd. Ws, r. Mgelt,