18920316_ltb0341892_Finanzausschussbericht_Subventionsgesuch_StudentenkrankenpflegevereinWien_und_Wohlt_tigkeitsgesellschaftVorarlbergerInInnsbruck

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Letzte Änderung 01.07.2021, 19:25
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp07,lt1892,ltb1892,ltb0
Dokumentdatum 2021-07-01
Erscheinungsdatum 2021-07-01
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Inhalt des Dokuments

XXXIV. der Beilagen zu den stenogr^ Protokollen des Vorarlberger Landtags. JI. Session, 7. Periode 1891/92. Beilage XXXIV. des Finanz-Ausschusses über die Gesuche des Vereins zur Pflege kranker Studierender in Wien und des Gesuches der Wohlthätigksits Gesellschaft der Vorararlberger in Innsbruck um Unterstützung aus (andesmitteln. Hoher Landtag! Aus den dem Finanzausschüsse in der VII. und VIII. Sitzung zur Vorberathung und Bericht­ erstattung zugewiesenen Gesuchen nämlich a. des Vereins zur Pflege kranker Studierender in Wien und b. der Wohlthätigkeits- Gesellschaft der Vorarlberger in Innsbruck um einen Unterstützungsbeitrag, welchen Gesuchen auch die Statuten, Jahresberichte beziehungsweise Satzungen beigeschlossen sind, ist zu entnehmen, daß diese Vereine wirklich edle, humane und wohlthätige Zwecke zu Gunsten der kranken, armen und nothleidenden Menschheit verfolgen. Wie der erstere Verein sich mehr mit Unterstützung armer Studierender von Oesterreich, Ungarn und dem Auslande befaßt, so hat sich letzterer insbesondere die wohlthätige und kräftige Hilfeleistung zu Gunsten unserer Landsleute zur Aufgabe gestellt und dies im verflossenen Jahre in 93 Fällen bethätigt. In Anerkennung und in Anbetracht dessen stellt der landtägliche Finanzausschuß folgenden Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen, es sei a. dem Vereine zur Pflege kranker Studierender in Wien ein Betrag von b. jenem der Wohlthätigkeits-Gesellschaft der Vorarlberger in Innsbruck ein solcher von................................................................................ . . aus Landesmitteln zu gewähren. st. 20.— fl. 40.— Bregenz, am 16. März 1892. I. Nägele, I. A. Fritz, Berichterstatter. Ob mann stellv ertreter. 187