18920307_ltb0141892_Bericht_Volkswirtschaftsausschuss_Gesetzentwurf_Jagdgesetz

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Letzte Änderung 01.07.2021, 19:25
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp07,lt1892,ltb1892,ltb0
Dokumentdatum 2021-07-01
Erscheinungsdatum 2021-07-01
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UV. der Beilagen zu beti stenogr. Protokollen deS Vorarlberger Landtags. II. Session, 7. Periode 1891/92. Beilage XIV. des volkswirthschaftlichen Ausschusses betreffend den vom Landes-Ausschuß in Vorlage gebrachten Entwurf eines Jagdgesetzes für das Land Vorarlberg. Hoher Landtag! In Ausführung des Landtagsbeschlusses vom 6. November 1890 wurde der mit Zuschrift der k. k. Statthaltern für Tirol und Vorarlberg vom 22. Oktober 1890 Z. 25 082 eingebrachte Entwurf eines Jagdgesetzes für Vorarlberg seitens des Landes-Ausschusses eingehender Prüfung unterzogen, den Verhältnissen und Bedürfnissen des Landes entsprechend umgearbeitet und der in solcher Weise geänderte Gesetzentwurf sammt Motivenbericht (Beilage II, B) schon unterm 8. Jänner 1891 Z, 69 dem k. k. Ackerbau-Ministerium mit der Bitte übermittelt, die Stellungnahme der k. k. Regierung zu den in Vorschlag gebrachten Aenderungen bekannt geben zu wollen. Wie aus dem Anhang zum Motivenberichte (Beilage II, C) zu ersehen, erfolgte diese Rück­ äußerung mit Erlaß der k. k. Statthalterei vom 16. Juli 1891 Z. 16643 und wurde hierauf unter thunlichster Berücksichtigung der Anschauungen der k. k. Regierung vom Landesausschuß ein zweiter Entwurf eines Jagdgesetzes ausgearbeitet und dieser über Einschreiten der k. k. Statthalterei vom 25. Nov. 1891 Nr. 27 987 mit Note des Landesausschusses vom 1. Dez. 1891 Z. 3390 ebenfalls der Regierung in Vorlage gebracht. Gemäß Note der k. k. Statthalterei für Tirol und Vorarlberg hat das hohe k. k. Ackerbau­ Ministerium mit Erlaß vom 25. Februar 1892 Z. 20107 ex 1891 erklärt, im Interesse des Zu­ standekommens eines Jagdgesetzes für Vorarlberg, von der Beanständung einzelner Bestimmungen dieses zweiten Entwurfes Umgang zu nehmen. Dieser sonach vom Landes-Ausschusse in der II. Landtagssitzung vom 3. März dem Landtage in Vorlage gebrachte Jagdgesetz-Entwurf wurde dem volkswirthschaftlichen Ausschüsse zur Vorberathung und Berichterstattung überwiesen. Der volkswirtschaftliche Ausschuß verschaffte sich die Ueberzeugung, daß der Landes-Ausschuß in dem vorliegenden Gesetzentwürfe die Interessen der Landwirthschaft soweit immer thunlich zu wahren suchte und empfiehlt dem hohen Landtage unter Hinweisung auf den Motivenbericht sowie den Anhang zu demselben (Beilage II, B & C zu den stenographischen Protokollen) die unveränderte Annahme desselben. 139 XIV. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. II. Session. 7. Periode 1891/92. Nur einige Druckfehler werden im Entwürfe des Landes-Ausschusses der Berichtigung zu unter­ ziehen sein: Im § 34 soll es statt „Wachtdienst" richtiger „Wachdienst" und im § 52 statt „Fruchteigen­ thümer" richtiger „Grundeigenthümer" heißen. In § 57 ist in der Stelle: „doch darf dies nicht an allen Stellen ... das Wort „allen" zu streichen. Ferner find im § 57 aus dem dritten alinea 3 alinea zu bilden. Das zweite derselben hat zu beginnen mit dem Satze: Personen Jagdkarte, das dritte derselben mit dem Satze: Wenn die Verminderung ...... nicht. Dieser § hat demnach aus 5 alineas zu bestehen. Es wird demgemäß erhoben der Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Dem vorliegenden Entwurf eines Jagdgesetzes für Vorarlberg (Beilage II, A der stenographischen Protokolle) wird unter Vornahme der im Berichte aufgeführten Druckfehler­ berichtigungen die Zustimmung ertheilt." Bregenz, den 7. März 1892. Johannes Thurnher. Mart. Thurnher, Obmann. Berichterstatter.