18920318_ltb0391892_Bericht_Volkswirtschaftsausschuss_Gemeindevorsteherpetition_Gewerbesteuer_und_Einkommenssteuerreduktion_Stickereiindustrie

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Letzte Änderung 01.07.2021, 19:26
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp07,lt1892,ltb1892,ltb0
Dokumentdatum 2021-07-01
Erscheinungsdatum 2021-07-01
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XXXIX. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. II. Session, 7. Periode 1891 /92. Beilage XXXIX. des volkswirthschastlichen Ausschusses über die Petition der Gemeindevorsteher im Bezirke Feldkirch um Erwirkung der Reduzierung der Gewerbe- und Einkommensteuer der Stickerei-Industrie bei der hohen k. k. Regierung. Hoher Landtag! Die Gemeindevorsteher von Rankweil, Allach, Mäder, Koblach, Zwischenwasser, Weiler, Viktors­ berg, Uebersaxen, Göfis, Meiningen und Fraxern haben in der Landtagssitzung vom 16. ds. Mts. durch den Abgeordneten Welte eine Petition überreichen lassen, worin Hochderselbe dringlich angegangen wird, die thunlichste Herabsetzung der Steuer bei der hohen Regierung wärmstens zu befürworten. In der Petition wird hervorgehoben, daß im ganzen Lande, besonders aber ini politischen Be­ zirke Feldkirch ein Hauptverdienst die Stickerei bilde, beziehungsweise bilden soll. Dieselbe sei jedoch so sehr herabgekommen, daß der Verdienst dabei unter dem gemeinsten Taglohne stehe, und daß es daher schwer falle, in dieser kritischen Zeit, wo bereits die meisten Sticker, die nicht noch einen anderen Verdienst oder ein anderes Einkommen haben, factisch am Hungertuche nagen, noch eine Erwerb- und Einkommensteuer zu zahlen, wie bei andern rentablen Gewerben. Die Petition erachtet es nur als eine gerechte Sache, wenn von der hohen Regierung in dieser Richtung geholfen d. h. die Steuer auf ein Minimum herabgesetzt wird und daher die Sticker in die niedrigst besteuerten Klassen der Gewerbe­ betriebe gesetzt werden. Am schlimmsten stehen dabei die Sticker, welche noch Familien haben, indem sie, wenn ohne sonstigen Besitz, gezwungen seien bei der Maschine zu bleiben, wenn sie auch nur einige Kreuzer per Tag für je eine Person verdienen; es sei hart, wenn die Kinder um Brot bitten, ihnen solches nicht geben zu können. Die petitionierenden Gemeindevorsteher sehen wohl ein, daß durch die Herabsetzung der directen Steuer ihre Umlagen in der Gemeinde sich verringern, bitten aber dessen ungeachtet im Namen der ganzen Bürgerschaft den hohen Landtag sich bei der hohen Regierung um Herabsetzung der Steuer für die Sticker wärmstens zu verwenden. Der volkswirthschaftliche Ausschuß hatte sich bereits vor Einlagen dieser Petition mit der Frage der Befürwortung der Herabsetzung der Staatssteuer für die Einzelnsttcker befaßt. Die Anregung hiezu wurde gewonnen gelegentlich einer Besprechung des Referenten und einzelner Mitglieder des Ausschusses in Angelegenheit der Petttion der neugegründeten vorarlbergischen Stickereigenossenschaft um eine Subvention aus Landesmittel mit den Vertretern dieser Genossenschaft, welche unter Anderem 203 Beilage XXXIX. XXXIX. der Bellagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. erwähnten, daß eine schon im Vorjahre an die hohe Regierung gerichtete Petition der Sticker um Herabminderung der Steuer noch keine Erledigung gefunden habe, trotzdem die von den k. k. Bezirks Hauptmannschaften Bludenz und Feldkirch namens der Regierung um ihr Gutachten angegangene Handels- und Gewerbekammer in Feldkirch die Herabsetzung der Steuer wärmstens befürwortet habe. Da hiebei bemerkt wurde, daß die löbl. Handelskammer zur Begründung ihres Gutachtens eingehende Erhebungen schon im Juli und August des vorigen Jahres gepflogen habe, so wurde dieselbe durch das Landtags-Präsidium diensthöflich um gefällige Uebersendung der bezüglichen Acten gegen baldigen Rückschluß gebeten. Nach den von der Handels- und Gewerbekammer sogleich bereitwilligst übermittelten Acten hat sich dieselbe gewendet: 1) am 4. August 1891 Zahl 1096 an die Stickerei-Genossenschaft von Rankweil, Götzis, Hohenems, Dornbirn, Wolfurt, Höchst und Lustenau um beweiskräftige Angaben über den Verdienst eines Arbeiters unter zu Grundelegung der Arbeits- und Zahlungsnoten und detailierte Angabe aller dabei in Betracht kommenden Regieauslagen , sowie auch der andern in dem @6^6 berührten, den Verdienst beeinflußenden Umstände, wie z. B. die Anzahl der mangels Arbeit stillstehenden oder nur theilweise in Betrieb gesetzten Maschinen, Zahl und Höhe der Hypotheken, Exekutionen rc.; 2) am 20. August 1891 Z. 1174—1176 an die Gemeindesparkassen in Bregenz, Dornbirn und Feldkirch um die Angabe, wie viele Hypotheken und in welcher Höhe auf Stickerei­ anwesen in den Jahren 1889, 1890 und 1891 getrennt nach Semester gewährt wurden; 3) am 20. August 1891 Z. 1168—1173 an die k. k. Bezirksgerichte des Landes um Mit­ theilung, wie viele exekutive Feilbietungen von Stickern gehörigen Fahrnissen und Realitäten in den Jahren 1889, 1890 und 1891 getrennt nach Semester vorgenommen wurden. Auf die Fragen ad 1 haben die Vorstände der Gewerbegenossenschaften sehr ausführliche und detailierte, von Jedermann nicht unschwer ju prüfende Angaben über die Verdienstverhältnisse der Sticker, welche in dem Berichte des Handelskammer-Sekretärs für die Kammersitzung vom 18. September 1891 ihre Zusammenstellung, Verarbeitung und Verwerthung gefunden haben, gemacht, in Betreff der Hypotheken und Exekutionen nur ungenügende Angaben zu geben vermocht, was das Handels­ kammer-Präsidium veranlaßt haben mochte noch die ad 2 und 3 erwähnten Fragen an die löblichen Bezirksgerichte und die drei Genteindesparkassen von Bregenz, Dornbirn und Feldkirch zu stellen. Kurz zusammengefaßt berichten die Bezirksgerichte: a. von Schruns 1889, 1890 und 1891 seien im dortigen Bezirke keine exekutiven Feilbietungen von Stickern gehörigen Fahrnissen und Realitäten vorgenommen werden. (In diesem Be­ zirke sind am wenigsten Sticker, da die Männer im Frühling, Sommer und Herbst meist im Ausland arbeiten); b. von Bludenz: Aus den Registern und Exekutions-Acten könne nicht entnommen werden, welche von den seit dem Jahre 1889 bis jetzt exequierten Partheien Sticker waren, weil deren Beschäftigung in den Exekutionsgesuchen meist nur mit Bauer, Oekonomen rc. bezeichnet erscheinen. (Dasselbe wird sicher auch in den anderen Bezirksgerichtsacten der Fall sein); c. von Feldkirch liegt dem Acte kein Bericht bei; d. von Dornbirn exekutive Feilbietungen gegen Sticker haben stattgesunden 1889 und 1890 je eine Realitäten- und je zwei Fahrnisversteigerungen und 1891 bis im August zwei Realitäten- und eine Fahrnisversteigerung; e. von Bregenz exekutive Feilbietungen von Stickern gehörigen Fahrnissen und Realitäten seien laut den Acten vorgekommen: 1889 II. Sem. 1 Fall, 1890 I. Sem. 1 Fall, II. Sem. 2 Fälle und 1891 bis September 1 Fall, jedoch können es auch mehrere sein, da sehr oft Eingaben eintaufen, in welchem die Beschäftigung des Beklagten nicht angegeben erscheint; f. von Bezau, daß 1889 keine, 1890 eine und 1891 ebenfalls eine Feilbietung von Sticker gehörigen Realitäten vorgenommen wurde. 204 II. Session der 7. Periode 1891/92. Beilage XXXIX. Der volkswirthschaftliche Ausschuß stimmt hier der Aeußerung der Bezirksgerichte Bludenz und Bregenz bei, daß aus den Exekutionsacten die Eigenschaft der Exekuten als Sticker wohl meist nicht ersichlich sei, da der Erekut von Realitäten mit seiner verfachbücherlichen Eigenschaft als Bauer oder Kleinhäusler benannt wird und exekutive Feilbietungen von Beweglichkeiten der Sticker von den Gläubigern in 90 aus 100 Fällen jetzt nicht wohl gewagt werden dürfen, da den allermeisten verschuldeten Stickern außer der Stickmaschine sehr wenig von Werth veräußert werden könnte. Auf die Veräußerung von Stickmaschinen getrauen sich aber die allermeisten Gläubiger nicht zu dringen, weil die Maschinen seit Jahr und Tag ob der gedrückten Arbeilsverhältnisse nur mehr einen sehr minimalen Werth haben und in einer großen Anzahl von Fällen dem Sticker gar nicht eigenthümlich zugehören. Die Gemeinde-Sparkassen von Bregenz, Dornbirn und Feldkirch berichten und zwar: a. Bregenz, daß sie von 1889 an auf Stickereianwesen keine Hyporhekaranlagen gemacht haben; b. Dornbirn, daß auf Stickereianwesen nachverzeichnete Hypothekarsatzposten begeben wurden: im- I. Sem. 1889, 6- Posten - . . st. 9700.— II. 1889, . . fl. 1500.— 1 ft tf tf I. 3 1890, . . st. 3900. — ff u ft II. 1890, 2 . . fl. 2600.— ft tf H I. 1891, 2 . . fl. 2600.— tf .. tf ft . wozu sie noch bemerkt, daß diese Ziffern nicht durchaus verläßlich sind, da auf den Urkunden nicht in allen Fällen konstaiierbar sei, daß der Pfandgeber auch Sticker sei; c. Feldkirch, daß in den genannten Jahren auf Stickereianwesen keine Kapitalien von der Kassa angelegt wurden, dagegen komme es sehr häufig vor, daß Darleihen an Sticker gegen Bürg­ schaft gegeben werden. Aus diesen Daten lassen sich nach Ansicht des Volkswirthschaftlichen Ausschusses so gut wie keine Schlüsse auf die Verschlimmerung der Lage der Sticker seit 1889 ziehen, denn die genannten drei größten Gemeindesparkassen des Landes legen ihre Gelder, so w ei tsieüberhaupt solche auf Hypotheken geben, nur auf ganz sichere pfandfreie oder minimal belastete Pfandobjecte an, daher die meist verschuldeten Sticker gar nicht in der Lage sind von dorther ein Geld zu bekommen, außer etwa Darleihen auf kurzeFrist gegen ganz verläßliche Bürgschaft, welche sie allermeist nicht beizubringen ver­ mögen. Es ist deshalb auch erklärlich, warum der Handelskammerbericht von den Daten der k. k. Bezirksgerichte und der genannten drei Sparkassen so gut wie keinen Gebrauch machen konnte. Wollte man den Zuwachs der Schulden seitens der Sticker seit 1889 gründ­ lich kennen lern en, so müßte man sich dorthin wend en, w o dieselben zur Deckung ihrer täglichen Bedürfnisse das Nothwendige herholen, als da sind: DieBäcker, Mehlhändler, Viktualienverkäufer, Schneider, Schuster rc. und vielleicht auch Fleischhauer und Wirthe, deren Klagen über das zunehmende' Wachsen der Borgbezüge der Sticker eine sehr Besorgniserregende ist, sodaß viele solcher Lebensbedürsnisse-Lieferanten selbst nicht mehr ihren Verbind­ lichkeiten nachzukommen vermögen und eine immer größere Anzahl derselben durch die fast unvermeidliche Creditgewährung an Stickerfamilien selbst anden Rand des Verderbens getrieben werden. Kommen dann solche Lebens- und anderer Subsistenzmittel-Lieferanten selb st in's Pfandprotocoll, in Exekution und Konkurs, so erscheinen dieselben in den bezüglichen Registern allerdings nicht als Sticker aufgeführt, wenn gleich der abnehmende Verdienst der Sticker die Ursache ihres eigenen materiellen Zurückkommens oder ihres Ruines ge­ bildet hat. Zur Beurtheilung der Lage der Stickerei in Vorarlberg ist es nun nicht ohne Interesse für den hohen Landtag den Bericht vor Augen zu führen, welchen der Handelskammer-Secretär zur Begutachtung des Gesuches der Sticker Vorarlbergs um Herabminderung der Steuer aus dem ihm 205 Beilage XXXIX. XXXIX. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. im ganzen zur Verfügung gestandenen Materiale für die Kammersitzung vom 18. Sept. 1891 erfaßte und in derselben zum Vortrage brachte. Er lautet: „Um einen Maßstab zur Beurtheilung der gegenwärtigen Lage der Stickerei zu gewinnen, ist es erforderlich, auf einige Jahre zurückzugehen. Man kann von der Maschinenstickerei Vorarlbergs eigentlich erst von der Zeit nach 1876 an sprechen. Das Jahr vorher hatte der Ostschweiz einen ungeahnten Aufschwung der Maschinenstickerei gebracht; im Monat Oktober dieses Jahres wurden für 100 Stiche 4/4 Rapport 61 Rappen gezahlt und wenn auch diese glanzvolle Periode nicht lange vorhielt, so gab sie dem benachbarten Vorarlberg doch Anregung genug, um von da an der Maschinen­ stickerei zu rapider Ausdehnung zu verhelfen. 1876 standen in Vorarlberg erst 187 Plattstich­ Maschinen, vier Jahre später waren es bereits 1404, obwohl die Löhne wieder stetig Heruntergiengen und Ende 1880 nicht mehr als 34—35 Rappen betrugen. Diese collossale Vermehrung der Maschinen — sie beträgt 769°/0 — hat sich, allerdings nur für die erste Zeit nicht gerächt, denn das Jahr 1882 brachte auch für Vorarlberg außerordentlich günstige Ergebnisse. Die Löhne stiegen wieder bis 40, 45, ja 48 Rappen und der Tagesverdienst eines Stickers betrug durchschnittlich netto 5—6 frs. Damals ergriff ein förmlicher Stickertaumel das Land; viele Hunderte verließen ihre gewohnte Beschäftigung, um sich mit ihren Ersparnissen, oder, wenn sie solche nicht hatten, auf Raten eine Maschine anzuschaffen, mit welcher, so schien es, rasch und viel zu verdienen war. Allein, wie im Jahre 1875 die Ostschweiz, machte 1882 auch Vorarlberg die Erfahrung, daß diesem sprung­ haften Emporschnellen eines Industriezweiges nicht zu trauen sei. Schon Ende 1883 war der Auf­ schwung vorüber und von da an beginnt die Leidensgeschichte der Stickerei und ihr fortwährender Kampf mit der Ueberproduction, die im Jahre 1884, in welchem (Mai, Jnni) die Löhne auf 28 Rappen gefallen waren, zu einer sehr bedenklichen Krise führte, die in ihrem Verlaufe (1885) zur Gründung des Stickereiverbandes der Ostschweiz und Vorarlbergs den Anstoß gab. Es ist hier nicht der Ort zu untersuchen, in wie weit der Verband dazu beigetragen hat, nicht nur die Krise, der er seine Entstehung verdankt, zu überwinden, sondern auch in der folgenden Periode 1886 bis Mitte 1890 ziemlich regelmäßige Zustände aufrecht zu erhalten. Soviel steht aber fest, daß in dieser Zeit besondere Abnormitäten auf dem Gebiete der Stickereiindustrie nicht zu bemerken waren; der Arbeitszustuß war ein ziemlich regelmäßiger und wenn auch die Frage der Musterverschlechterung schon 1886 auf der Tagesordnung stand, so entwickelte sie sich doch nicht so rapid, als dies im Laufe des letzten Jahres der Fall war. Entscheidend für die damalige Gestaltung der Dinge war aber die zweite Hälfte des Jahres 1890. Am 6. Oktober dieses Jahres trat in den Vereinigten Staaten die Mack-Kinley-Bill in Wirksamkeit, welche den Zoll auf Stickereien von 40% auf 60% hinaufsetzte und damit gegen die Stickerei­ industrie der Ostschweiz und Vorarlbergs, welche in den Vereinigten Staaten 50 -55% ihrer Production absetzt, einen schweren Schlag führte. Die Folge der Einführung dieser Zollbill war ein sofortiges Sinken der Stickereiausfuhren, nicht deshalb, weit die Vereinigten Staaten keine Stickerei mehr konsumierten, sondern weil die dortigen Lager noch vor dem 6. Okt. überfüllt wurden, um noch des niedrigen Zollsatzes theilhaftig zu werden. Dies zeigt sich ganz deutlich an dem Umstande, daß die Minderausfuhr nach den Vereinigten Staaten in den Monaten Oktober 1890 bis August 1891 12, 294, 570 Frs. gegen die gleiche Periode des Vorjahres betrug. — Die Ziffer mit welcher Vorarlberg an diesem Manco participiert, kann nun allerdings mangels offizieller statistischer Daten nicht gegeben werden, sicher ist aber, daß auf Vorarlberg ein verhältnismäßig sehr bedeutender Antheil entfällt, weil hierzulande hauptsächlich sog. amerikanische Stapelwaare erzeugt wird. Daß der nun beginnende Arbeitsmangel sich in Vorarlberg ganz besonders empfindlich machte, das hängt unzweifelhaft auch mit der Stellung seiner Industrie als Lohnindustrie der Schweiz zusammen. Amerikanische Waare war, wie gesagt nicht gefragt — auch Südamerika bestellte w nig — Spanien, England und die übrigen Absatzgebiete consumieren hauptsächlich feine Waare, die der Vorarlberger sehr selten oder eigentlich gar nie zu Gesichte bekommt. Die Schweizer-Firmen bevor­ zugen — aus welchen Gründen ist hier nicht zu untersuchen und für das Thatsächliche der Frage 206 II. Session, 7. Periode 1891/92. Beilage XXXIX. auch ganz gleichgiltig — in erster Linie ihre eigenen Landsleute und geschieht dieses schon in normalen Zeiten, so ist es in schlechten noch vielmehr der Fall. Thatsache ist, daß der Vorarlberger Fergger häufig von St. Gallen ohne Waare für seine Sticker zurückkehrt, die wenige aber, die er bringt, ist schlecht und rentiert sich nicht; kann doch der Sticker, wenn es dem Fergger schon gelungen ist, einen solchen Posten Waare zu erlangen, in den allermeisten Fällen mit Bestimmtheit voraussetzen, daß er um die vom Verbände festgesetzte Zulage von Frs. 1—2.40 per Stickete derartiger Qualität durch Abzüge wieder verkürzt wird. Wenn trotzdem die Sticker sich auch um diese schlechte Waare lebhaft bewerben, so geschieht dies, weil schlecht bezahlte Arbeit noch immer besser ist, als gar keine und weil die 7090 Personen, welche heute in Vorarlberg durch die Maschinenstickerei ihr Fortkommen finden wollen, eben leben müssen. Es ist also in erster Linie der Arbeitsmangel, die Kehrseite der Ueberproduction, welcher die Lage der Stickerei zu einer so mißlichen macht und als classischer Zeuge darf hier der Jahresbericht des kaufmännischen Directoriums in St. Gallen für das Jahr 1890 angeführt werden, welcher sagt, daß „als der harte Winter eintrat, tausende von Maschinen, welche sonst für die Vereinigten Staaten arbeiteten, unbeschäftigt blieben." Unter diesen Tausenden von unbeschäftigten Maschinen befinden sich sicher viele Hunderte von den 3057 Maschinen, die Vorarlberg zählt. Es war leider nicht möglich, complete Daten über die Zahl der leeren Maschinen zu erhalten und es ist deshalb nur beispielsweise angeführt, daß im Bezirke der Sticker-Genossenschaft Hohenems von 300 Maschinen 60, in jenem der Genossenschaft von Sulz von 140 Maschinen 2/3 fast ununterbrochen feierten; insbesondere war für Maschinen mit 3/4 Rap­ port so gut wie keine Arbeit zu erhalten. Zu diesem Arbeits-Mangel tritt aber noch ein Umstand hiezu, welcher eine außerordentliche Verschärfung der Lage bedeutet. Das ist die Musterverschlechterung, welche immer weiter fort­ schreitet, trotzdem der Verband durch die Schaffung eines Zuschlages hier einen gerechten Ausgleich zu erzielen trachtete. Man konnte früher, wo Muster, die unter 200 Stich ergaben, verhältnismäßig selten vorkamen, die Tagesleistung eines Stickers auf 2300 bis 2500 Stiche veranschlagen, heute aber nur mehr auf 1800 Stich, weil dermalen die Muster große, sog. garnfressende sind, deren Herstellung nicht nur mehr Garn, sondern auch mehr Zeit erfordert, als feine und dichte Muster. Wenn man nun selbst den heutigen Minimallohn per 33 Rappen für 100 Stiche zu Grunde legt, so ergibt die heute überhaupt mögliche Leistung gegen früher schon einen Minderertrag von Frs. 1.65—2.30. Nun muß aber noch bedacht werden, daß früher die Löhne höher waren und daraus construiert sich dann folgendes Bild: 1882. Lohn (4/4 Maschine) 40—45 Rp. tägliche Arbeitsleistung 2500 Stiche, Einnahmen Frs. 10—11.25 gegenübergestellt den tägl. Ausgaben und zwar: daher tägl. Fädlerin.................................................................................................. Frs. 2 — Garn......................................................................................................... „ 1 20 Nachsticken ..................................................................................... . „ —40 Localmiethe............................................................................................. „ —.30 Heizung........................................................................................................... —.15 Seife, Oehl, Wachs, Nadeln............................................................. „ —.15 Reparatur und Abnützung....................................................... ...... „ —.25 Zusammen Frs. 4.55 ergibt Nettoverdienst Frs" 5.45—6.70 1891. Lohn (4/4 Maschine) 33 Rp. tägliche Arbeitsleistung 1800 Stiche, daher tägliche Ein­ nahmen ..................................................................................................................................Frs. 5.94 gegenüber gestellt den tägl. Ausgaben, wie oben........................................... ...... „ 4.55 ergiebt einen tägl. Nettoverdienst. v. F^s. 1.39 207 Beilage XXXIX. XXXIX. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. Man wird nun vielleicht gegen diese Berechnung zweierlei Einwendungen erheben, erstens, daß sie nur auf theoretischen Grundlagen beruht und zweitens, daß das günstigste Jahr zum Maßstab der Vergleichung gewählt wurde. Diese letztere Einwendung ist zwar deshalb nicht durchaus stich­ hältig, weil ja in sehr vielen Fällen das Erträgnis eben dieses günstigen Jahres der Steuerbemessung zur Grundlage gedient hat; nichtsdestoweniger soll sowohl diese, wie die erstere acceptiert und deshalb im folgenden eine auf Grund von Arbeits- und Zahlungsnoten, also durchaus realer Ziffern berechnete Zusammenstellung des Durchschnittsverdienstes im Jahre 1890 und im I. Semester 1891 gegeben werden. Zu diesem Zwecke wurden 20 Sticker ausgewählt, von welchen je 5 eine und dieselbe Qualifikation hatten, die mit „sehr gut", „gut", „mittelmäßig" und „schlecht" bezeichnet wird. Nun wurden die Monats-Brutto- und Nettoverdienste jedes einzelnen Stickers jeder Kategorie und sodann der Durchschnitt aus den Nettoverdiensten aller 5 Sticker jeder Kategorie nach den einzelnen Monaten berechnet. Nachdem auf diese Weise der monatliche Durchschnittsverdienst eines sehr guten, guten und mittelmäßigen Stickers gesunden war, wurde aus diesen Ziffern wieder der Durchschnitt für die 6 Monate je eines Semesters berechnet. Das Resultat ist folgendes: I. Brutto- und Nettoverdienst eines sehr guten Stickers in Franken. Sticker Sticker B Sticker C Sticker D Sticker E Netto» Netto B ru tto Netto B ru tto Netto B ru tto 196 205 183 212 187 135 83 75 75 101 60 55 156 127 191 153 129 169 63 45 90 63 45 73 124 105 143 136 116 156 50 36 58 54 52 70 184 153 175 161 183 165 93 64 98 75 64 68 152 138 168 155 149 148 i 1890 Juli August September Oktober November Dezember 1891 Jänner Februar März April Mai Juni I 173 175 188 205 191 210 169 57 74 201 77 ! 162 96 188 78 225 76 34 88 82 77 103 106 26 172 175 119 173 182 160 47 158 93 82 185 117 18 63 24 22 61 37 140 143 123 120 143 126 45 46 51 46 58 50 111 122 131 136 131 110 208 90 89 47 94 84 49 331 57 49 51 49 42 168 167 139 181 157 153 71 75 65 85 65 59 141 134 127 116 154 123 48 45 52 53 59 46 Netto B ru tto 1890 Jänner Februar März April Mai Juni Netto Monat und Jahr B ru tto ! A Durchschn. Fr. Cts. 71 55 89 68 65 61 72 55 82 72 57 65 20 20 40 152 171 173 164 160 49 65 83 81 58 69 71 77 69 91 78 47 — 80 80 20 20 149 161 106 98 144 117 59 60 54 39 56 52 40 54 46 42 56 45 60 20 — 20 60 40 L. . | 157 — — II. Session 7. Periode 1891/92 Beilage XXXIX. II. Brutto und Nettoverdienst eines guten Stickers in Franken. 1 Monat und Jahr Sticker A Q Z i || Sticker Sticker C B o o ? 1 o ° ** s o "5 N SS £ ’S Q N s 157 58 j 161 53 142 71 172 78 196 76 149 68 148 81 126 66 135 79 148 821 153 57 124 66 136 54 56 61 61 | 47 52 1890 Juli August September Oktober November Dezember ff 138 150 172 184 173 125 62 72 74 86 78 53 161 143 181 193 169 116 71 146 70 156 79 127 911 171 68 152 98 51 58 137 741 170 581 155 72 165 60 155 39 106 1891 Jänner Februar n März ft April tf Mai ;Vni H 105 126 98 105 127 114 41 54 38 34 50 42 75 138 114 86 119 106 34 59 39 30 41 33 1890 Jänner Februar März April Mai Juni rr 154 149 164 161 271 105 146 126 121 136 75 Sticker E Sticker D 138 126 163 160 128 148 611 75 62 69 65 43 48 30 30 28 33 Q ’S SS Durchschn. Fr. Ct. 55 53 63 43 46 57 62 55 70 62 55 61 •— 80 60 60 40 129 138 121 148 136 89 54 64 45 71 56 35 61 71 63 77 65 44 20 — 60 80 40 20 123 110 115 84 133 115 38 46 41 25 55 45 39 49 39 60 80 — 80 80 80 62 149 471 131 80 140 49 142 521 115 64 139 401 115 129 91 106 101 93 45 42 47 40 60 26 o "5 Z Netto- 31 46 35 III. Brutto und Nettoverdienst eines mittelmäßigen Stickers in Franken. Sticker E Netto 87 99 119 105 112 92 38 37 58 41 42 32 120 97 136 89 98 119 56 41 63 29 36 53 111 103 119 97 114 121 50 44 52 38 48 41 209 NettoDurchschn. B ru tto i Netto o B ru tto j Netto Sticker 57 51 61 64 51 53 — 115 56 46 | 112 126 59 134 70 63 1 121 131 46 B ru tto 126 106 138 151 133 114 1 B ru tto B Sticker C Netto 1890 Jänner Februar März April Mai Juni Sticker Netto Monat und Jahr I B ru tto Sticker A Fr. Cts. 51 53 58 48 48 45 40 80 60 20 ___ — XXXIX. der Beilagen -n den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtag-. Beilage XXXIX. Monat und Jahr | J Juli August September Oktober November Dezember 1891 Jänner Februar März April Mai Juni Sticker A Sticker B o 53 o r: SS aT" o Z o Sticker C Sticker D Sticker E o o "5 Q "5 o 'S g o K & N sr N o £ NettoDurchschn. Fr. Cts. 40 — 80 60 80 150 155 110 149 136 93 71 72 43 79 61 34 142 137 103 138 121 110 59 49 40 64 53 51 124 129 99 127 114 86 53 58 47 61 58 26 116 120 107 131 89 115 41 54 49 54 40 48 130 114 103 122 128 112 56 49 46 51 61 45 56 56 45 61 54 40 130 129 91 101 75 121 47 53 31 39 23 45 102 97 102 87 93 106 38 38 41 26 37 35 81 110 108 93 112 98 29 46 40 29 50 28 94 85 94 106 114 84 33 32 32 30 45 33 99 93 87 111 89 87 37 29 29 25 30 26 36 39 34 29 37 33 80 60 60 80 — 40 Die Ziffern über den Verdienst eines schlechten Stickers werden absichtlich weggelassen, einer­ seits, weil die über die ersten drei Klassen gegebenen Daten wohl vollauf genügen, andererseits, weil jedes Extrem bei Beurtheilung der Frage ferngehalten werden soll. Bevor nun die maßgebenden Semestraldurchschnittsverdienste angeführt werden, ist zu erwähnen, daß die in diesen Monatsrechnungen auffallenden Mißverhältnisse zwischen Brutto- und Nettoverdienst aus verschiedene Gründe zurückzuführen sind, wie: grobe Muster mit hohem Lohn, die viel Garn und Fädlerei erfordern, ungleich viel Nachsticken, einzelne Krankheitstage, hoher Lohn, dagegen theures farbiges Garn, Retourwaare, Maschinenreparaturen, endlich und insbesondere das Abzugswesen, das nachgerade für den Sticker eine Quelle fortwährender Sorge geworden ist. Der Verband hat zwar ein Fachgericht und eine Expertise eingerichtet, allein aus naheliegenden Gründen werden diese In­ stitutionen namentlich in schlechten Zeiten von Einzelnstickern bezw. Fergger nur sehr ungern angerufen. Daher kommt es, daß, wenn man die Abzüge in Berechnung zieht, die den Sticker fast regel­ mäßig treffen, der Minimallohn sehr häufig bei weitem nicht erreicht wird. Den nach Semester berechneten monatl. Durchschnittsverdienst der einzelnen Kategorien zeigt eine folgende Tabelle: i Monatlicher Durchschnittsvcrdienst in Franken eines sehr guten Periode guten mittelmäßigen Stickers 67.30 61.20 50.80 II Semester 1890 72.50 63.80 52.43 I Semester 1891 47.50 40.46 35.20 I Semester 1890 I 210 TJI. Session, 7. Periode 18S1/92. Beilage XXXIX. Wie sehr der Verdienst des Stickers gegen das Jahr 1890, das doch gewiß bestenfalls nur zu den normalen gezählt werden kann, abgenommen hat, zeigt folgende Tabelle: Es betrug in Perzenten der monatl. Minderverdienst im I. Semester 1891 eines sehr guten mittelmäßigen guten Stickers gegen I. Sem. gegen II. Sem. - gegen I. Sem. i gegen II. Sem. 1891 1890 1890 27? 34? 33.8 gegen I. Sem. gegen II. Sem. 1890 1890 1890 36.6 30.6 32.8 Diese Ziffern, bei welchen übrigens Heizung, Beleuchtung und Maschinenzins nicht eingerechnet erscheinen, bedürfen keines weitläufigen Commentars. Sie sind eher noch ungünstiger, als die oben angeführte einfachere Berechnung und wenn auch zugegeben wird, daß sich die Rechnung in einem oder dem anderen einzelnen Falle vielleicht um ein paar Franken günstiger stellt, so können dem jene zahl­ reichen Sticker gegenüber gestellt werden, welchen selbst dieser kleine Verdienst unerreichbar ist und es sei, ohne daß — eben wegen ihres extremen Charakters — irgend welche Schlüsse daran geknüpft werden sollen und nur zum Beweise, daß bei den fraglichen Berechnungen eine gewisse unparteiische Vorsicht nicht außer Acht gelassen wurde, anzuführen gestattet, daß hier Aufzeichnungen vorliegen, welche monatliche Durchschnittsverdienste des Jahres 1890 mit 23.45 Fr., des 1. Semesters 1891 mit 10.7 Fr. ausweisen! Besonders hervorgehoben muß aber werden, daß bei den oben gegebenen ausführlichen Tabellen nur solche Sticker herangezogen wurden, welche fortwährend Arbeit hatten. Es ist jedoch zu be­ merken, daß, wie schon früher ausgeführt, ein sehr namhafter Theil trotz aller Mühe — und trotzdem gar mancher Sticker einen mehrstündigen Gang zum Fergger nicht scheute, nicht in dieser glücklichen Lage war und kann man daher die Behauptung der Sticker, daß sie vielfach für nicht mehr als 8—9 Monate Arbeit haben, als thatsächlich der Wahrheit entsprechend bezeichnen. Ebenso richtig ist, was die Eingabe über die Entwerthung der Maschine sagt. In früheren Jahren wurden neue Maschinen mit 1800—2000 Frcs., ältere mit 1000—1800 Frcs. bezahlt; heute kann man eine treffliche Maschine um 800 Fr. haben, ja selbst um 500 und 300 Fr. sind im Jahre 1891 Maschinen verhandelt worden; dazu werden aber fortwährend Maschinen zum Kaufe ausge­ boten — in Götzis z. B. mindestens 20 — die absolut nicht anbringlich sind. Das in den vorstehenden Ausführungen gebotene Material könnte noch wesentlich vermehrt werden. Die Berichterstattung glaubt aber, daß es nicht erforderlich ist, in die Sache noch weiter einzugehen, daß vielmehr dieses den Thatsachen entsprechend entworfene Bild der gegenwärtigen Lage der Stickerei vollauf den Antrag rechtfertigt, welchen sie hiemit im Namen des Präsidiums zu stellen die Ehre hat: 211 XXXIX der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. II. Skfstao, 7. Periode 1891/92. „Die verehrliche Kammer wolle beschließen: „„Der vorstehende Bericht wird genehmigend zur Kenntnis ge­ nommen und die Eingabe der vereinigten Sticker um Herabsetzung der Erwerbsteuer auf das Wärmste zur eingehendsten Würdigung und thuulichst raschen Berücksichtigung empfohlen."" Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. Das vorstehende Gutachten überreichte das Präsidium der Handelskammer mittels Zuschrift vom 19. Sept. 1891 Z. 1287 an die löbliche k. k. Bezirkshauptmannschaft Feldkirch mit der Bemerkung, sie glaube nicht, daß es erforderlich sei, in die Sache noch weiter einzugehen, daß vielmehr dieses den Thatsachen entsprechend entworfene Bild der gegenwärtigen Lage der Stickerei es vollauf recht­ fertige, wenn die Kammer die Eingabe der vereinigten Sticker um Herabsetzung der Erwerbsteuer auf bas Wärmste zur eingehenden Würdigung und thunlichst raschen Berücksichtigung empfehle. In ähnlicher Weise erledigte die Kammer eine auf die gleiche Angelegenheit bezughabende Zu­ schrift der k. k. Bezirkshauptmannschaft Bludenz vom 5. Aug. 1891 mit Bericht vom 18. Septbr. 1891 Z. 1289. Die zur eingehenden Würdigung und thunlichst raschen Berücksichtigung empfohlene Petition um Herabsetzung der Steuer scheint von der h. Regierung bis jetzt noch keine Erledigung gefunden zu haben, sonst würde den Landtag nicht eine aus dem Kreise der Gemeindevorstehungen des Bezirkes Feldkirch kommende Petition in gleicher Richtung beschäftigen. Es mag die Gemeindevorsteher schwer genug angekommen sein, um Herabsetzung der Steueransätze für blos eine Kategorie von Steuerträgern zu petitionieren, da sie von dieser, wenn die Bitte — wie doch zuversichlich erwartet werden darf — gewährt wird, im gleichen Maße weniger Zuschläge für Aufbringung der Gemeindebedürfnisse be­ kommen und sie diesen Ausfall durch die Mehranforderungen von den übrigen vielfach auch schon bis an die Gränze der Möglichkeit verschuldeten anderen Gemeindemitgliedern hereinbringen müssen, aber sie haben sich zu diesem Schritt angesichts des großen Elendes der Stickerkreise dennoch bewogen. In welch schlimmer Lage aber seit Neujahr sich die Sticker Vorarlbergs befinden, zeigt der bloße Hinweis auf die Löhne, welche noch zur Zeit des Handelskammer-Berichtes (Sept. 1891) mit durchschnittlich 33 Rappen bezahlt wurden, während jetzt, laut verläßlicher Angaben, bloß 24, 22 und mitunter auch bloß 20, ja es soll Vorkommen, auch bloß 18 Rp. bezahlt werden. Das rechtfertigt gewiß das Vorgehen des volkswirthschaftlichen Ausschusses den Bericht über diesen Gegenstand, obwohl er erst vor ein paar Tagen eingelaufen und zugewiesen wurde, dem h. Hause früher als den anderen ebenfalls die Angelegenheit der Sticker betreffenden zur dringlichen Behandlung dem h. Hause vorzulegen und zu erheben den Antrag: Der h. Landtag wolle beschließen: Die Petitton der Gemeindevorsteher von Rankweil, Altach, Mäder, Koblach, Zwischen­ wasser, Weiler, Viktorsberg, Uebersaxen, Göfis, Meiningen und Fraxern im Bezirke Feldkirch wird der h. Regierung abgetreten und auf das Allerwärmste zur vollen Würdigung und raschesten Berücksichtigung empfohlen. Bregenz, am 18. März 1892. Mart. Thuruher, Obmannstellvertreter. Johan« Thurrrher, Berichterstatter. 212