18920222_ltb0061892_Landesausschussbericht_Rheintalangelegenheiten

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Letzte Änderung 01.07.2021, 19:26
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp07,lt1892,ltb1892,ltb0
Dokumentdatum 2021-07-01
Erscheinungsdatum 2021-07-01
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VI. der Beilagen zu den stenogr, Protokollen des Vorarlberger Landtags. II. Session. 7. Periode 1891/92. Beilage VI. des kandesausschusses über seine Thätigkeit in Rheinangelegenheiten. Hoher Landtag! Unter Bezugnahme auf den allgemeinen Rechenschaftsbericht des Landes-Ausschusses über seine Thätigkeit (B Punkt 11) wird über die in Sachen der Ueberschwemmungs-Hilfsaction und in An­ gelegenheit der Vorkehrungen gegen Wiederholung von Überschwemmungen Seitens des Landes­ Ausschusses gemachten Schritte hiemit separater Bericht erstattet. A. Ausführung der Landtags-Beschlüsse. In der XIII. Landtagssitzung vom 7. November 1890 wurden nachstehende Beschlüsse gefaßt: 1. Dem hohen k. k. Commando des 14. Armeecorps wird für die sofortige Beurlaubung der dem Ueberschwemmungsgebiete angehörigen Mannschaft der Landesschützen von der Waffenübung der Dank ausgesprochen. 2. Dem Landes-Ausschußbeschlusse vom 6. September, durch welchen zur Linderung der Noth den vom Rhein Ueberschwemmten aus Landesmitteln ein Betrag von 5000 st. zu Handen des LandesHilfsausschuffes zugewendet wurde, wird die Genehmigung ertheilt. 3. Der Landes-Ausschuß wird ermächtiget, analog dem Landtaqsbeschlusse vom 15. September 1888, im Nothfalle noch weitere Geldmittel zu dem gleichen Zwecke nach eigenem Ermessen zu verwenden. 4. Der Bericht der in der Landlagssitzung vom 15. Oktober d. I. gewählten Deputation zur Unterbreitung des vom Landtage beschlossenen Memorandums am Allerhöchsten Throne und über den Vollzug seiner Aufgabe an dieser Allerhöchsten Stelle, sowie ihre Vorstellungen bei Sr. Excellenz dem Herrn Ministerpräsidenten und bei Sr. Excellenz dem Herrn Statthalter von Tirol und Vor­ arlberg wird zur befriedigenden Kenntniß genommen. 5. Der Landes-Ausschuß wird beauftragt, bei der hohen k. k. Regierung unter dringlicher Vorstellnng der Nothwendigkeit sofortiger Inangriffnahme und Ausführung der nothwendigsten Schutz­ bauten am Rhein und die sofortige Gewährung und Flüssigmachung eines entsprechenden Vorschuffes auf Rechnung der auf Vorarlberg fallenden Quote aus den von Sr. Majestät dem Kaiser auf Grund der kaiserlichen Verordnung vom 6. September 1890, R.-G.-Bl. Nr. 172, der Regierung aus Staatsmitteln bewilligten 2, 000.000 fl. zu bitten. 109 Beilage VI. VI. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. In Ausführung d. P. 1 obiger Beschlüsse wurde mit Zuschrift vom 19. November 1890 Zl. 2760 dem k. k. Commando des XIV. Armee corps in Innsbruck für die gewährte sofortige Beurlaubung der den Ueberschwemmungsgebieten ang ehörigen Mann­ schaft von den Waffenübungen der Dank des Landes votirt. In Ausführung des Punktes 5 obiger Beschlüsse wurde mit Bericht vom 7. November 1890 Zl. 2760 dem k. k. Ministerium des Innern unter Bezugnahme auf das Seitens der Deputation des hohen Landtages Sr. k. und k. apostolischen Majestät allerehrfurchtvollst unterbreitete Memorandum und die durch Sr. k. und k. apostolischen Majestät sowohl, wie auch durch Se. Excellenz den Herrn Ministerpräsidenten zugesicherte thunlichste Berücksichtigung der Wünsche des Landes, -ie dringende Bitte unterbreitet, Vorsorge zu tragen, daß die Ausführung der nothwendigsten Schutz­ bauten mit aller Beschleunigung noch vor Eintritt des Hochwassers imSommer vollendet werde und gleichzeitig das weitere Ersuchen beigefügt es möge dem Lande resp, der k. k. Rheinbauleitung aus dem mit allerh. Entschließung aus Anlaß der jüngsten Ueberschwemmungen aus Staatsmitteln gewährten Nothslandscredite von zwei Millionen Gulden eine Quote von 100.000 st. zu obigem Zwecke schon jetzt zur Verfügung gestellt werden. Mit Note vom 10. Jänner 1891 Zl. 304 hat die k. k. Statthalterei anher eröffnet, daß auf Grund der allerhöchsten Entschließung vom 1. Jänner 1891 Se. Excellenz der Herr Ministerpräsident als Leiter des k. k. Ministerium des Innern mit dem Erlasse vom 2. Jänner Zl. 85 in Angelegen­ heit des vom Landtage überreichten Majestätsgesuches d. d. 15. Oktober 1890 im Einvernehmen mit hohen k. k. Finanzministerium aus dem vorerwähnten Nothstandscredite zur Deckung der durch die Schließung derDammbrüche ausgelaufenen Bau kosten denBetragvon 170.000 st., ferners behufs sofortiger Inangriffnahme der Binnendammverstär­ kungen Acren Gesammtkosteu auf 550.000 st. veranschlagt sind, aus eben dem­ selben Credite einen Betrag von 250.000 st. bewilliget habe. Gleichzeitig wurde mit obcitirter Note der k. k. Statthalterei bemerkt, daß die nöthigen Ver­ fügungen behufs unverweilter Inangriffnahme und rascher Durchführung der dringendsten Dammbau­ arbeiten, sowie der Auftrag für die Aufstellung eines Detailprojectes zur Vollendung der Rhein­ schutzbauten erlassen worden sei, welches die Grundlage der vom hohen k. k. Ministerium in Aus­ sicht genommenen Heranziehung der betheiligten Factoren zur Aufbringung des unbedeckten Kosten­ erfordernisses zu bilden bestimmt sei. Mit Zuschrift vom 29. Jänner 1891 Zl. 124 wurde der hohen k. k. Regierung >ür die hoch­ herzige Spende der Dank und gleichzeitig die Geneigtheit des Landes ausgesprochen an dem Zustande­ kommen einer Concurrenz mitzuwirken, mit der Einschränkung jedoch, daß es Sache der Landes­ vertretung sei, hierüber Beschluß zu fassen und es für das Land in Berücksichtigung des Umstandes, daß seitens desselben innerhalb der letzten 4 Jahre schon über 90.000 st. für Rheinschutzbauten im Concurrenzwege verausgabt wurden, schwer fallen dürfte noch weitere Mittel aufzubringen. Mittelst Zuschrift vom 14. April 1891 Nr. 735 berichtete die k. k. Nheinbauleitung in Feld­ kirch, daß sich mit dem Fortschreiten der in Angriff genommenen Rheinbauten die Thatsache ergebe, daß der Seitens der hohen k. k. Regierung bewilligte Credit von 250.000 st. zur Vollendung der auch nur allerdringendsten Arbeiten nicht aus­ reichen werde und da an die hohe k. k. Regierung bis zum Zustandekommen eines Concurrenzgesetzes mit neuen Forderungen nicht herangetreten werden könne, sei die Gefahr vorhanden, daß die Arbeiten, Mangels genügender Gelder dieses Jahr in Stockung gerathen würden. Zur Hintanhaltung dieser Gefahr stellte die k. k. Rheiubauleitung an den Landesausschuß das Ersuchen, zu obigem Zwecke einen Betrag von 12.000 st. aus Landesmitteln vorschußweise zur Ver­ fügung zu stellen. In der Sitzung vom 18. April, bezw. 3. Juni 1891 hat der Landes-Aus­ schuß auf Grund der ihm gemäß Punkt 3 des Landtagsbeschlusses vom 7. November 1890 ertheilten Ermächtigung, obigem Ansuchen willfahrt und mit Bericht vom 3. Juni 1891 Zl. 1587 an die 110 II. Session der 7. Periode 1891/92. Beilage VI. k. k. St atthalterei 6000 fl. sofort, den Rest binnen Monatsfrist zur Verfügung gestellt und wurden Liese Beträge an das k. k. Hauptsteueramt Feldkirch in zwei Raten ausbezahlt. Mit Note vom 28. Juli 1891 Zl. 17.324 hat die k. k. Statthalterei eröffnet, daß das hohe k. t. Ministerium des Innern zu Folge Erlasses vom 18. Juli 1891 Zl. 14.580 dieGeWährung des Vorschusses aus Landesmitteln mit dem Bemerken zur genehmigenden Kenntniß genommen habe, daß bei dem seinerzeitigen U ebereink o mm en, wegen der im Concurrenzwege zu bewirkenden weiteren D a mm verstärkun g 4iu f die Rücker st att un g dieses Vorschusses, bezw. auf die Einrechnung desselben in d en vom Lande zu leistenden Concurrenzbeitrag Bedacht zu nehmen sein werde In weiterer Verfolgung der Aufbringung der für die Vollendung der in Aussicht genommenen. Rheinschutzbauten entfallenden Kosten, richtete der Landes-Ausschuß unterm 22. Juni 1891 Zl. 1808 an das hohe k. k. Ministerium des Innern abermals eine dringliche Vorstellung, dahingehend, es wolle die hohe k. k. Regierung in Erwägung des Umstandes, daß bis zum Zustandekommen eines Concurrenzgesetzes noch geraume Zeit vergehen und daher Mangels weiterer Geldmittel die günstige Bau­ zeit der Wintermonate von 1891—92 verstreichen würde, ohne daß die Arbeiten am Rheine beendet werden könnten, die Verfügung treffen, daß die aus dem Nothstandscredite bei Anschaffung des Fahrparkes ausgelaufenen Kosten, dadurch wieder zum Zwecke, der Weiterführung der Bauten disponibel gemacht werden, daß obgenannter Fahrpark, dereinen bleibenden Werth reprä sentirt, ins Eigenthum d es Staates übernommen würde. Mit Bericht vom 28. September 1891 Zl. 2752 wurde der hohen k. k. Regierung obige Anschaffung nochmals dringlich nahe gelegt. Eine Erledigung dieser Angelegenheit ist dermalen noch Nicht eingelangt. In der XV. Landtags-Sitzung vom 15. November 1890 wurden nachstehende Beschlüsse gefaßt: 1. Es sei eine hohe Regierung mit dem Hinweise auf die Wasserverheerungen vom 11. Sep­ tember 1888 und vom 30. August 1890, mit dem ferneren Hinweise auf die Größe der Gefahr, Ler die Rheinebene mit ihren 10 Gemeinden immer und stets mehr ausgesetzt ist, dringendst zu erLrsuchen mit dem Aufgebote aller Kräfte das Zustandekommen der Rheinkorrektion zu fördern und über den Stand dieser Frage ehestens beruhigende Eröffnungen herabgelangen zu lassen. 2. Der Landes-Ausschuß wird beauftragt, eine hohe Regierung anzugehen, sie wolle das Nöthige veranlassen, daß die Rheinbrücken an beiden Ufern bis auf die entsprechende Fluthweite ver­ längert werden und zugleich die Rheinbauleitung in Feldkirch beauftragen, daß Nöthige zu veranlassen, was zur Förderung einer günstigeren Verlandung und Gestaltung des Jnundationsgebietes und zur Förderung des Wasserabflusses beitrage. In Ausführung dieses Beschlusses wurde mit Bericht vom 11. Dezember 1890 Zl. 2712 diese Angelegenheit der hohen k. k. Regierung zur Berücksichtigung empfohlen. Eine Erledigung hierüber ist dem Landes-Ausschusse bis jetzt nicht zugekommen. B. Mitwirkung des Landes-Ausschusses zur Vereinbarung über ein zu schaffendes Rheinbau-Loncurrenz-Gesetz.) Mit Note vom 17. Nov. 1891 Z. 26837 übermittelte die k. k. Statthalterei in Abschrift einen -an diese Behörde gerichteten Erlaß des hohen k. k. Ministerium des Innern vom 7. Nov. Z. 21364 zur Kenntnisnahme. Durch diesen Erlaß wurden die in dem seitens der k. k. Rheinbauleitung ausgearbeiteten Detailprojcte für die Vollendung der Verstärkungsbauten am Rheine mit 500000 fl. präliminirten Baukosten durch vorgenommene Abstriche per 150 000 fl. auf 350 000 fl. restringirt 111 VI. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Lantadtags II Session. 7. Periode 1891/62. Die am Detailprojecte vorgenommenen Reduktionen betrafen vor Allem die projectirten Verstärkungs­ bauten in der Strecke Lustenauer Bahnhof — Rheinholz, welche ganz gestrichen wurden, mit der Begründung, daß durch die in Aussicht stehende Rheincorrektion die oberwähnten Dammbauten gegegenstandslos würden. Weiter wurden die präliminirten Anschaffungskosten weiterer Rollwagen, Schienen nnd dergl., ferner die Errichtung einer telephonischen Hochwassersignalisirung und Anderes mehr aus dem De­ tailprojecte ausgeschieden. Angesichts der auf diese Weise geänderten ernsten Sachlage fühlte sich der Landes-Ausschuß verpstichtet im Interesse der Rheingemeinden bei der hohen k. k. Regierung vorstellig zu werden unfc übermittelte unterm 25. Nov. 1891 Z. 3324 an das hohe k. k. Ministerium des Innern ein aus­ führliches Memorandum, in welchem darauf hingewiesen wurde, daß die beabsich­ tigte Restringirung des Projectes gleich bedeutend wäre mit der vollständigem Preisgebung der drei Gemeinden Höchst, Fussach und Gaißau, wenigstens bis zur Durchführung der Rheincorrccrionen bis zu deren Vollendung immerhin noch Jahre vergehen werden. Auch bezüglich der Wiedereinsetzung der gestrichenen Fahrparksanschaffung und der Telephonsignalisirung wurde der L. A. in obigem Memorandum vorstellig. Mittels Rote vom 14. Dez. 1891 Zl. 29.151 hat die k. k. Statthalterei anher eröffnet, daß auf Grund des obeitirten Memorandums des Landes-Ausschusses das hohe k. k. Ministerium des Innern zufolge Erlasses vom 6. Dez. 1891Z. 25021 die Ermächtigung ertheilt habe, außer der mit Erlaß vom 7. Nov. ds. Js. fixirten Kostensumme von 350, 000 fl. auch noch die für den weiteren Ausbau der Dämme, in der früher erwähnten untersten Flußstrecke erforderlichen 74, 600 fi., demnach zusammen den Betrag Von424.600fl in Betracht zu ziehen, während es bei den übrigen Abstrichen zu verbleiben habe. Gleichzeitig wurde in obiger hoher Note der L. A. eingeladen bestimmte Dorsch läge bezüglich eines zu ver­ fassenden, die Concurrenzpflich t desStaates, des Landes und der Gemeinden, regelnden Gesetzentwurfes, insbesondere auch über die Höhe der Beitragspflicht zu erstatten und die nöthigfallenden Verhandlungen mit den betheiligten Gemeinden zu Pflegen. In Folge dessen wurde durch den L.-A. auf 30. Nov. eine Versammlung der Gemeinde-Vor­ stehungen sämmtlicher Rheingemeinden nach Hohenems einberufen und die Wünsche der einzelnen Ge­ meinden dabei in dem bezüglichen Protokolle ausgenommen. Mit Zuschrift vom 16. Dez. Z. 3541 an die k. k. Statthalterei wurde der hohen k. k. Regierung für ihr bekundetes Entgegenkommen der wärmste Dank ausgesprochen und gleichzeitig die Grundzüge für den Entwurf eines zu schaffenden Coneurrenzgesetzes, zur Wohlmeinung und Verfügung vorgelegt. In denselben ist die Beitragsquote desStaates mit 80%, die des Landes und der Rheingemeinden mit je 10% festgesetzt, die Bauzeit auf zwei Jahre fixirt, als technische Grundlage, das mit obeitirten hohen Erlasse genehmigte Project anerkannt und eine Reihe anderer Detailbestimmungen enthalten. Die k. k. Statt­ halterei übermittelte mit Note vom 6. Jänner 1893 Z. 29.912 einen Gesetzentwurf, betreffend den Ausbau der Rheinbinnendämme, welcher im wesentlichen sich den mit h. a. Zuschrift vom 16. Dez. Z. 3541 in Vorlage gebrachten Grundsätzen anschließt und nur einige Ergänzungen und Zusätze enthält. Mit Bericht vom 18. Jänner ds. Js. Z. 172 erklärte der L.-A. seine Zustimmung zu obigem Entwürfe behufs Vorlage an die hohe k. k. Regierung. Eine definitive Erledigung dieser Angelegen­ heit seitens des hohen k. k. Ministeriums des Innern ist dermalen noch ausstehend, dürfte aber je­ denfalls in Bälde erfolgen. Indem der L.-A. obigen Bericht einem hohen Landtage in Vorlage bringt, gibt er der Erwar­ tung Raum, daß die von denselben im Interesse des Landes, sowohl als der bedrohten Rheingemeinden unternommenen Schritte, die Zustimmung der hohen Landes-Vertretung finden werden. Bregenz 22. Februar 1892. Der Landes-Ausschuß 112