18920315_ltb0301892_Bericht_Volkswirtschaftsausschuss_Arlbergaufforstung

Dateigröße 439.68 KB
Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 01.07.2021, 19:26
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp07,lt1892,ltb1892,ltb0
Dokumentdatum 2021-07-01
Erscheinungsdatum 2021-07-01
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen Landtag-Ausschussbericht
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

XXL. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtag«. II. Session, 7. Periode 1891/92 Beilage XXX. des landtäglichen volkswirthschaftlichen Ausschusses über den Gegenstand „Act über die Aufforstung des Arlberges." Hoher Landtag! Die erste Anregung zu dem Projekte der Aufforstung des Arlberges hat die hiefür zunächst interessirte Fraction Stuben der Gemeinde Klösterle gegeben, indem die Bewohner derselben bei der hohen k. k. Statthalterei bittlich einkamen iitn eine Staats-Subvention zu diesen Aufforstungs-Arbeiten. Dieses Ansuchen gründete sich auf ein vorhandenes Bedürfnis, denn es haben diese FractionsBewohner weder Privat- noch gemeinsame Waldungen, aus welchen sie den jährlichen Holzbedarf beziehen können. Infolge dieser schon seit mehreren Deeennien bestandenen Verhältnisse war die Frage der Deckung des Holzbedarfes für die Fraction Stuben schon wiederholt Gegenstand landtäglicher Ver­ handlungen und Beschlußfassungen. Schon im Jahre 1868 petitionirte die Gemeindevertretung von Klösterle an die hohe Landes­ vertretung um Verwendung der hohen k. k. Regierung, daß genannten Fractions-Bewohnern der jährlich nöthige Holzbedarf aus den ärarischen Waldungen ausgefolgt werden wolle. Auf diese Petition hat dann der hohe Landtag in der Sitzung vom 10. September 1868 beschlossen: „Es werde das Gesuch der Gemeinde Klösterle-Stuben, um Deckung des Holzbedarfes „für die Parzelle Stuben, durch Anerkennung oder Gewährung der Einforstung in den „ärarischen Waldungen auf dem Territorium von Klösterle dem hohen k. k. Ministerium „vorgelegt und wärmstens zur Berücksichtigung empfohlen". Dieser landtägliche Beschluß wurde sammt dem Ausschußberichte unterm 16. September des­ selben Jahres vorwortlich an das hohe k. k. Ministerium des Innern geleitet. Eine Erledigung erfolgte mit Eröffnung der hohen k. k. Statthalterei vom 30. Dezember 1872 Zl. 2521 dahin­ gehend, daß vom hohen k. k. Finanz-Ministerium laut Erlaß vom 19. Dezember 1872 Zl. 11572 der Fraction Stuben der zu ihrem Fortbestände unumgänglich nothwendige Holzbezug aus den Staats­ forsten Kohlgruben, Köbwies, Heiligenwald, innere Schwende und Renzingerastwald im Klosterthale 177 Beilage XXX» XXX. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtag». unter der Beschränkung zugestanden werde, dieses Zugeständnis widerruflich bleibe. daß hieraus eine Servitut nicht entstehen könne und Ueber diese Holzbezugszusicherung kam sodann ein Uebereinkommen zu Stande, welches im Verfachbuche des Bezirksgerichtes Bludenz unter Nr. 19378—460 Servituten III. Theil ex 1876 hinterlegt worden ist. Nach diesem Uebereinkommen wurde der Zeitpunkt dieses Holzbezuges bis zum Jahre 1892 festgestellt. In der Session pro 1889 hat die Gemeinde Klösterle ein neuerliches Ansuchen eingebracht, um Erwirkung der Verlängerung dieses Holzbezugs-Zugeständnisses von Seite der hohen k. k. Regierung. Dasselbe fand in der Sitzung vom 28. Oktober 1889 seitens des hohen Landtages in folgendem Beschlusse ihre Erledigung: „Es wird der Landes-Ausschuß beauftragt, das Gesuch der Gemeinde Klösterle um „Holzbezug aus dell ärarischen Waldungen der hohen Regierung zu übermitteln und Hoch„dieselbe angelegentlichst zu ersuchen, diese Bitte einer eingehenden und wohlwollenden „Würdigung zu unterziehen". Ueber dieses Einschreiten des Landes-Ausschusses hat die hohe k. k. Regierung im Wege der hohen k k. Statthaltern mit dem Erlasse vom 4. Juni 1891 Zl. 12661 eröffnet, daß das hohe k. k. Finanz-Ministerium mit Erlaß vom 21. Mai 1891 Zl. 6967 eine dahingehende Erklärung abgegeben habe, daß der Fortbezug des Bedarfsholzes aus den ärarischen Waldungen nur mehr bis zum Jahre 1897 unentgeltlich zugestanden werden könne. Eine nochmalige Verlängerung dieses Zugeständnisses wurde aber auf das bestimmteste zum Vorhinein abgesprochen. Diese Lage ist im diesjährigen Rechenschafts-Berichte des Landes-Ausschusses unter C. im Nachtrage Punkt 21 dargelegt. Sowohl dieser Umstand, als auch die obzitierte Eingabe der Fractions-Bewohner von Stuben bahnten eine andere Art und Weise an, zur künftigen Sicherung des nöthigen Holzbedarfes für die­ selben. Und die hohe k. k. Statthalterei gab mit Erlaß vom 23. April 1889 Zl. 7509 infolge Jntimation des hohen k. k. Ackerbau-Ministeriums ihrerseits eine zustimmende Haltung zu dem nun aufgetauchten Projecte einer Aufforstung des Arlberges und zwar unter Zusicherung einer Staats­ hilfe bis zur Hälfte der Aufforstungskosten, soferne das Land und die Interessenten die andere Hälfte auf sich nehmen. Nach dem ersten Projecte war die Aufforstung von 1600 ha Bodenfläche am Arlberg, nämlich die ganze Stubiger-Alpe und ein 500 ha großer Theil der der Stadt Bludenz eigenthümlichen Alpe Albona in Aussicht genommen. Im vorzitierten hohen Statthalterei-Erlasse wurde der Landes-Ausschuß angegangen, in die hiezu nöthigen Verhandlungen einzugehen. Zufolge Landes-Ausschuß-Beschlusses vom 18. März 1891 hat sich denn auch derselbe bereit erklärt, in Verhandlung über diese Frage treten zu wollen, und es wurde einverständlich auf 25. Mai 1891 an Ort und Stelle eine Begehung angeordnet und vor­ genommen im Beisein des Herrn Landeshauptmannes, sowie des Herrn Martin Franz, k. k. Landesforstinspector aus Innsbruck und der sämmtlichen Interessenten. Bei dieser Gelegenheit wurde fach­ kundigerseits die große Nützlichkeit dieser Aufforstung in klimatischer Hinsicht constatiert und auch die Nothwendigkeit für die Bewohner von Stuben zur Sicherung ihres Holzbedarfes anerkannt, doch fand man technischerseits zu bestimmen, die Aufforstung auf die der Stadtgemeinde Bludenz eigen­ thümliche Alpe Albona nicht auszudehnen. Auch waren die Besitzer der Stubiger-Alpe nicht einver­ standen, mit der Aufforstung des gesummten Gebietes ihrer Alpe, sondern nur mit einem Theile derselben. Infolge dessen war eine neuerliche Bemessung und Planierung dieser zur Aufforstung be­ antragten und bestimmten Fläche nöthig, wozu der Herr k. k. Forsttechniker aus Bludenz beauftragt wurde, welchem zugleich auch oblag, einen Kostenvoranschlag hiefür auszuarbeiten. Gemäß dieser durchgeführten Arbeit umfaßt nunmehr jene zur Aufforstung bestimmte im angefertigten Situations­ Plane näher bezeichnete Grundfläche aus der Stubiger-Alpe 89-16 ha und erfordert einen Kosten­ betrag von 6742 fl. 178 II. Session, 7. Periode 1891/92« Beilage XXX. Laut den beim Landesausschusse im Acte erliegenden, rechtsverbindlichen Erklären sind folgende Leistungen zugesichert: 1. Eine Subvention des Alpenvereines ................................................. fl. 100.— 2. Eine Subvention des Forstvereines....................................................... fl. 100.— 3. Von der hiebei intressierten Gemeinde Klösterle durch 15 Jahre eine jährlicher Beitrag von je 100 fl. ergibt................................................. fl. 1500.— 4. Von der Fraktion Stuben durch 15 Jahre alljährlich 50 Tagschichten ä zu 1 fl. gibt............................................................................................ fl. 750.— 5. Endlich von der Stadtgemeinde Bludenz ....... . fl. 100.— Zusammen fl. 2550.— Wen» daher die h. k. k. Regierung die eine Hälfte der gesummten Kosten gemäß der mit Statthalterei Note vom 23. April 1889 Zl. 7509 und vom 8. März 1891 Zl. 5697 mitgetheilten Eröffnung des h. k. k. Ackerbau-Ministeriums, bezüglich des ursprünglichen Projektes gegebenen Zusicherung der Uebernahme der einen Hälfte auf den Staat, auch bezüglich der durch das ab­ geänderte Project bedeutend reducierten Kosten per 6742 fl. zuzusichern geneigt ist, wovon zufolge der günstigen Stellungsnahme derselben gegenüber diesem Unternehmen kaum gezweifelt werden darf, so käme nach Abzug obiger von Interessenten und Vereinen zugestcherten Subventionen per 2550 fl. auf das Land ein Restbetrag per fl. 821 zu leisten. Gemäß des vorliegenden Aufforstungs-Planes käme diese Anforderung an das Land nicht auf ein Jahr, denn diese projectierte Aufforstung würde erst mit dem Jahr 1895 beginnen und durch 15 Jahre fortgesetzt, also mit dem Jahre 1910 beendet werden. In den Jahren 1892, 1893 und 1894 würde an der Anlage der nöthigen Pflanzgärten und Heranpflanzung der Setzlinge gearbeitet, um so an Ort und Stelle dieselben zu bekommen, wodurch sie sich dem Klima besser anpassen werden. Nach diesen Voraussetzungen hätte das Land in den Jahren 1892 bis inklusive 1910 jedes Jahr rund 46 fl. zu leisten. Auf Grund aller dieser Vorarbeiten hat der Landes-Ausschuß in seiner Sitzung vom 30. Dezbr. • 1891 beschlossen: „Der Act betreffend die Aufforstung des Arlberges wird dem hohen Landtage vorgelegt. Es gelangte daher diese Angelegenheit in der diesjährigen Session als eine Landes-Ausschuß­ Vorlage an den Landtag und wurde in der fünften Sitzung dem volkswirthschaftlichem Ausschüsse zur Vorberathung und Berichterstattung zugewiesen. Derselbe findet nach eingehendem Studium des Voractes der Ausführung des Projectes dieser Aufforstung seine volle Zustimmung zu geben, weil einerseits das forsttechnische Gutachten hiefür ganz befriedigend lautet, ja den Erfolg geradezu garantiert, an­ dererseits die Nothwendigkeit künftiger Sicherung des nöthigen Holzbedarfes für die Fraetion Stuben vorliegt, da diese Bewohner nach dem forsttechnischen Erklären eine anderweitige Bedeckung künftig nicht mehr in Aussicht haben, die zeitlich gewährte Nutzung aus dem ärarischen Walde aber unwider­ ruflich mit dem Jahre 1897 aufhört. Es trifft dieses zudem arme Landeskinder, die auf Hilfe mehr als je angewiesen sind. Ueberdies dürfte diese Aufforstung auch noch allgemeine große Vortheile bringen, nämlich das Klima verbessern, die Vegetation heben und mithin für das ganze Klosterthal eine wesentliche Hebung der Productions-Fähigkeit erzielen. Endlich ist der volkswirtschaftliche Ausschuß der Ueberzeugung, daß die Privat-Jnteressenten, nämlich die Gemeinde Klösterle, die Fractions-Bewohner von Stuben, sowie die Stadtgemeinde Bludenz, letztere für ihre in diesem Territorium gelegenen Alpe Albona, ihr Möglichstes beitragen und daß schon in Rücksicht dessen, nochmehr aber in Erwägung der öffentlichen Interessen die Unterstützung dieses Unternehmens aus Staats- und Landes Mitteln vollkommen begründet erscheint. Nachdem aber eine zustimmende Erklärung von Seite der hohen k. k. Regierung nur hinsichtlich des ersten Projectes, mit der Hälfte der sämmtlichen Kosten zu participieren, verliegt, seither eine 179 XXX der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. II. Session, 7. Periode 1891/92. wesentliche Aenderung an demselben vorgenommen werden musste, so dürfte es nöthig sein, daß der volkswirthschaftliche Ausschuß die Votierung eines Landesbeitrages zu den Aufforstungs-Kosten nur in der Voraussetzung beantragt, insofern die hohe k. k. Regierung auch bezüglich des abgeänderten Projectes die eine Hälfte der Kosten zu diesem Zwecke mi§ Staatsmitteln übernimmt. Da die Even­ tualität leicht zutreffen kann, daß eine kürzere Zeit zu dieser Aufforstungs-Arbeit sich als zweckmäßiger und praktischer erweisen könnte, wäre die Ermächtigung des Landes-Ausschusses in diesem Sinne sehr Wünschenswerth. In Würdigung aller dieser Momente stellt der volkswirthschaftliche Ausschuß folgenden Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: 1. Zur Deckung der Kosten auf die projektierte Aufforstungs-Arbeit des Arlberges wird aus Landesmitteln und zwar aus dem Landeskultur - Fonde in den Zähren 1892 bis inclusive 1910 alljährlich die Summe per 46 st. bewilligt, jedoch nur unter der Bedingung, daß die hohe k. k. Regierung die Hälfte der Aufforstungs­ kosten aus Staatsmitteln beitragen wird. 2. Der Landes-Ausschuß wird für den Fall, als die Durchführung der Aufforstungs­ Arbeiten in einer geringeren Anzahl von Jahren, als in dem in Aussicht ge­ nommenen Zeitraume von 18 Jahren erfolgen sollte, ermächtigt, den jährlichen Beitrag des Landes verhältnismäßig und unter der Voraussetzung zu erhöhen, wenn auch die entsprechende Erhöhung der vom Staate und den übrigen Con­ currenten zu leistenden Beiträge zugestanden wird. Bregenz, am 15. März 1892. Martin Thurnher, Peter Paul Welte, Obmannstellvertreter Berichterstatter. entsch, «regen-. 180