18920309_ltb0171892_Bericht_Volkswirtschaftsausschuss_Beraterbeistellungsgesuch_Raiffeisenkassenvereine_Hard_Götzis_Lustenau

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Letzte Änderung 01.07.2021, 19:21
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp07,lt1892,ltb1892,ltb0
Dokumentdatum 2021-07-01
Erscheinungsdatum 2021-07-01
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Inhalt des Dokuments

XVII. der Beklagen zu beit stenogr. Protokollm deS Vorarlberger Landtags. II. Session, 7. Periode 1.891/92. Beilage XVII. -es volkswirthschaftlichen Ausschusses über das Gesuch der Raiffeisen'schen Spar­ und Darlehenskassenvereine von Hard, Götzis und Lustenau um Beistellung eines gesetz- und geschäftskundigen Berathers aus Landesmitteln. Hoher Landtag! Die Spar- und Darlehenskassenvereine nach dem System Raiffeisen von Hard, Götzis und Lustenau stellen an den Landtag die Bitte, es wolle den im Lande nach diesem System errichteten Darlehensvereinen auf Kosten des Landes ein fach- und gesetzeskundiger Berather beigestellt werden. Im Gesuche wird zur Begründung hervorgehoben, daß diese Vereine die Wahrnehmung gemacht haben, es werden von den k. k. Behörden in Bezug auf die Besteuerung dieser Kassen ganz ver­ schiedene, dieselben mitunter schwer drückende Gesetzesauslegungen practizirt.. Weiters wird hervorgehoben, daß die einzelnen Kassen selber die Statuten auf Grund localer Verhältnisse und persönlicher Anschauungen der Verwaltungsorgane in manchen Punkten ungleich handhaben, weßhalb das Bedürfnis eines gemeinsamen kundigen Berathers sehr erwünscht wäre. Der volkswirthschaftliche Ausschuß anerkennt die von den Gesuchstellern vorgebrachten Gründe Vollkommen und glaubt, daß ein derartiger geschäft- und gesetzeskundiger Berather den einzelnen Kassen auch mitunter ein erwünschtes Ueberwachungsorgan sein würde. So würde beispielshalber die Controle der Geschäfts- und Rechnungsgebahrung dieser Kassen durch einen Fachmann, sowohl den Verwaltungsmitgliedern eine erwünschte Beruhigung und Genug­ thuung über die ordnungsmäßige Gebahrung gewähren, als auch die Vertrauenswürdigkeit und Credit­ fähigkeit der Kassen nur erhöhen. In Deutschland, wo die Kassen früher eingeführt und in größerer Anzahl, als Hierlands errichtet sind, hat man dieses Bedürfnis auch gefühlt, es bestehen dort in verschiedenen Provinzen solche geschäftskundige Anwälte, die in gewisser Beziehung Ueberwachungsorgane sind. In Berücksichtigung dieser Umstände und nachdem der hohe Landtag schon in der letzten Session sich prinzipiell für Errichtung und Erhaltung von Raiffeisen'schen Spar- und Darlehens­ kassen ausgesprochen hat, weil diese Kassen auf dem Prinzipe einer einfachen und gesunden Credit­ gewährung beruhen und auch dieselben thatsächlich durch Beiträge aus Landesmitteln unterstützt hat, 145 XVII. der Beilage» zu den ftenogr, Protokollen des Vorarlberger Landtags. II. Session, . 7. Periode 1891/92. so glaubt der volkswirthschaftliche Ausschuß es sei gerechtfertiget, daß die Landesvertretung diesen Kaffen auch die Unterstützung nach der Richtung gewahrt, als dieselbe dem mehrerwähnten Petite der Gesuchsteller entspreche. Es wir daher gestellt der Antr agc Der hohe Landtag wolle beschließen: Der Landesausschuß wird ermächtiget für die Dauer der gegenwärtigen Landtags­ periode den im Lande bestehenden Spar- und Darlehensvereinen nach System Raiffeisen einen geschäftskundigen Berather beizustellen und entsprechend aus Landesmitteln zu entlohnen. Bregenz, den 9. März 1892. Jodok Fink, Johannes Thurnher, Berichterstatter. Obmann. Druck von I. N. Teutsch, Bregenz, 146