18920312_ltb0251892_Finanzausschussbericht_Stipendiumsgesuch_Obstbaumkursbesuch

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Letzte Änderung 01.07.2021, 19:27
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp07,lt1892,ltb1892,ltb0
Dokumentdatum 2021-07-01
Erscheinungsdatum 2021-07-01
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Inhalt des Dokuments

XXV. der Beilagen zu den sieiwgr. Protokollen des Vorarlberger Landtags, II. Session, 7. Periode 1891/92. Beilage XXV. Weicht des Finanzausschusses über die Vorlage des kandesausschuffes betreffend das Gesuch des teopold Kohler, Lehrer in kingenau, um Verleihung eines Stipendiums zum Besuche des Dbstbaumkurses in Reutlingen und das Gesuch des Gebhard Wüstner, Unterlehrer in Au in derselben Angelegenheit. Hohn Landtag! Zufolge Berichtes des volkswirthschastlichen Ausschusses vom 24. Oktober 1890 wurde der Landesausschuß in der Sitzung des hohen Landtages vorn 29. Oktober desselben Jahres ermächtiget, zur Förderung und Verbreitung landwirthschaftlicher Kenntnisse im Jahre 1891 einen Betrag per 200 fl. aus Landesmitteln zu Unterstützungsbeiträgen an Personen zu verwenden, welche landwirthschaftliche Fach- und Fortbildungs-Kurse zu dem Zwecke besuchen wollen, um sich die Eignung zur Ertheilung des landwirthschaftlichen Unterrichtes zu verschaffen. In Ausführung dieses Beschlusses hat der Landesausschuß in seiner Sitzung am 18. März und 2. April v. I. drei Gesuchsteller und zwar den Joh. Georg Ellensohn aus Götzis, den Josef Vetter aus Dornbirn und den Josef Häusle in Bredcris, erstere zwei mit je 80 fl. und letzteren mit 40 fl. auf ihre begründeten Ansuchen beiheilt und so fand der ihm vom hohen Landtage zu­ gewiesene Betrag per 200 fl. volle Verwendung. Die nun vorliegenden Gesuche des Leopold Kohler und des Gebhard Wüstner wurden von dem hiezu berufenen Finanzausschüsse in der Sitzung vom 11. d. M. durchgelesen und erschienen ihm dieselben von beiden Bewerbern ebenfalls als berücksichtigenswerth zumal sich gerade die landwirthschaftliche Studienanstalt in Reutlingen für den vom Landtage ins Auge gefaßten Zweck am besten eignet. Ueberhaupt findet der Ausschuß den Besuch solcher und ähnlicher Kurse im Jntersse der Land­ wirthschaft gelegen und daher die Unterstützung von dürftigen Personen, welche dieselben zu dem ge­ dachten Zwecke besuchen wollen als vollkommen berechtiget. Um nun diese und etwa im lastenden Jahre noch weiter auftretende Bewerber um Unter­ stützungen zum Besuche von landwirthschaftlichen Spezialkursen mit kleineren Beträgen betheiligen 163 XXV. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. H. Session, 7. Periode 1891/9 zu können, etachtet es der Finanzausschuß für am zweckmäßigsten den Landesausschuß zu ermächtigen, zu diesem Zwecke Beträge bis zu 200 st. nach seinem Ermessen verabfolgen zu dürfen und stellt daher den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Der Landesausschuß wird ermächtiget zur Förderung und Verbreitung landwirthschaftlicher Kenntnisse im Jahre 1892 einen Betrag von 200 st. aus Landesmitteln zu Unterftützungsbeiträgen an Personen zu verwenden, welche landwirthschaftliche Fach- und Fortbildungs-Kurse zu dem Zwecke besuchen wollen, um sich die Eignung zur Ertheilung des landwirthschaftlichen Unterrichtes zu verschaffen." Bregenz, den 12. März 1892. Jod. Anton Fritz, I G. Greißing, Obmann. Berichterstatter. Druck von I. N. Teutsch, Bregenz. 164