18920310_ltb0181892_Gemeindeausschussbericht_Lizenzennichterteilung_Orgeldreher_Musikanten

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Letzte Änderung 01.07.2021, 19:27
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp07,lt1892,ltb1892,ltb0
Dokumentdatum 2021-07-01
Erscheinungsdatum 2021-07-01
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XVIII. der Beilage» zu deu stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. II. Session, 7. Periode I891/S2. Beilage XVIII. ‘g&ericfyt des Gemeinde-Ausschusses über den Antrag des Abgeordneten Martin Thurnher, betreffend die Nichtertheilung von Licenzen für Grgeldreher, Musikanten u. dgl. für das Gebiet des Landes Vorarlberg. Hoher Landtag! Die Antragsteller begründen den Antrag wie folgt: „Die hohe k. k. Statthalterei für Tirol und Vorarlberg ertheilt an Angehörige des erstgenannt ten Landes, Bettel-Licenzen, z. B. an Orgeldreher, Musikanten u. s. w., und zwar für den Bereich des ganzen Verwaltungsgebietes mit Ausnahme der Landeshauptstadt Innsbruck. Dieser Vorgang ist, insoweit das Land Vorarlberg dabei in Betracht kommt, offenbar ungerecht. Für Angehörige Vorarlbergs wurden mindestens in den letzten Jahren auf Grund der bezüglichen Gutachten des Vorarlbergischen Landesausschusses keine derartigen Bewilligungen ertheilt, sondern die betreffenden Gemeinden verhalten, arbeits- und erwerbsunfähige um solche Licenzen ansuchende Per­ sonen, gemäß den Bestimmungen des Armengesetzes vom 7. Jänner 1883 zu versorgen. Wenn nun von Seite des Landes Vorarlberg zur Verhinderung des Bettels, zur Einschränkung des Vagabundenthums, der Landstreicherei, der Belästigung der Bevölkerung und zur Beseitigung der Unsicherheit der Personen und des Eigenthums durch Einführung der Ratural-Verpflegsstationen, dann durch Ueberweisung der um Bettellicenzen einschreitenden Individuen an die Versorgungsanstal­ ten der Gemeinden thatkräftig eingeschritten wird, so sollte dieses Wirken von Seite der hohen k. k. Statthalterei nach der Richtung unterstützt und ergänzt werden, daß auch das licenzirte Bettelwesen im Lande aufhören würde. Dieses kann geschehen, wenn die hohe k. k. Statthalterei fortan alle der­ artigen Licenzertheilungen für Angehörige Tirols auf Vorarlberg nicht ausdehnt, sondern ausdrücklich auf Tirol beschränkt." Der landtägliche Gemeinde-Ausschuß schließt sich diesen Ausführungen vollständig an und muß insbesondere gleich den Antragstellern sich dahin aussprechen, daß die Ausdehnung der an Angehörige des Landes Tirol ertheilten Bettellicenzen auf Vorarlberg geradezu eine flagrante Ungerechtigkeit gegen das letztere Land involviett. Landes-Ausschuß und Landesvertretung wollen, daß an Angehörige Vorarlbergs keine derartige Licenzen ertheilt werden, sondern, daß die um solche Licenzen einschreiten148 XVIII. der Beilagen All den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. II. Session.-7 Periode 1891/92. den Personen im Nothfälle den betreffenden Gemeinden zur Versorgung zugewiesen werden. Bei dieser Lage der Dinge ist dann aber die Landesvertretung wohl unstreitig in vollem Rechte, wenn sie ver­ langt, daß das Land nicht durch Verleihung solcher Bettellieenzen an Nichtangehörige desselben gleich­ sam indirect zur Versorgung Auswärtiger herangezogen werde. Die Beschränkung der von der k. k. Statthalterei zu ertheilenden Bettellicenzen auf Tirol kann rechtlich und gesetzlich keinem Anstande unterliegen, da ja auchfffchon dieMs jetzt ertheilten Licenzen auf einzelne Theile des^Verwaltungsgebietes, z. B. die Landeshauptstadt Innsbruck nicht ausgedehnt wurden. Der landtägliche Gemeinde-Ausschuß erhebt daher den Antrag: Der hohe Landtag wolle'cheschließen: „Die hohe k. k. Statthalterei wird dringend aufgesordert, in der Folge die von ihr an Musikanten, Orgeldreher, u. s. w. zu ertheilenden Licenzen nicht auf Vorarl­ berg auszudehnen, sondern ausdrücklich aus Tirol zu beschränken. Bregenz, am 10. März 1892. Welte, Mart. Thurnher, Berichterstatter. Obmannstellvertreter. Druck von I. N. Temsch, Bregenz. 149