18920302_ltb0131892_Landesausschussbericht_Rinderrauschbrandschutzimpfung

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Letzte Änderung 01.07.2021, 19:27
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp07,lt1892,ltb1892,ltb0
Dokumentdatum 2021-07-01
Erscheinungsdatum 2021-07-01
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Inhalt des Dokuments

XIII. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. II. Session, 7. Periode 1891/92. Beilage XIII. des Landes - Ausschusses betreffend die Schutzimpfung der Rinder gegen Rauschbrand. Hoher Landtag! Im Nachgange zu dem dem hohen Landtage bereits in Vorlage gebrachten Rechenschaftsberichte (III. Beilage zu den stenographischen Protokollen) und unter Bezugnahme auf den ebenfalls an die Landtagsmitglieder ertheilten Bericht über die im Jahre 1891 im Lande Vorarlberg durchgeführte Schutzimpfung der Rinder gegen Rauschbrand erlaubt sich der Landes Ausschuß nachstehend Vorschläge zu erstatten, in welcher Weise das Land in der Zukunft die Durchführung dieser Schutzimpfung för­ dern und unterstützen solle. Die Schutzimpfung der Rinder gegen Rauschbrand hat sich als sehr wirksam und wohlthätig erwiesen. Seit einer Reihe von Jahren hat der hohe Landtag durch Uebernahme des größten Theils der durch die Impfung erwachsenen Kosten auf die Landeskasse deren Durchführung ermöglicht, und da­ durch die Viehbesitzer in die Lage gesetzt, sich von der Nützlichkeit und Nothwendigkeit der Impfung zu überzeugen. Die Schutzimpfung hat nunmehr das Stadium des Versuchs längst verlassen, hat sich praktisch bewährt und ist insbesondere dadurch, daß an Stelle zweimaliger die einmalige Jnoculation getreten ist, sehr vereinfacht und erleichtert worden. Bei diesem Stande der Angelegenheit kann es nun wohl nicht mehr Sache des Landes sein, nahezu die Gesammtkosten der Impfung auf sich allein zu nehmen. Der Staat hat seit Jahren schon seine weitere Mithilfe und Mitwirkung versagt, indem er an der Anschauung festhielt, daß die Auf­ bringung der Kosten von dem Momente an, als die Impfung sich unzweifelhaft als bewährt erwiesen habe, Sache derjenigen sei, die daraus den Nutzen ziehen. Die Landesvertrctung hielt aber damals mit Recht den Zeitpunkt noch nicht für gekommen, sich ebenfalls der weitern Unterstützung zu enthalten, sondern übernahm vielmehr die bis dorthin von Land und Staat gemeinsam getragenen Kosten auf das erstere allein gegen Erhebung der gering bemessenen Jmpftaxe von 10 kr. per Stück des der Impfung unterzogenen Viehes. Nachdem nun aber die Impfung sehr vereinfacht wurde, nachdem mehrere Viehassekuranzen in ihrem eigenen Interesse sich der Sache thatkräftig annehmen, nachdem auch die Viehzüchter selbst immer mehr und mehr den Nutzen der Impfung einzusehen beginnen und die gegen dieselbe bestan137 XIII. der Beilagen zurren stenogr. Protokollen desZvorarlberger Landtags. II. Session. 7. Periode 1891/92. denen Vorurtheile zu verschwinden beginnen, so wäre die^ weitere Uebernahme der Jmpfkosten auf das Land im bisherigen Ausmaße nicht mehr gerechtfertigt. Zudem kommt noch, daß die Bezirkshauptmannschaft Bludenz mit Zuschrift vom 24. Februar 1892 Z. 1405 dem Landes-Ausschusses die Competenz zur Durchführung der Schutzimpfung gegen Rauschbrand abspricht^und dieselbe^nach^Punkt 4 des § 20 des Gesetzes vom 29. Februar 1880, R.-G.-Bl. Nr. 36 für die politischen Bezirksbehörden in Anspruch nimmt, wodurch?auch das Recht des Landes in Frage gestellt erscheint, " die bisherige oder eine erhöhte Jmpftaxe zur theilweisen Deckung der Jmpfkosten fernerhin zu erheben. Dessenungeachtet soll aber das? Landfeine" helfende Hand^nicht ganz zurückziehen, sondern auch in der Folge die Vornahme der Rauschbrandimpfung thunlichst fördern. Dieses dürfte in hinreichender Weise geschehen", wenn in den nächsten 3 Jahren auf Kosten des Landes ohne Anspruch auf irgend ivelche^Gegenleistung der Impfstoff und die nöthigen Werk­ zeuge beigeschafft^ werden. Die Entlohnung der Thierärzte wäre dann Sache^ der^Viehassekurranzen und Viehzüchter. Auf^Grund dieser Ausführungen^wird gestellter Antrag: Der hohe?Landtag"wolle^beschließen: Zur Erleichterung der Vornahme der Schutzimpfung der Rinder gegen Rausch­ brand werden die in den Jahren 1892, 1893 und 1894 für Beschaffung der nöthigen Werkzeuge so wie des Jmpfstoffes'erwachsenden Kosten auf die Landeskasse übernommen. Bregenz, den 2. März 1892. Der Landes-Ausschutz. 138