18920321_ltb0481892_Strassenausschussbericht_Verbindungsweg_Au_Dam_ls

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Letzte Änderung 01.07.2021, 19:28
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,lt1892,ltp07,ltb1892,ltb0
Dokumentdatum 2021-07-01
Erscheinungsdatum 2021-07-01
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XLVIII. der Beilagen zu den stenogr- Protokollen des Vorarlberger Landtags. II. Session, 7. Periode 1891/92. Beilage XLVIII. W stiehl des Ltraßenausschusses in Angelegenheit des Verbindungsweges Au—Damüls. Hoher Landtag! Schon in der VI. Sitzung vom 9. Dezember 1885 beschäftigte sich der hohe Landtag mit der Angelegenheit der Beitragsleistung zur Herstellung eines Fahrweges von Au nach Damüls. Die damals vom hohen Landtag gefaßten Beschlüsse beziehen sich darauf diese Angelegenheit im Stadium der Vorerhebung durch Beistellung des Landeskultur-Ingenieurs zur Verfassung von Plänen, Kosten­ voranschlägen rc. zu unterstützen, indem die hiedurch erwachsenden Kosten auf die Landeskasse zu über­ nehmen beschlossen wurden. In der XI. Sitzung der Session 1887 beschäftigte sich der h. Landtag abermals, mit dieser An­ gelegenheit. Aus dem bezüglichen Ausschußberichte ist zu ersehen, daß die Vorerhebungen namentlich die Vereinbarungen oder Erklärungen der Gemeinden Au und Damüls bezüglich ihrer Beitragspflicht noch nicht zu einem bestimmten Abschluß gebracht worden seien. Dem entsprechend faßte der hohe Landtag Beschlüsse, welche den Abschluß der Vorerhebungen bezweckten. Auch wurde beschlossen die hohe k. k. Regierung um Beitragsleistung aus Staatsmitteln anzugehen. Dieser Beschluß ad 3 lautet: „Die hohe k. k. Regierung sei dringlichst zu ersuchen, mit Rücksicht auf die ob­ waltenden, vom Landesausschuß darzustellenden Verhältnisse für die Herstellung des mehr­ gedachten Fahrweges eine angemesse Unterstützung aus Staatsmitteln zu gewähren." Die hohe k. k. Regierung hat auf die diesbezügliche Eingabe des Landesausschusses vom 28. August 1888 Zl. 1214 mit Erlaß des hohen k. k. Ministerium des Innern vom 17. Juli 1889 Zl. 19 594 (Statthalterei-Mittheilung vom 22. Febr. 1889 Nr. 4240) dem Landesausschusse eröffnet, „daß dieselbe nicht in der Lage sei eine derartige Subvention in Aussicht zu stellen, nachdem, wie bereits in den hohen Ministerialerlässen vom 24. Jänner und 30. April 1885 Zl. 2 1118 und 6821 bemerkt, die Staatsmittel zu solchen Hilfeleistungen nicht berufen seien und die ausnahmsweise In­ anspruchnahme des Staatsschatzes auch nur für Straßenbauten von größerem Belange und von all­ gemeinerem Interesse zulässig sei, welche Voraussetzung bei der in Rede stehenden Communication nicht zutreffe." In der Session 1890 hat der hohe Landtag in der XIV. Sitzung am 8. November den BeMuß gefaßt: 249 Beilage XLVIII, XLVIII. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. „Der Landesausschuß wird aufgefordert bezüglich Schritte zu unternehmen." der Strassenführung Au—Damüls weiter Seither hat der Landesausschuß, wie aus den Acten hervorgeht, die Angelegenheit in neuerliche Verhandlung genommen. Auf Grund des Landesausschuß-Beschlusses vom 8. Jänner 1891 wurde auf 18. Juni 1891 kommissionelle Verhandlung an Ort und Stelle ungeordnet und die Vertreter der Gemeinden Au und Damüls zum Beikommen aufgefordert. Seitens des Landesausschusses betheiligten sich an dieser Verhandlung der Hr. Landeshaupt­ mann Rhomberg, der Hr. Landeshauptmannstellvertreter Dr. Beck und der Landeskulturingenieur Gaßner. Wie aus dem Verhandlungsprotokolle ersichtlich ist, kam man während der Berathung auf den Gedanken vorderhand nur die „allerdringlichste und verbesserungsbedürftigste Strecke" in Angriff zu nehmen, weil die Kosten der ganzen Wegerstellung, welche mit 18 600 st. einschließlich der Grund­ entschädigung veranschlagt sind, unmöglich aufzubringen sein. Von Au ausgehend beginnt diese Strecke beim „Lederlis Tobel" und erstreckt sich bis zum „Brünnele im Wäldchen." Die Baukosten dieser Theilstrecke des Weges, welche man der Kürze halber als „mittlere Strecke" bezeichnen möchte, sind mit 8100 fl. präliminiert. Nach längerer Berathung erklärten sich die Vertreter der Gemeinde Damüls bereit, an den Baukosten dieser mittleren Strecke 60°/0 beizutragen jedoch unter der Bedingung, daß die Gemeinde Au die Einhaltung des Weges auf ihrem Gebiete für die Zukunft übernehme und in Anhoffung eines namhaften Unterstützungsbeitrages aus Landesmitteln. Nach dem Kommissionsprotokolle gab der Gemeindevorsteher von Au das Versprechen ab, er werde beim Gemeindeausschuß darauf hinwirken, daß von Seite der Gemeinde Au für die mehrgenannte mittlere Wegstrecke ein Beitrag von 3000 fl. bewilliget werde. Ueber Aufforderung des Landesausschusses, es wolle die Gemeinde Au sich bestimmt über ihre Beitragleistung aussprechen, faßte der Gemeindeausschuß von Au unterm 12. Juli 1891 folgenden Beschluß: „Die Gemeinde Au leistet zu der projectirten Gesammtstrecke einen einmaligen Bei­ trag per 2000 fl. mit der Verpflichtung der Erhaltung der Strecke vom Argensteg bis Lederlistobel und wird aber noch bemerkt, daß diese Strecke von Argensteg bis Lederlistobel auch in Angriff genommen werden muß." Hiezu muß vor allem bemerkt werden, daß die „mittlere Wegstrecke" ganz im Gemeindegebiete von Au liegt. Der Straßenausschuß anerkennt die Bestrebungen der interessierten Gemeinden endlich die Ver­ besserung des Verbindungsweges Au—Damüls in Angriff zu nehmen. Insbesondere ist es die Ge­ meinde Damüls, welche in weitgehender opferwilliger Weise an der Erstellung der mittleren Strecke beizutragen sich verpflichtet hat. Dies ist um so höher anzuschlagen, wenn man bedenkt, daß Da­ müls eine kleine Berggemeinde mit geringer Steuerkraft ist, deshalb seit vielen Jahren unter jenen Gemeinden des Landes erscheint, welche die höchsten Umlagsprozente haben. Die Gemeinde Damüls hat die weitgehenden Verbindlichkeiten, wie schon erwähnt, unter An­ hoffung eines entsprechenden Landesbeitrages gemacht. Dem gemäß hat sie sich auch mit Eingabe vom 28. Juni 1891 im Wege des Landesausschusses an den hohen Landtag gewendet um Bewilligung eines namhaften Unterstützungsbeitrages. 3ii dem Gesuch wird besonders hervorgehoben, daß die Erstellung dieses Weges ein dringendes Bedürfnis sei und daß die Gemeinde Damüls sehr arm sei, so daß es ihr unmöglich wäre den ein­ gegangenen Verpflichtungen nachzukommen, wenn ihr nicht Landeshilfe zutheil würde. Wie schon aus dem Angeführten hervorgeht, anerkennt und würdiget der Straßenausschuß die von Damüls angebrachten Gründe vollkommen. Es geht aus allem unzweifelhaft hervor, daß Damüls fast mehr aufbietet als in seinen Kräften steht um endlich einmal einen besseren Weg zu bekommen. 250 II. Session, 7. Periode 1891/92. Beilage XLVIII. Der Ausschuß glaubt daher, es sei hier Landeshilfe ganz am Platze und kann deshalb dem hohen Landtage die Unterstützung der Gemeinde Damüls nur bestens empfehlen. Der Ausschuß würde gerne dem hohen Landtage den Antrag auf Leistung eines noch größeren Unterstützungsbeitrages als es unten im Anträge 1 geschieht, stellen, wenn nicht die Landesfinanzen in diesem Jahre durch andere unabweisbare Forderungen zu sehr in Anspruch genommen würden. Bezüglich der Beitragspflicht der Gemeinde Au geht aus den Verhandlungsprotokollen und dem zitierten Gemeindeausschußbeschluß vom 12. Juli 1891 hervor, daß dieselbe möglichst wenig zur Erstellung und Einhaltung dieses Weges leisten möchte. Wenn man nun bedenkt, daß „die mittlere Strecke" ganz im Gebiete der Gemeinde Au liegt, wenn man weiter in Erwägung zieht, daß die Strecke vom Argensteg bis Lederlistob el ebenso in dem Gemeindegebiete von All ist, und daß überdies die Verbesserung dieser letzteren Wegerstrecken ganz besonders auch im Interesse der Bewohner von Au ist, weil sie dieselbe zur Bringung -er Wiesenproducte benöthigen, so steht der von Au in Aussicht gestellt Beitrag etwas kleinlich aus. Andererseits kann nicht verkannt werden, daß die Gemeinde Au in den letzten Jahren Be­ deutendes für Erstellung neuer Brücken und Straßen geleistet und daß ihr auch ein namhafter Beitrag bei Errichtung einer Concurrenzstraße II. Classe von Hohleneck nach Schoppernau zu­ fallen wird. Auch kann nicht verkannt werden, daß die Gemeinde Damüls jedenfalls ein noch größeres Interesse an der Erstellung des mehrgedachten Weges Au—Damüls hat, als Au. Der Straßenausschuß glaubt deshalb es sollte der Landesausschuß nach reiflicher Erwägung all dieser Momente eventuell nochmals mit der Gemeinde Au in Bezug ihrer Beitragsleistung ver­ handeln und falls aber diese Verhandlungen zu keinem besriedigenden Resultate führen würden, so solle der Landesausschuß zur Förderung der Angelegenheit von dem ihm im Sinne des allgemeinen Straßengesetzes vom 15. Februar zustehenden Rechte Gebrauch machen und der Gemeinde Au ihre Beitragspflicht zur gedachten Wegerstellung auftragen. In Anbetracht dessen stellt der Ausschuß folgende Anträge: Der hohe Landtag wolle beschließen: 1. Der Landesausschuß wird ermächtigt der Gemeinde Damüls zur Erstellung eines Fahrweges von Au—Damüls nach Verhältnis des Baufortschrittes in entsprechenden Raten einen Gesammtunterstützungsbeitrag von 1500 fl. (fünfzehn hundert Gulden) aus Landes­ mitteln zu verabfolgen. 2. Der Landesausschuß wird beauftragt zur Förderung der Wegerstellung Au— Damüls nöthigenfalls der Gemeinde Au ihre Beitragspflicht auf Grund des Landesgesetzes vom 15. Febr. 1881 festzusetzen. Bregenz, 21. März 1892. Josef Büchele, Jodok Fink, Obmann. Berichterstatter. 251