18901231_ltb0031891_Rechenschaftsbericht_Landesausschuss_1891_1892

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Letzte Änderung 01.07.2021, 19:29
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp07,lt1890,ltb1890,ltb0
Dokumentdatum 2021-07-01
Erscheinungsdatum 2021-07-01
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III. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. II. Session, 7. Periode 1891/92. Beilage M. Rechenschafts-Bericht des Lanöos-Ausschusses von Vorarlberg für den II. ordentliche« Landtag der VII. Periode 1891/92. Hoher Landtag! In Gemäßheit der Landes-Ordnung wird hiemit folgender Bericht über die Thätigkeit des Landes-Ausschusses seit der letzten Landtags-Sesston erstattet: I. Ueber die Ausführung der vollziehbaren Landtagsbeschlüsse der letzten Session. A. Jener, welche der Allerhöchst kaiserlichen Sanktion bedürfen. Dieselbe wurde erwirkt: 1. 2. 3. 4. Für den Landtagsbeschluß vom 22. Oktober 1890 bezüglich des Gesetzentwürfe betreffend die Abänderung der §§. 21, 22, 27, 40, 41, 45, 90 und 96 der Gemeinde-Ordnung für Vorarlberg, laut allerhöchster Entschließung vom 8. Dezember 1890; Für den Landlagsbeschluß vom 25. beziehungsweise 27. Oktober 1890, betreffend den Gesetz-Entwurf über die Errichtung der Na tural-Verp flegsstationen in Vorarlberg, mit allerh. Entschließung vom 17. Jänner 1891; Für den Landtagsbeschluß vom 4. November 1890, betreffend die Regierungs-Vorlage eines Gesetz-Entwurfes über die Erfordernisse zur Bestätigung und Beeidigung für das zum Schutze der Landes-Cultur bestellte Wach­ personale, mit allerh. Entschließung vom 14. Februar 1891. Für die Landtagsbeschlüsse vom 10. November 1890 betreffend die für das Jahr 1891 einzuhebenden Landes-Umlagen von 10 Perzent Zuschläge zur 73 Beilage III. III. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. Hausklassen- undHauszinssteuer, 20 Perzent zur Grund-, Erwerbund Einkommensteuer für den Landesfond und von 1 Perzent Zu­ schlag zu den direkten Staatssteuern für den Grundentlastungsfond, laut allerh. Entschließung vom 12. Dezember 1890. Wachtvag. ad A. Die Allerhöchste kaiserliche Sanktion wurde nicht ertheilt: Dem Landtagsbeschlusse vom 30. Oktober 1889 betreffend den Gesetzes-Entwurf, mittelst welchem die Vicinal st raße von Lauterach bis Bezau (Baien­ brücke) in die Kategorie der Concurrenzstraßen I. Classe eingereiht wird, laut allerh. Entschließung vom 21. November 1891. Die im vorjährigen Rechenschaftsberichte erwähnten, auf Gründ des hohen Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 27. Juli 1890 Nr. 12628 abverlangten nähern Informationen wurden nach gepflogenem Einvernehmen mit den beteiligten Gemeinde­ Vorstehungen gesammelt und mit Bericht vom 3. Juni 1891 Z. 1685 zur Kenntniß der hohen k. k. Statthalterei gebracht. Die Gründe der allerh. Ablehnung sind in dem Statthalterei-Erlasse vom 2. De­ zember 1891 Z. 28411 ausführlich enthalten. Der Akt wird behufs weiterer Beschlußfassung dem hohen Landtage separat in Vorlage gebracht. 5. B. Ueber die Ausführung der Landtagsbeschlüsse nach § 18 und 19 der kandes-Mrdnung» 1. 2. 3. Der Landtagsbeschluß vom 25. Oktober 1890 womit die hohe k. k. Regierung auf­ gefordert wurde, Vorkehrungen zu treffen, um die Zahl der das Land belästigenden Karrenzieher, Bettelmusikanten, Hausierer und dergl. thunlichst einzuschränken, wurde mit Bericht vom 25. November 1890 Z. 2620 dem hohen k. k. Ministerium des Innern zur Würdigung in Vorlage gebracht. Mit Note vom 15. Februar 1891 Z. 2279 hat die k. k. Statthalterei anher eröffnet, daß die k. k. Bezirksmannschaften des Landes mittelst eines Erlasses die genaue Beobachtung der bestehenden Vorschriften wegen Beschränkung der das Land belästigenden Karren­ zieher, Bettelmusikanten und dergl. zur genauesten Darnachachtung neuerlich in Er­ innerung gebracht wurde. Dem Landtagsbeschluß vom 27. Oktober 1890 dahin gehend, die hohe k. k. Regie­ rung wird aufgefordert, durch die politischen Bezirksbehörden, die Jagdpächter zu verhalten, die der Landwirthschaft schädlichen Thiere als: Raben, Nebelkrähen, Dachse, Eichhörnchen u. s. w. nach Möglich­ keit abzuschießen, wurde mit Bericht vom 11. Dezember 1890 Z. 2658 dem hohen k. k. Ackerbau-Ministerium vorgelegt. Mittelst Note vom 12. Februar 1891 Z. 30, 000 hat die k. k. Statthalterei an die k. k. Bezirkshauptmannschaften des Landes die Aufforderung ergehen lassen, auf die Jagdpächter in geeignet erscheinender Weise einzu­ wirken, damit diesem obigem Wunsche der Landesvertretung nach Thunlichkeit entsprochen und gleichzeitig die genaue Einhaltung der Bestimmung des §. 1 des Gesetzes vom 1. Oktober 1887 L.-G. und V.-L. Nr. 44 in Erinnerung gebracht, wornach der Abschuß der be­ haarten und befiederten Raubthiere zu jeder Jahreszeit erfolgen kann und soll. Der Landtagsbeschluß vom 30. Oktober 1890, womit unter gleichzeitiger Zu­ stimmungs-Erklärung zum Memmorandum des hochwürdigsten Epis- 74 II. Session der 7. Periode 1891/92. 4. 5. 6. Beilage III. copates vom 12. März 1890, die hohe k. k. Regierung angegangen wird, ehethunlichst eine Reform der Schulgesetzgebung im Sinne der ge­ nannten Erklärung ei nz ul eit en, wurde mit Bericht vom 8. Jänner 1891 Z. 72 dem hohen k. k. Cultus- und Unterrichts-Ministerium zur geneigten Würdigung und Berücksichtigung unterbreitet. Eine Erledigung hierüber ist nicht eingelangt. Mit Landtagsbeschluß vom 4. November 1890 wurde die hohe k. k. Regierung angegangen: a. die ihr nothwendig und angemessen erscheinenden Maßnahmen zur Hintanhaltung der Verschleppung von Thierseuchen zu treffen und für deren geeignete Durchführung Sorge zu tragen, b. zur leich teren Uebersicht und Handhabung der veterinärpolizei­ lichen Vorschriften die in einzelnen Gesetzen und Verordnungen zerstreut liegenden Bestimmungen in eine besondere Instruktion für die betreffenden Organe insbesondere die Gemeinde-Vor­ stehungen zusammenzufassen. Mit Bericht vom 11. Dezember 1890 Z. 2592 wurde diese Angelegenheit dem hohen k. k. Ministerium des Innern zur Würdigung unterbreitet. Laut Note der k. k. Statthalterei vom 11. Juli 1891 Z. 10, 016 hat dieselbe eine Kundmachung vom selben Datum zur Kenntniß gebracht, welche die Beob­ achtung bestimmter Vorschriften gegen die Einschleppung von Seuchen durch das Schlachtvieh auf das strengste einschärft, bezüglich des Punktes b obigen Beschlusses aber anher berichtet, daß angesichts der vom Reichsrathe bereits in Angriff ge­ nommenen Revision der Thierseuchenvorschriften, die Erlassung einer im Sinne des erwähnten Landtagsbeschlusses verfaßten Instruktion dermalen als verfrüht an­ gesehen werden müßte. Mit Landtagsbeschluß vom 6. November 1890 wurde der Landesausschuß beauftragt, die Angelegenheit betreffend die Forderung des Landes an das k. k. Aera rdper 73884 sl. 40 kr. C. Mz. neuerdings bei der hohen Regierung in Anregung zu bringen, und wurde mit Bericht vom 19. November 1890 Z. 2730 diese Angelegenheit behufs einer baldigen Inangriffnahme der hiebei nothwendigen Vor­ verhandlungen dem hohen k. k. Ministerium des Innern zur dringlichen Würdigung in Vorlage gebracht. Nachdem über Aufforderung der k. k. Statthatterei vom 6. März 1891 Z. 5252 behufs näherer Information einzelne Actenstücke mit Bericht vom 22. März 1891 Z. 716 Seitens des Landesausschusses von der k. k. Statthalterei zur Verfügung gestellt worden waren, hat diese mit Erlaß vom 24. Mai 1891 Z. 11995 anher eröffnet, daß diese Acren der nied.-östr. Finanz-Prokuratur übersendet worden seien und mit dem unter einem in Betreff der Jndemnisations-Gelder-Restforderung der Vorarlbergischen Stände erstatteten Rechtsgutachten an das hohe k. k. Finanz-Ministerium vorgelegt wurden. Mit Landtagsbeschuß vom 6. November 1890 wurde die Petition der Fischerei­ Pächter von Gaißau und Höchst wegen Regelung derSchonzeiten beim Fischfang der hohen k. k. Regierung zur eingehenden Würdigung ab­ getreten und mit Bericht vom 19. November 1890 Z. 2732 diese Angelegenheit dem hohen k. k. Ackerbau-Ministerium vorgelegt. Nachdem inzwischen durch den Abschluß der Verhandlungen zwischen der hohen k. k. Regierung und dem Landesausschuße, die auf Grund des Landesgesetzes vom 21. Febr. 1889 L.-G. B. und V. Nr. 27 ex 1891 zu verfassende Ausführungs-Verordnung per­ fekt geworden und unter Nr. 28 sub. 2. Juli 1891 zur Publikation gelangt ist, wurde den in genannter Petition ausgesprochenen Beschwerden darin Rechnung getragen und 75 Beilage III. 7. 8. 9. III. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. hat außerdem die k. L Statthalterei mit Erlaß vom 31. März 1891 anher eröffnet, daß das hohe k. k. Ackerbauministerium sich erforderlichen Falls vorbehalte, auf Grund von Vereinbarungen mit den Nachbarstaaten die gewünschte Einheitlichkeit der Schonzeiten zu erreichen. Der Landtagsbeschluß vom 7. November 1890 dahin gehend: a. der Landtag erklärt sich für thunlichste Einschränkung der Wirth­ schaften überhaupt und daher für sein strenges Vorgehen bei der Ertheilung von Wirthschafts-Concessionen; b. Die Petition der Wirthe des Bezirkes Feldkirch wird der hohen k. k. Regierung nach der Richtung zur Würdigung abgetreten, bereits bestehenden oder in Fällen dringenden Bedarfes künftig zu errich­ tenden Wirthschaften in berücksichtigungswerthen Fällen und bei Befürwortung der betreffenden Gemeinde-Vertretung auch die Con­ cession für den Ausschank gebranntex geistiger Getränke zu er­ theilen; c. die hohe k. k. Regierung wird angegangen, im legislatorischenWege Vorsorge zu treffen, daß der Handel mit gebrannten geistigen Ge­ tränken als eoncessionirtes Gewerbe erklärt werde; wurde mit Bericht vom 11. Dezember 1890 Z. 2731 dem hohen k. k. Mini­ sterium des Innern in Vorlage gebracht. Gemäß Note der k. k. Statthalterei vom 4. Juni 1891 Z. 12785 hat das hohe k. k. Ministerium des Innern mit Erlaß vom 27. Mai 1891 Nr. 691 eröffnet, daß es fich mit Rücksicht auf den von Seite der Gewerbebehörden beobachteten strengen gesetzlichen Vorgang zu einer Verfügung über die ersten beiden Beschlüße nicht bestimmt finde, daß aber bezüglich des dritten Beschlußes durch die Wiedereinbringung des Ge­ setz-Entwurfes betreffend die Hintanhaltung der Trunksucht entsprochen werde. Dieser Gesetzentwurf ist mittlerweile im Reichsrathe eingebracht worden und steht dort seiner parlamentarischen Erledigung entgegen. Der Landtagsbeschluß vom 7. November 1890 wornach die ho^d k. k. Regierung angegangen wurde, unter Aufrechterhaltung der bereits für Montafon hinsichtlich der Waffenübungen gewährten Begünstigungen, auch die Landesschützen anderer Landestheile, die zum Betrieb der Landwirt­ schaft unentbehrlich sind, in der Zeit vom 15. Mai bis 20. September jeden Jahres zu den Waffenübungen nicht einzuberufen; wurde mit Bericht vom 7. November 1890 dem hohen k. k. Landesvertheidigungs­ Ministerium zur Würdigung in Vorlage gebracht. Gemäß Note der k. k. Statthalterei vom 26. Jänner 1891 Z. 2081 wurde dem Landes-Ausschuß mitgetheilt, daß das ge­ dachte k. k. Ministerium mit Erlaß vom 22. Jänner 1891 Z. 240 eröffnet habe, daß die in unbedingt nothwendigen Maße festzuhaltenden militärischen Interessen, das Ein­ gehen auf diesen Antrag bei der dermaligen Organisation der Landesschützentruppen ausschließe. Mit Landtagsbeschluß vom 7. November 1890 wurde der Landesausschußbeauf­ tragt, eine motivirte Vorstellung an die hohe k. k. Regierung zu ri chten, hochdieselbe möge die Auflassung oder mindestens eine bedeutende Reduktion der Einfuhrzölle fürVieh undHolz im Wege d er Verhand­ lung von der Schweiz mit allem Nachdrucke zu erwirken suchen. In Ausführung dieses Aufftrages wurde die Angelegenheit mit Bericht vom 11. Dezember 1890 Z. 2759 dem hohen k. k. Handelsministerium zur Würdigung empfohlen. Eine Erledigung hierüber ist hier nicht eingelangt. 76 IL Session der T^Periode 1891/92. 10. 11. Beilage III. Der neue Handels-Vertrag mit der Schweiz ist mittlerweile mit 1. Februar 1892 in Wirksamkeit getreten und wenn auch derselbe den ausgesprochenen Wünschen des Land­ tages nicht ganz Rechnung trägt, so ist durch denselben doch für die Zeitdauer von 12 Jahren eine dauernde Grundlage für die Verkehrsbeziehungen zwischen Vorarlberg und der Schweiz geschaffen. Der Landtagsbeschluß vom 8. November 1890, womit die hoheRegierung aufge­ fordert wurde, ehethunlichst für Einführung einer Börsen- sowie einer progressiven Einkommen- und Renten st euerSorge zu tragen wurde mit Bericht vom 11. Dezember 1890 Z. 2892 dem hohen k. k. Finanz-Mini­ sterium zur Berücksichtigung übermittelt, ohne daß bis jetzt eine Erledigung hierher ge­ langte. Im Abgeordnetenhause wurde inzwischen ein Gesetz-Entwurf betreffend die Ein­ führung einer Börsensteuer zum Beschlusse erhoben und harrt derselben noch der weitern parlamentarischen Erledigung. Ebenso wurde noch vor Schluß des Reichsrathes seitens des k. k. Finanzministeriums eine Vorlage über Renten- und Personal-Einkommensteuer dort eingebracht. Die zwei in Angelegenheit der Rhe incorrektion und den Rheinschutzbauten gefaßten Landtagsbeschlüße vom 15. Oktober und 10. November 1890 werden mit den andern hieher gehörigen Angelegenheiten dem hohen Landtage separat in Vorlage gebracht werden. Nachtrag. 12. Die in der Sitzung vom 8. November 1890 seitens der Herren Abgeordneten Jodok Fink und Genossen eingebrachte Interpellation an die hohe k. k. Regierung betreffend die Verhältnisse beim k. k. Notariate in Bezau wurde mit Zu­ schrift der k. k. Bezirkshauptmannschaft Bregenz ddo. 20. Jänner 1891 Z. 2 dahin beantwortet, daß Se. Excellenz der Herr Justizminister sich laut Erlaß vom 9. Jänner Z. 23, 673 vorbehält, im Falle der Vacatur der Notarstelle in Bezau über die Wieder­ besetzung derselben nach genauer Abwägung der obwaltenden Verhältnisse die den In­ teressen der Bevölkerung und der Justizpflege im genannten Bezirke entsprechende Ent­ scheidung zu treffen und daß das k. k. Oberlandesgerichts-Präsidium in Innsbruck hie­ von durch den Herrn Justizminister in Kenntniß gesetzt wurde. C. Ueber die Ausführung der Landtagsbeschlüsse im eigenen Wirkungskreise des Landes-Ausschusses. 1. Mit dem Landtagsbeschlusse vom 20. Oktober 1890 wurde der Landesausschuß beauftragt, im Einvernehmen mit der hohen k. k. Regierung, Gesetzes-Vorlagen vorzubereiten, die volle Klarheit über Einbezug oder Nichteinbezug der Vermögenssteuer zur Bemessung der Ausübung des Wahlrechtes für die Landtagswahlen herbeiführen und dieselben dem Landtage in nächster Session in Vorlage zu bringen. Der Landesausschuß hat sich diesbezüglich mit der hohen Regierung ins Einvernehmen gesetzt und wird dem hohen Landtage als Resultat dieser Verhandlungen eine separate Vorlage gemacht werden. 2. Auf Grund des Landtagsbeschlusses vom 25. Oktober 1890 erhielt der Landesausschuß den Auftrag, von Fall zu Fall die Handhabung der Ortspolizei regelnde Gesetz-Entwürfe vorzubereiten und dem Landtage in späteren Ses­ sionen in Vorlage zu bringen. 77 Beilage III. 3. 4. 5. III. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. Der Landesausschuß legte mit Bericht vom 8. Jänner 1891 Z. 71 der k. k. Statthalterei einen von ihm ausgearbeiteten Gesetz-Entwurf betreffend die Einhaltung der Polizeistunde sammt Motiven-Bericht mit dem Ersuchen vor, die Stellungnahme der k. k. Regierung zu demselben bekannt geben zu wollen. Mit Note vom 2. Juni 1891 Z. 12, 624 hat die k. k. Statthalterei anher mit­ getheilt, daß sich das hohe k. k. Ministerium des Innern mit Erlaß vom 25. Mai Z. 2053 im Allgemeinen ablehnend zu diesem Gesetzes-Entwürfe Verhalten müsse und wird dieser Akt dem hohen Landtage separat in, Vorlage gebracht werden. Ferner wurde seitens des Landesausschusses ein Gesetzentwurf, betreffend das Ver­ bot der Thierquälerei ausgearbeitet und mit Bericht vom 18. März 1891 Z. 793 der k. k. Statthalterei behufs Einholung der Stellungnahme der hohen k. k. Regierung zu demselben in Vorlage gebracht. Mit Note vom 30. Mai 1871 Z. 7213 hat diese anher eröffnet, daß sie gegen den genannten Gesetzentwurf im Allgemeinen keine Einwendung erhebe und nur einige Ergänzungen in Vorschlag bringe. Diese letztern fanden die Zustimmung des Landes­ Ausschusses und wird der so umgeänderte Gesetz-Entwurf dem hohen Landtage separat in Vorlage gebracht werden. Der Landtagsbeschluß vom 25. Oktober 1890 wornach auf die Eingabe des Gau­ verbandes der freiwilligen Feuerwehren, betreffend Abänderung der Gesetze vom 18. Februar 1888 und 20. Oktober 1883 nicht eingangen dagegen im Sinne des §. 5 des letztgenannten Gesetzes der Landes­ ausschuß ermächtigt wurde, inZukunft von den jährlichen Eingängen des Feuerwehrfon des einen Theil derselben bis zur Höhe von 20 Prozent zur Unterstützung int Diensteverunglückter Feuerwehrmän­ ner und deren Hinterbliebenen zu verwenden, wurde mit Zuschrift vom 8. Jänner 1891 Z. 2621 der Vorstehung des Gauverbandes in Dornbirn zur Kennt­ niß gebracht, und dient dem Landes-Ausschusse vorkommendenfalls zur Richtschnur. In Betreff des Landtagsbeschlusses vom 25. Oktober 1890 in Angelegenheit der NaturalVerpflegsstationen wird dem hohen Landtage eine separate Vorlage zugehen. Zn Folge Landtagsbeschlusses vom 29. Oktober 1890 wurde der Landesausschuß er­ mächtigt, zur Förderung und Verbreitung landwirthschaftlicher Kennt­ nisse im Jahre 1891 einen Betrag von 200 st. aus Landesmitteln zu Unterstützungsbeiträgen an Personen zu verwenden, welche landwirthschaftliche Fach- und Fortbildnngscurse zu dem Zwecke besuchen wollen, um sich für den landwirtschaftlichen Unterricht Anderer zu befähigen. In Ausführung dieses Beschlusses wendete sich der Landesausschuß behufs näherer Information über landwirthschaftliche Lehrcurse an die Direktionen der landwirthschaft­ lichen Schule in Nothholz bei Jenbach, dann der k. k. pomologischen Lehranstalt in Klosterneuburg und des pomologischen Institutes in Reutlingen (Württemberg). Auf Grund der von diesen Anstalten eingesandten Prospekte und Aufnahmsbedingungen wurden am 15. Dezember 1890 mittels Kundmachung Stipendien im Gesammtbetrage von 200 st. ausgeschrieben und nachstehende Zöglinge damit beiheilt: a. Josef Vetter aus Dornbirn zum Besuche eines dreimonatlichen Obstbaukurses in Reutlingen mit 80 fl.; b. Johann Georg Ellensohn von Götzis, Schüler der^landwirthschaftlichen Schule in Rothholz mit 80 fl.; c. Josef Häusle in Rankweil zum Besuche eines einmonatlichen Curses in Reut­ lingen mit 40 fl. 78 II. Session der 7. Periode 1891/92. Beilage III. Die Vorgenannten haben die betreffenden Curse mit Erfolg frequentirt und wurden ihnen demgemäß die Stipendien flüssig gemacht. Nachträglich, nämlich unterm 21. August 1891 unterbreitete auch noch Leopold Kohler, Lehrer in Lingenau, dem Landesausschusse ein Gesuch um Verleihung eines Sti­ pendiums zum Besuche des im Jahre 1892 von März bis Mitte Mai in Reutlingen stattfindenden Obstbau-Curses. Nachdem aber der durch Landtagsbeschluß vom 29. Oktober 1890 zu diesem Zwecke votirte Betrag von 200 fl. durch obige 3 Stipendisten bereits erschöpft war, beschloß der Landes-Ausschuß dieses Gesuch dem hohen Landtage in Vorlage zu bringen und dessen Beschlußfassung einzuholen. 6. Laut Landtagsbeschluß vom 30. Oktober 1890 wurde der Antrag der Herren Abgeord­ neten Dr. Beck und Genossen betreffend Abänderung des §. 13 der Lande sOrdnung dem Landes-Ausschüsse mit dem Auftrage zu gewiesen, in Erwägung zu ziehen, ob diese Aenderung nothwendig erscheine und gegebenenfalls hierüber dem Landtage eine Vorlage zu unterbreiten. Der Landesausschuß hat in seiner Sitzung vom 6. November 1890 diese An­ gelegenheit zur Verhandlung gebracht und beschlossen: „Daß man eine Aenderung des §.13 der Landes-Ordnung dermalen nicht „für nothwendig finde" weshalb eine weitere Vorlage unterbleibt. 7. 8. 9. Mit Landtagsbeschluß vom 30. Oktober 1890 wurde das Gesuch des Vorarlberger Lehrervereins um Regelung der Lehrergehalte und das damit im Zu­ sammenhänge stehende Gesuch der Gemeinde Fontanella um einen jährlichen Beitrag aus Landesmitteln zur theilweisen Deckung der Lehrergehalte im Sinne der einschlägigen Landtagsbeschlüsse vom 30. Oktober 1889 neuerdings an den Landes-Ausschuß verwiesen. Die umfangreichen Erhebungen hierüber kommen als separate Vorlage an den hohen Landtag. Mit Landtagsbeschluß vom 4. November 1890 wurde der Landesausschuß ermächtiget die Zuschrift des k. k. Steueramtes Bregenz ddo. 19. Mai 1890 betreffend die Einbekennung des unter seiner Verwaltung stehenden beweglichen und unbeweglichen Vermögens für die abgelaufenen Perioden be­ hufs Bemessung des Gebühren-Aequivalents im Sinne der im be­ züglichen Berichte enthaltenen Direktiven, zu erledigen. Mit Zuschrift vom 11. Dezember Z. 2717 wurde dieser Beschluß des hohen Landtages nebst Motivenbericht dem k. k. Steueramt Bregenz zur Kenntniß gebracht. Gemäß Zuschrift dieser Behörde ddo. 29. Juli 1891, Z. 250 erfolgte hierüber eine theilweise Gebührenbemessung seitens der k. k. Finanz-Bezirks-Direktion in Feldkirch ddo. 25. Februar 1891 Z. 355, wogegen der Landesausschuß mit Zuschrift vom 26. August 1891 Z. 2218 den weiteren Recurs an die k. k. Finanz-Landes-Direktion in Innsbruck ergriff und steht die weitere Entscheidung hierüber noch offen. Gemäß Landtagsbeschlußes vom 6. November 1890 wurde der Landesausschuß beauftragt, den seitens der k. k. Negierung vorgelegten Entwurf eines Jagdgesetzes für Vorarlberg den Verhältnissen und Bedürfnissen des Landes ent­ sprechend umzuarbeiten, diesbezü gl ichdas Einvernehmen mit der hohen Regierung zu pflegen und den modi.fieierten Entwurf dem Landtage in nächster Session in Vorlage zu bringen. Diesem Auftrage wurde entsprochen und wird das Resultat der gepflogenen Ver­ handlungen, ein diesbezüglicher Gesetzes-Entwurf sammt Motivenbericht dem hohen Land­ tage separat in Vorlage gebracht. 79 Beilage III» III. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. Auf Grund des Landtagsbeschlußes vom 6. November 1890 in Betreff des Gesuches der Walserthaler Straßen-Concurrenz, um Erlassung eines Radfelgen­ gesetzes, wurde der Landesausschuß mit den vorbereitenden Verhandlungen hierüber betraut und forderte mit Zuschrift vom 19. November 1890 Z. 2724 den StraßenConcurrenz-Ausschuß auf, die Meinungen sämmtlicher betheiligten Gemeinden über die ganze Angelegenheit einzuholen und nach gepflogener Vereinbarung und Anhörung von Sachverständigen bestimmte Vorschläge anher zu erstatten. Solche Vorschläge sind bis jetzt noch nicht eingelangt und konnte daher die Angelegenheit nicht weiter verfolgt werden. 11. u. 12. Den Landtagsbeschlüßen vom 6. und 7. November 1890, womit dem Fischerei­ Verein in Vorarlberg eine Unterstützung von 50 fL und der Vorarl­ berger Wohlthätigkeitsgesellschaft inJnnsbruck eine solche von 40 fl. aus Landes Mitteln bewilliget wurde, ist durch Ausbezahlung der betreffenden Betrage entsprochen worden. 13. Die Nachweisung über Ausführung der in der Sitzung vom 7. November 1890 in An­ gel egenheit der Rheinkatastrophe gefaßten Landtagsbeschlüße, wird im Vereine mit den übrigen Rheinangelegenheiten, separat vorgelegt werden. 14. Gemäß Landtagsbeschlußes vom 8. November 1890 wurde der Landes-Ausschuß beauftragt im Verordnungswege die nöthigen Erläuterungen und Ergänzungen des Vermögenssteuer-Circulare vom 10 April 1837 vorzunehmen. Dem zufolge wurde der Entwurf einer diesbezüglichen Verordnung ausgearbeitet und mit Bericht vom 3. Juni 1891 Z. 1337 derselben der k. k. Statthalterei mit dem Ersuchen übermittelt, den Standpunkt der hohen k. k. Regierung gegenüber dieser Vor­ lage bekannt geben zu wollen. Mit Note vom 8. August 1891 Z. 18696 machte die k. k. Statthalterei die Mit­ theilung, daß sich das hohe k. k. Ministerium des Innern gemäß Erlaß vom 31. Juli 1891 Z. 3035 gegenüber dem Entwürfe ablehnend verhalte. Dieser Act gelangt separat zur Vorlage an den hohen Landtag. 15. Gemäß Landtagsbeschluß vorn 8. November 1890 wurde der Landesausschuß aufgefordert, bezüglich der Straßenführung Au — Damüls weitere Schritte zu unter­ nehmen. Diesem Auftrage entsprechend wurde am 18. Juni 1891 ein kommissioneller Augen­ schein behufs Verhandlung mit den beteiligten Gemeinden Au und Damüls abgehalten und wird die Angelegenheit dem hohen Landtag separat vorgelegt werden. 16. Die zur Durchführung des Landtagsbeschluffes vom 8. November 1890, betreffend die VornahmederRauschbrand-Schutzimpfung imJahre 1891 nothwendigen Maßnahmen wurden getroffen, die Impfung im Lande vorgenommen und über die Ergebnisse derselben vom k. k. Bezirksthierarzte in Bregenz im Auftrage des Landes­ Ausschusses ein umfassender Bericht verfaßt, welcher den Herren Landtags-Abgeordneten und Gemeinden bereits zugestellt worden ist. 17. Im Sinne des Landtagsbeschlusses vom 10. November 1890 wurde mit Bericht vom 8. Jänner 1891, Zl. 73, das h. k. k. Ministerium des Innern angegangen, aller­ höchsten Ortes die Bitte befürworten zu wollen, daß Mangels eines für das von weiland Sr. Majestät Kaiser Ferdinand des Ersten ge­ gründeten Stipendiums für Techniker ausVorarlb erg, sich meldenden ComPetenten, dasselbeeinem dürftigenVorarlbergerStudirenden der Medicin verliehen werden dürfe, der sich reversmäßig ver­ pflichte, nach erlangtem Doctorgrade durch 5 Jähere die ärztliche Praxis in Vorarlberg und zwar außerhalb der L-tädte und des Marktes Dornbirn auszuüben. 10. 80 II. Session der 7. Periode 1891/92. Beilage III. Mit Note der k. k. Statthalterei vom 18. Juni 1891, Zl. 14.289, wurde dem Landes-Ausschuß eröffnet, daß Se. k. u. k. apostolische Majestät mit Allerhöchster Entschlie­ ßung vom 22. Mai 1891 allergnädigst zu genehmigen geruht haben, dieser allerunterthänigsten Bitte zu willfahren. In Gemäßheit dessen wurde das Stipendium laut Kundmachung vom 2. Juli 1891 für das Schuljahr 1890/91 zur Ausschreibung gebracht, ohne daß sich ein Competent meldete. 18. Die gemäß Landtagsbeschluß vom 10. November 1890 dem Landes-Ausschusse anheim­ gestellte Angelegenheit einer eventuellen Ausschreibung eines Stipendiums für Huf­ beschlagsschüler unterblieb, weil sich kein Bedürfniß dazu herausstellte. 19. Mit Landtagsbeschluß vom 10. November 1890 wurde der Landes-Ausschuß ermächtiget, dürftigen Vorarlbergern, welche eine Lehrerbildung s-Anstalt besuchen und sich verbindlich m achen im Land e Vorarlberg eine von ihmvonFall zu Fall festzusetzende Reihe vonJahren imLehrfache sich verwendenzu lassen, Unterstützungen im jährlichen Gesammtbelaufe von 500 bis 1000 fl. aus Landes Mitteln zuzuweisen. In Ausführung dieses ihm ertheilten Auftrages erließ der Landes-Ausschuß unterm 10. Jänner 1891, Zl. 2728 eine Kundmachung, worin für das Schuljahr 1890/91 fünf Stipendien zu je 100 fl. und zehn Stipendien zu je 50 fl. für Vorarlberger Lehramts-Candidaten ausgeschrieben wurden, welche sich verbindlich machen, bei Verleihung eines Stipendiums von 100 fl. durch 6 Jahre und bei Zuweisung eines solchen von 50 fl. durch 3 Jahre von der Erlangung ihrer Lehrbefähigung an gerechnet, in Vorarl­ berg sich als Lehrer verwenden zu lassen. Auf diese Ausschreibung meldeten sich im Ganzen 24 Competenten und wurden Nachstehende mit Stipendien in der Landes-Ausschußsitzung vom 18. März 1891 btheilt: a. mit Stipendien von je 100 fl.: Johann Mätzler von Andelsbuch, Schüler der k. k. Lehrerbildungsanstalt in Innsbruck, Jenny Hermann aus Bürs, Wipper Johann Georg von Sulzberg, Huber Anton von Rankweil und Döbler Georg von Blons; b. mit Stipendien von je 50 fl.: Baldauf Pius von Sulzberg, Zech Anton von Bludenz, Jenny Franz von Bürs, Schmid Hermann von Doren, Gisinger Johann Jacob von Altach, Jäger Eduard von Hohenems, Schallert Fidel von Bürserberg, Neyer Bernhard von Bürserberg, Ganahl Germann von Bartholomäberg, Strolz Adolf von Schröcken; alle letztgenannten Schüler der Privat-Lehrerbildungs-Anstalt von Tisis. Für das Schuljahr 1891/92 ist die Ausschreibung dieser Stipendien bereits erfolgt. In Ausführung des Landtagsbeschlusses vom 10. November 1890 zu Folge dessen der Landesausschuß ermächtiget wurde in berücksichtigenswerthen Fällen nach seinem Ermessen an im Lande Vorarlberg bereits bestehende oder in der Folge entstehende Spar- und Darlehenskassen nach System Raiff­ eisen aus Landesmitteln zur ersten Anschaffung der nothwendigen Einrichtung, Unterstützungs beiträge im Betrage von je 50 fl. bis hö chstens 100 fl. zu gewähren, wurden den Spar- und Darlehenskassenvereinen: Wolfurt, Lustenau, Hard, Götzis und Höchst über ihr Ansuchen Beiträge von je 80 fl. aus dem Landesfonde bewilliget und ausbezahlt. 20. Wachtrag. 21. Auf die in Befolgung des Landtagsbeschlusses vom 28. Okt. 1889 der hohen Regierung im Wege der k. k. Statthalterei mit dem h. a. Berichte vom 27. Nov. 1889 Z. 2284 81 Beilage HI. HI. der Beilage» zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. mit der eindringlichen Bitte um Gewährung in Vorlage gebrachte Petition der Ge­ meinde Klösterle um Holzbezug für die Fraktion Stuben aus den ärarischen Waldungen, wurde der Landes-Ausschuß seitens der k. k. Statthalterei mit Note vom 4, Juni 1891 Z. 12661 in Kenntnis gesetzt, daß das hohe k. k. Acker­ bau-Ministerien mit Erlaß vom 21. Mai 1891 Z. 6967 diesem Gesuche um Eintausch eines Aerar-Wald-Complexes und um den Fortbezug von Holz aus den Aerar-Waldungcn zwar keine Folge zu geben befunden, jedoch auf die warme Befürwortung dieses Gesuches durch Landes-Ausschuß und Landtag sich bereit erklärt habe, den Besitzern den 18 Be­ hausungen der Fraktion Stuben, wenn sie darum bittlich werden, das inj den letzten JahrenL bezogene Holz im Durchschnitte von jährlich 186 Rm3 Brenn- und 38 Fm3 Nutzholz bis inclus: 1897 pro anno unentgeltich ausfolgen zu lassen. IL Landesfond. 1. Rechnungs-Abschluß des Vorarlberger LandeSsondcS für das Jahr 189V. (Beilage 1.) Die separate Beilage I enthält triefen Rechnungs-Abschuß, aus welchem nur die Endsummen hier aufgeführt werden: Gesammt-Einnahm e 89, 845 sl. 48 fr. Gesammt-Ausgabe 80, 791 fl. 10 fr. Schließlicher Cassastand: 9, 054 sl. 38 kr. Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Den Rechnungs-Abschluß des Vorarlberger Landesfondes pro 1890 mit dem aus„gewiesenen schließlichen Cassastande von 9054 st. 38 kr. genehm zu halten." 2. Der Voranschlag des Vorarlberger Landesfondes pro 1892 gelangt separat zur Vorlage an den hohen Landtag. Zufolge Note der hohen k. k. Statthalterei vom 28. November 1891 Z. 6447 wurde der Landes­ Ausschuß aufgefordert, behufs provisorischer Deckung der Landesbedürfnisse pro 1892 zu beschließen, daß die für das Jahr 1891 festgesetzten Umlagen provisorisch auch im gleichen Ausmaße für das Jahr 1892 ausgeschrieben und eingehoben werden. Nachdem eine Einberufung des Landtags pro 1891 nicht mehr in Aussicht stand, hat der Lan­ desausschuß am 10. Dezbr. 1891 beschlossen, behufs Deckung des Abganges des Landes­ fondes provisorisch je 10°/0 zur Hauszins- und Hausklassensteuer und je 2O°/o zur Grund- Erwerb- und Einkommensteuer, ferner l°/0 zu den landesfürstlichen direkten Steuern behufs Deckung des Beitrags für den Grundentlastungs­ fond vorbehaltlich der nachträglichen Festsetzung der Voranschläge durch den hohen Landtag zu verumlagen und hat diesen Beschluß mit Bericht vom 15..Dezbr. 1891 Z. 3490 zur Kenntnis der k. k. Statthalterei gebracht, welche mit Note vom 31. Dezember 1891 Z. 7084 anher mlttheilte, daß Seine k. und k. apost. Majestät mit Allh. Entschließung vom 25. Dezbr. 1891 diesen Beschluß allergnädigst zu genehmigen geruht haben. 82 II. Session der 7. Periode 1891/92. Beilage III. III. Grundentlastungsfond. 1. Nechniwgs-Abschljlffe pro 1890. a. des mit Tirol gemeinsamen Grundentlastungsfondes. Dieser von der tiroler Landesbuchhaltung verfaßte und vom wohldortigen Landesausschusse mit Note vom 15. Mai 1891 Nr. 93 hieher übermittelte Rechnungs-Abschluß pro 1890 weiset aus: ein Activum von......................................... ein Passivum von......................................... 1.039, 936 fl. 49 kr. 977, 442 fl. 03 kr. daher ein Activum von . Hiezu den Werth der diesem Fonde gehörigen Realitäten . somit ein Gesammt-Vorschlag von 62, 494 fl. 46 kr. 296 fl. — kr. 62, 790 fl. 46 kr. b. Betreffend die Grundentlastungsfondsschuld des Landes Vorarlberg. Mit Schluß des Jahres 1889 bezifferte sich die Schuld auf 14, 142 fl. 21 kr. Zuwachs an Renten 707 fl. 11 kr. An Regiekosten 685 fl. 99 kr. Zusammen: 15, 535 ft. 31 kr. Abstattung: An Steuerzuschlägen . Zahlung an Regiekosten . J3654 JLj65 kr. . 472 fl. — kr. Zusammen: Somit ergibt sich.am Schlüsse des Jahres 1890 eine Schuld des Landes Vorarlberg per 4126 fl. 65 kr. 11, 408 fl. 66 kr. (Rücksichtlich des vorne ad a ausgewiesenen Gesammt-Vorschlags des tirol. vorarlb. Grund­ entlastungsfondes per 62, 790 fl. 46 kr. ö. W. wird sich wie in den früheren Jahren auf die Zu­ schrift des tiroler Landesausschusses vom 3. Mai 1881 Z. 178 (h. a. Z. 901) bezogen.) Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Die vorgelegten Rechnungs-Abschlüsse des mit Tirol gemeinsamen Grundent­ lastungsfondes und der auf das Land Vorarlberg entfallenden Grundentlastungsfonds­ schuld für das Jahr 1890 nach den obangeführten Schlußansätzen genehm zu erklären." 2. Voranschläge pro 1892. a. des mit Tirol gemeinsamen Grundentlastungsfondes pro 1 892. Dieser wurde von den tiroler Landesbuchhaltung verfaßt und zergliedert sich wie folgt: Das Erforderniß ist veranschlagt mit . . . 263, 062 fl. Die Bedeckung auf ......................................... . 270, 640 fl. Daher ein Ueber schuß von 7578 fl. 83 Beilage HL III. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. b. Voranschlag pro 1892 betreffend die auf das Land Vorarlberg ent­ fallende Grundentlastungsfondsschuld. Die Schuld des Landes mit Schluß des Jahres 1891 ist präliminirt auf 8046 st. Kapitals-Deckung durch 1 °/0 Zuschläge über Abzug des Zinsenerfordernisses per 402 fl. ö. W. mit . . 3730 st. Daher sich die Schuld des Landes Vorarlberg mit Schluß des Jahres 1892 auf 4316 st. reduzirt. (Die auf das Land Vorarlberg entfallenden Regiekosten werden laut Landtagsbeschluß vorn 31. August 1870 nicht mehr mit den nach Deckung der Jahres-Rente der Landesschuld noch er­ übrigenden Steuerzuschlägen, sondern direkt aus dem Vorarlberger Landesfonde bestritten und er­ scheinen pro 1892 mit 494 fl. ö. W. veranschlagt.) Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Die vorgelegten Voranschläge pro 1892 des mit Tirol gemeinsamen Grundent­ lastungsfond es und der das Land Vorarlberg betreffenden Grundenltastungssondsschuld nach den oben unter a. und b. aufgeführten Schlußsummen zu genehmigen und für das Ersorderniß Vorarlbergs eine Umlage von 1 °/0 zu den direkten Staatssteuern zu bewilligen." IV. LiMdes-Culturfond. a. Rechnungs-Abschluß für das Jahr 1890. (Beilage 2.) Die Ges ammt-Einnahmen betragen Die Gesammt-Ausgaben betragen . . . . . 39, 219 fl. 29 kr. 8.41 fl. 22 kr. . . . 38378 fl. 07 kr. Somit schließlches V ermögen . Antrag: Der hohe Landtag wolle den Rechnungs-Abschluß des Vorarlberger Landes-Culturfondes pro 1890 nach obigem Ergebnisse genehm halten." b. Voranschlag des Landes-Culturfondes pro 1892. (Kommt separat zur Vorlage.) V. Krankeavttsorgllng. Aus Beilage 3 dieses Berichtes, welche mit dem Rechnungs-Abschlüsse des Landesfondes pro 1890 in der bezüglichen Post übereinstimmt, ist der Aufwand im Jahre 1890 in dieser Rubrik wie folgt: für Krankenverpflegskosten 2007 fl. 89 kr. für Findel- und Gebärhauskosten 282 fl. 71 kr. für Jrrenverpflegskosten 4605 fl. 80 kr. Gesammtaufwand 84 6896 fl. 40 kr. IL Session der 7. Periode 1891/92. Beilage III. VI. Jrrenversorgung. a. Die von der Verwaltung der Landes Irrenanstalt Valduna Halts-Rechnung pro 1890 weiset aus: Ges ammt-Cinnahmen 45, 349 „ Ausgaben 37, 124 daher ein Cassarest mit 1. Januar 1891 von . 8, 224 b. Der Voranschlag dieser Anstalt für das Jahr 1892. Derselbe weiset aus: Gesammt-Einnahmen 36, 057 „ Ausgaben . 39, 921 vorgelegte Hausst. 65 kr. fl. 78 kr. fl. 87 kr. fl. 28 kr. fl. 56 kr. daher einen Abgang von 3, 864 fl. 28 kr. Beide wurden geprüft und gelangen als separate Vorlagen an den h. Landtag Im Uebrigen wird sich auf den Jahresbericht der Landes-Irrenanstalt Valduna pro 1890 bezogen, welcher sämmtlichen Herrn Landtags-Abgeordneten separat zugangen ist. VII. Schuldknstand aus Anlaß der Herstellung der Landes-Irrenanstalt Valduna. Mit Landtagsbeschluß vom 10. Nov. 1890 wurde das Guthaben der Sparkassa Feldkirch per 40, 000 fl. ö. W. zu 4V2 °/0 zinslaufend seit 1. Jänner 1890 als richtig anerkannt. Die Zinse für das Jahr 1890 wurden berichtiget und am Kapital wurde am 29. Okt. 1890 der Betrag von 10, 000 fL am 31. August 1891 der Betrag von 20, 000 fl. Zusammen 30, 000 fl. ö. W. an die Sparkafla Feldkirch abgezahlt, wofür die Empfangsbestätigungen vorliegen. Die Schuld des Landes beträgt demnach noch 10, 000 fl. ö. W. zu 41/2°/0 Zins laufend seit 1. Jänner 1892. Antrag: der h. Landtag wolle diese Mittheilung zur Kenntniß nehmen und beschließen: „Es werde das Guthaben der Sparkassa Feldkirch per 10, 000 fl. zu 41/a°/0 zeitlaufend seit 1. Jänner 1892 als richtig anerkannt. VIII. Gemeinde-Angelegenheiten. Die Zusammenstellung der von denGemeindenVorarlbergsimJahre 1890 präliminirten Gemeinde-Umlagen ergibt folgendes Resultat: Bezirk Bregenz 120, 329 fl 205/lo kr. " 64, 795 fl. 655/10 kr. Bezau . tf Dornbirn 111, 462 fl. 80 kr. n 109, 202 fl. 06 kr. Feldkirch it 70, 431 fl. 95 5 / 10 kr. ii 18, 554 fl. 00 kr. it Bludenz Zusammen 494, 775 fl. 675/10 kr. Schruns und im Vergleiche zum Vorjahre 1889 mit 496, 057 fl. 67 kr. eine Abminderung von 1, 281 fl. 995/10 kr. Hiezu kommt zu bemerken, daß nach den Gemeinde-Voranschlägen pro 1890 in 5 Gemeinden keine Umlage, in 152 Gemeinden eine solche unter 150 Prozent und in 45 Gemeinden eine Umlage über 150 Prozent nöthig war. 85 Beilage III. HL der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags Einen großen Uebelstand bildet noch der Umstand, daß in vielen Gemeinden die Jahres-Er­ fordernisse zu spät verumlagt und eingehoben und dem zufolge auch die Rechnungen nicht in der vom Gesetze festgesetzten Frist verfaßt und vorgelegt werden. Die strenge Revision derRechnungsgebahrung der Gemeinden wurde in der bis­ herigen Weise fortgesetzt und es zeigt sich, daß von Jahr zu Jahr in dieser Beziehung bessere Ordnung geschaffen, aber ein Abgehen hievon derzeit noch nicht räthlich erscheint. Bewilligungen zum Berkaus oder Tausch von Gemeindegründen erhielten die Gemeinden: Bregenz, Bludenz, Feldkirch, Nüziders, Rankweil, Tisis, Klösterle, Dalaas, Dvrnbirn, Thüringen, Lorüns und Blons. Bewilligungen zur Aufnahme von Darlehen wurden gegeben den Gemeinden: Frastanz für 4000 st. und 2000 fl., Lustenau für 10, 000 fl., 40, 000 ft., 20, 000 fl. und für 1800 fl., Feldkirch für 30, 000 fl., Schlins für 2432 fl. 84 kr., Rankweil für 3600 fl., 1863 fl. 16 kr. und für 856 fl. 95 kr., Bludesch für 6000 fl., Bregenz für 22000 fl., Krumbach für 600 fl., Altenstadt für 5000 fl., Dornbirn für 13000 fl., Bürserberg für 1200 fl., Lech für 200 fl. und die Rheinwuhr-Concurrenz Höchst, ^Fussach-Gaißau für 9000 fl. IX. Stipendien und Stiftungen. Betreffend die zwei von weiland Kaiser Ferdinand I. gegründeten Studien st ipendien für Techniker aus Vorarlberg von je 210 fl. ö. W wird bemerkt, daß das eine dieser Stipendien noch im Genüße des Schülers an der allgemeinen Bildhauerschule in Wien Johanu Georg Matt miä Rankweil sich befindet und zwar auf Grund der Allh. kaiserl. Entschließung vom 16. Oktbr. 1885. Bezüglich des zweiten dieser Stipendien wird sich auf Abtheilung C. Punkt 17 dieses^'Berichtes bezogen. 2. u.3. das Stipendium aus dem Landesfonde für Thierarzneischüler aus Vorarlberg von 220 fl. genießt dermalen Anton Raidl aus Koblach, Studierender am k. k. Thierarznei-Jnstitut in Wien, die zwei Vorarlberger Staatsstiftplähe an Militär-Erziehungs- und Bildungsanstalten der Zögling an der k. k. Militär-Unterrealschule in St. Pölten Hugo Anfang aus Bregenz und der Zögling an der f. k. Militär-Oberrealschule in Weißkirchen Eckhart Rhümberg aus Dornbirn. 4. Bezüglich der Stipendien für L ehramts-Kandid aten aus Vorarlberg wird Bezug genommen, auf Rubrike C Punkt 19 dieses Berichtes. 1. X. Dr. Anton Jussel-Stiftllng für Stipendien zur Heranbildung von VolksschuÜehrern in Vorurlberg. Laut zPunkt 5, Abth. IX des vorjährigen Rechenschaftsberichtes wurde vom Landes-Ausschuße am 30. April 1890 für diese Stiftung das Vermögen in öffentlichen Papieren zum Kurswerthe mit 7026 fl. 60 kr. und in Barem mit 45 fl. 98 kr. zusammen mit 7072 fl. £8 kr. übernommen. Der Rechnungs-Abschluß pro 1890 bringt obiges -Vermögen im Nominal-Werthe in den Hauptempfang mit der neue Empfang beträgt 277 fl. 70 kr. zusammen 7523 fl. 68 kr. 13? fl. 315/10 kr. somit schlie ßlich es Vermögen 7390 fl. 365/10 kr. Ausgaben 86 7 II. Session der 7. Periode 1891/92. Beilage 111. Antrag: „Der hohe Landtag wolle den Rechnungs-Abschluß der Dr. Anton Jussell'schen Stiftung pro 1890 mit dem ausgewiesenen schließlichen Vermögen von 7390 ft. 365/10 kr. ö. W. genehm halten." XL Jnvalidcn-Stistimg des Vorarlberger Sängerbundes. Rechnungs-Abschluß pro 189V. Die Rechnung des Jahres 1889 schloß mit einem Vermögen von Die Einnahmen im Jahre 1890 betrugen . Ausgaben im Jahre 1890 821 fl. 20 kr. 32 fl. 52 kr. . zusammen .... 853 fl. 72 kr. 30 fl. — kr. Somit schließliches Vermögen 823 fl. 72 kr. Im Genusse der Stiftung befindet sich dermalen der Invalide Josef Anton Peter in Hohenems. Antrag: „Der hohe Landtag wolle den Rechnungs-Abschluß der Jnvaliden-Stiftung des Vorarlberger Sängerbundes pro 1890 mit dem ausgewiesenen schließlichen Vermögen von 823 fl. 72 kr. ö. W. genehm halten." XII. Viehseuchenfonde. Rechnungs-Abschlüsse pro 1890. a. Betreffend der Fond für Einhufer. Der Rechnungs-Abschluß mit Ende des Jahres 1889 ergab ein Fonds-Vermögen von . . Die Einnahmen im Jahre 1890 . . . Die Ausgaben hievon ab zusammen .... bleibt mit Ende 1890 ein Vermögens­ stand von . 3157 fl. 795/l0 kr. 615 fl. 92 kr. 3773 fl. 715/10 kr. 155 fl. 71 kr. 3618 fl. OO5/lo kr. b. Betreffend den Fond für Rinder. Der Rechnungs-Abschluß mit Ende des Jahres 1889 ergab ein Fonds vermögen von . . 25, 295 fl. 955/1Q kr. Die Einnahmen im Jahre 1890 . . 743 fl. 82 kr. zusammen 26, 039 fl. 775/10 kr. Die Ausgaben hievon ab 4 fl. 91 kr. bleibt mit Ende des Jahres 1890 ein Ver­ mögensstand von 26, 034 fl. 865/10 kr. 87 111. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. Beilage III. Das Ergebniß der Jahresbeiträge ist in der nachfolgenden Tabelle detaillirt ausgewiesen. Einhufer K-rirk Anzahl Betrag der Umlagen fl. kr. Bregenz................................... 770 154 Bezau................................... 401 80 20 Dornbirn....................... ..... 668 133 60 Feldkirch................................... 539 107 80 Bludenz................................... 207 41 40 ............................. 52 10 40 2637 527 40 Schruns Summa A«rnerK«ng pro 1890 L 20 kr. Auf Grund des § 6 L.-G. a7/]2 81 wurden im Jahre 1890 für den Rinderfond keine, für den Fond für Einhufer eine Umlage von 20 kr. ö. W. per Stück, wie bisher eingehoben. I. Landesausschußsihung am 30. Januar 1890. Antrag: „Der h. Landtag wolle die Rechnungs-Abschlüsse der beiden Viehseuchenfonde pro 1890 mit den oben angeführten Ergebnissen genehm halten." XIII. Feuerwehrfond. Rechnungs-Abschluß pro 1890. Laut Rechnungs-Abschluß pro 1889 betrug das Ber­ mögen dieses Fondes.......................................... Hiezu die Einnahmen im Jahre 1890 . . 1905 fl. 38 kr. 1553 fl. 955/10 kr. zusammmen Die Ausgaben im Jahre 1890 hievon ab mit 3459 fl. 335/10 kr. 600 fl. 00 kr. Vermögensstand Ende d«s Jahres 1890 2859 fl. 335/10 kr. . lin ter den Ausgaben erscheinen die freiwilligen Feuerwehren in Tschagguns, Satteins, Krum­ bach und Weiler mit je 100 fl. und ein verunglückter Feuerwehrmann in Schruns, Rankweil und zwei in Dornbirn mit je 50 st. Unterstützungsbeiträgen betheilt. Die nachfolgende Zusammenstellung bietet die Nachweisung über die Feuerversicherungs-Anstalten, welche im Lande Vorarlberg eingesührt sind, deren Prämien-Einnahmen im Jahre 1889, sowie über die von denselben pro 1890 einbezahlten Feuerwehrfondsbeiträge. 88 Beilage III. II. Session der 7. Periode 1891/92. VerMchnlß der zum Geschäftsbetriebe in Vorarlberg concesstonirten ausländischen, österreich. und Vorarlberg. CUTT. Feuerversicherungs-Gesellschaften. Name der Uerficherungs-Grsellschaften 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 Ungar, französ. Versicherungs-Actien-Gesellschaft Leipziger Feuerversicherungs-Anstalt .... Nortb British and Mercantile Insurance-Comp. Concordia, gegens. Versicherungs-Gesellschaft in Reichenberg.......................................................... Assicurazioni Generali Triest............................. Riunione Adriatica di Sicurtä, in Triest . . Azienda, oft. franz. Element, und Unfallversich.Gesellschaft in Wien........................................ Wiener Versicherungs-Gesellschaft....................... Donau, k. k. priv. oft. Versich.-Gesellschaft in Wien Oester. Phönix, k. k. priv. Versich.-Gesellschaft . Fonciere, Pester. Verstch.-Gesellschaft in Wien . Tiroler Brandversicherungs-Anstalt in Innsbruck Bregenzerwälder Feuerversich.-Anstalt .... Sulzberger Brandversicherungs-Verein.... Montavoner Feuerversicherungs-Gesellschaft . . Brandversicherungs-Anstalt in Laterns . . . Brandassekuranz-Verein in Zwischenwasser . . Walserthaler Brandversicherungs-Gesellschaft . . Gemeinde Feuerassekuranz Mittelberg .... Summa Antrag: Ausgewiesene Eingezahlte Prämien - Feuerwehrfonds­ Einnahmen Beiträge pro 1889 im Jahre 1890 kr. ft kr. st. 1, 146 6, 294 22, 468 24 43 12 11 62 224 47 95 68 209 37, 280 48, 197 93 44 82 2 372 481 10 80 97 915 128 3, 864 1, 505 298 19, 044 3, 078 4, 351 257 348 762 279 — 13 29 16 10 75 10 87^4 60 50 10 29 — — 9 1 38 15 2 190 30 43 2 3 7 2 — 16 28 65 05 99 44 79 52 57-/io 48 62 79 — 150, 429 87'/. 1, 504 315/io 1/ „Der h. Landtag wolle den Rechnungs-Abschluß des Vorarlberger Feuerwehr­ sondes pro 1890 mit dem ausgewiesenen schließlichen Vermögen von 2859 sl. 33°/io kr. ö. W. genehm gehalten." 89 Beilage HL III« der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. Referat «der die Thätigkeit des Landes-Cultur-Ingenieurs K. Gaßner in dem Zeiträume vom 30, September 1890 bis 22. Februar 1892. Dessen Thätigkeit erstreckte sich im angegebenen Zeitraume über folgende Gegenstände: A. Solche, wobei Erhebungen oder Dienstleistungen außerhalb des Domizils nothwendig waren. Hieher gehören: 1. Die Coneurrerrz-Straste Rankweil-Satteins betreffend: Studium der Men, Führung der Amts-Correspondenz und Betheiligung an der Wahl des Concurrenz-Ausschusses. 2. Ach-Regulirung in Hirschau. Diesbezüglich wurden ausgedehnte technische Detail­ Erhebungen gepflogen und entsprechende Ausarbeitungen von Plänen nnd sonstigen Elaboraten aus­ geführt, als: a. Ermittlung und Berechnung des Niederschlags Gebietes der Bregenzer Ach in ihrem Laufe vom Ursprünge bis Schnepfau nebst Entwurf einer Skizze hierüber nach der Spezialkarte; b. Elaborat über den Umfang und Verlauf der Angelegenheit; c. Eingabe an das hohe k. k. Ackerbau-Ministerium um Suboentionirung mit Copie des ersten Regulirungsplanes und Profilszeichnungen. (Eine Subventionirung zur Fertigstellung des Regulirungswerkes wurde von dieser hohen Stelle in Aussicht gestellt.) d. Detail-Aufnahmen für eine neue Situation des jetzigen Zustandes und Ausarbeitung des Situationsplanes mit Einschluß des beidseitigen Thalgeländes; e. Aufnahme von Längen- und Quer-Profilen und Zeichnung derselben; f. Kostenzufammenstellung der ausgeführten Regulirungsarbeiten. Auch waren diesbezüglich wiederholt Konferenzen beim k. k. Bauamte in Feldkirch erforderlich. 3. Wassergenossenschaft Schnepfau. Aufnahme eines Längen-Profils auf dem Regulirungsgebiete derselben und Anfertigung einer Situations-Copie. 4. Ach-Gebiet Meltau. Aufnahmen eines Längen-Profils und Copie einer Situation über die Ach und die Ortschaft. 5. Ach-Regulirung in Au. Dieselbe wurde behufs Studium der durch die Regulirung eingetretenen Wirkungen der Besichtigung unterzogen. 6. Schopperna«. Schutzbauten an der Ach und am Schrecksbach. Besichtigung derselben und Referat mit Bezug auf die Ausfolgung des Subvenrionsrestes. 7. Der Fischweg in Kennelbach wurde einer zweimaligen Besichtigung unterzogen und als funktionsfähig befunden. 8. Wasserversorgung der Stadt Bregenz. Projektstudien, Berathungen und Terrain­ studien. 9. Schwarzachbach. Commissionelle Besichtigung desselben innerhalb der Gemeinde Schwarzach behufs Feststellung des Zustandes der Schutzbauten und Objekte an demselben. Bericht an die Gemeindevorstehung tu Schwarzach. 10. Weg Kreuzgasse-Gargelleu. Commissionelle Verhandlung in Kreuzgasse mit Augen­ schein. — Besichtigung der ausgeführten Verbesserungsarbeilen. — Erhebungen an Ort und Stelle behufs Ermittlung der aproximativen Kosten einer Fahrstraße von Kreuzgasse bis St. Sebastian in Gargellen. — Studien der Akten, Referate und Führung der Amts-Correspondenz. 90 II. Session der 7. Periode 1891/92. Beilage III. 11. Weg Klarrs-Orsanken. Zweimalige Besichtigung und Verhandlung mit den Interes­ senten, Actenstudium, Referat und Amts-Correspondenz. 12. Wuhr am Gottesackerbache in Hörbranz. Besichtigung desselben, Studium der Akten punkto Kostenbestreitung, kommissionelle Verhandlung mit Augenschein, Referate und Führung der Amts-Correspondenz. 13. Landgraben in Wolfurt oder Eulentobelbach» Commissioneller Augenschein an der Grenze von Wolfurt und Lauterach, Bericht und Gutachten hierüber, mit Andeutungen über die Entwässerung der Thalebene zwischen Dornbirner und Bregenzer Ach und dem Bodensee. 14. Wasserleitung in Baldnna. Diesbezüglich wurden folgende Dienstleistungen aus­ geführt: a. Aufnahme eines generellen Nivellements von der Anstalt bis zur Ebene oberhalb des Güselstiches; b. Ermittlung der neuen Leitungstrasse; c. Aufnahme eines Längen-Profiles und Ausarbeitung eines Detail-Längen-Profilplanes; d. Ausarbeitung eines Projektes für ein Hochreservoir mit Kostenvoranschlag, nebst Plankopie; e. Aufnahmen behufs Feststellung der Situation der Hauptquelle der jetzigen Rankweiler Wasserleitung; * f. Copie der Situation von Valduna. 15. Weg vou Fontauella nach Faschiua. Aktenstudium, commissionelle Verhandlung, verbunden mit Augenschein und Amts-Correfpondenz. 16. Weg von An nach Damuls» Commissionelle Verhandlung mit Begehung der Strecke. — Referate und Amts-Correspondenz. 17. Lutzbach. Ausbruch in Ludesch. Erhebungen über die Ausdehnung der Verwüstungen und Bericht hierüber. 18. Rheinbauten. Commissionelle Verhandlung in Hohenems bezüglich der Rheindamm­ bauten. — Besichtigung der Rheinschutzbauten in Lustenau. 19. Straßenbau in Müselbach. Commissionelle Verhandlung bezüglich der Anlage einer neuen Verbindungsstrasse von der Langenegger Brücke bis zum Krönele in Müselbach, und Begehung des jetzigen Weges, sowie auch der in’§ Auge gefaßten eventuellen neuen Straßentrasse. 20. Conknrrenz-Skmße Reuthe-Schoppernau. Studium der Akten. — Intervention bei der Wahl des Concurrenz-Ausschusses in Bezau. — Studium und Zusammenstellung der dies­ bezüglich vorhandenen Projekte, welche dem Obmanne des Concurrenz-Ausschusses zugemittelt wurden. — Verhandlung mit dem Concurrenz-Ausschusse in Reuthe wegen Feststellung des Statuts. 21. Straße durch das Ellmoos. (Gemeinde Egg.) Besichtigung des Weges von Groß­ dorf durch die sogenannte Langenegg-Waldung bis zur Kopach-Mühle in der Alpe Ammangemach, sowie der neuen Straße durch das Ellmoos. — Planstudien und Verfassung eines technischen Gut­ achtens hierüber. 22. Weg Kronhalden-Kustersberg. Besichtigung desselben und Sichtung vom Akten­ materiale. . 23. Betreffend die Schießstandsbauten in: a. Hirschegg, b. Wolfurt, o. Höchst und d. Schwarzeuberg fand die Intervention bei den commissionellen Verhandlungen an Ort und Stelle statt, wurde diesbezüglich Bericht erstattet und Amts-Correspondenz geführt. Bezüglich des Schießstandes in Hirschegg wurde auch eine Plan-Skizze für die Herstellung einer Deckung gegen Prellschüsse, und für den Schießstand in Schwarzenberg die Zeichnung für eine Hochblende angesertigt. 91 III. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Lantadtags H. Session. 7« Periode 1891/92. 24. Hauptschießstattd in Imst. Behufs Studium der dorügen, von der k. k. Landesvertheidigungs-Oberbehörde als mustergiltig bezeichneten Sicherheitsvorkehrungen wurde die Reise dahin unternommen. 25. Wandervorträge wurden gehalten in: Braz, Dornbirn und Hittisau über Ent- und Bewässerung der Wiesen, in Tschagguns über Erdabrutschungen, Runsen und Muhrgänge, Ursachen der Entstehung derselben, Abhilfe und Vorbeugungsmittel. B. Gegenstände, welche im Bureau allein erledigt werden konnten. 26. Ausführrrngsbestimmrrngerr zum Fischereigesetze. Theilnahme an den bezüg­ lichen Conferenzen in der Landes-Ausschuß-Kanzlei. — Studium punkto Revierbildung. Außerdem wurden diesbezüglich folgende Arbeiten gemacht: a. Zeichnung des Flußnetzes von Vorarlberg aus der Spezialkarte; b. Ermittlung der Fischereireviere nach Wasserscheiden und Gefällsrichtungen; c. Zusammenstellung der Reviere mit Beifügung der Eigenthümer von Fischereirechten in jedem Reviere; und d. Einzeichnung der Reviere in die Spezialkarte des Landes und Colorirung der Revier­ grenzen. L 27. Berechnungen betreffend die Statistik der Boden-Verhältnisse und Ernte­ Ergebnisse in Vorarlberg und Zusammenstellung einer Tabelle hierüber. 28. Ueber die Frequenz der Fahrstraße nach Fluh wurde an die k. k. Bezirkshaupt­ mannschaft eine Aeußerung abgegeben. 29. Ueber das Aufforstungsgebiet am Arlberg wurde eine Plancopie angefertigt. 30. Kilometerverzeichnitz. Behufs Gebührenbemessung nach dem neuen Zonentarife wurde ein Kilometerverzeichnis über die gegenseitigen Entfernungen sämmtlicher Bahnstationen und Haltestellen des Landes mit den Anschlüssen an's Ausland angefertigt. 31. In Angelegenheit der dem Landes-Ausschusse vorgelegenen Entscheidungssachen betreffend: a. die Jllbrücke Nenzing-Gais, b. die Auftheilung und Cultivirung der Frutzau, wurde das Aktenmateriale durchstudirt, Referate hierüber angefertigt, und die bezügliche Amts-Correspondenz geführt. 32. Theils Aktenstudien vorgenommen und Amts-Correspondenz geführt wurde ferner in den Angelegenheiten, betreffend: a. die Straße Lauterach-Bezau, b. die Concurrenz-Straße Bludenz-Schruns, c. die Jll-Korrektion in Frastanz, d. die Walserthaler Concurrenz-Straße, und e. die Straßenherstellung am Rimberg in Sibratsgfäll. Außerdem wurden noch andere Arbeiten für die Landes-Ausschuß-Kanzlei besorgt. Die im Vorstehenden angeführten Referate rc. liegen bei den betreffenden Akten des Landes­ Ausschusses. Bregenz, am 22. Februar 1892. Der Landes-Ausschuß in Vorarlberg. 92