18901104_ltb0321890_Bericht_Volkswirtschaftsausschuss_Auflassung_oder_Reduktion_schweizerischeEinfuhrzölle

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Letzte Änderung 01.07.2021, 19:30
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp07,lt1890,ltb1890,ltb0
Dokumentdatum 2021-07-01
Erscheinungsdatum 2021-07-01
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Inhalt des Dokuments

XXXII. der Beklagen zu den ftenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. I. Session der 7. Periode 1890. Beilage XXXII. ■ I W seicht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über den selbstständigen Antrag der Abge­ ordneten Link und Genossen betreffend Erwirkung der Auflassung oder Reduktion der schweizerischen Einfuhrzölle für Vieh und Holz. Hoher Landtag! Die Antragsteller verlangen: Der hohe Landtag wolle den Landes-Ausschuß beauftragen, eine motivirte Vorstellung an die hohe k. k. Regierung dahin gehend zu richten, Hochdieselbe möge die Auflassung oder mindestens eine bedeutende Reduktion der Einfuhrzölle auf Vieh und Holz im Wege der Verhandlung von der Schweiz mit allem Nachdrucke zu erwirken suchen. Nach dem zwischen Oesterreich und der Schweiz abgeschlossenen Staatsvertrag vom 23. Novbr. 1888 R.-G.-Bl. Nr. 194 bestehen heute zur Einfuhr nach der Schweiz für Holz und Vieh folgende Zolltarifsätze: Post 8. Bau- und Nutzholz, gemeines: roh oder blos mit der Axt be­ schlagen; Flechtweiden, roh, nicht geschält; Faßholz, rohes; Reif­ holz; Rebstecken..................................................................................... in der Längenrichtung gesägt oder gespalten (Schnittwaaren, Schindeln re.) „ 9. eichenes „ 10. anderes 11. abgebunden 12. Holzwaaren, vorgearbeitete, gehobelte, nicht zusammengesetzte; Holzdraht zur Zündhölzchenfabrikation ; Riemen oder unverleimte Bodentheile zur Parqueterie............................................................. „ 34. Ochsen und Stiere, geschaufelt 199 Gewicht in Franken 100 kg —.15 ff ft ft n ff tf ff ff per Stück —.40 -.70 1.20 3.— 15.— XLXll. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags, Post „ „ „ „ „ 35. 36. 37. 38. 39. 40. t. Session, 7. Periode 1890. Kühe und Rinder, geschaufelt............................................................. Jungvieh, ungeschaufelt.......................................................................... Kälber bis auf 6 Wochen oder nicht über 60 kg- Gewicht . . Schweine mit oder über 25 kg Gewicht..................................... Schweine unter 25 kg Gewicht....................................................... Schafe oder Ziegen................................................................................ Gewicht x Zollsatz in Frauren per Stück 12.— 5.— 3.— 5.— 3.— —.50 if ff ff w ff ff ff ff ff ff Diese Einfuhrzölle sind sehr hohe und werden durch dieselben die Interessen der Vorarlberger Bevölkerung schwer geschädiget. Vorarlberg ist nach zwei Seiten ein Grenztand. Das hauptsächlichste Absatzgebiet für Vieh und Holz ist seit jeher die Schweiz: "Bekanntlich bildet die Vichzucht in Vorarlberg eine der größten, ja in einzelnen Thälern fast die einzige Erwerbsquelle der Bewohner. — Die Höhenlage vieler Gemeinden schließt jede andere rationelle Verwerthung von Grund und Boden aus. Die finanziellen Verhältnisse der bäuerlichen Bevölkerung gestalten sich von Jahr zu Jahr ungünstiger, dieses geht am deutlichsten aus der fortwährenden Erhöhung der Verschuldung von Grund und Boden hervor. — Daher ist es gewiß ein dringendes Bedürfnis der Grundbesitzer, ihre Produkte, namentlich das Holz, zu möglichst hohen Preisen verwerthen zu können. Ebenso ist die Lage der arbeitenden und gewerbetreibenden Einwohner Vorarlbergs nichts weniger als beneidenswerth. Durch die unverhältnißmäßig hohen schweizerischen Einfuhrzölle, welche für mehr oder weniger verarbeitetes Holz bestehen, wird hauptsächlich der Arbeiter und das Gewerbe geschädigt, zudem mehren sich alljährlich die Lasten, insbesondere die direkten und indirekten Steuern. Man darf sich nicht täuschen lassen, daß die schweizerischen Vieh- und Holzhändler etwa diese hohen Zölle bezahlen, diese drücken in Vorarlberg die Preise um so viel als sie Zoll zahlen müssen herab und so haben denn thatsächlich unsere Vieh- und Holzverkäufer einen Abgang der Einnahmen, der in einem Jahre viele tausend Gulden beträgt. In Anbetracht der in kurzen Umrissen geschilderten Nothlage der Viehzucht und Gewerbe trei­ benden Bevölkerung Vorarlbergs und in Anbetracht, daß der oben eitirte Staatsvertrag mit 1. Februar 1892 außer Wirksamkeit kommt, deßhalb die Verhandlungen mit der Schweiz wieder ausgenommen werden müssen, stellt der volkswirtschaftliche Ausschuß den Antrag: Der hohe Landtag wolle den Landesausschuß beauftragen, eine motivirte Vorstellung an die hohe k. k. Regierung dahin gehend zu richten, Hochdieselbe möge die Auflassung oder mindestens eine bedeutende Reduktion der Einfuhrzölle für Vieh und Holz im Wege der Verhandlung von der Schweiz mit allem Nachdrucke zu erwirken suchen. Bregenz, den 4. November 1890. Johannes Thurnher Jodok Fink Obmann. Berichterstatter. 200