18901024_ltb0161890_Bericht_Volkswirtschaftsausschuss_Subventionierung_Landwirtschaftsschulen

Dateigröße 386.95 KB
Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 01.07.2021, 19:41
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp07,lt1889,ltb1889,ltb0
Dokumentdatum 2021-07-01
Erscheinungsdatum 2021-07-01
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen Landtag-Ausschussbericht
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

XVI. der Beilagen zu den stenogi. Protokollen des Vorarlberger Landtags' I. Session» 7. Periode 1690. Beilage XVI. des volkswirthschaftlichen Ausschusses über den selbständigen Antrag der Abgeord­ neten Dr. Beck und Genossen auf Lubventionirung landwirthschaftlicher Fortbildungsschulen. Hoher Landtag! Der diesem Ausschüsse in der Landtagssitzung vom 22. Oktober zugewiesene Antrag wegen Remunerirung solcher Lehrer, welche landwirthschaftliche Fortbildungsschulen halten, wurde von diesem Ausschüsse einer eingehenden Berathung unterzogen. Dem Ausschüsse war hiebei vor allem daran gelegen, Kenntniß von dem gegenwärtigen Bestände solcher Schulen, der in denselben eingeführten Unterrichtszeit und deren Schülerzahl, sowie der den Lehrern zukommenden Entlohnung zu bekommen, in welcher Beziehung der Herr Regierungs-Vertreter dankenswerthe Aufschlüsse zu geben vermochte. Nach seinen Mittheilungen war der Stand des landwirthschaftlichen Unterrichtes an den Fort­ bildungsschulen Vorarlbergs im Schuljahre 1889/90 folgender: Es wurden in 13 Schulen von 16 Lehrern einer Gesammtzahl von 367 Schülern im Alter von 16 bis 36 Jahren innerhalb durchschnittlich 19 Wochen, zusammen 1014 Stunden landwirtschaft­ licher Unterricht gegeben und an die Lehrkräfte aus den Mitteln der Unterrichts - Verwaltung ein Betrag von st. 300. — vertheilt; also die Stunde Unterrichtszeit mit circa 30 fr. entlohnt. Die Vertheilung des Betrages auf die einzelnen Lehrkräfte erfolgte jedoch nicht lediglich nach der Anzahl der ertheilten Unterrichtsstunden, sonden auch unter Berücksichtigung anderer einschlägigen Momente, insbesondere auch unter Rücksichtnahme auf die größere oder geringere Schülerzahl. Nach der dem Ausschüsse vorgelegenen Tabelle wurde landwirthschaftlicher Unterricht ertheilt in: 1. Bartholomäberg v. 1 Lehrer an 12 Schüler v. 16. Nov. bis 15. März wöchentl. 4 St. 2. Götzis 16 Nov. 10. 21. April v. 2 10 „ v. ff ff ff ff n 3. Großdorf 15 4 v. 1 , , v. 15. Dez. ff 15. April H ff ff ft 4. Höchst 40 v. 1 2 „ v. 15. Nov. ff 31. März ft ff ff ft 5. Lauterach 18. 31. März Dez. 35 v. 1 4 , , v. ff ff ff ft tt 6. Lingenau 77 5 v. 2 , , v. 10. Nov. ff 30. März ff ff ff tt 97 XVI. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. Beilage XVI. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. Müselbach Nenzing Nüziders Rankweil Rungelin Thüringerberg Vandans v. v. v. v. v. v. v. 1 Lehrer an 16 Schüler V. 10. Nov. bis 27. April wöchentl. 2 32 V. 17. Nov. tt 30. März „ tt tf ft 1 29 v. 22. Nov. tt 30. April „ if tt ft 1 34 v. 21. Nov. tt 28. März „ tf tf tt 19 1. Nov. tt 31. März 1 v. „ tt n tt 1 1. Nov. tt 15. April 26 v. „ tf ft ff 1 16 v. 17. Nov. tt 30. März „ tf tt ft 2 171 4 4 8 171/7 St. ft tt tt tt tt tt Was die Anzahl der Schüler betrifft, glaubt der Ausschuß nach der Kenntniß und Erfahrung einzelner Mitglieder, daß dieselbe wohl nicht als Durchschnittsziffer gelten könne, sondern die höchste Anzahl der an den einzelnen Schulen eingeschriebenen Theilnehmer bedeuten werde, da sich bei Er­ öffnung solcher landwirtschaftlicher Abendschulen in der Regel zwar eine hübsche Anzahl melden und auch einige Zeit die Unterrichtsstunden besuchen, später aber ein großer Theil davon nicht aushalten, so daß bis gegen das Frühjahr die Zahl der Besucher lange nicht mehr der Zahl der Einge­ schriebenen gleichkommt. Im geringerem Grade wird das der Fall sein in Schulen, wo der Lehrer vermöge seiner gediegenen landwirthschaftlichen Kenntnisse und seiner sonstigen besonderen Befähigung und Eigenschaften die Schüler mehr an den Unterricht und das Interesse für die Erweiterung land­ wirthschaftlicher Kenntnisse zu fesseln vermag. Nach dem erwähnten Ausweise haben die meisten der solchen Unterricht ertheilenden Lehrer an landwirthschaftlichen Special-Kursen Theil genommen und sich dadurch für die Ertheilung des land­ wirthschaftlichen Unterrichtes zu befähigen getrachtet. An mehreren der genannten Orte ertheilten nach der erwähnten Tabelle aber auch solche Lehrer landwirthschaftlichen Unterricht, welche noch an keinem landwirthschaftlichen Special-Kurse Theil genommen haben und daher wohl schwer thun werden, mit entsprechendem Erfolge landwirthschaftlichen Unterricht zu ertheilen. Es ist dies bei den Lehrern in Höchst, Müselbach, Rungelin und Thüringerberg und dann bei je einem Lehrer in Lingenau und Nenzing der Fall, wonach also von der ausgewiesenen Anzahl von 16 Lehrern, welche im vergangenen Jahre landwirthschaftlichen Unterricht ertheilt haben, nur 10 selbst einen landwirthschaftlichen Special-Kurs mitgemacht und sich hiedurch nach Möglichkeit für einen speciell landwirtschaftlich nützlichen Unterricht vorbereitet haben. Wenn nun auch nicht in Abrede gestellt werden will, daß bei besonderer Liebe für die Land­ wirthschaft und bei entsprechendem Eifer für die Sache mancher Lehrer durch Selbststudium sowie durch praktische Bethätigung in einzelnen Zweigen der Landwirthschaft z. B. in der Obstbaumzucht sich die nothwendigen Kenntnisse für den Spezial-Unterricht anderer zu bewerben vermag, und der Aus­ schuß gerne annimmt, daß dies bei jenen sechs Lehrern, welche bereits landwirthschaftlichen Unterricht ertheilten, ohne zuvor an einem landwirthschaftlichen Spezial-Kurse Theil genommen zu haben, auch wirklich der Fall sein werde: so bleibt nicht zu verkennen, daß am besten vor Allem das Augenmerk darauf gerichtet werde, daß die Lehrer, welche solchen Unterricht ertheilen sollen, sich hiezu in ent­ sprechender Weise qualificiren. Es erschien daher dem Ausschüsse im gegenwärtigen Momente und bei dem Umstande, daß die jungen Lehrer aus den Lehrerbildungs-Anstalten, wenn auch mit Bruchstücken von vielerlei Wissen ausgestattet, keine spezielle Befähigung für landwirthschaftlichen Unterricht mitbringen, wichtiger seine Aufmerksamkeit der entsprechenden Befähigung von Lehrkräften als der Subventionirung solcher Schulen, die gegenwärtig die staatliche Unterrichts-Verwaltung aus den ihr zur Verfügung gestellten Mitteln besorgt, zuzuwenben. Der Ausschuß enthält sich eines Urtheiles, wer später, wenn einmal von der Unterrichts-Ver­ waltung die jetzt gewährten Subventionen für solche Schulen aufhören sollten, am zweckmäßigsten die Kosten für diesen Unterricht bestreiten soll, ob das Land oder speziell jene derzeit noch geringe Anzahl von Gemeinden, welche den speziellen Nutzen daran haben werden, da diese Kosten dauernde sein werden, während die Beförderung der Theilnahme an den landwirthschaftlichen Spezial-Kursen 98 I. Session der 7. Periode.1890. Beilage LVI. einzelner Personen einmalige und sohin in einem gewissen Grade vorübergehende Kosten verursacht. Nach gegenwärtiger Lage der Dinge hält es der Ausschuß für am Zweckdienlichsten, daß der Landes­ Ausschuß ermächtiget werde, aus Landesmitteln kleine Unterstühungsbeiträge an solche Personen zu verabfolgen, welche sich durch Theilnahme an landwirthschaftlichen Spezial-Kursen die nöthigen Kennt­ nisse für den Unterricht anderer erwerben wollen, wobei derselbe mit der Betheilung nicht strikte an Lehrer gebunden sein soll, da ja nicht ausgeschlossen ist, daß in mancher Gemeinde auch andere Personen sind, welche besondere Lust und Liebe für die Sache haben, sich vermöge ihrer praktischen Beschäftigung dazu eignen, und den guten Willen besitzen anderen durch Mittheilung ihrer Kenntnisse und durch praktische Anleitung nützlich zu werden. Von diesen Erwägungen geleitet, stellt der volkswirthschaftliche Ausschuß den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: Der Landesausschuß wird ermächtiget zur Förderung und Verbreitung landwirthschaftlicher Kenntnisse im Jahre 1891 einen Betrag von st. 200 aus Landesmitteln zu Unterstützungsbeiträgen an Personen zu verwenden, welche landwirthschaftliche Fach- und Fortbildungs-Kurse zu dem Zwecke besuchen wollen, um sich für den landwirthschaftlichen Unterricht anderer zu befähigen. Bregenz, 24. Oktober 1890. Mart. Thrrrnher, Johannes Thrrruher, Obmannstellvertreter. Berichterstatter. 99