18901029_ltb0251890_Gemeindeausschussbericht_Strassenausschusspetition_WalsertalerKonkurrenzstrasse_Radfelgengesetz

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Letzte Änderung 01.07.2021, 19:39
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp07,lt1890,ltb1890,ltb0
Dokumentdatum 2021-07-01
Erscheinungsdatum 2021-07-01
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Inhalt des Dokuments

XXV. der Beilagen zu den ftenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. I- Session der?. Periode 1890, Beilage XXV. des landtäglichen Gemeinde-Ausschusses über den ihm zur Berathung und Bericht­ erstattung zugewiesenen Gegenstand, betreffend die Petition des Straßen-Ausschuffes der lvalserthaler «Loncurrenz-Straße um Schaffung eines Radfelgen-Gesetzes. Hoher Landtag! Der Walserthaler Straßen-Concurrenz-Ausschuß hat an den Landes-Ausschuß unterm 21. Okt. 1890 Zl. 2643 das Petit eingegeben, für die neue Walserthaler-Straße, welche von der Gemeinde Thüringen und den Gemeinden des Walserthales erstellt und vom Landes-Ausschusse durch das Statut vom 25. Oktober 1888 Zl. 1877 als Concurrenz-Straße II. Klasse erklärt worden ist, ein Radfelgen-Gesetz analog den Gesetzen v. 12. August 1874 und 24. April 1886 zu schaffen. Diese Petition wurde dann auch zufolge Landes-Ausschuß-Beschlusses vom 23. Oktober 1890 dem h. Landtage in Vorlage gebracht. Der landtägliche Gemeinde-Ausschuß, dem dieser Gegenstand zur Vorberathung und Bericht­ erstattung überwiesen worden ist, glaubt, daß das vorcitirte für die Bregenzerwälderstraße (Schwarzach über Egg nach Bezau) erlassene Gesetz, bei den verschiedenartigen Verhältnissen der WalserthalerConcurrenz-Straße, für Letztere eine zweckmäßige analoge Anwendung nicht finden könne. Es muß vielmehr die Annahme berechtiget sein, daß die Petenten die Bestivlmungen des bezüglichen zur ana­ logen Anwendung beantragten Gesetzes zu wenig erwogen haben. Nachdem jedoch mit Rücksicht der beschränkten Sessionsdauer von Seite des Gemeinde-Aus schuffes die demnach nöthigen Vorerhebungen und Informationen nicht gepflogen werden können, dürfte es am zweckmäßigsten sein, wenn die Petenten durch den Landes-Ausschuß hiernach belehrt werden, unter gleichzeitiger Weisung, daß sie einen den Verhältnissen der Walserthaler-Straße ent­ sprechenden Vorschlag erstatten sollen. Somit findet der Gemeinde-Ausschuß zu stellen, folgenden Antrag „Es sei in das Gesuch der Walserthaler-Straßen-Concurrenz um Erlassung eines Radfelgen-Gesetzes dermalen nicht einzugehen, der Landes-Ausschuß aber mit den noth­ wendigen Schritten zu betrauen." Bregenz, den 29. Oktober 1890, Josef Büchele, Welte, Obmann. Berichterstatter. 167