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Aktenzahl/Geschäftszahl | |
Letzte Änderung | 01.07.2021, 19:39 |
Gemeinde | Landtag |
Bereich | oeffentlich |
Schlagworte: | ltm_,ltp07,lt1890,ltb1890,ltb0 |
Dokumentdatum | 2021-07-01 |
Erscheinungsdatum | 2021-07-01 |
Unterausschüsse | |
Kommissionen/Kuratorien | |
Verbände/Konkurrenzen | |
Verträge | |
Publikationen | Landtag-Ausschussbericht |
Aktenplan | |
Anhänge | |
Inhalt des Dokuments |
XXV. der Beilagen zu den ftenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. I- Session der?. Periode 1890, Beilage XXV. des landtäglichen Gemeinde-Ausschusses über den ihm zur Berathung und Bericht erstattung zugewiesenen Gegenstand, betreffend die Petition des Straßen-Ausschuffes der lvalserthaler «Loncurrenz-Straße um Schaffung eines Radfelgen-Gesetzes. Hoher Landtag! Der Walserthaler Straßen-Concurrenz-Ausschuß hat an den Landes-Ausschuß unterm 21. Okt. 1890 Zl. 2643 das Petit eingegeben, für die neue Walserthaler-Straße, welche von der Gemeinde Thüringen und den Gemeinden des Walserthales erstellt und vom Landes-Ausschusse durch das Statut vom 25. Oktober 1888 Zl. 1877 als Concurrenz-Straße II. Klasse erklärt worden ist, ein Radfelgen-Gesetz analog den Gesetzen v. 12. August 1874 und 24. April 1886 zu schaffen. Diese Petition wurde dann auch zufolge Landes-Ausschuß-Beschlusses vom 23. Oktober 1890 dem h. Landtage in Vorlage gebracht. Der landtägliche Gemeinde-Ausschuß, dem dieser Gegenstand zur Vorberathung und Bericht erstattung überwiesen worden ist, glaubt, daß das vorcitirte für die Bregenzerwälderstraße (Schwarzach über Egg nach Bezau) erlassene Gesetz, bei den verschiedenartigen Verhältnissen der WalserthalerConcurrenz-Straße, für Letztere eine zweckmäßige analoge Anwendung nicht finden könne. Es muß vielmehr die Annahme berechtiget sein, daß die Petenten die Bestivlmungen des bezüglichen zur ana logen Anwendung beantragten Gesetzes zu wenig erwogen haben. Nachdem jedoch mit Rücksicht der beschränkten Sessionsdauer von Seite des Gemeinde-Aus schuffes die demnach nöthigen Vorerhebungen und Informationen nicht gepflogen werden können, dürfte es am zweckmäßigsten sein, wenn die Petenten durch den Landes-Ausschuß hiernach belehrt werden, unter gleichzeitiger Weisung, daß sie einen den Verhältnissen der Walserthaler-Straße ent sprechenden Vorschlag erstatten sollen. Somit findet der Gemeinde-Ausschuß zu stellen, folgenden Antrag „Es sei in das Gesuch der Walserthaler-Straßen-Concurrenz um Erlassung eines Radfelgen-Gesetzes dermalen nicht einzugehen, der Landes-Ausschuß aber mit den noth wendigen Schritten zu betrauen." Bregenz, den 29. Oktober 1890, Josef Büchele, Welte, Obmann. Berichterstatter. 167 |